Etwa jeder vierte Bundesbürger ist Mitglied einer genossenschaftlichen Bank und unterhält dort mindestens ein Konto. Kontokündigungen erfolgen häufig wegen Umzug, aber nicht nur. In diesem Beitrag erhältst du Tipps, wenn du dein Volksbank Konto kündigen möchtest.
Wähle einfach den Anbieter aus, der am besten zu deinen Vorstellungen passt.
Die wichtigsten Punkte:
Mit rund 800 Banken und über 8.000 Bankstellen gehört die genossenschaftliche Bankengruppe zu den tragenden Säulen des deutschen Bankensystems. Sie ist flächendeckend präsent und deckt zusammen mit ihren Verbundpartnern alle Bankgeschäfte ab - außerdem Bausparen, Versicherungen und weitere Finanzdienstleistungen. Es handelt sich um einen Verbund, nicht um einen Konzern. Jede Bank ist rechtlich und - weitgehend - wirtschaftlich selbständig.
Längst nicht jedes Institut der genossenschaftlichen FinanzGruppe nennt sich auch Volksbank oder Raiffeisenbank. Häufig trifft man die Bezeichnung VR Bank, Genobank, Genossenschaftsbank, Volksbank Raiffeisenbank oder andere Wortschöpfungen.
Ebenfalls zur Gruppe gehören die Sparda Banken und die PSD Banken.
Bekannte Verbundunternehmen sind: DZ Bank, R+V Versicherungsgruppe, Bausparkasse Schwäbisch Hall und die Fondsgesellschaft Union Investment.
Welche Kontobeziehungen können bei Volks- oder Raiffeisenbanken bestehen? Hier ein Überblick:
Das Girokonto ist wohl das am häufigsten genutzte Konto bei einer genossenschaftlichen Bank. In der Regel ist die Kontoführung mit Gebühren verbunden. Jede Bank hat eigene Kontomodelle und Bepreisungen.
Im Einlagengeschäft sind Volks- und Raiffeisenbanken seit jeher besonders stark positioniert. Neben dem traditionellen Sparkonto bzw. Sparbuch werden Banksparpläne, außerdem Tagesgeldkonten und Termingeldkonten angeboten. Die Zinssätze liegen meist unter den Angeboten von Online- und Direktbanken, was den Kostenstrukturen - Stichwort: kostenintensive Filialpräsenz - geschuldet ist.
Nahezu alle Institute bieten Wertpapiergeschäft und Depotführung an. Als Dienstleister fungiert üblicherweise die Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank). Kunden, die ausschließlich Investmentfonds des Verbundpartners Union Investment kaufen, können dort ein Depot führen. Ob Bankdepot oder Union Investment-Depot, als Verrechnungskonto dient überwiegend ein Girokonto bei einer Volks- oder Raiffeisenbank.
Darüber hinaus kann es weitere „genossenschaftliche“ Kontobeziehungen geben - zum Beispiel Bausparkonten bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall oder Kreditkonten im Zusammenhang mit Kreditaufnahmen. Eine Besonderheit sind Geschäftsanteils-Konten. Mit Geschäftsanteilen wird man Miteigentümer einer genossenschaftlichen Bank. Der Geschäftsanteilserwerb ist manchmal Bedingung für die Kundenbeziehung. Geschäftsanteile gelten auch als Geldanlage. Sie sind dividendenberechtigt.
In den Allgemeinen (Muster-)Geschäftsbedingungen (AGB) der Volksbanken und Raiffeisenbanken heißt es unter Punkt 18 „Kündigungsrechte des Kunden“:
„(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (…), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“
Diese Bedingung trifft auf viele Kontoverbindungen zum - zum Beispiel auf das Girokonto oder das Tagesgeldkonto. Hier gibt es keine feste Laufzeit und üblicherweise wird auch keine abweichende Kündigungsregelung vereinbart.
Da jede Volksbank und Raiffeisenbank selbständig ist, können die AGB der einzelnen Banken von den Muster-AGB abweichen. In der Praxis ist das aber nur selten der Fall. Das gilt gerade für Kündigungsregelungen im Zusammenhang mit der Kontoführung. Die Muster-AGB finden keine Anwendung bei Geschäfts- und Kontobeziehungen zu Verbundunternehmen. Diese Unternehmen haben eigene AGB und auch eigene Kündigungsregelungen.
Bei den meisten Kontobeziehungen und Geschäftsverbindungen ist eine jederzeitige Kündigung ohne Kündigungsfrist möglich. Ausnahmen gelten für Termingeldeinlagen, Geschäftsanteilskonten und Kreditbeziehungen, ggf. auch für Spareinlagen. Die Kontoauflösung an sich ist kostenlos. Kosten können im Zusammenhang mit Schlussabrechnungen und Kontoauszugsversand entstehen.
Eine Konto-Kündigung sollte am besten schriftlich (per Einschreiben) erfolgen. Notfalls tut es auch ein Fax - so dringlich sind Kontokündigungen aber selten. Eine E-Mail-Kündigung solltest du vermeiden. Im Zweifel lässt sich der Eingang beim Empfänger nicht nachweisen und diese Kündigungsform wird vielfach nicht akzeptiert. Sie kommt nur in Betracht, wenn sie ausdrücklich zugelassen ist.
Ggf. muss das Kündigungsschreiben noch weitere Angaben enthalten, zum Beispiel was mit noch vorhandenen Wertpapierbeständen in einem Depot geschehen soll. Kündigungen sind jeweils an die örtliche Bank oder das betreffende Verbundunternehmen zu richten.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
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Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
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