Wohngebäudeversicherung Vergleich

Für Hausbesitzer sehr sinnvoll

Bei Immobilien geht es immer um hohe Beträge. Einige hunderttausend Euro als Preis für ein Haus sind gang und gäbe, nicht selten ist ein Gebäude Millionen wert. Solche Werte zu erhalten und zu sichern, ist Herzensanliegen jedes Immobilieneigentümers.

Die Wohngebäudeversicherung leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Sie ist nicht ganz billig, kann aber im Ernstfall vermögensrettend sein. Auf jeden Fall empfiehlt sich ein Wohngebäudeversicherung-Vergleich.

Die wichtigsten Punkte:

  • die Wohngebäudeversicherung leistet Schadensersatz bei Gebäudeschäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie durch weitere Naturgefahren - falls versichert;
  • sie wird in der Regel als verbundene Wohngebäudeversicherung abgeschlossen;
  • die Prämien der Wohngebäudeversicherung hängen von vielen Faktoren ab, oft erfolgt die Berechnung auf Basis des „Wertes 1914“;
  • ein Wohnungsgebäudeversicherung-Vergleich lohnt sich, denn es gibt erhebliche Preis- und Leistungsunterschiede am Markt;
  • auf dieser Seite findest du einen umfassenden Vergleichsrechner für diesen Zweck.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) gab es 2018 in der verbundenen Wohngebäudeversicherung über 2,6 Mio. gemeldete Schäden. Die Versicherungsleistungen beliefen sich auf knapp 6 Mrd. Euro - im Schnitt rund 2.300 Euro pro Schadenfall.

 

46 Prozent der gemeldeten Schäden waren durch Sturm und Hagel bedingt, 41 Prozent durch Leitungswasser. Bei den Versicherungsleistungen entfielen gut 49 Prozent auf Leitungswasserschäden, 24 Prozent auf Sturm- und Hagelschäden.

 

Die Durchschnittsummen von ein paar tausend Euro pro Schadensfall mögen niedrig erscheinen. Das liegt an vielen kleinen Bagatellschäden. Bei gravierenden Schadensereignissen kann die Schadensumme aber schnell in die Zehntausende gehen, im Extremfall wird das Gebäude komplett zerstört – bei Feuer gar nicht so selten.

 

Dann ermöglicht die Wohngebäudeversicherung die Wiederherstellung des Gebäudes so wie es war. Ohne Versicherungsschutz wären viele Hauseigentümer finanziell überfordert oder müssten sich auf Jahrzehnte neu belasten. Deshalb ist eine ausreichende Wohngebäudeversicherung so wichtig.

Eine Wohngebäudeversicherung kann verschiedene Gefahren versichern:

 

  • Schäden durch Explosion und Feuer,
  • durch Leitungswasser,
  • durch Sturm und Hagel
  • sowie durch weitere Naturgewalten, sogenannte Elementarschäden.

 

Diese einzelnen Risiken sind theoretisch separat versicherbar - auch bei unterschiedlichen Anbietern. In der Praxis macht das aber wenig Sinn und bedeutet erhöhten Aufwand.

 

Es ist auch möglich, nur einzelne Gefahren zu versichern - zum Beispiel nur eine Feuerversicherung abzuschließen und auf weiteren Versicherungsschutz zu verzichten. Entsteht dann ein Sturmschaden am Gebäude, leistet die Versicherung nicht.

 

Der Versicherungsverzicht sollte stets gut überlegt sein. Bei Baufinanzierungen verlangen Banken oft eine Gebäudeversicherung für die zu finanzierende Immobilie, zumindest eine Feuerversicherung, um die Werthaltigkeit ihrer Sicherheit zu sicherzustellen.

 

Nachfolgend ein Überblick über die einzelnen Bestandteile der Wohngebäudeversicherung für dich. Dabei sind natürlich nur die gängigen Leistungen und Regelungen darstellbar. Im Detail kann es Abweichungen bei den Versicherungsangeboten am Markt geben.

 

Gerade beim Wohnungsgebäudeversicherung-Vergleich gilt: nicht nur die Prämie vergleichen, sondern auch die Versicherungsbedingungen. Diese unterscheiden sich von Anbieter zur Anbieter.

 

Feuerversicherung

 

Bis 1994 war die Feuerversicherung in einigen Bundesländern verpflichtend vorgeschrieben, heute ist sie - wie die übrigen Teile der Gebäudeversicherung - freiwillig.

 

Die Feuerversicherung leistet bei Schäden am Gebäude durch

 

  • Brand,
  • Blitzschlag (durch Blitzschlag verursachte Kurzschluss- und Überspannungsschäden sind oft mitversichert)
  • Explosion,
  • Implosion,
  • Flugzeugaufprall (inkl. Aufprall von Flugzeugteilen oder -ladung).

 

Dabei gilt: die Feuerversicherung gilt üblicherweise nur für fertiggestellte Gebäude. Für die Versicherung in Bau befindlicher Gebäude bzw. von Rohbauten wird eine extra Feuerrohbauversicherung benötigt. Bei vielen Wohngebäudeversicherungen ist die Feuerrohbauversicherung mit integriert.

 

Wenn du die Wohngebäudeversicherung bereits bei Baubeginn abschließt, wird die Feuerrohbauversicherung beitragsfrei gestellt (in der Regel für bis zu 12 Monate). Ansonsten muss sie gesondert abgeschlossen und bezahlt werden. Die Prämien dafür sind allerdings überschaubar.

 

Leitungswasser-Versicherung

 

Die Leitungswasser-Versicherung deckt Schäden ab, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser am und im Gebäude entstehen. Typische Fälle: Rohrbruch, lecke Sanitäranlagen oder undichte Warmwasserkessel.

 

Miterfasst sind auch Frostschäden an Rohren und deren Folgen. Tricky dabei: die Versicherung ersetzt den Schaden am Fußboden oder an der Wand durch austretendes Wasser, aber nicht die Reparatur oder den Austausch des defekten Warmwasserkessels.

 

Auch sonst kann es ein paar Abgrenzungsfragen geben, über die nur der Blick in den Vertrag Klarheit schafft, zum Beispiel:

 

  • was ist mit Schäden durch Rohre, die außerhalb des Hauses auf dem Grundstück verlaufen?
  • sind auch Schäden durch Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks miterfasst?
  • was ist mit Wasserschäden aus Regenfallrohren (in der Regel bei Außenrohren nicht mitversichert)?

 

Bestehende Versicherungslücken können oft durch einen Zusatzschutz geschlossen werden.

 

Sturm- und Hagelversicherung

 

Sturm und Hagel sind zwei Naturgewalten, die große Schäden an Häusern verursachen können. Dagegen schützt eine Sturm- und Hagelversicherung. Versicherungstechnisch beginnt ein Sturm ab Windstärke 8.

 

Kommt es dann durch den Sturm zu Schäden am Gebäude - zum Beispiel: abgedeckte Dachziegel, eingedrückte Fenster oder Schäden durch umgestürzte Bäume -, leistet die Sturm- und Hagelversicherung finanziellen Schadensersatz. Bei Schäden durch Wind unterhalb von Windstärke 8 zahlt die Versicherung dagegen nicht. Bei Hagelschäden gilt der Versicherungsschutz üblicherweise unabhängig von der Größe der Hagelkörner.

 

Schwierig kann sich unter Umständen der Nachweis des Versicherungsfalls gestalten. Denn Sturm und Hagel sind bekanntlich „flüchtige“, vorübergehende Ereignisse. Im Zweifel greift man dabei meist auf Aufzeichnungen von Wetterstationen in der Nähe zurück oder hilfsweise auf vergleichbare Schadensereignisse in der Nachbarschaft.

 

Versicherung gegen weitere Elementarschäden

 

Mit der Sturm- und Hagelversicherung sowie mit dem Versicherungsschutz gegen Blitzschlag im Rahmen der Feuerversicherung sind bereits einige Naturgefahren in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt – aber längst nicht alle. Schäden durch Hochwasser und Starkregen, Schneelawinen, Erdbeben und sonstige Erdbewegungen oder Vulkanismus sind nicht abgedeckt.

 

Einen entsprechenden Versicherungsschutz bietet eine Elementarschaden- oder erweiterte Naturgefahrenversicherung.

 

Während Feuerversicherung, Leitungswasser-Versicherung sowie Sturm- und Hagelversicherung häufig als sogenannte „verbundene Wohngebäudeversicherung“ (siehe hierzu nächster Abschnitt) zusammen angeboten und vereinbart werden, stellt die Elementarschadenversicherung eine Zusatzoption dar.

 

Sie kann - anders als die anderen Gebäudeversicherungen - nicht als einzelne Versicherung abgeschlossen werden, sondern immer nur in Verbindung mit einer anderen Wohngebäudeversicherung, sozusagen als Add-on.

 

Es ist auch nur ein pauschaler Versicherungsschutz gegen alle erweiterten Naturgefahren möglich. Das hat risikokalkulatorische Gründe. Man kann sich zum Beispiel nicht nur gegen Überschwemmung oder nur gegen Schneelawinen versichern.

 

Ein Haus nahe am Nordseedeich ist damit genauso gegen Sturmflut und Schneedruck versichert wie ein Haus in den Bergen. Die größte praktische Bedeutung haben bei uns Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen, die geringsten Schäden durch Vulkanismus.

 

Bei den Versicherungsprämien spielt das Überschwemmungs- und Hochwasserrisiko eine zentrale Rolle. Die Versicherungswirtschaft hat zur Risikobewertung ein Geoinformationssystem mit vier Gefährdungsklassen eingeführt: das „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ (ZÜRS).

 

In der höchsten ZÜRS-Gefährdungsklasse sind die Prämien am teuersten. Bei besonders exponierten Lagen wird der Versicherungsschutz sogar ganz abgelehnt. Der Abschluss einer erweiterten Naturgefahrenversicherung ist immer eine Abwägungsfrage.

 

Oft extra zu versichern: Glasschäden

 

Die Wohngebäudeversicherung deckt Glasschäden an Fenstern, Türen und sonstigem fest installiertem Glas ab, allerdings üblicherweise nur Schäden durch die versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie durch weitere Naturgefahren - falls versichert. Sonstige Schadensursachen umfasst die Versicherung nicht.

 

Das gilt zum Beispiel für Glasschäden durch Wind unterhalb Sturmstärke 8, ggf. auch für Schäden durch Vandalismus. Versicherungsschutz ist durch eine Glaszusatzversicherung in der Gebäudeversicherung oder durch eine eigene Glasbruchversicherung möglich.

Wohngebäudeversicherung Vergleich

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Es ist üblich, den Versicherungsschutz für die einzelnen Gebäudegefahren in einem Vertrag zu „verbinden“ anstatt separate Verträge abzuschließen. Man nennt das dann eine „verbundene Wohngebäudeversicherung“.

 

Sie umfasst üblicherweise die Feuerversicherung, die Leitungswasser-Versicherung, die Sturm- und Hagelversicherung und ggf. zusätzlich noch eine Elementarschaden-Versicherung. Das impliziert, dass der Versicherungsschutz für alle Gefahren nur bei einem Anbieter besteht.

 

Die verbundene Wohngebäudeversicherung bedeutet in gewisser Weise eine Einschränkung der Wahlfreiheit und Flexibilität. So musst du unter Umständen in einem Teilbereich einen Versicherungsschutz in Kauf nehmen, für den es bessere Angebote am Markt gäbe. Dennoch hat die verbundene Wohngebäudeversicherung praktische Vorteile. Es gibt nur einen Vertrag und ein Bedingungswerk.

 

Der Wohngebäudeschutz bleibt dadurch übersichtlich. Im Schadensfall hast du immer den gleichen Vertragspartner und es kann nicht zu Problemen kommen, wer für was zuständig ist.

Es ist üblich, das komplette Wohngebäude zum sogenannten gleitenden Neuwert zu versichern. Das ist der Wert, der erforderlich wäre, um das Haus bei einer Komplettzerstörung nach den heute geltenden Standards wieder vollständig neu aufzubauen. Zum Glück kommt es zu solchen Maximalschäden nur relativ selten.

 

In den meisten Schadensfällen beschränkt sich der Schadensersatz auf die Kosten zur Schadensbeseitigung und Wiederherstellung des Ursprungszustands.

 

In diesem Rahmen ersetzt die Versicherung Kosten für:

 

  • Reparaturen, Ersatz und Wiederherstellung;
  • Kosten für Schadenminderung und Schadenbegrenzung;
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten;
  • Bewegungs- und Schutzkosten;
  • notwendige Sachverständigenkosten.

 

Wichtig zu beachten: die Versicherung leistet nur für die abgedeckten Gefahren und für die versicherten Gebäudeteile.

 

Nicht automatisch abgedeckt sind Schäden durch Dritteinwirkung, zum Beispiel Graffiti oder durch Vandalismus. In Premium-Tarifen sind sie oft mit erfasst, ansonsten kann ein Zusatzschutz gegen Aufpreis vereinbart werden.

 

Ebenfalls nicht selbstverständlich, aber möglich ist ein Mietausfallschutz – mehr dazu im Abschnitt „Wohngebäudeversicherung bei Mietobjekten“.

 

Freistehende Nebengebäude auf dem Grundstück, die nicht wohnungsmäßig genutzt werden und massiv gebaut sind, sind in der Wohngebäudeversicherung üblicherweise mitversichert, ebenso Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind.

 

Nicht dagegen „unmassive“ Bauten wie Carports, Gartenhäuschen, Gewächshäuser oder Geräteschuppen. Photovoltaikanlagen sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen, können aber mitversichert werden. Nachträglich errichtete Gebäude und Gebäudeteile sind nur dann mitversichert, wenn sie auch im Versicherungsschein erfasst werden.

 

Wichtig ist, dass auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit versichert sind. Der „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verhindert Leistungskürzung oder Leistungsverweigerung bei Schäden durch gravierendes eigenes Fehlverhalten. Viele Verträge sehen das heute automatisch vor, zum Teil muss das extra versichert werden

Wie werden die Prämien berechnet?

Sehr oft wird für die Versicherungssumme bei Wohngebäudeversicherungen der sogenannte „Wert 1914“ zugrunde gelegt, der fiktive Neubauwert des Hauses im Jahre 1914. Um auf den aktuellen Neubauwert zu kommen, findet eine Vervielfältigung mit dem zeitbezogenen Baupreisindex statt, der die langfristige Entwicklung der Preise für Bauleistungen widerspiegelt.

 

Seltener genutzt, aber ebenfalls möglich ist eine Versicherung zum Neubauwert, zum Zeitwert oder zum gemeinen Wert. Auf Einzelheiten kann hier nicht näher eingegangen werden.

 

Bei der Prämienberechnung zum gleitenden Neuwert wird der Wert 1914 mit dem gleitenden Neuwertfaktor und dem Beitragssatz multipliziert. Der gleitende Neuwertfaktor berücksichtigt den Baupreisindex und die Entwicklung der Tariflöhne im Baugewerbe, der Beitragssatz ist eine von der Versicherung kalkulierte Größe. Das klingt wie eine Wissenschaft für sich – nicht zu Unrecht.

 

Die Formel für die Prämienberechnung ist aber simpel:

 

Versicherungsprämie = Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz

 

Bei einer Versicherung zum gleitenden Neuwert kann es nicht zu einer Unterversicherung kommen, da die Versicherungssumme automatisch der Wertentwicklung im Zeitablauf angepasst wird, bei anderen Bewertungsgrundlagen dagegen schon.

 

Hier wird vielfach ein Unterversicherungsverzicht angeboten, das heißt: der Versicherer verzichtet im Schadensfall auf Leistungskürzungen, weil das Gebäude „unter Wert“ versichert ist. Ein Unterversicherungsverzicht verteuert üblicherweise die Prämie.

 

Bei den meisten Wohngebäudeversicherungen ist eine Selbstbeteiligung möglich bzw. vorgesehen. Diese bewegt sich üblicherweise in einer überschaubaren Bandbreite, beeinflusst aber die Prämienhöhe. Eine höhere Selbstbeteiligung lässt die Prämie sinken - und umgekehrt.

Wohngebäudeversicherung Vergleich

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Auf dieser Seite findest du einen Vergleichsrechner, der dir eine sehr gute Grundlage für deinen Wohngebäudeversicherung-Vergleich bietet.

 

Wie du vielleicht beim Lesen dieses Beitrags schon festgestellt hast, ist die Wohngebäudeversicherung ein komplexes Produkt mit einer Vielzahl an Ausgestaltungsmöglichkeiten und -varianten. Für den Prämienvergleich wird daher anders als bei einfachen Versicherungsprodukten eine ganze Reihe an Angaben benötigt.

 

Die Größe des Hauses, die Lage, die Ausstattung, das Alter, der Zustand und viele andere Faktoren mehr beeinflussen die Prämienkalkulation. Die notwendigen Angaben werden im Rahmen des Vergleichsrechners abgefragt. Nimm dir die Zeit, die Fragen möglichst exakt und vollständig zu beantworten, auch wenn das etwas Mühe macht. Der Wohngebäudeversicherung-Vergleich kann nur so gut sein wie deine Angaben.

 

Ist der Fragenkatalog abgearbeitet, erhältst du eine Auflistung mit passenden Versicherungsangeboten. Über einen Button gelangst du direkt zu dem jeweiligen Anbieter und kannst dort ein Angebot anfordern. Wie schon gesagt, solltest du nicht nur auf die Prämie schauen, sondern auch auf die Bedingungen. Das ist möglich, wenn du dir Angebote von mehreren Versicherern holst.

 

Die Entscheidung für einen bestimmten Anbieter sollte immer gut begründet sein. Die mit dem Vergleichsrechner angestoßene Auflistung zeigt dir, dass eine Wohngebäudeversicherung leicht mehrere hundert Euro Prämie im Jahr kostet – auch bei günstigen Anbietern – und dass es große Preisunterschiede am Markt gibt. Daher lohnt sich der Wohngebäudeversicherung-Vergleich.

 

In der Regel werden die Versicherungsverträge langfristig abgeschlossen. Ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist zwar möglich (siehe dazu den Abschnitt „Wohngebäudeversicherung wechseln - wie geht das?“), aber nicht so üblich wie zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung.

Zwischen der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung besteht ein enger Zusammenhang. Beide Versicherungen decken die gleichen Gefahren ab. Der Unterschied: bei der Gebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schäden am Bauwerk, bei der Hausratversicherung auf die darin befindliche Einrichtung.

 

Oft betrifft ein Schadensereignis zugleich Gebäude und Hausrat. Ein Brand kann zum Beispiel Fenster, Türen, Decke und Boden in einem Raum in Mitleidenschaft ziehen und zugleich das Mobiliar beschädigen.

 

Zuständig für Schadensersatz sind dann zwei Versicherungen:

 

Gebäude- und Hausratversicherung.

 

Gerade hier empfiehlt sich Versicherungsschutz „aus einer Hand“ - das heißt: für die gleichen Gefahren und bei einem Versicherer (häufig mit Preisvorteil verbunden!). Das vermeidet von vorne herein Abgrenzungsschwierigkeiten im Schadensfall.

 

Beispiel: Einbaumöbel - als Teil des Gebäudes (> Gebäudeversicherung) oder Teil des Hausrats (> Hausratversicherung) anzusehen?

Selbstverständlich macht eine Wohngebäudeversicherung auch bei Mietobjekten Sinn. Als Vermieter darfst du die Kosten dafür sogar auf die Mieter umlegen. Wohnst du selbst in dem Objekt, allerdings nur anteilig.

 

Ein wichtiger Bestandteil der Gebäudeversicherung bei Mietobjekten ist eine Mietausfallversicherung. Diese ist manchmal per se enthalten, manchmal gesondert zu vereinbaren.

 

Die Mietausfallversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kommt für Mietausfälle und Mietminderungen auf, die in der Folge der versicherten Gebäudeschäden auftreten. Für andere Mietausfälle - zum Beispiel wegen versäumter Mietzahlungen, Mietmissbrauch des Mieters – leistet diese Mietausfallversicherung keinen Schadensersatz.

Bei Eigentumswohnungen ist die Wohngebäudeversicherung letztlich Sache der Wohneigentümergemeinschaft. Um die Vorbereitung kümmert sich in der Regel der beauftragte Verwalter. Er holt Angebote ein und die Eigentümerversammlung entscheidet.

 

Der Verwalter ist durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nicht ausdrücklich verpflichtet, auf den Abschluss einer umfassenden Wohngebäudeversicherung hinzuwirken.

 

Zu seinen gesetzlich definierten Obliegenheiten gehört nur der Abschluss einer Feuerversicherung für Gemeinschaftseigentum sowie einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (§ 21 Abs. 5, Nr. 3 WEG). Nichtsdestotrotz ist der Abschluss einer umfassenden Wohngebäudeversicherung üblich.

Um die Wohngebäudeversicherung zu wechseln, muss der alte Vertrag erst gekündigt werden. Dafür gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres bzw. der Laufzeit. Bei Verträgen mit Laufzeiten von drei Jahren und länger kann erst nach Ablauf der ersten drei Jahre gekündigt werden. Ist das Haus noch finanziert, muss die Bank dem Wechsel zustimmen.

 

Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist stets das Zugangsdatum beim Versicherer.

 

Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten (jeweils bis zu einem Monat nach Eintritt des Ereignisses) bestehen

 

  • beim Hauskauf
  • bei Preiserhöhungen und Tarifänderungen
  • im Schadenfall.

 

Die Prüfung eines Versicherungswechsels empfiehlt sich bei grundlegenden Änderungen und Unzufriedenheit mit dem bisherigen Versicherer. Der Wohnungsgebäudeversicherung-Vergleich bietet dir dafür eine hervorragende Grundlage.

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.

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