Würde nur der Kostenaspekt zählen, wäre ein Kinderwunsch kaum nachzuvollziehen - denn eins steht fest: bis zum Erreichen der Volljährigkeit kostet jedes Kind viel Geld und erfordert auch sonst manche Einschränkung.
Auf der anderen Seite bedeutet ein Kind Erfüllung und Bereicherung, ist Zeugnis der Liebe zweier Menschen, gibt dem eigenen Dasein eine neue Richtung und bestätigt das Wunder des Lebens. Es gibt also viele gute Gründe, sich ein Kind zu wünschen - dies sei vorausgeschickt, wenn wir im Folgenden (ausschließlich) den Kostenaspekt behandeln.
Die wichtigsten Punkte:
Das Statistische Bundesamt hat sich sehr intensiv mit den Kosten der Kinder in deutschen Familien befasst. Die Untersuchung „Konsumausgaben von Familien für Kinder - Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018“ stellt wohl das ausführlichste Zahlenmaterial zum Thema zur Verfügung. Die Analyse wurde der Öffentlichkeit im Juni 2021 präsentiert.
Sie geht sehr detailliert und differenziert auf Kinder-Kosten ein. Es werden Ausgaben in unterschiedlichen Altersgruppen, für Ein- und Mehrkind-Familien, in den alten und neuen Bundesländern, für verschiedene Einkommensgruppen und Konstellationen untersucht. Im Folgenden greifen wir vor allem auf dieses Datenmaterial zurück.
Auch wenn die Daten aus 2018 stammen, also nicht mehr ganz „taufrisch“ sind, sie sind immer noch aussagekräftig. Das meint auch das Statistische Bundesamt. Seit 1962/1963 wird alle fünf Jahre die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) als fester Bestandteil der amtlichen Statistik im Rahmen einer freiwilligen Haushaltserhebung durchgeführt. Die nächste Datenerhebung steht demnach erst 2023 an.
Bei Paaren mit einem Kind unter 6 Jahren werden durchschnittlich 679 Euro monatlich für das Kind ausgegeben. Das sind 19,8 Prozent der monatlichen Konsumausgaben des Haushalts in Höhe von 3.419 Euro.
Bei Alleinerziehenden ist der Betrag mit 590 Euro etwas niedriger, dafür ist der Anteil an den Konsumausgaben mit 33,3 Prozent beträchtlich höher. Die monatlichen Haushaltsausgaben liegen hier bei nur 1.773 Euro - zum einen weil eine Person weniger im Haushalt lebt, zum anderen wegen des üblicherweise geringeren verfügbaren Einkommens.
Die größten Ausgabenposten bei Kindern unter 6 Jahren sind Ausgaben für Nahrungsmittel, Wohnen und Einrichtung, Freizeit und Spielen sowie Kinderbetreuung (zum Beispiel Kindergartengebühren). Sie stehen zusammen für etwa zwei Drittel der Ausgaben.
Bei Alleinerziehenden machen sich die Kosten für das Wohnen des Kindes besonders bemerkbar. Jeder dritte Euro der Ausgaben für das Kind entfällt auf diesen Posten, bei Paaren nur jeder fünfte.
Kinder von 6 bis 12 Jahren kosten im Schnitt 786 Euro monatlich bei Paaren mit Kind, bei Alleinerziehenden sind es 669 Euro. Das ist überschlägig ein Sechstel bis ein Siebtel mehr als bei kleineren Kindern. Die Ausgaben für Wohnen des Kindes steigen im Schnitt um ein Viertel, die für Freizeit, Spielen und Hobbys um ein Sechstel.
Deutlich günstiger wird die Kinderbetreuung. Die Ausgaben hierfür sinken mit zunehmender Selbständigkeit und dem Schulbesuch um fast 80 Prozent. Trotzdem bleibt unter dem Strich eine monatliche finanzielle Mehrbelastung von rund 80 bis 100 Euro.
Im Altersband von 12 bis 18 Jahren liegt die schwierige Zeit der Pubertät. Das Kind wird zum Jugendlichen und steht schließlich an der Schwelle zum jungen Erwachsenen. Die Ausgaben erhöhen sich in dieser Zeit nochmal deutlich.
Bei Paaren mit Kind steigen sie auf 953 Euro monatlich, bei Alleinerziehenden auf 812 Euro. Das sind etwa 150 bis 170 Euro mehr im Monat. Hier schlagen vor allem Mehrkosten für Wohnen, Nahrungsmittel, aber auch für Bekleidung sowie Freizeit und Unterhaltung zu Buche.
Über alle Altersgruppen hinweg betrachtet fallen bei einem Kind in Paar-Haushalten im Schnitt monatliche Ausgaben von 763 Euro an, bei Alleinerziehenden 710 Euro. Rechnet man das auf 18 Lebensjahre hoch, ergibt sich bei Paaren eine Gesamtausgabensumme von 164.808 Euro, bei Alleinerziehenden von 153.360 Euro.
Bei Haushalten mit mehreren Kindern steigen die Kosten unterproportional an. Das zweite oder dritte Kind kostet weniger als das erste - zum Beispiel weil bereits getätigte Anschaffungen nicht erneut anfallen.
In den neuen Bundesländern sind die Ausgaben durchweg etwas niedriger als in den alten Bundesländern. Das liegt zum einen an den nach wie vor unterschiedlichen Einkommensverhältnissen in Ost- und West, aber auch an dem unterschiedlichen Stadt-Land-Gefälle. In ländlichen Regionen ist vor allem das Wohnen oft günstiger.
Wie sich die Ausgaben auf die einzelnen Ausgabenposten verteilen, wird aus der folgenden Darstellung deutlich - hier beispielhaft für Paare mit 1 Kind.
Das Erreichen der Volljährigkeit bedeutet nicht, dass ein Kind dann finanziell schon auf eigenen Füßen steht. Jedes Kind hat Anspruch auf Finanzierung einer schulischen oder beruflichen Ausbildung durch seine Eltern - und zwar über das 18. Lebensjahr hinaus. Bei einem Studium besteht Unterhaltsanspruch mindestens bis zum Ende der Regelstudienzeit, ggf. auch länger. Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit.
Für die Höhe der Unterhaltspflicht gelten bestimmte Regeln, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Bei einem Studium entstehen je nach Studienort, Uni und Wohnsituation 600,- Euro bis 1.200,- Euro Kosten im Monat. Acht Semester bedeuten demnach zwischen 28.800,- Euro und 57.600,- Euro an Ausgaben.
Auch bei BAföG-Berechtigung, möglichem Stipendienbezug oder Nebenverdienst durch Studi-Jobs bleiben Studierende oft noch auf elterliche Unterstützung angewiesen. Das gilt auch für Auszubildende. Nicht in jeder Ausbildung wird ein (ausreichendes) Ausbildungsentgelt gezahlt.
Den Kosten eines Kindes stehen auch einige finanzielle Vorteile gegenüber. Sie müssen den Ausgaben gegengerechnet werden, um die tatsächliche Belastung festzustellen. An erster Stelle ist das staatliche Kindergeld bzw. der steuerliche Kinderfreibetrag zu nennen.
Bis zum 18. Lebensjahr - ggf. auch darüber hinaus (u.a. Kinder in der Ausbildung, erwerbslose Kinder) - wird das Kindergeld bezahlt bzw. kann der Freibetrag in Anspruch genommen werden.
Beispiel: legt man das aktuell geltende Kindergeld von 219,- Euro für das 1. Kind zugrunde, würde sich das gezahlte Geld über 18 Jahre auf 219,- Euro x 12 x 18 = 47.304,- Euro summieren. Das Kindergeld unterliegt allerdings im Zeitablauf Änderungen und für „Besserverdiener“ ist der Freibetrag oft günstiger. Der finanzielle Vorteil ist für sie ggf. noch höher.
Zieht man ein Resümee aus den vorhergehenden Abschnitten, bleibt die Erkenntnis, dass trotz ansehnlicher Sozialleistungen und staatlicher Unterstützung die finanzielle Belastung durch Kinder zum größten Teil von den Eltern selbst zu tragen ist.
Geht man von der aktuell geltenden Kindergeldregelung aus und den o.g. Durchschnittsausgaben aus, ergibt sich für Ein- und Zwei-Kind-Familien folgende Rechnung:
Diese Zahlen sind als Beispiel zu sehen. Je nach Lebensverhältnissen, persönlicher Konstellation und individuellem Ausgabenverhalten können sich erhebliche Abweichungen nach oben oder unten ergeben.
Ob für die Zeit bis zum Erwachsenwerden oder für später - finanzielle Vorsorge für Kinder ist immer sinnvoll.
Anlässe für größere Ausgaben, die aus dem Rahmen fallen, gibt es viele:
Mit regelmäßigem Sparen lassen sich auch mit kleinen Beiträgen ansehnliche Summen bilden. Wichtig ist auch, Kinder ausreichend gegen Lebensrisiken finanziell abzusichern - zum Beispiel mit einer Unfallversicherung oder privaten Krankenzusatzversicherungen.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
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