Risikolebensversicherung Rechner

Familie + ggf. Betrieb absichern

Der Gedanke an den eigenen Tod wird gerne verdrängt, dabei ist kein Ereignis im Leben so sicher wie dieses! Das Risiko einer tödlichen Erkrankung ist in jüngeren Jahren zwar gering, ein Unfall mit Todesfolge kann aber jeden treffen - unabhängig vom Alter.

Mit einer Risikolebensversicherung kannst du deinen Partner oder deine Familie finanziell absichern, falls dir etwas zustößt. Es ist eine Versicherung mit überschaubaren Beiträgen, aber großem Schutzeffekt.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Risikolebensversicherung bietet eine gute Möglichkeit zur finanziellen Absicherung der Familie oder des eigenen Betriebs im Falle des vorzeitigen Todes.
  • Da anders als bei der Kapitallebensversicherung kein Kapital angespart wird, fallen die Beiträge zur Risikolebensversicherung im Vergleich deutlich niedriger aus.
  • Die Wahl der „richtigen“ Versicherungssumme und Laufzeit ist für einen wirksamen Schutz essentiell.
  • In vielen Tarifen werden Zusatzleistungen wie Dynamik, Nachversicherungsgarantie, vorgezogener Todesfallschutz oder Leistungen auch bei schwerer Krankheit geboten.
  • Ein Risikoversicherung-Vergleich lohnt sich. Es gibt erhebliche Unterschiede bei den Beiträgen, weil jeder Versicherer anders kalkuliert. Für die Beitragshöhe ist aber auch das individuelle Risiko wichtig.
  • Auf dieser Seite kannst du ganz einfach den besten Risikoschutz für deine Absicherungsbedürfnisse ermitteln und direkt einen entsprechenden Antrag für eine Risikolebensversicherung stellen.

Risikolebensversicherung - warum wichtig?

In Deutschland ereigneten sich 2019 über 27.000 tödliche Unfälle. Nur knapp 3.200 entfielen auf Unfälle im Straßenverkehr. Der riskanteste Ort, zu Tode zu kommen, sind die eigenen vier Wände. Fast die Hälfte der unfallbedingten Todesfälle ereignete sich zu Hause.

 

Insgesamt gab es 2019 bei uns fast 940.000 Todesfälle. Das Gros der „natürlichen“ Sterbefälle ereilt zwar laut Sterbestatistik Menschen jenseits der 65, immerhin waren im Jahr 2018 fast 140.000 Verstorbene unter 65, rund 31.000 unter 50.

 

Gerade ein Tod vor dem Rentenalter hat oft gravierende finanzielle Folgen für Angehörige - insbesondere, wenn der Verstorbene Hauptverdiener gewesen ist. Das Erwerbseinkommen bricht mit dem Tod plötzlich weg, während Zahlungsverpflichtungen weiter laufen und der Lebensunterhalt nach wie vor zu bestreiten ist.

 

Ohne entsprechende Vorsorge ist die finanzielle Existenz in Frage gestellt. Die Risikolebensversicherung bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der Absicherung.

 

In diesen Fällen ist eine Risikolebensversicherung besonders angezeigt:

 

  • du lebst in einer Partnerschaft und bist Hauptverdiener;
  • du hast Kinder, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben;
  • es besteht eine Baufinanzierung mit noch länger laufenden Zahlungsverpflichtungen für ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung;
  • es existieren in sonstiger Weise Verpflichtungen, für Dritte zu sorgen (zum Beispiel für Eltern, Geschwister usw.);
  • du bist selbständig und möchtest finanzielle Vorsorge für dein Geschäft oder deinen Betrieb treffen.

 

Keyman-Versicherung für Unternehmen

 

Eine besondere Variante der Risikolebensversicherung ist die sogenannte Keyman-Versicherung oder Schlüsselkraftversicherung. Die Keyman-Versicherung wird von Unternehmen bzw. Arbeitgebern auf das Leben von Beschäftigten abgeschlossen, die Schlüsselfunktionen im Betrieb ausüben.

 

Schlüsselpersonen stellen aufgrund ihres Know Hows oder ihrer Erfahrung einen besonderen Wert dar. Der Ausfall einer solchen Kraft kann mit erheblichen finanziellen Verlusten bzw. Kosten verbunden sein. Alleine die Suche nach einem adäquaten Ersatz und „Zwischenlösungen“ - Interim Management - können sich aufwändig gestalten. Dieses Risiko deckt die Keyman-Versicherung ab.

Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung - der Unterschied!

Es gibt zwei Arten von Lebensversicherung: die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung.

 

Risikolebensversicherung

 

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung. Stirbst du während der Vertragslaufzeit, erhalten die im Vertrag benannten Begünstigten - in der Regel Angehörige wie Partner oder Kinder - die vereinbarte Versicherungssumme. Die Beiträge dienen ausschließlich der Abdeckung des (vorzeitigen) Todesfallrisikos. Mit dem Ende der Laufzeit endet die Leistungspflicht.

 

Das heißt, „überlebst“ du den Vertrag, hast du keine weiteren Ansprüche gegen die Versicherung - die gezahlten Beiträge sind „verloren“.

 

Kapitallebensversicherung

 

Auch bei der Kapitallebensversicherung findet eine Absicherung des Todesfallrisikos statt. Zusätzlich erfolgt aus den Beiträgen aber auch eine Kapitalbildung. Das angesparte Kapital wird verzinst, zusätzlich kann es zu Überschussbeteiligungen kommen. Stirbst du während der Vertragslaufzeit, erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Summe unabhängig von der erreichten Sparleistung.

 

Im „Überlebensfall“ wird bei Laufzeitende das angesparte Kapital nebst Zinsen und Überschüssen an dich ausgezahlt. Die Beiträge bleiben in Höhe des Sparanteils erhalten.

 

Die Kapitallebensversicherung ist letztlich nichts anderes als eine Kombination aus Risikolebensversicherung und Sparvertrag. Sie wird besonders gerne zur privaten Altersvorsorge eingesetzt.

 

Damit wird auch klar, warum eine Risikolebensversicherung stets wesentlich niedrigere Beiträge erfordert als eine Kapitallebensversicherung: weil kein Beitragsanteil für die Sparleistung benötigt wird.

 

Wenn es dir primär um die Todesfallabsicherung geht, ist die Risikolebensversicherung die geeignete Wahl. Sparen und Vermögen bilden kannst du auch auf anderem Weg. Die Risikolebensversicherung belastet deine Liquidität nur gering!

Wovon hängen die Beiträge ab?

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung hängen zum einen von der Versicherungssumme und der Laufzeit ab, zum anderen davon, wie die Versicherung das individuelle Todesfallrisiko bewertet.

 

Es versteht sich von selbst, dass die Beiträge mit der Versicherungssumme und der Laufzeit steigen. Denn es wird eine höhere Leistung bei Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart bzw. die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsfall eintritt, wird bei längeren Laufzeiten größer.

 

Bei der Bewertung des individuellen Todesfallrisikos spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

 

  • das Eintrittsalter,
  • die berufliche Tätigkeit,
  • der Gesundheitszustand (Vorerkrankungen) und
  • das Gesundheitsverhalten.

 

Eintrittsalter:

 

In jungen Jahren ist das Todesfallrisiko noch gering, deshalb können jüngere Menschen zu sehr günstigen Bedingungen eine Risikolebensversicherung abschließen. Je später der Abschluss, umso teurer der Versicherungsschutz.

 

berufliche Tätigkeit:

 

Es bedarf keiner Erklärung, warum zum Beispiel ein Dachdecker oder ein Polizist einem höheren Todesfallrisiko unterliegt als ein „Schreibtischtäter“. Die Versicherungen berücksichtigen berufliche Gefahren bei der Beitragskalkulation. Wer einen gefährlichen Beruf ausübt, muss mehr bezahlen.

 

Gesundheitszustand:

 

Bestehende Vorerkrankungen lassen den Beitrag teurer werden. Wird das Risiko als zu hoch eingeschätzt, zum Beispiel weil bereits eine lebensbedrohliche Erkrankung festgestellt worden ist, wird die Versicherung sogar abgelehnt. Nach Versicherungsabschluss eingetretene Krankheiten haben dagegen keine Auswirkungen auf den Beitrag.

 

Gesundheitsverhalten:

 

Riskantes Gesundheitsverhalten verteuert die Beiträge. Besonders streng bewerten die Versicherer dabei das Rauchen. Als Nichtraucher gilt nur, wer in den letzten zwölf Monaten nicht aktiv geraucht oder Nikotin konsumiert hat - in welcher Form auch immer.

 

Alle anderen müssen mit „Raucherzuschlägen“ rechnen. Weitere kritische Verhaltensweisen, die zu Risikozuschlägen führen können: übermäßiger Alkoholgenuss, riskante Hobbies oder Freizeitaktivitäten.

 

Eine Gesundheitsprüfung ist bei der Risikolebensversicherung Standard. Dazu musst du bei der Antragstellung entsprechende Fragen beantworten. Darauf aufbauend erfolgt die Risikobewertung. Eine vollständige und korrekte Beantwortung der Fragen ist dringend zu empfehlen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

 

Beitragsübernahme/ -freistellung:

 

Manche Tarife bieten als Zusatzleistung eine sogenannte Beitragsübernahme oder Beitragsfreistellung an. Bei festgestellter Berufs- oder Erwerbsfähigkeit müssen dann keine Beiträge für die Versicherung gezahlt werden. Der Versicherungsschutz bleibt trotzdem erhalten. Das ist besonders wichtig.

 

Denn die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bedeutet meist finanzielle Einschränkungen. Nicht selten ist eine schwere Erkrankung mit erhöhtem Sterblichkeitsrisiko die Ursache, warum man seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Ein guter Todesfallschutz ist gerade hier besonders wichtig.

Die richtige Versicherungssumme und Laufzeit wählen

Versicherungssumme und Laufzeit sind die beiden Größen, die wesentlich die Leistung einer Risikolebensversicherung bestimmen. Der Wunsch nach einer möglichst großen und langen Absicherung steht dabei im Konflikt mit dem Wunsch nach möglichst niedrigen Beiträgen. Hier gilt es, ein angemessenes Verhältnis zu finden.

 

Eine allgemein gültige „richtige“ Versicherungssumme lässt sich nicht definieren. Der Absicherungsbedarf ist zu unterschiedlich - er hängt von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen, der Familiensituation, den vorhandenen finanziellen Ressourcen und von laufenden oder noch zu erwartenden Verpflichtungen ab. Für ein Paar ohne Kinder stellt sich die Lage anders dar als für eine mehrköpfige Familie.

 

Eine Faustregel lautet, dass die Versicherungssumme mindestens das drei- bis fünffache Bruttojahresgehalt der Person umfassen sollte, deren Todesfallrisiko versichert wird. Das ist aber nur ein grober Richtwert. Genauer ist, die Versicherungssumme auf der Basis des voraussichtlichen tatsächlichen Finanzbedarfs im Todesfall zu ermitteln.

 

Beispiel - welche Versicherungssumme sollte es sein?

 

Bei einer dreiköpfigen Familie (Vater, Mutter, Kind) mit nur einem Verdiener und einem Brutto-Monatseinkommen von 3.000 Euro verbleiben netto ca. 2.200 Euro monatlich. Unterstellt man im Todesfall eine Witwen- und Halbwaisenrente von zusammen knapp 700 Euro monatlich, blieben rund 1.500 Euro anderweitig zu decken, um die gleiche Einkommenssituation wie vorher darzustellen.

 

Im Jahr wären das dann 18.000 Euro, auf zehn Jahre gesehen 180.000 Euro (Inflation und zwischenzeitliche Anlageerträge werden der Einfachheit halber nicht berücksichtigt).

 

Eine Versicherungssumme von 180.000 Euro würde genau dem fünffachen Bruttojahresgehalt im Sinne der genannten Faustregel entsprechen und wäre nicht zu großzügig kalkuliert. Eine höhere Summe - zum Beispiel 250.000 Euro - könnten sicher auch vertreten werden.

 

Die Versicherungssumme sollte auf jeden Fall so bemessen sein, dass sie in den ersten Jahren nach einem Todesfall ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Der überlebende Partner kann sich in diesem Zeitraum neu orientieren und Kinder erreichen dann oft schon ein Alter, in dem sie finanziell auf eigenen Füßen stehen können oder zumindest eine Perspektive dafür da ist.

 

Auch die Vertragslaufzeit sollte „vorausschauend“ gewählt werden und auf keinen Fall zu kurz bemessen sein. Zwar kann nach Ablauf einer Risikolebensversicherung ein neuer Vertrag abgeschlossen werden - aber fast immer zu deutlich ungünstigeren Bedingungen. Das Eintrittsalter ist höher, oft hat sich die Gesundheit zwischenzeitlich verschlechtert.

 

Aus Versicherungssicht ist das stets ungünstig (vgl. hierzu auch den Abschnitt: Wovon hängen die Beiträge ab?).

 

Im Extremfall wird ein Antrag sogar abgelehnt. Mit dem Ende des alten Vertrags endet der Todesfallschutz auf jeden Fall erst einmal, falls er nicht erneuert wird.

 

Für Familien mit Kindern wird häufig eine Laufzeit empfohlen, die bis zum Ende der ersten Berufsausbildung der Kinder bzw. des Studiums reicht. Das sollte normalerweise mit dem 25. Lebensjahr geschafft sein. Ansonsten kommt es darauf an. In der Regel ist ein besonderer Absicherungsbedarf vor allem in jüngerem und mittlerem Lebensalter gegeben, wenn eine Familie gegründet, die Existenz aufgebaut und Vermögen gebildet wird.

 

Mit zunehmender zeitlicher Nähe zum Beginn des Ruhestands sinkt dagegen der Absicherungsbedarf. Die Laufzeit hängt daher auch davon ab, in welcher Lebensphase du dich gerade befindest.

 

Bei Restschuldversicherungen (siehe hierzu den Abschnitt: Spezielle Risikolebensversicherung - die Restschuldversicherung) orientiert sich die Laufzeit stets an der Laufzeit des zugehörigen Kredits.

Welche Zusatzleistungen sind möglich?

Bei vielen Risikolebensversicherungen können - gegen Aufpreis - Zusatzleistungen vereinbart werden oder sie sind schon automatisch im Tarif enthalten. Wenn du die Wahl hast, solltest du dich gleich für oder gegen einen solchen Zusatzbaustein entscheiden anstatt zu warten.

 

Oft ist zwar auch noch eine spätere „Zubuchung“ möglich, aber nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und dann in der Regel zu ungünstigeren Bedingungen.

 

Folgende Zusätze sind üblicherweise vorgesehen bzw. möglich:

 

Dynamik:

 

Sehr häufig wird eine dynamische Leistungsvereinbarung geboten. Die Versicherungssumme erhöht sich dann automatisch jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung gefordert wird.

 

Damit wird zum einen der Inflation Rechnung getragen, zum anderen der Tatsache, dass der Absicherungsbedarf mit der beruflichen und familiären Entwicklung oft größer wird. Ebenso kontinuierlich wie die Versicherungssumme steigen dann allerdings auch die Beiträge.

 

Nachversicherungsgarantie:

 

Ist eine Alternative zur Dynamik. Bei der Nachversicherungsgarantie kannst du die Versicherungssumme nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn sich deine Lebensumstände ändern und eine höhere Versicherungssumme zweckmäßig ist.

 

Typische Anlässe für die Aufstockung des Versicherungsschutzes:

 

Heirat, Hausbau und/oder Geburt von Kindern. Meist wird die Nachversicherungsoption betraglich begrenzt - gängig sind 20.000 Euro oder 30.000 Euro. Bei darüber hinaus gehenden Aufstockungen wird eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

 

Verlängerungsmöglichkeit:

 

Bei einem Tarif mit Verlängerungsoption kannst du die Laufzeit des Vertrags nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängern. Das kann hilfreich sein, wenn sich deine Lebensumstände verändern, die eine längere Absicherung als ursprünglich gedacht sinnvoll machen.

 

Die Alternative besteht darin, gleich einen Vertrag mit längerer Laufzeit zu wählen - siehe hierzu auch die Überlegungen zur „richtigen“ Laufzeit im vorhergehenden Abschnitt „Die richtige Versicherungssumme und Laufzeit wählen“.

 

Vorgezogene Todesfall-Leistung:

 

Manchmal wird eine vorgezogene Todesfall-Leistung geboten. Die Versicherung zahlt dann bereits einen Teil der Versicherungssumme, wenn eine unheilbare Erkrankung vorliegt und der Zeitraum bis zum Tod absehbar ist (in der Regel muss eine Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten vorliegen).

 

Das kann sehr hilfreich sein - zum Beispiel, um Maßnahmen zur Versorgung des schwerstkranken Patienten zu finanzieren. In diesem Fall erfolgt die Versicherungsleistung ausnahmsweise an den Versicherungsnehmer, nicht an im Vertrag Begünstigte. Diese erhalten nach dem Tod nur den verbliebenen Rest.

 

Leistung auch bei schwerer Krankheit:

 

In manchen Tarifen erfolgt bei schweren Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine zusätzliche Zahlung - wie bei der vorgezogenen Todesfall-Leistung ebenfalls an den Versicherungsnehmer.

 

Auch diese Leistungen dienen dazu, Maßnahmen zur besseren medizinischen Versorgung außerhalb der Kassenleistungen und zur besseren Lebensgestaltung zu finanzieren. Die Todesfallleistung wird normalerweise nicht berührt. Stirbt der Versicherungsnehmer, erhalten Begünstigte die Versicherungssumme ausgezahlt.

 

Wichtig zu wissen: für Absicherung von finanziellen Einbußen und Belastungen bei schweren Erkrankungen gibt es auch noch andere Möglichkeiten: die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) und die - bei uns wenig bekannte - Dread-Disease-Versicherung. Die BU-Versicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit - ob krankheits- oder unfallbedingt - eine BU-Rente.

 

Die Dread-Disease-Versicherung funktioniert wie eine Risikolebensversicherung - mit dem Unterschied, dass das versicherte Ereignis die schwere Erkrankung ist, nicht der Tod. Gezahlt wird ein Einmalbetrag - die Versicherungssumme -, keine Rente.

 

Die versicherten Erkrankungen sind im Einzelnen genau definiert. Liegt eine andere, nicht im „Katalog“ enthaltene Erkrankung oder ein körperlicher Mangel vor, leistet die Versicherung nicht.

Risikolebensversicherung für Paare?

Für Paare, die sich gegenseitig absichern wollen - zum Beispiel weil beide ungefähr in gleichem Umfang zum Verdienst beitragen - gibt es zwei spezielle Risikolebensversicherungs-Lösungen: die verbundene Risikolebensversicherung und die Risikolebensversicherung „über Kreuz“

 

Verbundene Risikolebensversicherung

 

Bei der verbundenen Risikolebensversicherung schließen beide Partner einen Vertrag, in dem sie im Falle des eigenen Todes den überlebenden Partner als Begünstigten einsetzen. Ein solcher Vertrag hat den Vorteil, dass der Beitrag niedriger ist als bei zwei separaten Versicherungsverträgen.

 

Allerdings wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt - auch wenn beide Partner bei einem Ereignis zu Tode kommen. Unter Umständen reicht die zur Auszahlung gelangende Versicherungssumme dann nicht aus, um Kinder als Hinterbliebene ausreichend zu versorgen.

 

Risikolebensversicherung „über Kreuz“

 

Hier schließen beide Partner einen separaten Vertrag. Der Versicherungsnehmer ist dabei zugleich Begünstigter, versichert wird jeweils das Todesfallrisiko des Partners. Stirbt der Partner, erhält der überlebende Partner die vereinbarte Versicherungssumme. Da es sich um eine Versicherungsleistung aus dem eigenen Vertrag handelt, fällt keine Erbschaftsteuer an.

 

Deshalb eignet sich die Risikolebensversicherung „über Kreuz“ besonders für unverheiratete Paare, die bei der Erbschaftsteuer de facto „wie Fremde“ behandelt werden und nur geringe Freibeträge nutzen können. Sterben beide Versicherungsnehmer, werden beide Verträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die addierten Beiträge sind dafür etwas höher als bei der verbundenen Risikolebensversicherung.

Spezielle Risikolebensversicherung - die Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine besondere Form der Risikolebensversicherung, die bei Kreditaufnahmen angeboten wird. Sie stellt die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredits beim Tod des Kreditnehmers sicher, ohne dass Angehörige mit weiteren Zahlungsverpflichtungen belastet werden.

 

Oft tritt sie auch bei weiteren einschneidenden Lebensereignissen wie längerer Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ein. Das hängt von der Ausgestaltung ab.

 

Die Restschuldversicherung ist üblicherweise an ein bestimmtes Kreditverhältnis gebunden.

 

Eine Besonderheit dabei: die Versicherungssumme fällt im Zeitablauf parallel zur noch bestehenden Restschuld. Das wirkt beitragsentlastend im Vergleich zu einer Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme. Die Auswahl ist oft stark eingeschränkt, da die kreditgebenden Banken meist mit bestimmten Versicherern kooperieren.

 

Die Entscheidung lautet daher meist: Restschuldversicherung ja oder nein! Bei normalen Ratenkrediten für Anschaffungen und Konsumwünsche ist das vor allem eine Kostenfrage.

 

Bei Baufinanzierungen, die üblicherweise über hohe Summen lauten, macht eine Restschuldfinanzierung Sinn, um die Familie und auch dich selbst abzusichern. Manchmal wird der Abschluss einer solchen Versicherung auch zur Bedingung für die Kreditvergabe gemacht.

Wie sieht die steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung aus?

Beiträge zur Risikolebensversicherung können als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Sie mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen.

 

Allerdings werden die möglichen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen sehr oft schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr als ausgeschöpft, so dass die Beiträge für die Risikolebensversicherung nicht wirksam werden.

 

Die Grenzen für die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen liegen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Beamte derzeit bei 1.900 Euro, für Freiberufler und Selbstständige bei 2.800 Euro. Bei gemeinschaftlicher Veranlagung von Ehepartnern erhöhen sich die Beiträge entsprechend.

 

Hinweis: Die Beiträge für die Risikolebensversicherung eines Betriebsinhabers sind üblicherweise nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Anders sieht es bei Beiträgen für eine Keyman-Versicherung aus. Diese können als Betriebsausgaben angesetzt werden.

 

Die Zahlung der Versicherungssumme unterliegt nicht der Einkommensbesteuerung. Hier gilt also brutto = netto. Es kann aber unter Umständen zur Erbschaftsteuerpflicht kommen. Das hängt wiederum von der Vertragsgestaltung ab. Lautet die Risikolebensversicherung auf deinen Namen, dann zählt die Versicherungssumme zu deinem Nachlass.

 

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt auch von der Ausschöpfung von Freibeträgen ab. Diese sind bei Ehepartnern und Kindern vergleichsweise großzügig, anders sieht es bei unverheirateten Partnern aus. Dafür gibt es die schon erwähnte „Risikolebensversicherung „über Kreuz“.

Risikolebensversicherung Vergleich: So geht's

Mit dem Vergleichsrechner auf dieser Seite kannst du einfach und bequem nach den besten Angeboten für eine Risikolebensversicherung suchen und einen Risikolebensversicherung-Vergleich durchführen.

 

Um passende Produkte und Tarife für dich zu filtern, werden nur wenige Angaben benötigt: die gewünschte Versicherungssumme, die gewünschte Laufzeit, dein Eintrittsalter und die präferierte Zahlungsweise. Gefragt wird auch danach, ob du Raucher oder Nichtraucher bist. Auf die Bedeutung des Rauchens bei der Beitragskalkulation ist ja schon weiter oben hingewiesen worden.

 

Tipp: bei den Tarifen hast du oft die Wahl zwischen monatlicher, quartalsmäßiger oder jährlicher Beitragszahlung. Die jährliche Zahlung ist oft günstiger, weil der Einmaleinzug des Beitrags p.a. für die Anbieter weniger Aufwand bedeutet. Es kommt aber immer auf den jeweiligen Tarif an.

 

Mit dem Button „Anbieter vergleichen“ kannst du den Risikolebensversicherung-Vergleich anstoßen. Du erhältst dann eine Auflistung mit passenden Angeboten nach Beitragskosten sortiert. Neben der Nennung des Anbieters erfährst du die Kundenbewertung, wesentlichen Produktmerkmale, die Beitragshöhe und ob Testsiegel für das Produkt existieren.

 

Die genannte Beitragshöhe ist ein repräsentatives Beispiel. Welcher Beitrag konkret für dich gilt, erfährst du nur mit der Antragstellung bei einem Anbieter. Dessen Angebot berücksichtigt dein individuelles Risiko.

 

Über den Button „zum Anbieter“ gelangst du direkt auf die jeweilige Anbieterseite. Dort kannst du detaillierte Infos zur jeweiligen Risikolebensversicherung abrufen und ein auf dich abgestelltes Angebot anfordern. Wenn es dir zusagt, ist der Abschluss nur noch Formsache.

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.

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