Vor Unfällen im Leben ist niemand gefeit. Es reicht ein unachtsamer Schritt auf der Treppe, ein unglücklicher Fall beim Sport oder eine Unachtsamkeit beim Gehen über die Straße, schon ist ein Unglück passiert.
Zum Glück gehen die meisten Unfälle glimpflich aus. Doch manchmal leider nicht, dann bleiben dauernde Schäden - mit viel Leid und Schmerz, aber auch hohen finanziellen Belastungen und Folgekosten. Wenigstens gegen dieses Risiko kannst du dich schützen - mit einer privaten Unfallversicherung.
Die wichtigsten Punkte:
Aber es gibt doch die gesetzliche Unfallversicherung, magst du vielleicht einwenden. Das ist richtig, aber nicht ausreichend. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein traditionsreicher Zweig der deutschen Sozialversicherung, der bereits 1884 unter Bismarck eingeführt wurde. Sie schützt bei Unfällen und Krankheiten im Zusammenhang mit deiner Arbeit.
Der Zweck der gesetzlichen Unfallversicherung ist zunächst Prävention: Vorbeugung vor und Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Kommt es doch zu Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Beeinträchtigungen, zielt die gesetzliche Unfallversicherung auf Wiederherstellung der beruflichen Leistungsfähigkeit durch geeignete Reha-Maßnahmen. Lässt sich diese nicht voll wiederherstellen, bietet der gesetzliche Unfallschutz unter bestimmten Bedingungen auch eine dauernde Unfallrente als Lohnersatz.
„Arbeit“ ist in diesem Zusammenhang weit zu interpretieren. Der gesetzliche Unfallschutz besteht auch auf (direkten) Wegen von und zu der Arbeit.
Er gilt außerdem nicht nur für „klassische“ Arbeitsverhältnisse. Auch Kindergartenkinder, Schüler und Studenten genießen gesetzlichen Unfallschutz, ebenso Pflegepersonen, ehrenamtliche Helfer und etliche andere Gruppen - stets im Kontext einer bestimmten Verrichtung, Behandlung, Tätigkeit oder Funktion an einem dafür vorgesehenen Ort.
Im Umkehrschluss folgt daraus: für allen anderen (Un-)Fälle tritt der gesetzliche Unfallschutz nicht ein. Und was gilt dann?
Amtlichen Schätzungen zufolge ereignen sich rund 37 Prozent der Unfälle im privaten häuslichen Bereich - jedes Jahr kommt es im Haus zu fast 10.000 tödlichen Unfällen -, 30 Prozent bei Freizeitaktivitäten, nur 13 Prozent sind Arbeitsunfälle, knapp 16 Prozent Schulunfälle. Das heißt gut zwei Drittel des Unfallgeschehens findet in Bereichen statt, in denen kein gesetzlicher Unfallschutz besteht.
Bei Unfällen ist versicherungstechnisch immer zu unterscheiden, ob Dritte den Unfall verschuldet haben oder ob er selbst zu verantworten ist - durch Unachtsamkeit, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen oder Fehleinschätzung von Gefahren. Bei Drittverschulden bestehen immer Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht ergeben.
Zu diesem Zweck ist die private Haftpflichtversicherung da bzw. bei Autounfällen die Kfz-Haftpflichtversicherung. Haftpflichtschutz besteht bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die private Unfallversicherung leistet dagegen bei Unfällen ohne Haftpflicht eines Dritten, bei denen dir selbst ein körperlicher Schaden entstanden ist. Sie bezieht sich ausschließlich auf (eigene) Personenschäden.
Wichtig zu wissen: es spielt bei der privaten Unfallversicherung keine Rolle, wo und durch welchen Umstand der Unfall entstanden ist. Deshalb leistet die Versicherung nicht nur bei Unfällen zu Hause oder in der Freizeit, sondern auch bei Arbeitsunfällen - hier zusätzlich zu Leistungen des gesetzlichen Unfallschutzes. Eine doppelte Absicherung, die oft sehr von Vorteil ist.
Das Grundprinzip der privaten Unfallversicherung ist einfach. Kommt es durch einen Unfall zur Voll- oder Teilinvalidität, tritt der Versicherungsfall ein und die Versicherung zahlt die im Vertrag vereinbarte Kapitalleistung. Diese kann zur Finanzierung des Lebensunterhalts, für barrierefreien Umbau, Betreuung usw. genutzt werden.
Schon daraus wird deutlich, die Unfallversicherung leistet unter Umständen einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Existenzsicherung, denn die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente folgt dem Motto „zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig“ und nicht immer besteht ein ausreichender privater Berufsunfähigkeitsschutz.
Sehr wichtig für die Einstufung des Invaliditätsgrades ist die sogenannte Gliedertaxe. Danach bemisst sich die Versicherungsleistung der Unfallversicherung. Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, die angibt, welcher Grad der Invalidität bei Verlust eines bestimmten Körperteils oder bei dessen dauerhafter Gebrauchsbeeinträchtigung zugrunde gelegt wird.
Dass der Verlust eines Fingers zum Beispiel weniger gravierend ist als der Verlust einer Hand oder eines Armes, leuchtet unmittelbar ein. Das wird in der Gliedertaxe berücksichtigt.
Viele Versicherer verwenden für ihre Gliedertaxe die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für die private Unfallversicherung.
Du findest aber auch versicherungseigene Gliedertaxen, die zwar vom Aufbau ähnlich sind, aber bei den Prozentsätzen abweichen - nicht selten sind die Sätze höher als in den Musterbedingungen. Konsequenz: beim Unfallversicherungs-Vergleich macht es durchaus Sinn, auch auf die Gliedertaxe zu schauen.
Ist der Gebrauch eines Körperteils nicht vollständig, sondern nur teilweise beeinträchtigt, wird das entsprechend anteilig - auf der Grundlage einer medizinischen Begutachtung - berücksichtigt.
Beim Verlust oder Gebrauchsuntauglichkeit mehrerer Körperteile werden die Prozentsätze einfach zusammengezählt, um den Invaliditätsgrad zu ermitteln. Mehr als 100 Prozent (= Vollinvalidität) sind aber nicht möglich. Die Versicherungsleistung bestimmt sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad.
Beispiel: angenommen, es besteht eine private Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro. Infolge eines Unfalls muss ein Fuß amputiert werden. Dann zahlt die Versicherung 20.000 Euro (40 Prozent laut GDV-Gliedertaxe). Beim Verlust nur der großen Zehe würden dagegen 2.500 Euro gezahlt (5 Prozent laut GDV-Gliedertaxe).
Die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad ist die Kernleistung der privaten Unfallversicherung. Der Betrag ist nicht zweckgebunden. Als Versicherungsnehmer bist du in deiner Entscheidung frei, wie und wofür du das Geld verwendest. Die Höhe der Leistung ist in der Regel frei wählbar.
Typisch bei den Tarifen ist die Vereinbarung einer Grundsumme, die mit einer Progression verbunden werden kann. Bei der Progression erhöht sich die Leistung ab bestimmten Graden der Invalidität zusätzlich. Dafür gelten spezifische Progressionsstaffeln. Das ist zum Beispiel dann von Vorteil, wenn mehrere Körperteile von einem Unfall betroffen sind und eine schwere Invalidität eintritt.
Beispiel:
angenommen sei wie oben, es besteht eine private Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro. Infolge eines Unfalls muss ein Fuß amputiert werden und ein Auge geht verloren. Im Versicherungsvertrag ist eine Progression von 250 Prozent ab einem Invaliditätsgrad von 75 Prozent vorgesehen.
Würde nur die GDV-Gliedertaxe gelten, betrüge die Versicherungsleistung 90 Prozent = 45.000 Euro (40 Prozent für den Fuß + 50 Prozent für das Auge). Durch die Progression erhöht sich dieser Betrag aber auf das 2,5fache. Gezahlt werden: 45.000 Euro x 2,5 = 112.500 Euro.
Oft besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Invaliditätsleistung die Zahlung einer Unfallrente zu vereinbaren. Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad - üblicherweise mindestens 50 Prozent - wird dann zusätzlich eine lebenslange Unfallrente gezahlt. Sie kann zum Beispiel zum Lebensunterhalt oder zur Finanzierung von Pflegeleistungen beitragen. Die Höhe der Unfallrente hängt vom vereinbarten Betrag und vom Invaliditätsgrad gemäß Gliedertaxe ab.
In den meisten Tarifen können optional noch weitere Leistungen vereinbart werden.
Die gängigsten sind:
Diese Liste der erweiterbaren Leistungen ist nicht abschließend. Es kommt auf den jeweiligen Anbieter und Tarif an, welche Leistungen zusätzlich vereinbart werden können.
Das Unfallrisiko bei Kindern und Jugendlichen ist aufgrund von Sorglosigkeit und Unerfahrenheit im jungen Alter überdurchschnittlich hoch. Viele Unfälle ereignen sich beim Spielen oder bei sportlichen Aktivitäten in der Freizeit, bei denen kein gesetzlicher Unfallschutz besteht. Deshalb macht eine private Unfallversicherung besonders viel Sinn. Versicherer bieten dafür spezielle Kinderunfalltarife an.
Kinderunfallversicherungen können üblicherweise bis zum Alter von 15 oder 16 Jahren abgeschlossen werden. Der Tarif gilt bis zur Volljährigkeit, die Fortsetzung des Versicherungsschutzes erfolgt dann zu Erwachsenenbedingungen.
Auch bei Senioren besteht ein erhöhtes Unfallrisiko - nicht wegen Unachtsamkeit oder mangelnder Vorsicht, sondern aufgrund größerer Gebrechlichkeit und oft besonders langwieriger und gravierender Unfallfolgen. Ältere Menschen benötigen auch mehr Unterstützung, um nach einem Unfall wieder den Alltag alleine bewältigen zu können.
Dafür gibt es die Seniorenunfallversicherung. Sie ist auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen nach einem Unfall zugeschnitten und bietet neben dem klassischen Unfallschutz Zusatzleistungen wie Hausnotruf, Hilfe bei Arzt- und Behördenterminen, Gartenpflege und Schneeräumdienst, Menü- und Einkaufsservice, Wäscheservice oder Haustier-Unterbringung.
Die Seniorenunfallversicherung ist vor allem für ältere Menschen nützlich, die alleine leben und keine Hilfe von Angehörigen nutzen können. Die Versicherung kann auch noch jenseits der in der „normalen“ Unfallversicherung üblichen Alterseintrittsgrenze von 65 oder 70 Jahren abgeschlossen werden.
Die Insassenunfallversicherung ist eine spezielle Unfallversicherung für Autoinsassen und wird gerne als Ergänzung zur Kfz-Versicherung angeboten. Das Prinzip ist das Gleiche wie bei der „normalen“ privaten Unfallversicherung. Die Versicherung leistet aber nur im Zusammenhang mit Unfällen beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs.
Hier sind speziell Unfälle auf Reisen versichert. Die Reiseunfallversicherung ist oft Bestandteil oder Baustein von Paketen zur Reiseversicherung.
Zahlreiche Arbeitgeber schließen für ihre Beschäftigten eine sogenannte Gruppenunfallversicherung ab. Dabei wird die gesamte Belegschaft oder ein ausgewählter Teil in einem Gruppenvertrag versichert.
Auch wenn die Gruppenunfallversicherung im Beschäftigungskontext abgeschlossen wird, handelt es sich vom Charakter her um eine private Unfallversicherung, die auch bei Unfällen zu Hause oder in der Freizeit leistet. Leistungsumfang und Leistungshöhe hängen vom jeweiligen Vertrag ab.
Da die Gruppenunfallversicherung aus Anbieter-Sicht einen wesentlich geringeren Handling-Aufwand bedeutet, gelten oft besonders vorteilhafte Konditionen. Als Arbeitnehmer kannst du so privaten Unfallschutz erhalten, der dich als Einzelversicherung wesentlich teurer käme.
Viele Versicherer haben auch gute Angebote für Familien. Oft wird die Möglichkeit geboten, mehrere Familienmitglieder im Rahmen eines Vertrages zu versichern. Dann gelten zwar nicht die Konditionen einer Gruppenunfallversicherung, bei solchen Mehrfachversicherungen können Familien aber trotzdem von attraktive Rabatten profitieren.
Die ausgeübte berufliche Tätigkeit hat erheblichen Einfluss auf die Beitragshöhe. Das leuchtet unmittelbar ein. Wer einen reinen Bürojob ausübt, ist weniger unfallgefährdet als bei einer Tätigkeit mit Gefahrenpotentialen. Riskantere Berufe üben zum Beispiel Feuerwehrleute, Dachdecker, Elektroinstallateure, Bergleute oder Berufskraftfahrer aus - fast immer geht es um Tätigkeiten mit Körpereinsatz, in riskanten Situationen oder mit erhöhten Gefahren.
Wenn du risikoreichen Freizeitaktivtäten (Extrem-Sportarten, Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen usw.) nachgehst, musst du unter Umständen mit Risikozuschlägen beim Versicherungsschutz rechnen.
Am Markt gibt es Unfallversicherungen mit und ohne Beitragsrückgewähr, wobei Tarife ohne Beitragsrückgewähr das gängigere Modell sind. Bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden am Ende der Laufzeit vorher gezahlte Beiträge zurückerstattet, falls es nicht zur Inanspruchnahme der Versicherung gekommen ist - sprich: sich kein invaliditätsverursachender Unfall ereignet hat.
Das klingt zunächst verlockend: du sicherst dich ab, brauchst du die Versicherung nicht, erhältst du die Beiträge zurückgezahlt. Natürlich ist dieses Leistungsversprechen nicht kostenlos. Die Prämien sind deutlich höher als bei der Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr. Denn hier wird ein Teil des Beitrags zum Ansparen von Kapital benötigt, aus dem später die Beitragsrückgewähr erfolgt.
Verträge mit Beitragsrückgewähr haben üblicherweise lange Laufzeiten von mindestens 20 Jahren. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar möglich, aber mit erheblichen Verlusten verbunden. Du erwirbst auch nur Ansprüche auf das effektiv angesparte Kapital zzgl. Zinsen und ggf. Überschüssen. Beitragsanteile für reine Risikoabsicherung, Vertriebs- und Verwaltungskosten sind dagegen verloren.
Der Unterschied zwischen der Unfallversicherung mit und ohne Beitragsrückgewähr ist der Gleiche wie zwischen Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung. Bei der Unfallrisikoversicherung ohne Beitragsrückgewähr wird das reine Unfallrisiko versichert wie bei der Risikolebensversicherung das Todesfallrisiko. Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sieht dagegen wie die Kapitallebensversicherung zusätzlich Kapitalbildung durch regelmäßiges Sparen vor.
100.000 Euro in zehn Jahren sind weniger wert als 100.000 Euro heute. Bei nur 2 Prozent Inflation p.a. entspricht das Äquivalent zu 100.000 Euro heute 121.899 Euro in zehn Jahren. Anders ausgedrückt: ohne Anpassung der Versicherungssumme käme es zu einem Wertverlust von rund 20 Prozent.
Um dies auszugleichen, sehen Verträge zur Unfallversicherung die Möglichkeit einer dynamischen Anpassung vor. Die Versicherungssumme erhöht sich automatisch jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz, entsprechend erhöhen sich auch die Beiträge.
Bei den meisten Verträgen verlängert sich die Laufzeit ohne Kündigung automatisch um ein weiteres (Versicherungs-)Jahr. Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres. Außerordentliche Kündigungen sind bei Beitragserhöhungen und im Schadenfall möglich.
Es gibt auch Verträge, die über mehrere Jahre abgeschlossen werden. Beträgt die Laufzeit mindestens drei Jahre, ist eine Kündigung frühestens zum Ende des dritten Jahres möglich, danach zum Ende jedes Versicherungsjahres.
Mit dem Ende des Versicherungsvertrages erlischt der Versicherungsschutz automatisch. Im Rahmen der geltenden Kündigungsregelungen und -fristen ist ein Wechsel der privaten Unfallversicherung problemlos möglich.
Auf dieser Seite kannst du ganz einfach gute Angebote für deine Unfallversicherung anfordern und vergleichen - für dich alleine oder für die ganze Familie. Benötigt werden nur einige wenige persönliche Angaben und natürlich Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz.
Mit dem Vergleichsrechner kannst du dir deinen besten Unfallschutz nach Wunsch selbst zusammenstellen.
Am Vergleich nehmen über vierzig Anbieter teil, darunter bekannte Versicherungsnamen und auch Nischen- oder Spezialanbieter. Diese haben oft besonders interessante Versicherungslösungen oder sind besonders günstig, zum Beispiel weil sie nur Online-Geschäft betreiben.
Der Vergleich lohnt sich, denn es gibt am Markt erhebliche Unterschiede bei Preis und Leistung. Wir bieten dir eine Auswahl unter den Unternehmen mit den besten Angeboten am Markt.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
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