Der SPD-Politiker Walter Riester war in der Regierung von Bundeskanzler Schröder von 1998 bis 2002 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
In seiner Amtszeit wurde eine staatlich bezuschusste private Altersvorsorge eingeführt - als Kompensation für Einschränkungen der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis heute heißt diese Förderung nach ihrem Initiator Riesterrente.
Mehr Infos und wie ein guter Riesterrente-Vergleich möglich ist, erhältst du hier:
Die wichtigsten Punkte:
Es ist inzwischen fast eine Binsenweisheit, dass das gesetzliche Rentensystem immer weniger in der Lage ist, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Der Generationenvertrag, nach dem die jeweilige Erwerbsgeneration die Renten der Ruheständler finanziert, lässt sich nicht mehr in der über Jahrzehnte gewohnten Form aufrechterhalten.
Dafür gibt es zwei Gründe:
Die Konsequenz ist: immer weniger Erwerbstätigen stehen immer mehr Rentner gegenüber. Bereits zur Jahrtausendwende kamen auf 100 Erwerbstätige 34 Rentner, 2020 sind es schon 52 und für 2033 werden 68 prognostiziert. Ohne Leistungseinschränkungen würde die gesetzliche Rentenversicherung entweder unbezahlbar - die Beiträge der Erwerbstätigen müssten laufend erhöht werden - oder das System würde irgendwann zusammenbrechen.
Aus diesem Grund gab und gibt es immer wieder Rentenreformen. Sie haben u.a. zur Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und zur Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus geführt. Der Prozess ist nicht beendet.
Durch diese Einschnitte droht vielen künftigen Rentnern eine Rentenlücke. Als Rentenlücke wird die Differenz zwischen dem Einkommen während der Erwerbstätigkeit und der tatsächlichen Rente bezeichnet, sofern sie sich spürbar auf den gewohnten Lebensstil auswirkt.
Um sie zu schließen, gibt es zwei Möglichkeiten: private Altersvorsorge in Form von Vorsorgesparen und betriebliche Altersvorsorge. Die Riesterrente zielte damals in erster Linie auf die Stärkung der privaten Altersvorsorge.
Die Idee dabei: die Förderung sollte einen Ausgleich für die durch Rentenreform 2000/2001 bewirkten Einschnitte für Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Rente ermöglichen. Das Vorsorgesparen durch Förderung attraktiver zu machen, das ist nach wie vor das Ziel der Riesterrente und angesichts der allgemeinen Zinssituation doppelt wichtig.
Die Riesterförderung ist eine Kombination aus Zuschussförderung und Steuerbegünstigung. Die beiden Förderungen ergänzen sich allerdings nicht, sondern sind substitutiv - das bedeutet: es kommt jeweils die Förderung zum Tragen, die den größeren Vorteil bringt.
Die Zuschussförderung erfolgt als Altersvorsorgezulage. Die Zulage wird zusätzlich zu den jährlichen Eigenleistungen in einen Riester-fähigen Vorsorgevertrag gezahlt.
Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Mindesteigenbeitrag erreicht sein. Er entspricht 4 Prozent des rentenpflichtigen Vorjahreseinkommens vermindert um den Zulagenanspruch, höchstens jedoch 2.100 Euro pro Jahr.
Wird der Mindesteigenbeitrag unterschritten, erfolgt nur eine entsprechend anteilige Förderung. Um überhaupt eine Zulagenförderung zu erhalten, müssen mindestens 60 Euro pro Jahr bzw. 5 Euro pro Monat im Vertrag angespart werden.
Die Grundzulage beträgt seit 2018 pro zulagenbegünstigter Person 175 Euro pro Jahr. Für Kinder gibt es zusätzlich eine jährliche Kinderzulage pro Kind: für bis 31.12.2007 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr, für später geborene Kinder 300 Euro pro Jahr.
Bist du Berufseinsteiger, erhältst du im ersten Sparjahr auch noch einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro. Bedingung ist, dass du am 1. Januar des Jahres deines Berufseinstiegs das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
Die andere Art der Förderung ist der steuerliche Sonderausgabenabzug. Die geleisteten Beiträge zuzüglich Zulagen kannst du in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr. Die Sonderausgaben mindern das steuerpflichtige Einkommen und helfen so, Steuern zu sparen.
Günstigerprüfung heißt schlicht und einfach, das Finanzamt prüft bei deiner Steuererklärung, was für dich günstiger ist: die Altersvorsorgezulage oder die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug. Ist die Zulagengewährung vorteilhafter, bleibt es bei der Zulage.
Wird festgestellt, dass der Sonderausgabenabzug günstiger wäre, wird die Zulage ebenfalls gezahlt. Zusätzlich erstattet das Finanzamt dir die Differenz zwischen (höherer) Steuerersparnis und Zulage im Rahmen der Steuerberechnung.
In der Regel bewirkt bei niedrigen Einkommen die Zulage die höhere Förderung, insbesondere wenn auch Anspruch auf Kinderzulagen besteht. Bei höheren Einkommen ist dagegen eher der Sonderausgabenabzug von Vorteil. Es kommt aber immer auf die Konstellation im Einzelfall an.
Wie auch immer die Förderung sich gestaltet, spätere Rentenzahlungen aus Riester-Verträgen sind auf jeden Fall steuerpflichtig. Sie werden wie andere steuerpflichtige Einkünfte behandelt.
Man nennt diese spätere Besteuerung nach zuvor erfolgter Steuerbegünstigung bzw. Förderung auch nachgelagerte Besteuerung. Da die persönlichen Steuersätze im Rentenalter meist niedriger sind als während des Erwerbslebens, ergibt sich unter dem Strich doch ein Steuerspareffekt.
In den Genuss der Riesterrente können alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gelangen, darüber hinaus Beamte, rentenversicherungspflichtige Selbständige (Handwerker, Künstler im Rahmen der Künstlersozialkasse) sowie einige weitere Gruppen,
Wichtig zu wissen: Ehepartner sind grundsätzlich ebenfalls zulagenberechtigt. Diese Regelung greift, sofern nicht bereits ein eigener Förderanspruch besteht - zum Beispiel als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
Dann gelten die „normalen“ Riester-Regelungen. Für die Inanspruchnahme der Ehepartner-Förderung muss ein eigener Riester-Vertrag mit mindestens 60 Euro Einzahlung pro Jahr bestehen. Ehepaare mit zwei Verträgen haben so einen doppelten Zulagenanspruch, ggf. zuzüglich Kinderzulagen.
Für nicht Riester-berechtigte Selbständige und Freiberufler steht mit der sogenannten Rürup-Rente eine alternative Möglichkeit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zur Verfügung.
Um die Voraussetzungen für die Riesterrente zu erfüllen, muss die private Vorsorge zwingend in zertifizierten Riester-Produkten erfolgen. Nicht zertifizierte Produkte sind nicht förderfähig.
Bei den Riester-Produkten handelt es sich um verschiedene langfristige Sparformen, die bestimmte Ausgestaltungen vorsehen müssen, konkret:
Zulässige Sparformen sind - entsprechende Ausgestaltung und Zertifizierung vorausgesetzt:
Die Einbindung von Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge ist sinnvoll. Denn im Alter mietfrei wohnen in den eigenen vier Wänden ist einer (Zusatz)-Rente mindestens gleichwertig.
Fondsgebundene Produkte wurden in den Anlagekatalog aufgenommen, weil man Riester-Sparern Alternativen zu rein verzinslichen Anlageformen bieten wollte. Die Zinsen haben sich bekanntlich in den letzten Jahren dem Nullniveau stark angenähert.
Bei fondsgebundenen Produkten werden die Beiträge in riskanteren, aber ertragreicheren Anlagen investiert, in der Regel mit Aktienbezug. Für die Fondsbindung gibt es eine Vielzahl an Konstrukten mit unterschiedlichen Garantieformen.
Die Garantie von Eigenleistungen und Zulagen stellt die gesetzliche Mindestanforderung dar. Der Anlageerfolg hängt natürlich maßgeblich von den ausgewählten Fonds ab. Das gilt für geförderte fondsgebundene Rentenversicherungen genauso wie für Fondssparpläne.
Damit die private Vorsorge wirklich funktioniert und dazu beitragen kann, die Rentenlücke zu schließen, muss sie möglichst bis zum Beginn des Ruhestands durchgehalten werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Flexibilität der Verträge bewusst eingeschränkt. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass die Förderung tatsächlich nur Vorsorgezwecken zugutekommt.
Vorzeitige Verfügungen und Vertragsauflösungen bei Riester-Verträgen sind zwar möglich, aber - von Ausnahmen abgesehen - mit dem Verlust der Förderung verbunden, sogar rückwirkend. Ein weitere Nachteil beim vorzeitigen Ausstieg: die Abschluss- und Vertriebskosten sind verloren, es wird nur das effektiv angesparte Kapital zurückgezahlt - unter Umständen deutlich weniger als die gezahlten Beiträge.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Die Riesterrente ist nicht unumstritten. Kritiker bemängeln die komplizierten und bürokratischen Regelungen der Förderung, die Inflexibilität der Verträge und schwache Renditen mancher Riester-Produkte.
Diese sind allerdings zum Gutteil der allgemeinen Zinssituation geschuldet. Trotz der Kritik - bisher konnte der Gesetzgeber sich nicht zu einer grundlegenden Reform der geförderten privaten Altersvorsorge entschließen.
Fakt ist, „Riestern“ kann sich immer noch lohnen. Selbst Riester-Verträge mit niedrigem Ertrag bieten unter Umständen Renditen, die über dem „normalen“ Marktschnitt liegen. Die Zulage bzw. Steuerbegünstigung macht es möglich. Natürlich kommt es immer auf die Güte des Produktes und die individuelle Situation an.
Bei privater Altersvorsorge ist eine umfassende und kompetente Finanzberatung grundsätzlich immer zu empfehlen. Es geht ja nicht nur um reine Produktauswahl, sondern um grundlegende Planung der finanziellen Alterssicherung „auf lange Sicht“. Produkte stehen auf der Agenda, wenn die Höhe der Rentenlücke ermittelt wurde und der Weg klar ist, sie zu schließen.
Mit dem Riesterrente-Vergleich auf dieser Seite kannst du ganz einfach interessante Angebote für Riester-Produkte anfordern. Benötigt werden nur ein paar Angaben zur gewünschten Anlageform, zur Sparleistung und zum Rentenbeginn sowie zu deiner persönlichen Situation (Alter, Beruf, Einkommen, Familienstand/Kinder). Die Angaben werden gebraucht, um die Auswirkungen der Förderung berücksichtigen zu können und die künftige Rentenleistung zu ermitteln.
Grundsätzlich sollten immer nur gleichartige Produkte miteinander verglichen werden - also zum Beispiel Rentenversicherung mit Rentenversicherung oder Fondssparplan mit Fondsparplan. Alles andere ist der berühmte „Äpfel-Birnen-Vergleich“ - wenig zielführend.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
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