Tagesgeldkonten erfreuen sich bei uns nach wie vor großer Beliebtheit, weil sie jenseits der Verzinsung eine Reihe von Vorteilen bieten. Überzeugend sind vor allem die Flexibilität, das einfache Handling und die jederzeitige Verfügbarkeit.
In diesem Beitrag erfährst du alles, was du zum Tagesgeldkonto wissen solltest. Außerdem erklären wir dir, wie du am besten einen Tagesgeld-Vergleich durchführst.
Der lohnt sich trotz aktuell niedriger Zinssätze. Es gibt immer noch deutliche Unterschiede bei den Konditionen am Markt. Der Tagesgeld-Vergleich hilft dir, das beste Angebot zu finden.
Die wichtigsten Punkte:
Ein Tagesgeldkonto ist ein variables verzinstes Bankkonto, das ausschließlich für Geldanlage gedacht ist. Das Tagesgeld wird auf unbestimmte Zeit angelegt, über das Guthaben auf dem Konto kannst du täglich in beliebiger Höhe verfügen - daher die Bezeichnung Tagesgeld.
Auch wenn es keine Laufzeitbegrenzung gibt, vom Charakter her handelt es sich um eine kurzfristige Geldanlage. Das Geld auf dem Tagesgeldkonto lässt sich jederzeit „verflüssigen“.
Es ist damit fast so liquide wie Geld auf dem Girokonto - mit dem wesentlichen Unterschied, dass das Tagesgeld verzinst wird, während Guthabenverzinsung auf dem Girokonto inzwischen eine wahre Rarität ist.
Lagesgeldkonten werden von nahezu allen Banken und Sparkassen in Deutschland angeboten. Besondere Bedeutung haben sie bei Online- und Direktbanken. Hier bildet die Einrichtung eines Tagesgeldkontos oft den Türöffner für weitere Bankgeschäfte.
Auch Spezialinstitute wie Autobanken oder ausländische Bankinstitute bieten Tagesgeldkonten an. Die Eröffnung eines Tagesgeldkontos via Online-Banking ist inzwischen praktisch überall möglich.
Manche Institute machen ihr Tagesgeldangebot davon abhängig, dass auch sonst eine Geschäftsbeziehung zu ihrem Haus besteht - zumindest das Girokonto muss dann auch dort geführt werden.
Das ist bei vielen klassischen Filialinstituten wie Volks- und Raiffeisenbanken oder Sparkassen der Fall. Gerade Online- und Direktbanken sind diesbezüglich großzügiger, weil das Tagesgeld gerne zur Neukundengewinnung eingesetzt wird.
Ein Tagesgeldkonto muss nicht Tagesgeldkonto heißen. Viele Banken und Sparkassen haben eigene Produktnamen dafür kreiert. Andere dagegen nennen ihr Tagesgeldkonto auch so.
Tagesgeld wird variabel verzinst. Das heißt: der Zinssatz wird in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf geänderten Marktverhältnissen angepasst. Steigen die Zinsen am Markt, steigen auch die Tagesgeldzinsen und umgekehrt.
Im Übrigen legt jede Bank oder Sparkassen den Zinssatz nach ihren geschäftspolitischen Überlegungen fest. Manche Banken differenzieren die Zinssätze nach der Höhe der Anlagesumme.
Die Tagesgeldzinsen werden durch die Leitzinssätze der EZB beeinflusst. Das sind Zinssätze, zu denen die Banken selbst Geld bei der Euro-Notenbank parken bzw. leihen können. Seit der Finanzkrise 2007/2008 sind die Leitzinsen immer weiter gesenkt worden. Dementsprechend sind auch die Zinssätze für Tagesgeld im Zeitablauf gesunken.
In einem Beitrag des Magazins Focus vom Februar 2020 wird über eine Erhebung berichtet, nach der von 791 untersuchten Banken und Sparkassen inzwischen 500 für Tagesgeldkonten nur noch Nullzinsen vorsehen.
Online- und Direktbanken bieten oft noch bessere Zinssätze - vor allem, wenn es sich um weniger bekannte Nischenanbieter oder Anbieter aus dem Ausland handelt. Das zeigt auch unser Tagesgeld-Vergleich. Manche Institute locken mit einer Zinsgarantie.
Ein im Tagesgeld-Vergleich attraktiver Zinssatz wird dann für einen bestimmten Zeitraum (einige Monate bis ein Jahr) garantiert. Das Angebot gilt aber meist nur für Neukunden oder ist an sonstige Bedingungen geknüpft. Nach Ablauf der Zinsgarantie muss man mit den niedrigeren Zinsen für Bestandskunden vorlieb nehmen.
Negativzinsen auf dem Tagesgeldkonto bilden trotz der allgemeinen Zinssituation nach wie vor die Ausnahme. Meist beschränkt sich das auf größere Anlagesummen (zum Beispiel ab 50.000 Euro oder 100.000 Euro) und/oder Tagesgeldkonten von Firmenkunden.
Vor allem Filialbanken machen davon Gebrauch. Manchmal gibt es auch „versteckte“ Negativzinsen in Form von Gebühren. Mehr dazu im Abschnitt „Welche Gebühren fallen beim Tagesgeldkonto an?“. Unser Tagesgeld-Vergleich zeigt nur Angebote mit „positiven“ Zinsen.
Die Zinsen werden auf das jeweilige Guthaben mit dem geltenden Zinssatz berechnet. Einige Banken rechnen mit zwölf 30-Tage-Monaten (30/360-Methode), andere taggenau. Die Unterschiede sind minimal. Unterschiedlich sind auch die Zinsperioden. Manchmal werden die Zinsen jährlich gutgeschrieben, manchmal vierteljährlich, seltener monatlich.
Bei unterjährigen Zinsgutschriften entsteht ein Zinseszinseffekt, wenn der jeweils gutgeschriebene Zinsbetrag für den Rest des Jahres mitverzinst wird. Bei Zinssätzen unter 1,00 Prozent und üblichen Anlagesummen hält sich der Zinseszinsertrag allerdings in Grenzen.
Beispiel: bei einer Anlagesumme von 20.000 Euro und 0,5 Prozent Tagesgeldzinsen macht der Unterschied bei monatlicher Zinsgutschrift im Vergleich zur jährlichen Zinsgutschrift nach 12 Monaten gerade mal 23 Cent aus.
Bei uns kannst du ganz einfach attraktive Tagesgeld-Angebote von Banken vergleichen. Wir haben bereits eine Vorauswahl getroffen und konzentrieren uns beim Tagesgeld-Vergleich auf besonders interessante Angebote. Du musst nur die gewünschte Anlagesumme und die angestrebte Anlagedauer angeben.
Beide Angaben werden benötigt, um die voraussichtlichen Zinserträge und Renditen berechnen zu können. Außerdem wirst du gefragt, ob du nur Anbieter mit Zugehörigkeit zur deutschen Einlagensicherung vergleichen möchtest oder ob das für dich keine Rolle spielt (siehe hierzu auch den Abschnitt „Wie sicher ist mein Geld auf dem Tagesgeldkonto?“).
Mit dem Button „Tagesgeld vergleichen“ stößt du den Vergleich an. Du bekommst dann alle relevanten Angebote aufgelistet - sortiert nach der voraussichtlichen Höhe des Ertrags bzw. der Rendite.
Zu jedem angebotenen Tagesgeldkonto erhältst du folgende Informationen:
Über den Button „zum Anbieter“ gelangst du zum jeweiligen Anbieter und kannst dort direkt das Tagesgeldkonto beantragen bzw. abschließen.
Ein Tagesgeldkonto ist eine gute Wahl, um eine Liquiditätsreserve für unvorhergesehene Ausgaben aufzubauen oder um Geld vorübergehend zu parken - zum Beispiel, wenn bei dir in absehbarer Zeit eine größere Anschaffung ansteht (Auto, Einrichtung usw.) oder du das Geld anderweitig benötigst.
Die jederzeitige Verfügbarkeit ist ein entscheidender Pluspunkt. Und besser niedrige Zinsen als keine Zinsen wie auf dem Girokonto.
Weitere Argumente, die für Tagesgeld sprechen: es ist (fast) hundertprozentig sicher (siehe hierzu den Abschnitt „Wie sicher ist mein Geld auf dem Tagesgeldkonto?“) und Kursrisiken können nicht auftreten. Was du auf dein Tagesgeldkonto eingezahlt hast, bekommst du auch wieder - zzgl. Zinsen.
Tagesgeld eignet sich dagegen weniger für langfristigen Vermögensaufbau. Hier gibt es besser rentierliche Möglichkeiten. Es bietet auch keinen wirksamen Inflationsschutz - dazu sind die Zinsen zu niedrig.
Bei kurzen Anlagezeiträumen macht sich das kaum bemerkbar, bei längeren schon. Ein Tagesgeldkonto sollte daher mehr als kurzfristige, allenfalls als mittelfristige Geldanlage gesehen werden.
Neben dem Girokonto gibt es zwei Anlageformen, die eine gewisse Nähe zum Tagesgeldkonto aufweisen.
Spareinlagen - das klassische Sparbuch - müssen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten aufweisen. Verfügungen bis zu 2.000 Euro pro Monat können auch ohne Kündigung zugelassen werden.
Der Zinssatz ist wie beim Tagesgeldkonto variabel. Wegen der Kündigungsbedingungen ist das Sparbuch nicht so flexibel wie das Tagesgeldkonto. Die gebotenen Zinssätze unterscheiden sich kaum vom Tagesgeldkonto.
beim Festgeld wird das Geld zu einem festen Zinssatz für eine bestimmte Zeit auf einem Festgeldkonto angelegt. Der garantierte Zins ist der Vorteil der Festgeldanlage, das Manko bildet die Kapitalbindung.
Erst bei Ende der Laufzeit kann das Geld abgerufen werden. Ähnlich wie beim Tagesgeldkonto handelt es sich um eine kurz- bis mittelfristige Geldanlage. Die Zinssätze sind manchmal etwas höher als beim Tagesgeldkonto, es kommt aber auf den Anbieter an.
Für Einlagen auf Tagesgeldkonten besteht in Deutschland ein gesetzlicher Einlagenschutz. Danach sind Einlagen bis 100.000 Euro (bei Gemeinschaftskonten von Eheleuten bis zu 200.000 Euro) gegen Bankinsolvenz geschützt. Der gesetzliche Einlagenschutz beruht auf EU-Vorgaben, die in der gesamten Europäischen Union gelten. Auch Tagesgeldkonten bei Instituten mit Sitz im EU-Ausland sind entsprechend geschützt.
In Deutschland findet ein noch weitergehender Schutz über die Einlagensicherungssysteme der einzelnen Bankengruppen statt. Danach ist ein insolvenzbedingter Verlust von Tagesgeld faktisch ausgeschlossen - auch bei Einlagen über 100.000 Euro. Das gilt auch für Töchter von Auslandsbanken, sofern sie einem deutschen Einlagensicherungssystem angehören.
Fazit: Dein Tagesgeld - in Deutschland angelegt - ist durch die Einlagensicherung zu hundert Prozent sicher.
Ausländische Geldinstitute bieten oft bessere Konditionen bei Tagesgeldkonten, wie auch unser Tagesgeld-Vergleich zeigt. Das hat unterschiedliche Gründe: zum einen unterscheidet sich die Zinssituation in anderen Ländern von der in Deutschland.
Manche Institute werben auch mit attraktiven Zinsen, um auf dem deutschen oder europäischen Markt Fuß zu fassen. Last but not least handelt es sich meist um Online- und Direktbanken, die wegen ihrer günstigeren Kostenstrukturen bessere Zinssätze bieten können.
Hat das Auslandsinstitut seinen Sitz in der EU, gilt der gleiche gesetzliche Einlagenschutz wie in Deutschland. Manche Auslandsbanken treten hier mit eigenen deutschen Töchtern auf und gehören dann zusätzlich auch deutschen Einlagensicherungssystemen an.
Bei Angeboten von Banken außerhalb der EU gelten die Vorschriften zum Einlagenschutz des jeweiligen Sitzlandes. Diese sind bei Ländern wie Norwegen, Großbritannien oder der Schweiz den EU-Vorgaben mindestens gleichwertig. Bei anderen Ländern kommt es drauf an.
Ein Tagesgeldkonto zu eröffnen ist meist online möglich. Dazu wird eine überschaubare Zahl an Angaben zu deiner Person, zu deinen Adress- und Kontaktdaten benötigt. Das Konto kann üblicherweise als Einzelkonto oder als Gemeinschaftskonto (typisch bei Eheleuten) geführt werden.
Beim Gemeinschaftskonto sind noch Angaben zum Mitinhaber erforderlich. Alle Online-Anbieter sehen für die Kontoeröffnung entsprechende Antragsstrecken bei ihren Auftritten im Netz vor. Diese unterscheiden sich vom Aufbau zwar etwas, sind aber ähnlich gestaltet.
Wenn du Neukunde bei der Bank bist, ist für die Kontoeröffnung eine Legitimationsprüfung notwendig. Online- und Direktanbieter nutzen dafür gerne das Postident-Verfahren. Du musst dich dann in einer Postfiliale legitimieren (= ausweisen). Manchmal wird auch das Videoident-Verfahren angeboten. Damit kannst du dich direkt am Bildschirm mit deinem Personalausweis legitimieren.
Die Zinsen auf deinem Tagesgeldkonto stellen steuerpflichtige Kapitalerträge dar. Sofern du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast oder dieser schon ausgeschöpft ist, zieht die Bank in Deutschland bei Zinsgutschriften automatisch die 25 prozentige Abgeltungsteuer (ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ab. Dem Konto wird nur der Nettozinsertrag (nach Steuern) gutgeschrieben. Die Steuer ist damit abgegolten.
Fallen Zinserträge unter den Sparerpauschbetrag (801 Euro p.a. bei Einzelpersonen, 1602 Euro p.a. bei zusammen veranlagten Ehepaaren), bleiben sie steuerfrei.
Bei Kapitalerträgen auf ausländischen Tagesgeldkonten findet kein Abzug der deutschen Abgeltungsteuer statt, dennoch kann eine Steuerpflicht aufgrund deutscher Steuervorschriften bestehen. Die Zinserträge sind dann in der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) zu deklarieren.
Eine Deklarierung bietet sich außerdem an, wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als der Steuerabzug. Im Rahmen der sogenannten Günstiger-Prüfung kannst du dann nämlich eine Erstattung „zu viel abgezogener“ Steuer erreichen.
Die meisten Angebote für Tagesgeldkonten sehen keine Mindestbeträge vor - wenn, dann geht es um eher um symbolische Einlagen, zum Beispiel 1 Euro. Dass größere Beträge (u.a. 5.000 Euro) als Mindesteinlage gefordert werden, ist die Ausnahme.
Häufiger findet man schon Begrenzungen nach oben - gerne bei Banken, die im Tagesgeld-Vergleich noch attraktive Zinssätze bieten. Hier ist oft bei 100.000 Euro Schluss. Ansonsten kannst du jederzeit in beliebiger Höhe auf das Tagesgeldkonto einzahlen oder darüber verfügen.
Das Tagesgeldkonto ist ein reines Anlagekonto, das ausschließlich Anlagezwecken dient. Es kann nicht für Zahlungsverkehr genutzt werden.
Das bedeutet: Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge oder Barabhebungen wie beim Girokonto sind nicht möglich. Um über Geld auf deinem Tagesgeldkonto zu verfügen, musst du erst den Betrag auf ein Konto umbuchen, das Zahlungstransaktionen ermöglicht.
Man nennt dieses Konto auch Referenzkonto (= Bezugskonto). Meist handelt sich um ein Girokonto. Unterhältst du das Referenzkonto bei der Bank des Tagesgeldkontos, findet die (elektronische) Umbuchung nahezu in Echtzeit statt. Das Geld ist dann praktisch sofort verfügbar.
Bei Umbuchung auf ein Konto bei einer anderen Bank findet noch ein Überweisungsvorgang statt. Das Geld sollte dann spätestens binnen Tagesfrist verfügbar sein, sofern keine Bankfeiertage oder Wochenenden dazwischen liegen.
Normalerweise werden bei Tagesgeldkonten keine Gebühren berechnet. Sie fallen höchstens für besondere Leistungen an - zum Beispiel beim angeforderten postalischen Versand von Kontoauszügen.
Eine überschaubare Zahl von Banken berechnet bei größeren Anlagesummen inzwischen eine Aufbewahrungsgebühr oder eine Verwahrungsentgelt. Das sind sozusagen „Negativzinsen durch die Hintertür“. Damit kann ein offener Ausweis von Negativzinsen vermieden werden.
Gebühren können außerdem anfallen, wenn zusätzlich zum Tagesgeldkonto noch ein Girokonto bei der Bank unterhalten werden muss. Wenn du das Konto nur einrichtest, um das Tagesgeldangebot zu nutzen, gehören die Kosten dafür natürlich mit in einen Tagesgeld-Vergleich. Welche Gebühren anfallen, hängt vom jeweiligen Gebührenmodell der Bank ab.
Einen „Dispo“ auf dem Tagesgeldkonto gibt es nicht. Man kann das rechtlich begründen, aber auch wirtschaftlich. Rechtlich gesehen ist das Tagesgeld ein Anlagekonto, das für Geldanlage gedacht ist.
Das schließt andere Nutzungen - für Zahlungsverkehr oder für Kreditaufnahme - aus. Das Tagesgeldkonto wird nur auf Guthabenbasis geführt oder etwas flapsig ausgedrückt: weniger als Null auf dem Konto geht nicht.
Ein wesentlicher Grund, um Überziehungen auf dem Girokonto zuzulassen, sind regelmäßige Zahlungseingänge in Form von Lohn und Gehalt. Sie lassen den Ausgleich des Dispos in absehbarer Zeit erwarten.
Bei Tagesgeldkonten gibt es aber üblicherweise keine regelmäßigen Zahlungseingänge, sondern nur fallweise Einzahlungen. Bei einem Dispokredit auf dem Tagesgeldkonto wäre nicht klar, wann er getilgt wird. Das spricht auch wirtschaftlich gegen eine Überziehungsmöglichkeit.
Die Beendigung deiner Tagesgeldanlage ist denkbar einfach: indem du das gesamte Guthaben (ggf. bis auf einen symbolischen Restbetrag) auf dein Referenzkonto umbuchst. Das Konto bleibt dann zwar als „Hülle“ bestehen, aber ohne Funktion und Nutzung.
Vielleicht macht es ja irgendwann Sinn, das Tagesgeldkonto zu reaktivieren. Das ist dann problemlos durch eine erneute Einlage möglich. Sonst ist nichts zu veranlassen.
Wird das Tagesgeldkonto definitiv nicht mehr benötigt, bietet sich auch eine formale Kündigung und Auflösung des Kontos an. Die ist verwaltungstechnisch etwas aufwändiger und „endgültig“. Um wieder Tagesgeld bei dem Anbieter anzulegen, musst du in diesem Fall ein neues Tagesgeldkonto eröffnen.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
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