Sparkasse Konto kündigen

Die Mehrzahl der Bundesbürger ist Kunde einer Sparkasse. Neben dem klassischen Sparbuch wird vor allem das Girokonto gerne bei der örtlichen Sparkasse geführt. Manchmal besteht aber Anlass oder der Wunsch, das Sparkassen-Konto zu kündigen. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erfährst du in diesem Beitrag.

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Die wichtigsten Punkte:

  • Die Sparkassen sind die größte deutsche Finanzgruppe mit den meisten Kontobeziehungen. Es handelt sich um einen Verbund, keinen Konzern - jede Sparkasse ist selbständig;
  • Konto-Kündigungen können bereits erforderlich sein, um von einer Sparkasse zu einer anderen zu wechseln -zum Beispiel beim Umzug. Auch ein Anbieterwechsel macht Kündigungen oft notwendig;
  • ein Sparkassen-Konto kündigen ist in der Regel kein Problem. Die Kündigung ist jederzeit fristlos möglich, wenn keine besonderen produktbedingten Kündigungsregelungen gelten.
  • Kündigungen sollten schriftlich erfolgen. Beim Girokontowechsel kann ein Kontowechselservice genutzt werden, beim Depotwechsel oft ein Depotwechselservice.

Sparkassen Finanzgruppe - ein kurzer Überblick

Mit 320 örtlichen Sparkassen, fünf Landesbanken, acht Landesbausparkassen und zahlreichen weiteren Verbundunternehmen ist die Sparkassen Finanzgruppe ein Schwergewicht in der deutschen Bankenlandschaft. Mit 12.000 Geschäftsstellen verfügt sie nach wie vor über die dichteste Filialpräsenz von allen Bankengruppen.

 

Zusammen mit ihren Verbundpartnern decken die Sparkassen die gesamte Bandbreite des Bankgeschäfts ab, einschließlich weiterer Finanzdienstleistungen wie Leasing, Fondsgeschäft oder Versicherungen.

 

Rund 50 Millionen Kunden zählt die Sparkassen-Organisation - das sind gut 60 Prozent der deutschen Bevölkerung. Diese Kunden verfügen über mindestens ein Konto bei „ihrer“ Sparkasse. Oft bestehen mehrere Kontoverbindungen. Jede Sparkasse hat ein örtlich begrenztes Geschäftsgebiet, häufig identisch mit dem jeweiligen Stadt- oder Kreisgebiet.

 

Dieses Regionalprinzip kann ein Grund sein, um ein Sparkassen-Konto zu kündigen - wegen Umzug. Es gibt aber auch andere Anlässe.

Kontobeziehungen bei einer Sparkasse

Konten bei Sparkassen können im Zusammenhang mit verschiedensten Geschäftsbeziehungen bestehen.

 

Zahlungsverkehr

 

Ende 2020 wurden bei den Sparkassen ca. 39,4 Mio. Girokonten geführt. Das Girokonto ist inzwischen noch mehr als das Sparbuch das Schlüsselprodukt in der Kundenbeziehung. Gute Erreichbarkeit, flächendeckende Präsenz und dichtes Geldautomaten-Netz sind Argumente für ein Sparkassen-Girokonto - die Gebühren weniger. Die Kontoführung ist durchweg gebührenpflichtig.

 

Jede Sparkasse hat dafür eigene Modelle und legt die Gebühren selbständig fest. Das gilt auch für weitere Leistungen, die an das Girokonto anknüpfen – zum Beispiel Kreditkarten und zugehörige Kartenkonten.

 

Bankeinlagen

 

Sparkasse und Sparbuch - das waren lange fast Synonyme. Auch heute noch halten die Sparkassen bei Spareinlagen knapp 50 Prozent Marktanteil. Sparprodukte werden in zahlreichen Varianten angeboten, als klassisches Sparen, Sparplan, Ratensparen, Prämiensparen, Zuwachssparen, Vermögenswirksames Sparen und in weiteren Formen. Für alle diese Sparformen wird jeweils ein Sparkonto benötigt.

 

In Zeiten von Niedrigzinsen hat das Sparen als Geldanlage an Bedeutung verloren. Die Zinssätze bewegen sich - ähnlich wie bei anderen Instituten - nahe am Nullpunkt. Von daher kann durchaus der Wunsch bestehen, ein Sparkonto zu kündigen und rentierlichere Geldanlagen zu suchen.

 

Neben Spareinlagen bieten die Sparkassen Tagesgeldkonten und Termingeldkonten. Bezüglich der Konditionen gilt Ähnliches wie bei Spareinlagen. Einige Sparkassen - wie auch andere Institute - berechnen inzwischen bei größeren Guthaben sogar Negativzinsen (Stand September 2021), eine Folge der EZB-Politik.

 

Wertpapiergeschäft

 

Alle Sparkassen bieten ihren Kunden die Depotführung und das Wertpapiergeschäft an. Bezüglich der Abwicklung bedienen sich die Institute fast durchgängig der Deutschen WertpapierService Bank AG (dwpbank). Die Depotführung ist in der Regel gebührenpflichtig, ebenso die Durchführung von Wertpapier-Transaktionen.

 

Das Fondsgeschäft erfolgt über die DekaBank Deutsche Girozentrale bzw. die Tochter Deka Investment, das Wertpapierhaus der Sparkassen Finanzgruppe. Neben Investmentfonds ist die Deka-Gruppe auch im Zertifikate-Geschäft aktiv. Sie verwaltet rund 300 Mrd. Euro Anlagegelder von Sparkassen-Kunden. In diesem Rahmen werden Depotkonten für Investmentfonds und Zertifikate bei der DekaBank - unabhängig von den Depotkonten bei örtlichen Sparkassen - geführt.

 

sonstige Kontobeziehungen

 

Neben den genannten Kontenbeziehungen kann es weitere Konten bei Sparkassen oder ihren Verbundpartnern geben. Beispiele dafür:

 

  • Kreditkonten im Zusammenhang mit Kreditverträgen (Ratenkrediten, Immobilienfinanzierungen usw.) bei Sparkassen;
  • Bauspar- und Bauspardarlehenskonten im Zusammenhang mit Bausparverträgen bei Landesbausparkassen;
  • Kontobeziehungen beim S Broker. Der Online-Broker der Sparkassen bietet Depotführung, CFD-, Währungskonten und zugehörige Verrechnungskonten sowie Tagesgeldkonten.

Die Kündigung in den AGB der Sparkassen

In den Allgemeinen (Muster-)Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkassen heißt es im Abschnitt „Auflösung der Geschäftsbeziehung“ unter Nummer 26 „Kündigungsrecht“:

 

„(1) Ordentliche Kündigung Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart sind, können der Kunde und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. …“

 

Diese Bedingung trifft auf viele Kontoverbindungen zu - zum Beispiel auf das Girokonto oder das Tagesgeldkonto. Bei diesen Konten sind keine festen Laufzeiten vorgesehen und es wird üblicherweise keine abweichende Kündigungsregelung vereinbart.

 

Verbund statt Konzern - was bedeutet das?

 

Jede Sparkasse ist ein rechtlich und auch wirtschaftlich - weitgehend - selbständiges Institut. Sie entscheidet daher unabhängig von anderen Sparkassen, welche Produkte sie ihren Kunden zu welchen Bedingungen anbietet. Es kann daher Unterschiede bei den Geschäftsbedingungen von Sparkasse zu Sparkasse geben.

 

Solche Abweichungen sind allerdings die Ausnahme, da die Institute alle ähnlichen Rahmenbedingungen im Wettbewerb unterliegen und es immer einen Mehraufwand bedeutet, eigene Wege zu gehen. Die Verbundpartner der Sparkassen verfügen in der Regel über eigene AGB und spezielle Geschäftsbedingungen. Hier können - geschäftsabhängig - abweichende Kündigungsregelungen bestehen.

Sparkasse Konto kündigen: Praktische Tipps

Kündigungen müssen grundsätzlich an die örtliche Sparkasse, bei der das Konto geführt wird, bzw. an den zuständigen Verbundpartner gerichtet werden. Da jedes Institut innerhalb der Sparkassen-Organisation selbständig ist, kann es keine „zentrale“ Kündigungsadresse geben.

 

Kündigungen und Neueröffnungen von Konten sind auch beim Wechsel von einer zu einer anderen Sparkasse erforderlich - zum Beispiel wegen Umzug. Denn es handelt sich trotz des oft kaum zu unterscheidenden Außenauftritts um verschiedene Institute. Sparkasse X ist nicht gleich Sparkasse Y.

 

Kontowechselservice beim Girokonto

 

Jedes Kreditinstitut ist gesetzlich verpflichtet, beim (Giro-)Kontowechsel behilflich zu sein. Das neue kontoführende Institut kümmert sich im Rahmen des Kontowechselservice um die Umstellung von bestehenden Daueraufträgen oder Lastschriftmandaten und um Benachrichtigung von regelmäßigen Kontoeinzahlern und Abbuchern.

 

Du kannst den Kontowechselservice beim Wechsel von einer Sparkasse zu einem anderen Anbieter, aber auch beim Wechseln innerhalb der Sparkassen-Organisation nutzen. Der Kontowechselservice ist in der Regel kostenlos. Er erspart dir allerdings nicht, das alte Sparkassen-Konto zu kündigen.

 

Die Kündigung sollte stets schriftlich (aus Nachweisgründen per Einschreiben) erfolgen und folgende Angaben enthalten:

 

  • Namen und Anschrift aller Kontoinhaber (wichtig bei Gemeinschaftskonten);
  • Kontonummer des/r gekündigten Kontos/en; Referenzkonto für Überweisung des Restguthabens bzw. für Verrechnungszwecke;
  • ggf. Datumsangabe für Wirksamwerden der Kündigung;
  • Kontaktdaten (E-Mail/Telefonnummer: für ggf. erforderliche Abgleiche, Nachfragen);
  • persönliche Unterschrift des/r Kontoinhaber/s.

 

Diese Angaben sind im Übrigen nicht nur bei der Girokonto-Kündigung, sondern auch bei anderen Kontokündigungen erforderlich. Dabei sind unter Umständen noch weitere Anforderungen zu beachten, zum Beispiel Kündigungsfristen. Bei Depotkündigungen ist stets anzugeben, was mit noch vorhandenen Wertpapierbeständen im Depot geschehen soll (Verkauf, Übertragung, Ausbuchung). Beim Depotwechsel kann oft ein Depotwechselservice genutzt werden.

 

Depotwechselservice beim Wertpapierdepot

 

So funktioniert der Depotwechselservice:

 

Nach der Eröffnung eines neuen Wertpapierdepots bei einem anderen Anbieter (Bank oder Sparkasse) veranlasst dieser - je nach Wunsch - die Übertragung einzelner oder aller Wertpapiere vom alten Depot und ggf. dessen Schließung. Es bedarf keiner extra Kündigung. Der Service ist üblicherweise kostenlos.

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.

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