Royal Dutch Shell A oder B Aktie?

Du erfährst in diesem Artikel die wichtigsten Unterschiede zwischen den A und B Aktien von Royal Dutch Shell, sodass du schnell erkennst, welche Variante für dich die Bessere darstellt.

Warum gibt es bei Shell A und B Aktien?

 

Die Aktien des britisch-niederländischen Unternehmens Royal Dutch Shell erfreuen sich bei vielen Anlegern großer Beliebtheit. Nicht zuletzt aufgrund der soliden Dividendenausschüttungen, welche jedoch im Jahr 2020 - erstmals - seit 1945 nach unten angepasst wurden.

 

Bei näherer Betrachtung fällt auf, dass zwei verschiedene Aktien des selben Unternehmens existieren:

 

  • Royal Dutch Shell A (WKN: A0D94M - ISIN: GB00B03MLX29)
  • Royal Dutch Shell B (WKN: A0ER6S - ISIN: GB00B03MM408)

 

Der Grund hierfür liegt in der Entstehung des heutigen Unternehmens Royal Dutch Shell. Früher existierten die niederländische Royal Dutch und die britische Shell Transport, welche im Juli 2005 zu Royal Dutch Shell verschmolzen sind. (Quelle: spiegel.de)

Was ist der Unterschied zwischen den A und B Aktien bei Shell?

 

Die A-Aktien von Royal Dutch Shell unterliegen dem niederländischem Steuerrecht. Bei Kapitalerträgen fällt daher ein Quellensteuerabzug von 15 Prozent an. Dieser ist allerdings voll auf die deutsche Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% anrechenbar. Die Shell B-Aktien wiederum unterliegen dem britischem Steuerrecht, hier gibt es keinen Quellensteuerabzug. (Quelle: www.bzst.de/).

 

Die B-Aktie könnte daher für all diejenigen interessant sein, die ihre Freibeträge nicht ausgeschöpft haben, da hier die Quellensteuer gespart werden kann und die Kapitalertragssteuer durch den noch nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag nicht fällig wird.

Die Quellensteuer und das DBA (zwischen Deutschland, Niederlande und Großbritannien)

 

Bei der Recherche, welche Aktie von Shell die bessere Wahl darstellt, wirst du auf das Thema Quellensteuer stoßen. Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, die der Quellenstaat von ausländischen Investoren (direkt an der Quelle) einbehält.

 

Ursprünglich sollte die Überlegung, welche der beiden Aktien steuerlich attraktiver ist, zu Beginn des Jahres 2020 überflüssig sein, da die Quellensteuer in den Niederlanden abgeschafft werden sollte. Tatsächlich wurde die geplante Abschaffung kurzfristig doch nicht umgesetzt. Hierzu habe ich für dich folgendes Zitat der GTK Metzler GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft herausgesucht:

 

Ab dem Jahr 2020 war geplant, die bislang mit 15% erhobene Kapitalertragsteuer abzuschaffen. Dies sollte auch für die bislang bei Ausschüttungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland einbehaltene Quellensteuer gelten. Bei Dividenden die an Anteilseigner in niedrig besteuernde Länder (Anguilla, Bahamas, Bahrain, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman-Inseln, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Kuwait, Palau, Katar, Saudi-Arabien, die Turks- und Caicos-Inseln, Vereinigte Arabische Emirate, Vanuatu) ausgeschüttet werden sollte jedoch weiterhin eine Quellensteuer erhoben werden. Die geplante Abschaffung wurde jedoch gesetzlich nicht umgesetzt - es bleibt bei einer Quellensteuer von 15%. (Quelle: https://www.gtkp.de/)

 

 

Eine aktuelle und historische Übersicht, welche Steuersätze sowohl in den Niederlanden, als auch in Großbritannien gelten, findest du auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern.

Was gilt es hinsichtlich dem Freistellungsauftrag zu beachten?

 

Um dir den Unterschied zwischen den A- und B-Aktien zu veranschaulichen, führen wir im folgenden ein Rechenbeispiel mit einer Dividende in Höhe von 100€ durch. Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) zahlst du, sofern kein Freistellungsauftrag besteht oder der Freistellungsauftrag bereits vollständig ausgeschöpft wurde.

 

Wichtig: Es wird im folgenden Beispiel angenommen, dass die Kapitalertragssteuer aufgrund oben genannten Kriterien fällig wird:

 

Beispiel: 100€ Bruttodividende bei der A-Aktie von Shell

 

Steuerabgaben:

  • 15€ Quellensteuer (da 15% in den Niederlanden)
  • 10€ Kapitalertragsteuer
  • 0,55€ Soli
  • ggf. Kirchensteuer
  • = 25,55€ Abgaben

 

74,45€ Nettodividende

 

Sofern du deinen Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft hast, werden bei den A-Aktien von Royal Dutch Shell die 15% Quellensteuer auf die Kapitalertragssteuer angerechnet. Solltest du deinen Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft haben, so fällt keine Kapitalertragssteuer an. Die Quellensteuer wird dir dennoch berechnet.

 

Beispiel: 100€ Bruttodividende bei der B-Aktie von Shell

 

Steuerabgaben:

  • 0€ Quellensteuer (da 0% in den Großbritannien)
  • 25€ Kapitalertragsteuer
  • 1,375€ Soli
  • ggf. Kirchensteuer
  • = 26,375€ Abgaben

 

73,625€ Nettodividende

Fazit: Sollte ich die Shell A oder B Aktien kaufen?

 

Ob die A oder B Aktie von Royal Dutch Shell die bessere Wahl ist hängt u.a. von der Höhe deines bereits ausgeschöpften Freistellungsauftrags ab. Da in Großbritannien keine Quellensteuer fällig wird, kann eine Investition in B Aktien dann sinnvoll sein, wenn du deinen Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft hast. Da die Quellensteuer in den Niederlanden doch weiterhin in Höhe von 15% bestehen bleibt, wird dir diese bei ausgeschöpften Freistellungsauftrag auf deine Kapitalertragssteuer angerechnet. 

 

Welche der Aktien du bezüglich der steuerlichen Behandlung kaufen solltest, bedarf somit einer individuellen Prüfung.

Hast du Fragen oder Ideen? Kontaktiere mich gerne per E-Mail.

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Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

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