Versicherungen sind nicht immer geschätzt, denn sie kosten laufend Beiträge. Auf der anderen Seite ist man froh, wenn im Ernstfall Versicherungsschutz besteht und der Schaden nicht selbst getragen werden muss. Das kann nämlich sehr teuer werden. Trotzdem ist nicht jede Versicherung wirklich notwendig.
Einige Versicherungsprodukte sind verzichtbar. Welche Versicherungen sinnvoll sind und welche überflüssig - darum geht es in diesem Beitrag.
Die wichtigsten Punkte:
Wozu gibt es überhaupt Versicherungen? Die Antwort steckt schon im Namen: sie sollen Sicherheit bieten. Eine Versicherung dient dazu, das Risiko eines finanziellen Schadens durch bestimmte negative Ereignisse abzudecken. Anstatt den Schaden selbst tragen zu müssen, übernimmt das ein Versicherungskollektiv.
Als „Gegenleistung“ dafür sind Beiträge zu zahlen - die Versicherungsprämie. Die Versicherung beruht auf Risikoteilung. Dadurch, dass ein Risiko auf viele Schultern verteilt wird, wird es für jeden Versicherten tragfähig.
Alle privaten Versicherungen funktionieren nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Es bedeutet: ein Versicherungstarif wird immer so kalkuliert, dass die zu erwartenden Ausgaben im jeweiligen Tarif durch die zu erwartenden Einnahmen gedeckt werden.
Ist das nicht mehr der Fall, kommt es zu Beitragsanpassungen. Versicherungskalkulation nutzt Versicherungsmathematik - ein Spezialgebiet für Fachleute mit Zahlen-Faible und ausgeprägtem Statistik-Know How. Die Sozialversicherung funktioniert nach anderen Grundsätzen.
Hier gilt das Solidarprinzip:
Beiträge sind an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geknüpft (gesetzliche Krankenversicherung) oder folgen dem Generationengedanken (gesetzliche Rentenversicherung). Wir befassen uns im Folgenden ausschließlich mit den privaten Versicherungen. Bei der Sozialversicherung hat man in der Regel keine oder nur eine sehr eingeschränkte Wahl.
Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben, sobald das siebte Lebensjahr vollendet ist (jüngere Kinder können noch nicht haftbar gemacht werden). Wenn du jemandem einen Schaden zufügst, bist du in der Haftung und gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Die Haftung ist betraglich nicht begrenzt, es ist stets der volle Schaden zu ersetzen.
Bei den meisten Haftungsfällen handelt es sich zum Glück um Bagatellen, bei einigen nicht. Gerade gravierende Personenschäden können unter Umständen lebenslange Zahlungsverpflichtungen mit hohen Summen nach sich ziehen, die ohne Versicherungsschutz kaum darstellbar wären.
Privater Haftpflichtschutz kostet nicht viel Geld. Er ist schon für wenige Dutzend Euro Jahresbeitrag zu haben, auch wenn die Versicherungssumme Millionen umfasst. Oft gibt es vorteilhafte Familientarife.
Manchmal ist eine Erweiterung der privaten Haftpflichtversicherung nötig, weil die „Normal“-Tarife hier nicht greifen.
Beispiele:
Das Risiko, während des Berufslebens längere Zeit oder dauerhaft berufsunfähig zu werden, wird häufig unterschätzt. Psychische Erkrankungen sind heute Berufsunfähigkeits-Ursache Nummer eins und treten auch bei vermeintlich risikoarmen Büro-Jobs auf. Zweithäufigste Ursache sind Knochen- und Skelett-Erkrankungen. Sie betreffen vor allem körperliche Tätige.
Jeder, der auf ein Arbeitseinkommen angewiesen ist, sollte eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Denn die soziale Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist mehr als dürftig. Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gilt der Spruch: „zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig“. Die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards ist damit nicht möglich.
Privater Berufsunfähigkeitsschutz ist daher essentiell. Dabei solltest du darauf achten, dass die Versicherung im Falle des Falles auch leistet und zum Beispiel auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“ verzichtet wird.
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind - je nach Risikoeinstufung der Tätigkeit - nicht ganz billig und es gibt erhebliche Leistungsunterschiede bei den Tarifen. Ein genauer Preis-Leistungs-Vergleich empfiehlt sich daher. Beamte benötigen statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Der beamtenrechtliche Begriff „Dienstunfähigkeit“ ist nicht deckungsgleich mit „Berufsunfähigkeit“.
Bei Unfällen im Zusammenhang mit Arbeit oder Ausbildung greift die gesetzliche Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung bietet darüber hinaus auch finanziellen Schutz bei Unfällen in der Freizeit oder zu Hause - einem gefahrenträchtigen Unfallort. Die Versicherung leistet bei unfallbedingter Invalidität in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad. Oft wird die Leistung bei Unfalltod aufgestockt.
Privater Unfallschutz ist eine Abwägungsfrage. Ein guter Berufsunfähigkeitsschutz ist wichtiger. Die Versicherung kommt vor allem in Betracht, wenn riskante Freizeitaktivitäten ausgeübt werden oder bei Kindern, weil diese ein überdurchschnittliches Unfallrisiko besitzen. Viele Arbeitgeber haben für ihre Beschäftigten eine Gruppenunfallversicherung als betriebliche Sozialleistung vereinbart. Ein eigner privater Unfallschutz erübrigt sich dann unter Umständen.
Lebensversicherungen werden als Kapitallebensversicherung und als Risikolebensversicherung angeboten.
Kapitallebensversicherungen waren lange als Instrument für die private Altersvorsoge sehr beliebt. Seit die Zinsen so niedrig sind, bieten sie allerdings nur noch schmale Erträge. Von daher empfiehlt es sich, lohnendere Alternativen zu prüfen.
Mit einem Fondssparplan - ggf. in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung - ist oft mehr drin. Eine ähnliche Strategie verfolgen Fondspolicen. Der Anlageerfolg hängt wesentlich von den ausgewählten Fonds und deren Anlagepolitik ab.
Was für Kapitallebensversicherung gilt, trifft auch auf die private Rentenversicherung zu. Der Rentenversicherung liegt ein ähnliches Konzept zugrunde wie der Kapitallebensversicherung, sie sichert aber nicht das Todesfallrisiko ab, sondern das Risiko der Langlebigkeit.
Anstatt einer einmaligen Kapitalsumme wird eine lebenslange Rente gezahlt. Auch hier gibt es das Problem der niedrigen Zinsen und fondsbasierte Lösungen als Alternative.
Private Vorsorge wird immer wichtiger, denn das gesetzliche Rentensystem kommt durch den demografischen Wandel und steigende Lebenserwartung an Grenzen. Vermögensaufbau für’s Alter sollte nach einem durchdachten Konzept erfolgen.
Es gibt nicht „das“ richtige Vorsorgeprodukt. Private Altersvorsorge baut in der Regel auf verschiedenen Produktlösungen je nach Zielsetzung, Risikoeinstellung und Lebensplanung auf. Eine gute Vorsorgeberatung hilft, die passende Strategie zu entwickeln und umzusetzen.
Eine Kapitallebensversicherung der besonderen Art ist die Sterbegeldversicherung. Sie wird in der Regel nur über Summen von wenigen Tausend Euro abgeschlossen, um im Sterbefall die Beerdigungskosten zu finanzieren - zum Beispiel wenn man keine Angehörigen hat oder diese nicht belasten möchte.
Die Versicherung ist wegen der geringen Summen meist recht teuer und es gibt rentierlichere Möglichkeiten der Sterbevorsorge - also in der Regel verzichtbar!
Die Risikolebensversicherung ist eine gute Lösung, wenn es nur darum geht, das Todesfallrisiko abzusichern und Angehörigen für den Fall des vorzeitigen eigenen Tods eine gute finanzielle Existenz zu ermöglichen. Wenn du Familie hast, Hauptverdiener bist und noch wenig Vermögen vorhanden ist, macht eine Risikolebensversicherung absolut Sinn.
Da bei der Risikolebensversicherung kein Kapital gebildet wird, fallen die Beiträge viel niedriger aus als bei der Kapitallebensversicherung. Singles „ohne Anschluss“ brauchen diese Versicherung nicht.
Eine besondere Form der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Sie kann im Zusammenhang mit Krediten vereinbart werden und sichert die Rückzahlung bei Tod, Berufsunfähigkeit, Krankheit und anderen Ereignissen ab.
Die Versicherungssumme passt sich automatisch der jeweiligen Restschuld an. Bei Baufinanzierungen ist sie sehr zu empfehlen, bei einem „normalen“ Ratenkredit in üblicher Größenordnung ist sie dagegen nicht unbedingt notwendig.
Private Krankenzusatzversicherungen sind in erster Linie für Kassenpatienten interessant, die Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen wollen. Privatversicherte können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - darauf verzichten, weil die private Krankenvollversicherung die Leistungen bereits abdeckt.
Ist wohl der empfehlenswerteste Zusatzschutz, da die Krankenkassen bei Zahnbehandlungen längst nicht alles zahlen. Vor allem bei hochwertigem Zahnersatz ist der größte Teil der Kosten selbst zu tragen. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten;
Hier ist die Frage, wie viel Wert man auf „Vorzugsbehandlung“ im Krankenhaus legt. Versichert sind die sogenannten Wahlleistungen (Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) im Krankenhaus. Verzichtbar ist die Krankenhaustagegeldversicherung - sie zahlt ein Tagegeld für Nebenkosten des Krankenhausaufenthalts (Telefonkosten, Fernsehnutzung usw.).
Ist in erster Linie interessant, wenn man Kostenerstattung bei Naturheilverfahren oder Heilpraktiker-Leistungen möchte. Hier zahlen die gesetzlichen Krankenkassen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt.
Ansonsten lohnt sich die ambulante Krankenzusatzversicherung oft nicht oder nur in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Bedarf an Seh- und Hörhilfen, sonstigen Heil- und Hilfsmitteln), denn das gesetzliche System bietet schon eine recht gute medizinische Regelversorgung.
Ist für gesetzlich Versicherte wichtig bei Reisen außerhalb Europas und bei längeren Auslandsaufenthalten. Dort besteht ganz überwiegend kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Eine private Auslandskrankenversicherung schafft Abhilfe.
Ist eine Zusatzversicherung, die vor allem für Privatversicherte wichtig ist. Hier gibt es nämlich kein Krankengeld wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, das Einkommensverluste bei längerer Krankheit ausgleicht. Die Krankentagegeldversicherung bietet eine vergleichbare Leistung. Sie ist für private versicherte Arbeitnehmer essentiell, ebenso für Selbständige, die privat oder freiwillig ohne Krankengeldanspruch gesetzlich versichert sind. Beamte benötigen aufgrund ihrer Versorgung diese Versicherung nicht.
Privater Pflegezusatzschutz ist sowohl für Kassenpatienten wie auch für Privatversicherte ratsam, denn die Leistungen der Pflegepflichtversicherung decken die tatsächlichen Pflegekosten nur zum Teil ab und das Pflegerisiko betrifft jeden. Besonders teuer kann die stationäre Pflege werden.
Die Pflegetagegeldversicherung wird am häufigsten gewählt, weil sie sehr flexibel und einfach im Handling ist. Außerdem wird sie staatlich gefördert (Stichwort: Pflege-Bahr).
Ob zur Miete oder in den eigenen vier Wänden - das Mobiliar einer Wohnung und der übrige Hausrat erreichen schnell beträchtliche Werte. Dafür sollte ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen. Denn der Ersatz von beschädigtem, zerstörtem und verlorenem Hausrat kann teuer werden. Die Hausratversicherung bietet finanziellen Schutz.
Sie leistet bei Hausratschäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl, Sturm und Hagel sowie ggf. bei weiteren Elementargefahren. Wichtig ist, dass die Unterversicherung vermieden wird - möglich ist das durch die Vereinbarung von Unterversicherungsverzicht im Vertrag.
Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für Hauseigentümer, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Denn sie sichert große Vermögenswerte. Im Schadenfall kommt sie für Reparatur und Wiederherstellung des Gebäudes oder von betroffenen Gebäudeteilen auf. Die Beiträge in Höhe von mehreren hundert Euro pro Jahr mögen schmerzen, im Fall des Falles leistet die Versicherung aber ggf. hunderttausende Euro an Schadensersatz.
Es ist möglich, nur einzelne Bausteine als Versicherung zu wählen (Ausnahme: erweiterter Elementarschadenschutz) - zum Beispiel sich auf eine Feuerversicherung zu beschränken. Sehr sinnvoll ist das aber nicht.
Erhebliche Gefahren bleiben dann jeweils ungedeckt. Der typische Fall ist die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung, die mindestens die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt.
Die erweiterte Elementarschadenversicherung ist eine Abwägungsfrage. Sie kommt vor allem bei Überschwemmung zum Tragen, kann dann aber bei Lage in einem Risikogebiet auch recht teuer werden. Unter Umständen ist hier gar keine Versicherung möglich.
Die übrigen Elementargefahren sind eher seltene Ereignisse, müssen aber „mitgebucht“ werden. Es gibt immer nur pauschalen Elementarschadenschutz, man kann nicht bestimmte Risiken für seinen Versicherungsschutz auswählen.
Jeder Fahrzeughalter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Versicherungsschutz wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Die Versicherung leistet bei Personen- und Sachschäden sowie daraus abgeleiteten Vermögensschäden, die man als Fahrzeughalter bzw. Fahrer gegenüber Dritten zu vertreten hat.
Eigenschäden sind nicht abgedeckt. Der Wettbewerb findet vor allem über den Preis statt. Deshalb steht der Preisvergleich im Vordergrund, es gibt aber auch Leistungsunterschiede.
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung fremde Schäden abdeckt, sind bei der Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, für die kein Dritter haftbar gemacht werden kann. Kasko-Schutz ist freiwillig.
Eine Teilkaskoversicherung empfiehlt sich bei jedem Fahrzeug, das noch einigen Wert besitzt. Es können immer Schadensereignisse durch „äußere Einwirkung“ auftreten, die sich auch bei Vorsicht nicht vermeiden lassen. Die Vollkaskoversicherung ist eine Abwägungsfrage, da sie deutlich teurer kommt als der Teilkasko-Schutz.
Sinn macht sie vor allem bei neuen und hochwertigen Fahrzeugen. Ansonsten kann man sich auf den Teilkasko-Schutz beschränken und versuchen, durch risikoarme Fahrweise möglichst keine „Eigenschäden“ zu verursachen.
Recht haben bedeutet nicht automatisch, Recht zu bekommen. Oft ist ein Rechtsstreit unvermeidbar - Ausgang ungewiss. Gut wenn dann eine Rechtsschutzversicherung wenigstens für die Kosten des Rechtsstreits aufkommt. Sie zahlt den Anwalt, Gerichtskosten und ggf. auch die Kosten der Gegenseite.
Rechtsschutzversicherungen sind Baustein-Versicherungen.
Die Versicherung leistet jeweils nur in den vereinbarten Bausteinen. Der Abschluss ist eine Abwägungsfrage. Die - nicht unbeträchtlichen - laufenden Kosten der Versicherung sind der Wahrscheinlichkeit von Rechtsstreitigkeiten inkl. der zu erwartenden Kosten gegenüber zu stellen.
Rechtsstreitigkeiten treten mit am häufigsten im Verkehrsbereich auf - meist geht es um Schuld-Fragen oder Bußgeldforderungen. Ob sich dafür ein Verkehrsrechtschutz lohnt, ist Ansichtssache. Seltener aber essentieller sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten - gerne im Zusammenhang mit Kündigung, Abmahnung, Zeugnissen oder Abfindungen.
Hier kann sich ein guter Arbeitsrechtsschutz bezahlt machen. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz kann man vor allem als Mieter oder Vermieter gebrauchen.
Wichtig zu wissen: in einem Bereich sind die Leistungen der Rechtsschutzversicherung meist stark eingeschränkt - bei Familienstreitigkeiten. Bei Scheidungsverfahren, Unterhaltsstreitigkeiten, Sorgerechtsverfahren usw. werden - wenn überhaupt - lediglich die Kosten für fachanwaltliche Beratung übernommen. Nur einige wenige Tarife bieten weitergehende Leistungen.
Keine Rechtsschutzversicherung benötigst du, um unberechtigte Schadensersatzansprüche aus der privaten Haftpflicht abzuwehren, wenn du eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Hier ist entsprechender Rechtsschutz bereits mit eingeschlossen.
Unsere Übersicht zeigt: welche Versicherungen sinnvoll sind oder nicht, hängt wesentlich von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Was der eine braucht, ist für den anderen verzichtbar. Wichtig ist, die finanzielle Existenz heute und morgen sowie „mobiles“ wie „immobiles“ Sachvermögen solide abzusichern.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
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Ricardo Tunnissen
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