Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gerne. Das sollte man aber, denn das Ereignis trifft irgendwann jeden mit hundertprozentiger Sicherheit.
Es geht nicht nur darum, den Nachlass rechtzeitig zu regeln und Angehörige abzusichern, sondern auch um Vorsorge für die eigene Bestattung - sowohl organisatorisch als auch finanziell!
Vorsorge heißt in diesem Zusammenhang auch Fürsorge. Wer vorsorglich handelt, kann Hinterbliebene im Falle des Falles nachhaltig entlasten. Der seelische Schmerz des Verlustes ist schon schlimm genug.
Eine Möglichkeit dazu bietet die Sterbegeldversicherung.
Die wichtigsten Punkte:
Die Sterbegeldversicherung ist eine besondere Kapitallebensversicherung, die die Finanzierung von Beerdigungskosten im Todesfall absichert. Zu diesem Zweck wird aus den Prämien ein Kapitalstock aufgebaut.
Stirbst du als Versicherungsnehmer vorzeitig, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme trotzdem, auch wenn du noch nicht genug Kapital angespart hast. Das ist der Versicherungsschutz. Ansonsten handelt es sich um eine spezielle Form des Sparens.
Gegenüber herkömmlichen Kapitallebensversicherungen weist die Sterbegeldversicherung einige Besonderheiten auf:
Sterbegeldversicherungen sind verstärkt aufgekommen, als das Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung immer weiter reduziert wurde. Mit dem Jahreswechsel 2003/2004 ist es endgültig weggefallen.
Zuletzt wurden noch 525,- Euro beim Tod eines GKV-Mitglieds und 262,50 Euro beim Tod familienversicherter Angehöriger gezahlt. Mehr als ein Zuschuss war das nicht mehr. Dieses Sterbegeld konnte allenfalls einen geringen Teil der tatsächlichen Bestattungskosten decken.
Trotz des Wegfalls in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in einigen Bereichen weiterhin Sterbegeld:
In der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Hinterbliebene beim Unfalltod eines Versicherten ein Sterbegeld in Höhe eines Siebtel der sogenannten Bezugsgröße, einer sozialversicherungsrechtlichen Rechengröße. Das macht derzeit (Stand 2020) eine Zahlung von über 5.000 Euro aus.
In den Tarifen der privaten Unfallversicherung kann üblicherweise eine Todesfallleistung vereinbart werden oder sie steht von vornherein fest. Sie kommt einem Sterbegeld gleich.
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist zwar kein Sterbegeld vorgesehen. Stirbt ein verheirateter Rentenbezieher, dann erhält der hinterbliebene Partner aber im ersten Vierteljahr nach dem Tod die Rente weiter in voller Höhe ausgezahlt.
Erst danach gelten die niedrigeren Sätze (60 Prozent bzw. 55 Prozent) für die Witwen- bzw. Witwer-Rente. Die befristete hundertprozentige Fortzahlung der Rente wirkt faktisch wie ein Sterbegeld.
Angehörige von verstorbenen Beamten bzw. Pensionären erhalten nach dem Beamtenversorgungsgesetz ein Sterbegeld in Höhe der zweifachen Dienstbezüge bzw. des zweifachen Ruhegehalts. In einigen Bundesländern ist diese Leistung auf hinterbliebene Ehepartner beschränkt.
Todesfallleistungen, die den Charakter eines Sterbegeldes haben, können auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gezahlt werden. Dabei kommt es auf die jeweils geltenden Regelungen, den Durchführungsweg und die Art der Vorsorge an.
Für Begünstigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gibt es eine besondere Sterbegeld-Regelung. Das Gesetz regelt Entschädigungen für Kriegsopfer des 2. Weltkriegs und darüber hinaus für Begünstigte im sozialen Entschädigungsrecht.
Aus dieser Auflistung wird deutlich: eine ganze Reihe von Personen und Personengruppen besitzt nach wie vor Anspruch auf Sterbegeld oder sterbegeldähnlichen Zahlungen - in unterschiedlicher Höhe und aufgrund unterschiedlicher Anspruchsvoraussetzungen. Die Versorgungssituation ist bei der Entscheidung für oder gegen eine Sterbegeldversicherung mit zu berücksichtigen.
Der Tod ist ein kostspieliges Ereignis. Auch schlichte Bestattungen kosten in der Regel mehrere Tausend Euro. Rund 3.500 Euro gelten als Untergrenze. Es ist aber durchaus möglich, auch 20.000 Euro und mehr für Beerdigung auszugeben.
Einen Überblick über die mögliche Bandbreite der Kosten und Durchschnittswerte gibt folgende Tabelle. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass nicht nur einmalige Kosten verursacht werden, sondern auch laufende Folgekosten (Friedhofsgebühren, Grabpflege usw.).
Eine Sterbegeldversicherung kommt vor allem in Betracht, wenn sonst keine ausreichenden finanziellen Reserven vorhanden sind, um die Bestattung zu finanzieren und Angehörige nicht mit den Kosten belastet werden sollen.
Sie macht auch dann Sinn, wenn keine Angehörigen vorhanden sind. In Verbindung mit einer Bestattungsvorsorge bei einem Beerdigungsunternehmen ist dann eine würdige und wunschgemäße Bestattung trotzdem sichergestellt. Die Versicherung finanziert die Leistungen des Bestatters.
Der Fall, dass kein Vermögen mehr vorhanden ist, um Beerdigungskosten abzudecken, kommt häufiger vor als gedacht - selbst wenn zu Lebzeiten ordentlich gespart worden ist. Vorhandenes Vermögen wird heute nicht selten durch die Pflege aufgefressen.
Bei längerer stationärer Pflegebedürftigkeit kann das Vermögen zum Beispiel sehr schnell aufgezehrt sein - wegen der hohen Eigenanteile bei den Pflege- und Unterbringungskosten (Stand 2020 durchschnittlich über 2.000 Euro im Monat).
Sterbegeldversicherungen bieten hier auch den Vorteil, dass sie unter bestimmten Bedingungen zum sogenannten Schonvermögen gehören.
Muss mangels sonst vorhandenen Vermögens das Sozialamt bei Pflegebedürftigkeit für die Pflegekosten aufkommen, hat es im Todesfall keinen Zugriff auf die Versicherungssumme, sofern die Bestattungsvorsorge angemessen und ortsüblich ist. Die Finanzierung der Beerdigung bleibt damit sichergestellt.
Grundsätzlich kannst du auch mit einer Risikolebensversicherung Vorsorge für den Todesfall betreiben. Sie zahlt dann die vereinbarte Versicherungssumme an begünstigte Personen - in der Regel an hinterbliebene Angehörige. Aus der Versicherungssumme kann ggf. auch die Bestattung finanziert werden.
Ein wesentlicher Unterschied zur Sterbegeldversicherung: bei der Risikolebensversicherung findet keine Kapitalbildung statt, es wird nur das (vorzeitige) Todesfallrisiko versichert. Endet der Versicherungsschutz ohne Leistung, sind die Beiträge definitiv verloren.
Die meisten Risikolebensversicherungen enden heute, sobald ein Lebensalter um die 75 Jahre herum erreicht ist. Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland beträgt inzwischen aber knapp 81 Jahre. Tritt der Tod erst nach dem Ende der Laufzeit bzw. Versicherungshöchstdauer ein, erfolgt keine Leistung, weil der Versicherungsschutz nicht mehr existent ist.
Für Bestattungsfinanzierung eignen sich Risikolebensversicherungen daher nur bedingt, sie sind aber eine guter finanzieller Schutz für Angehörige zur Existenzsicherung im Todesfall.
Natürlich lässt sich auch mit „normalem“ Sparen Kapital für eine spätere Beerdigung ansammeln - zum Beispiel über Sparpläne, klassische Bankeinlagen oder Wertpapier-Anlagen. Jede dieser Spar- und Anlageformen hat ihre spezifischen Chancen und Risiken.
Ein Risiko ist aber allen sonstigen Sparmöglichkeiten gemeinsam: dass unter Umständen nicht genug Zeit bleibt, um ausreichend Geld für das gewünschte Ziel anzusparen. Das ist genau das Risiko, das bei der Sterbegeldversicherung versichert wird. Sie ist das Produkt, das maßgeschneidert auf finanzielle Bestattungsvorsorge zugeschnitten ist.
Sterbegeldversicherungen werden von Lebensversicherungsunternehmen und speziellen Sterbekassen angeboten, vereinzelt auch von privaten Krankenversicherungen bzw. deren Lebensversicherungs-Töchtern und im Ersatzkassenbereich.
Bei den Sterbekassen handelt es sich durchweg um kleinere Unternehmen. Sie haben eine lange Tradition, die bis ins 18./19. Jahrhundert zurückreicht. Damals wurden die Sterbekassen als Selbsthilfeeinrichtungen aus Zünften, Gesellenvereinen und berufsständischen Organisationen heraus gegründet.
Viele Sterbekassen sind auch heute noch mit bestimmten Organisationen, Verbänden, Gewerkschaften, Einrichtungen oder Unternehmen verbunden, andere stehen jedermann offen.
Die Lebensversicherer und größere Sterbekassen mit überregionaler Ausrichtung - 35 Anbieter - unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die kleineren Sterbekassen werden von den jeweils zuständigen Landesbehörden beaufsichtigt. Bei ihnen sind die Zugangsmöglichkeiten über die spezifische Zielgruppe hinaus meist stark eingeschränkt.
Sterbegeldversicherungen werden am Markt mit und ohne Wartezeit angeboten. Bei Tarifen ohne Wartezeit findet üblicherweise bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung statt, was sich auf die Antragsannahme und die Beitragshöhe auswirken kann.
Wartezeiten sind in der Regel der „Preis“ für den Verzicht auf die Gesundheitsprüfung. Typische Wartezeiten sind 6, 12, 18, 24 oder 36 Monate. Stirbt der Versicherte während der Wartezeit, findet keine Leistung statt, oft sehen die Tarife dann eine Beitragsrückerstattung vor.
Die Beiträge hängen außer von der Versicherungssumme vor allem vom Eintrittsalter ab, ggf. auch vom individuellen Risiko. Je älter du beim Abschluss bist, umso höher der Beitrag. Sterbegeldversicherungen können oft noch in höherem Alter abgeschlossen werden, auch deutlich jenseits des Eintritts in den Ruhestand.
Bei den Beiträgen besteht oft die Wahl zwischen monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung. Manche Tarife sehen auch die Möglichkeit einer Einmalzahlung anstelle einer laufenden Beitragszahlung vor.
Da bei der Sterbegeldversicherung Kapital angespart wird, findet auch eine Verzinsung statt. Für Produkte von Lebensversicherern gilt der gesetzliche Garantiezins, Versicherungen von Sterbekassen sind hieran nicht unbedingt gebunden. Überschussbeteiligungen sind möglich, aber nicht bei jedem Anbieter vorgesehen.
Mit einer Überschussbeteiligung erhöht sich die Schlussauszahlung über den garantierten Betrag hinaus, manchmal werden Überschüsse auch mit den Beiträgen verrechnet. Die Überschusshöhe hängt immer vom Anlageerfolg des Versicherers ab. Es gibt keine Überschussgarantie.
Eine Sterbegeldversicherung zu kündigen ist möglich, aber selten sinnvoll. Es wird dann nämlich nur der sogenannte Rückkaufswert gezahlt. Er liegt meist deutlich unter den geleisteten Beiträgen zzgl. gutgeschriebener Erträge.
Bei zu hoher Beitragsbelastung kann der Vertrag auch beitragsfrei gestellt oder eine vorübergehende Beitragsaussetzung vereinbart werden. Die Versicherungsleistung vermindert sich dann entsprechend.
Ein Verkauf der Sterbegeldversicherung ist wegen der geringen Versicherungssummen in der Regel nicht möglich. Die Kündigungsmodalitäten richten sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Üblicherweise kann der Vertrag jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode in Abhängigkeit vom Rhythmus der Beitragszahlung ganz oder teilweise gekündigt werden, bei Einmalzahlung zum Ende eines Versicherungsjahres.
Auf dieser Seite findest du günstige Anbieter für Sterbegeldversicherungen und kannst ganz einfach Tarife vergleichen. Um passende Tarife herauszufiltern, werden nur dein Eintrittsalter und die gewünschte Versicherungssumme benötigt. Damit kannst du den Vergleich anstoßen.
Du bekommst dann eine Auflistung geeigneter Tarife mit besonders vorteilhaften Konditionen angezeigt. Du erfährst den Beitrag auf Monatsbasis, außerdem wesentliche Tarifmerkmale (Wartezeit, Dauer der Beitragszahlung, Überschussbeteiligung).
Über den Button „zum Anbieter“ gelangst du zur jeweiligen Anbieterseite und kannst dort ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern. Zum Teil ist auch direkt ein Online-Abschluss möglich.
Sterbegeldversicherungen erfordern keine Riesen-Sparleistungen. Bei einem 50jährigen Versicherungs-Einsteiger mit einer Versicherungssumme von 7.500 Euro bewegen sich die monatlichen Beiträge in einer Bandbreite von etwa 14 Euro bis 27 Euro, bei einem 70jährigen zwischen 30 Euro und 43 Euro p.m..
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
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