Rechtsschutzversicherung Vergleich

gute Absicherung im Rechtsfall

Meist wird es uns nur bewusst, wenn wir mit dem Gesetz in Konflikt kommen oder eine rechtliche Auseinandersetzung droht - unser Leben bewegt sich in einem fast unüberschaubar komplexen System an rechtlichen Regeln und Vorgaben.

Die Möglichkeit, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, wird schneller Realität als manchem lieb ist - ob im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, einem Nachbarschaftsstreit oder wegen Problemen am Arbeitsplatz.

 

Gut, wenn dann eine Rechtsschutzversicherung besteht!

Die wichtigsten Punkte:

  • Eine Rechtsschutzversicherung bietet Versicherungsschutz gegen das Kostenrisiko von Rechtsstreitigkeiten - ein wichtiger Versicherungsschutz, jeder kann in einen Rechtsstreit verwickelt werden.
  • Im Versicherungsfall übernimmt die Versicherung Anwalts- und Gerichtskosten einschließlich Nebenkosten des Verfahrens, die sonst selbst zu tragen wären.
  • Rechtsschutzversicherungen sind üblicherweise nach dem Baukastenprinzip aufgebaut. Typische Bausteine sind Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz - weitere Bausteine können nach Wunsch und Bedarf „zugebucht“ werden.
  • Die Beiträge hängen wesentlich vom Versicherungsumfang - den versicherten Rechtsgebieten - ab. In der Regel fällt eine geringe Selbstbeteiligung an. Der Rechtsschutzversicherung-Vergleich lohnt sich. Es gibt erhebliche Preis-Unterschiede!
  • Hier kannst du ganz einfach mit einem Rechtschutzversicherung-Vergleich attraktive Angebote am Markt für dich ermitteln. Mit einem guten Rechtsschutz bist du rechtlich auf der sicheren Seite!

Warum ein guter Rechtsschutz sinnvoll ist

Jedes Jahr gibt es in Deutschland mehr als drei Millionen Klagen oder sonstige Verfahren vor Gericht. Die meisten davon - etwa 37 Prozent - betreffen zivilrechtliche Streitigkeiten, bei jedem sechste Fall geht es um familienrechtliche Auseinandersetzungen (Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Erbschaft usw.).

 

Jeder fünfte Fall behandelt strafbare Vergehen. Jeweils jeder zehnte Rechtsstreit landet vor dem Arbeits- oder Sozialgericht.

 

Einer Auswertung eines großen deutschen Rechtsschutzversicherers zufolge betreffen die meisten vom Rechtsschutz abgedeckten Verfahren Verkehrsdelikte oder Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Unfällen.

 

Auf Platz 2 folgen Rechtsstreitigkeiten aus abgeschlossenen Verträgen - typisch: Autokauf, Mietverträge, gebuchte Reisen. Den dritten Platz nehmen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz ein - strittige Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen, Zeugnisse.

 

Danach folgen Verfahren wegen Schadenersatzforderungen aus der gesetzlichen Haftpflicht.

 

Platz 5 nehmen Verfahren im Wohnumfeld ein - Auseinandersetzungen mit Nachbarn, strittige Nebenkostenabrechnungen, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Schon aus dieser Auflistung wird die mögliche Bandbreite rechtlicher Auseinandersetzungen deutlich.

 

Niemand ist davor gefeit, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden - auch du nicht, selbst wenn du gar nicht aktiv ein Verfahren betreibst. Verfahren vor Gericht werden sehr schnell sehr teuer. Zwar sind Gerichtsgebühren und Anwaltskosten gesetzlich geregelt und können nicht nach Gutdünken festgelegt werden.

 

Das schützt aber nicht vor hohen Kosten - insbesondere bei größeren Streitwerten, bei Verfahren über mehrere Instanzen oder wenn auch noch die Kosten der Gegenseite getragen werden müssen.

Was kostet ein Rechtstreit?

Bei einem einfachen Verfahren vor Gericht mit einem Streitwert von 10.000 Euro beträgt das Kostenrisiko in etwa 3.500 Euro (Kosten für eigenen und fremden Anwalt, Gerichtsverfahren). Bei einem Streitwert über 50.000 Euro und einem Verfahren mit Berufung steigt das Kostenrisiko bereits auf rund 18.000 Euro.

 

Das sind Beispiele - im konkreten Fall können die tatsächlichen Kosten deutlich davon abweichen. Ohne Rechtsschutzversicherung musst du diese Kosten selbst tragen, falls du unterliegst. Auch bei einem Vergleich bleibt etwa die Hälfte der Kosten an dir hängen. Da überlegt sich mancher, ob er den Rechtsweg überhaupt beschreitet, auch wenn er sich im Recht fühlt oder objektiv im Recht ist.

 

Mit einer Rechtsschutzversicherung kannst du das Prozesskostenrisiko versichern. Dass das sinnvoll ist, leuchtet angesichts der möglichen Kostendimensionen unmittelbar ein.

Rechtsschutzversicherung Leistungen

Die Rechtsschutzversicherung tritt dann ein, wenn ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten vorliegt und es zum Rechtsstreit kommt. Zwingend für die Versicherungsleistung ist, dass der Versicherungsschutz das Rechtsgebiet abdeckt, in dem der Rechtsverstoß geklärt werden soll. Mehr dazu erfährst du im nächsten Abschnitt „Typische Leistungsbereiche der Rechtsschutzversicherung“.

 

Der Rechtsstreit muss nicht zwingend vor Gericht ausgetragen werden. Die Rechtsschutzversicherung zahlt auch die Anwaltskosten beim außergerichtlichen Rechtsstreit, allerdings nur soweit nicht die Gegenseite die Anwaltskosten tragen muss.

 

Nicht automatisch im Rechtsschutz eingeschlossen sind Kosten für Mediationsverfahren. Die Mediation ist ein gesetzlich geregeltes außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren. Immer mehr Tarife sehen inzwischen eine Kostenübernahme für Mediation vor.

 

Wichtig zu wissen - Deckungszusage einholen: Bei Verfahren und Auseinandersetzungen, die du selbst betreibst, prüft der Rechtsschutzanbieter im Vorfeld stets, ob eine begründete Aussicht auf Erfolg besteht. Ist das Ergebnis negativ, erteilt die Versicherung keine Deckungszusage und leistet nicht, wenn du den Rechtsstreit weiter verfolgst.

 

Auch sonst ist die Erteilung einer Deckungszusage Voraussetzung für die Leistung. Es ist daher stets wichtig, sich vorher eine entsprechende Deckungszusage des Versicherers einzuholen. Sonst musst du die Kosten selbst tragen.

 

Bei Auseinandersetzungen vor Gericht trägt die Versicherung die auf dich entfallenden Verfahrenskosten.

 

Diese umfassen üblicherweise folgende Bestandteile:

 

  • die Gerichtskosten;
  • die Kosten des eigenen Anwalts. Es besteht in den meisten Tarifen freie Anwaltswahl;
  • die Kosten des Anwalts der Gegenseite, falls diese zu tragen sind;
  • eventuell anfallende und zu tragende Zeugengelder und Sachverständigenhonorare;
  • Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, soweit relevant.

Was sind Deckungssummen?

Viele Tarife in der Rechtsschutzversicherung leisten unbegrenzt - das heißt, es werden Kosten in betraglich nicht begrenzter Höhe übernommen. Bei anderen Tarifen gibt es eine Deckungssumme. Sie liegt oft bei mehreren 100.000 Euro oder einer Million Euro pro Fall.

 

Die Versicherung trägt dann nur die Verfahrenskosten bis zu dieser Höhe. Die allermeisten Verfahren im normalen Alltagsleben bewegen sich kostenmäßig weit unterhalb dieser Grenze.

Leistungsbereiche der Rechtsschutzversicherung

Baukastenprinzip

 

Rechtsschutzversicherungen sind typischerweise nach dem Baukastenprinzip gestaltet.

 

Das heißt: als Versicherungsnehmer kannst du dir den gewünschten Rechtsschutz selbst zusammenbauen - je nachdem, welche Rechtsgebiete du abdecken möchtest. Je umfassender dein Rechtsschutz, umso geringer dein Prozesskostenrisiko, umso höher aber auch die Beiträge.

 

Wie viele und welche Bausteine du wählst, ist daher immer eine Abwägungsfrage und sollte von deiner persönlichen „Betroffenheit“ abhängen.

 

Nachfolgend stellen wird die am häufigsten genutzten Bausteine für Rechtsschutz vor. Sie kommen so oder in ähnlicher Form in den meisten Tarifen vor. Eine übliche Kombination ist die von Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und Arbeitsrechtsschutz.

 

Damit können schon die meisten im täglichen Leben vorkommenden Rechtsstreitigkeiten abgedeckt werden. Es ist aber auch möglich, nur einen einzelnen Baustein als Versicherungsschutz zu vereinbaren, zum Beispiel nur Verkehrsrechtsschutz oder nur Arbeitsrechtsschutz.

 

Privatrechtsschutz

 

Wir alle gehen im Privatleben vielerlei Rechtsbeziehungen mit Rechten und Pflichten ein oder sind rechtlich gebunden - ob als Vertragspartner, Auftraggeber, Eigentümer, Mieter, Kunde, Nutzer oder in anderer Funktion. Aus diesen Rechtsbeziehungen können rechtliche Konflikte entstehen.

 

Der Privatrechtschutz deckt das Kostenrisiko bei den vielfältigen möglichen Rechtsauseinandersetzungen im Privatleben ab. Bei Angeboten für Privatrechtsschutz empfiehlt es sich etwas genauer hinzuschauen. Die Versicherer definieren die Leistungsbereiche mal enger, mal weiter.

 

Übliche Leistungsfelder sind:

 

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

 

  • bei Kauf-, Dienstleistungs-, Werk-, Bank- oder Versicherungsverträgen;
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen Dritte;
  • Auseinandersetzungen wegen Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern (außerhalb des Verkehrsbereichs);
  • passiver Strafrechtsschutz (im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer fahrlässig strafbaren Handlung);

 

Rechtsschutz für Steuer-, Sozial- und Verwaltungsverfahren

 

dieser Rechtsschutz ist in vielen Tarifen zumindest zum Teil mit im Privatrechtsschutz enthalten, manchmal muss er explizit vereinbart werden. Siehe hierzu den Abschnitt: Rechtsschutz für Steuer-, Sozial- und Verwaltungsverfahren.

 

Familien- und Erbrecht

 

In diesem Bereich bieten die Tarife in der Regel nur die Übernahme der Kosten für eine erste Beratung. Die Kosten der eigentlichen Auseinandersetzung werden normalerweise nicht übernommen.

 

Ausnahmen bestätigen die Regel: bei einzelnen Versicherern ist auch dieses Risiko gegen Aufpreis oder in einem extra Tarif versicherbar.

 

Jeder hat wohl schon mal Ärger mit abgeschlossenen Verträgen, Käufen, Bestellungen oder Buchungen gehabt. Ein Privatrechtsschutz hilft dir dabei, dein Recht durchzusetzen.

 

Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutz

 

Konflikte am Arbeitsplatz und mit dem Arbeitgeber sind besonders häufig - insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Aber auch bei laufenden Arbeitsverträgen oder im weiteren Arbeitsumfeld sind rechtliche Auseinandersetzungen möglich.

 

Eine Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutz kommt für die dabei anfallenden Anwalts- und Verfahrenskosten (in der Regel vor Arbeits- oder Sozialgerichten) auf.

 

Typische Anlässe von Rechtsstreitigkeiten sind:

 

  • Abmahnungen, Kündigungen, Arbeitszeugnisse, Abfindungsregelungen;
  • Störungen und Meinungsverschiedenheiten bei Lohn- und Gehaltszahlungen inkl. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld;
  • Auseinandersetzungen mit dem Rentenversicherungsträger;
  • Leistungen der Bundesagentur für Arbeit
  • Versetzungen, insbesondere solche zu schlechteren Bedingungen.

 

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen geht es nicht selten um die berufliche und finanzielle Existenz. Bei Abfindungen stehen auch höhere Streitwerte zur Klärung an. Aus diesen Gründen ist ein guter Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutz sehr zu empfehlen, solange du noch im Berufsleben stehst.

 

Verkehrsrechtsschutz

 

Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr - mit Ausnahme der Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen für Autohalter.

 

Dafür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. In der Regel wird der Rechtsschutz im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verkehrsordnungswidrigkeiten benötigt.

 

Der Verkehrsrechtsschutz besteht vor allem in folgenden Fällen:

 

  • bei Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegenüber einem Unfallgegner;
  • beim Vorgehen gegen Bußgeldbescheide;
  • bei Verfahren wegen drohendem Führerscheinentzug;
  • bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit einem Autohändler oder einer Werkstatt;
  • bei einem Rechtsstreit wegen der Kfz-Steuer.

 

Natürlich macht ein Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Auto- oder Motorradfahrer Sinn. Auch als Fußgänger oder Radfahrer nimmst du tagtäglich am Verkehrt teil und kannst in einen Rechtstreit verwickelt werden bzw. Anlass haben, dein gutes Recht geltend zu machen.

 

Wohn- /Mieter- /Vermieterrechtsschutz

 

Viele rechtliche Konflikte entstehen im Zusammenhang mit dem Wohnen - ob in der Funktion als Eigentümer, Vermieter oder Mieter. Wohnungsmietverhältnisse sind ein besonders häufiger Anlass von Rechtsstreitigkeiten. Viele Versicherer bieten hier einen differenzierten Rechtsschutz, der die jeweiligen Bedürfnisse in unterschiedlichen Funktionen abdeckt.

 

Dies betrifft zum Beispiel in Bezug auf

 

Mieter:

 

Auseinandersetzungen mit dem Vermieter wegen Mietererhöhungen, falscher Nebenkostenabrechnungen, Kündigung der Wohnung, Rückzahlung der Mietkaution oder Streit mit Nachbarn;

 

Vermieter:

 

Rechtsstreitigkeiten mit Mietern wegen Miethöhe, Nebenkosten, Verletzung der Mietpflichten, Schadensersatz, Räumung, Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung und anderen Dienstleistern;

 

Eigentümer:

 

Nachbarschaftsstreitigkeiten, Streitigkeiten mit der Hausverwaltung oder in einer Eigentümergemeinschaft, Auseinandersetzungen wegen der Grundsteuer oder mit dem Grundbuchamt.

 

Dieser Rechtsschutz ist eine Abwägungsfrage. Oft wird die Versicherung über lange Zeit nicht benötigt und dann bist du doch froh, wenn im Konfliktfall ein Versicherungsschutz besteht.

Rechtsschutz für Steuer-, Sozial- und Verwaltungsverfahren

Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz ist oft bereits in anderen Rechtsschutz-Bausteinen enthalten, aber nur für das betreffende Rechtsgebiet oder auf bestimmte Verfahren beschränkt.

 

Welcher Versicherungsschutz konkret besteht, zeigt nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Oft sind Erweiterungen möglich.

 

Bei Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich bewegst du dich außerhalb des Privatrechts, sondern befindest dich im Öffentlichen Recht. Hier gelten eigene Regularien. Der Rechtschutz erstreckt sich auf Kosten für Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren.

Wann und was leistet die Rechtsschutzversicherung nicht?

Die Rechtsschutzversicherung leistet grundsätzlich nur in den Rechtsgebieten, für die ein Versicherungsschutz vereinbart wurde - vorausgesetzt, es besteht eine Deckungszusage. In allen anderen Rechtsfeldern ist die Versicherung außen vor. Abgedeckt werden ausschließlich die Verfahrenskosten.

 

Die Rechtsschutzversicherung kommt nie für Strafzahlungen, Bußgelder, Schadensersatz oder sonstige Zahlungsverpflichtungen aus einem verlorenen Rechtsstreit auf.

 

Trotz des großen Spektrums an möglichen versicherbaren Rechtsgebieten gibt es auch einige Bereiche, wo das schwierig ist. Familienrechtliche Auseinandersetzungen (u.a. Scheidung, Erbstreitigkeiten) sind in den meisten Tarifen ausgeschlossen. Es gibt nur wenige Tarife am Markt, die hier einen Versicherungsschutz ermöglichen.

 

Ebenfalls meist ausgeschlossen: Baurechtliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer.

 

Weitere Konstellationen, in denen die Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht eintritt:

 

  • wenn du die Versicherungsbeiträge oder die Selbstbeteiligung schuldig geblieben bist;

 

  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Die ist üblicherweise bereits in der (privaten) Haftpflichtversicherung mit abgedeckt;

 

  • bei Strafverfahren im Zusammenhang mit vorsätzlichen Straftaten;

 

  • bei Strafverfahren im Zusammenhang mit fahrlässigem Verhalten - typische Beispiele: Trunkenheit am Steuer, fahrlässige Körperverletzung. Hier wird oft zunächst eine Deckungszusage erteilt, die Leistung aber bei einer Verurteilung zurückgefordert. Einige Tarife bieten einen speziellen Strafrechtsschutz auch für solche Fälle;

 

  • bei bestimmten anderen Verfahren (zum Beispiel bei Verfahren vor einem Landesverfassungs- oder dem Bundesverfassungsgericht).

 

Wartezeiten: In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Die Versicherung leistet dann erst bei Rechtsstreitigkeiten, die nach Ablauf der Wartezeit auftreten. Trotzdem musst du schon Beträge zahlen. Wartezeiten findest du insbesondere bei Privat-, Berufs-, Wohn-, Mieter- und Vermieterrechtsschutz.

 

Meist gelten hier drei Monate, es kommt aber auf den jeweiligen Versicherer und Tarif an. Bei Verkehrsrechtsschutz wird überwiegend auf eine Wartezeit verzichtet. Hier besteht der Versicherungsschutz sofort. Beim Anbieter- oder Tarifwechsel verzichtet der Versicherer ebenfalls meist auf die Wartezeit, sofern ein nahtloser Versicherungsanschluss besteht.

Rechtsschutzversicherung Kosten

Die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung werden wesentlich vom Versicherungsumfang - also von den versicherten Rechtsgebieten - bestimmt. Insbesondere bei Berufsrechtsschutz ist auch die ausgeübte Tätigkeit von Bedeutung. Daneben spielt manchmal der Wohnort eine Rolle - manche Versicherer kalkulieren ihre Tarife nach regionalen Schadenhäufigkeiten.

 

Sehr häufig besteht die Möglichkeit, den Partner und/oder Kinder mitzuversichern - nicht selten zu Vorzugskonditionen. Manche Versicherer bieten auch Rabatte für bestimmte Altersgruppen, zum Beispiel für junge Leute. In fast allen Tarifen sind Selbstbeteiligungen vorgesehen. Diese bewegen sich üblicherweise in der Größenordnung von wenigen hundert Euro pro Fall.

 

Typisch zum Beispiel: 100 Euro, 150 Euro oder 300 Euro.

 

Ein Rechtsschutzversicherung-Vergleich lohnt sich, denn bei den Beiträgen gibt es eine erhebliche Bandbreite - auch bei gleichartigen Leistungen der Tarife. Jeder Versicherer kalkuliert etwas anders und auf der Basis unterschiedlicher Versichertenkollektive. Das erklärt die Unterschiede.

 

Bei einem Rechtsschutz mit den üblichen Bausteinen Privat, Verkehr und Beruf liegen die günstigsten Beiträge auf Jahresbasis in einer Größenordnung von 180 Euro, es ist aber auch leicht das doppelte oder Dreifache an Beiträgen möglich. Der Rechtsschutzversicherung-Vergleich lohnt sich also!

Rechtsschutzversicherung Vergleich: So geht's

Die Antwort ist ganz einfach - mit dem Vergleichsrechner auf dieser Seite. Damit kannst du innerhalb kürzester Zeit die besten Rechtsschutz-Angebote am Markt - passend zu deinem Bedarf - ermitteln.

 

Alles was benötigt wird, sind Angaben zu den gewünschten Versicherungs-Bausteinen (Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Wohn- und Vermieter-Rechtsschutz), zur Selbstbeteiligung und Deckungssumme und zu den zu versichernden Personen.

 

Auf diesen Angaben basierend erhältst du eine Auflistung mit passenden Angeboten. Zu jedem Angebot erfährst du den Anbieter, wesentliche Merkmale des Produktes und die Höhe des Beitrags.

 

Über den Button „Produktdetails“ kannst du weitere Informationen zum Versicherungsschutz abrufen, zum Beispiel ob auch Mediationskosten übernommen werden oder wie die Wartezeiten aussehen.

 

Über dem Button „zum Anbieter“ gelangst du direkt auf die Seite des jeweiligen Versicherers bzw. Vermittlers. Dort werden in der Regel noch ausführlichere Produktinformationen geboten und du kannst die Rechtsschutzversicherung direkt abschließen.

Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln

Verträge zu Rechtsschutzversicherungen sind üblicherweise so gestaltet, dass die Laufzeit sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Es gibt keine feste Laufzeitbegrenzung. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate.

 

Willst du die Versicherung wechseln, musst du also spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahrs kündigen, bei einigen Produkten bezieht sich die Kündigungsmöglichkeit auch aufs Kalenderjahr. Entscheidend für die Fristwahrung ist immer der Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer, nicht etwa das Absendedatum.

 

In einigen Fällen hast du davon abweichend ein Sonderkündigungsrecht.

 

Beitragserhöhungen

 

Bei Beitragserhöhungen: kannst du binnen eines Monats nach Zugang der Beitragsmitteilung kündigen;

 

Versicherungsfall

 

Im Versicherungsfall: ist eine Kündigung von beiden Seiten möglich. Die Kündigung muss binnen eines Monats nach Regulierungsabschluss bzw. Ablehnung der Leistung erfolgen;

 

Wegfall des Versicherungsgrunds

 

Bei Wegfall des Versicherungsgrunds: dieser ist bei Berufsrechtschutz zum Beispiel bei Rentenbeginn gegeben. In solchen Fällen ist eine Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich.

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.

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