Private Krankenversicherung Vergleich

Für wen lohnt sich eine PKV?

Als Privatpatient wird man besser behandelt. Das ist mehr als eine gängige Meinung oder ein Vorurteil. Privatversicherte genießen oft einen Vorzugsstatus.

Privatversicherte genießen oft einen Vorzugsstatus - bei Terminvergaben, bei der Arzt- und Krankenhauswahl, beim möglichen Behandlungsspektrum, beim Leistungsniveau oder bei verschreibungsfähigen Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln.

 

Grund genug, näher über eine private Krankenversicherung nachzudenken. Mehr dazu und zum Private Krankenversicherung-Vergleich erfährst du hier.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet oft besseren und zugleich günstigeren Versicherungsschutz als die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Nicht jedem steht der Zugang zur PKV offen. Das gilt insbesondere für Arbeitnehmer. Diese müssen ein Einkommen jenseits der Versicherungspflichtgrenze erzielen, um von der GKV-Versicherungspflicht frei zu sein.
  • Kostenerstattung für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen ist Grundleistung der privaten Krankenvollversicherung. Für Arbeitnehmer und Selbständige wichtig: ein Krankentagegeld vereinbaren.
  • Die Entscheidung für die PKV hat oft langfristige Bindungswirkung und sollte stets gut überlegt sein. Dazu gehört selbstverständlich ein detaillierter Private Krankenversicherung-Vergleich. Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Du kannst auf dieser Seite auf dich zugeschnittene Angebote für die PKV anfordern und so deinen persönlichen Private Krankenversicherung-Vergleich durchführen. Auf dieser Basis ist eine fundierte Entscheidung möglich
  • Wenn die PKV für dich verschlossen ist, kannst du private Krankenzusatzversicherungen vereinbaren, um Lücken im Krankenschutz zu schließen.

Private Krankenversicherung (PKV) und gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

In Deutschland muss jeder über eine Krankenversicherung Verfügung. In der Regel wird diese Pflicht durch eine Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfüllt. Knapp 90 Prozent der Bundesbürger sind Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse oder dort über die Familienversicherung mitversichert.

 

Daneben existiert als zweites Krankenversicherungssystem die Private Krankenversicherung (PKV). Die PKV steht nur bestimmten Personengruppen offen. Arbeitnehmer können sie ausschließlich als sogenannte „Besserverdienern“ nutzen, wenn sie von der Versicherungspflicht in der GKV frei sind und sich privat versichern dürfen. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

 

Diese Dualität der Krankenversicherung ist politisch nicht unumstritten. Kritiker sprechen gerne von einer „Zwei-Klassen-Medizin“.

 

Ihr Vorwurf: Privatversicherte könnten sich aus der Solidargemeinschaft verabschieden und kämen obendrein in den Genuss besserer Leistungen sowie von Vorzugsbehandlungen. Das Gegenmodell dazu ist die sogenannte Bürgerversicherung, wo alle Bürger gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzahlen und gleiche Leistungsansprüche haben.

 

Die Bürgerversicherung wird vor allem von SPD, Grünen und Linken propagiert - bisher ohne Erfolg. Eine Systemumstellung wäre nicht einfach darzustellen, sicher nicht ohne Bestandsschutz - vorerst ist das Modell mehr Wunsch als Wirklichkeit.

Wer darf in die PKV - und wer nicht?

Nicht jedem steht der Zugang zu PKV offen. Die berufliche Tätigkeit und das Einkommen spielen beim Zugang eine wichtige Rolle.

 

Hier ein Überblick:

 

Arbeitnehmer

 

Arbeitnehmer sind im Allgemeinen verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Erst wenn das Einkommen die sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze überschreitet, endet die Versicherungspflicht in der GKV. Dann ist ein Wechsel in die PKV möglich.

 

Bei den GKV-Beiträgen zahlt der Arbeitgeber die Hälfte als Arbeitgeberanteil. Bei privatversicherten Arbeitnehmern wird ein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss gezahlt - in Höhe von 50 Prozent des Beitrags, maximal jedoch in Höhe des Arbeitgeberanteils beim Höchstbeitrag in der GKV.

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jedes Jahr durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu festgelegt. Die Anpassung orientiert sich jeweils an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung.

 

2021 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einem (Brutto-)Jahreseinkommen von 64.350 Euro. Das bedeutet einen (Brutto-)Monatsverdienst von 5.362,50 Euro. Man muss also tatsächlich schon „Besserverdiener“ sein, um in die PKV wechseln zu können.

 

Selbständige und Freiberufler

 

Selbständige und Freiberufler haben - unabhängig vom Einkommen - die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Eine Ausnahme gilt nur für Freiberufler, deren Tätigkeit unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fällt.

 

Diese werden ähnlich wie Arbeitnehmer behandelt, auch für sie gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze als PKV-Einstiegshürde. Anders als Arbeitnehmer müssen privatversicherte Selbständige und Freiberufler die Beiträge zu 100 Prozent selbst zahlen. Einen Arbeitgeberzuschuss kann es hier naturgemäß nicht geben.

 

Beamte

 

Beamte haben ebenfalls die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Das gilt sogar schon für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe. Die meisten entscheiden sich für die PKV.

 

Das hat einen guten Grund: Beamte haben Anspruch auf Beihilfe ihres Dienstherrn. Dieser übernimmt einen erheblichen Teil der Behandlungskosten - bei aktiven Beamten mindestens 50 Prozent, bei beihilfefähigen Ehepartnern 70 Prozent und bei beihilfefähigen Kindern sogar 80 Prozent. Nur die nicht abgedeckte Differenz zu 100 Prozent muss daher versichert werden.

 

Wegen dieser „Anteiligkeit“ sind Beamtentarife in der PKV besonders günstig. Bei einer freiwilligen Absicherung in der GKV entfällt der Beihilfeanspruch in der Regel (einige Bundesländer zahlen eine pauschale Beihilfe), es gibt aber auch keinen Arbeitgeberanteil.

 

Die Beiträge sind daher vollständig selbst zu tragen. Das kostet meist deutlich mehr als die PKV - bei zugleich geringeren Leistungen. Die GKV-Mitgliedschaft lohnt sich nur für Beamte mit niedrigen Einkünften, wenn gleichzeitig die kostenlose Familienversicherung in der GKV für Ehepartner und Kinder genutzt werden kann.

 

Studenten

 

Für Studenten besteht im Allgemeinen Versicherungspflicht in der GKV. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist aber möglich. Studenten können zu Beginn des Studiums zwischen der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung wählen.

 

Wer noch in der Familienversicherung über die Eltern mitversichert ist, kann dies bis zum 25. Lebensjahr bleiben - das ist konkurrenzlos günstig, da kostenlos.

 

Mit dem Ende der Familienversicherung besteht wiederum die Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV wie bei Studienbeginn, außerdem mit dem Erreichen des 30. Lebensjahrs im Studium, weil in diesem Fall die Versicherungspflicht in der GKV endet.

 

Die Option ist dann: freiwillige GKV-Mitgliedschaft oder PKV. Die PKV während des Studiums ist vor allem - aber nicht nur - für beihilfefähige Beamtenkinder interessant, weil die Beihilfe das Gros der Kosten trägt. Viele Versicherer bieten besondere Studententarife, die günstiger sind als die „normale“ PKV.

 

Personen ohne oder mit geringem Einkommen

 

Personen, die kein eigenes oder nur ein geringfügiges Einkommen erwirtschaften, haben ebenfalls die Wahl zwischen freiwilliger GKV-Mitgliedschaft und Privatversicherung.

 

Bei Kindern folgt der Versicherungsstatus meist dem der Eltern. Sind beide Elternteile in der GKV versichert, wird das Kind im Rahmen der kostenlosen Familienversicherung mitversichert. Aus der Privatversicherung beider Elternteile folgt üblicherweise die Privatversicherung für das Kind.

 

Ist ein Elternteil GKV-Mitglied, der andere PKV-versichert, muss in der Regel auch das Kind privat versichert werden. Die kostenlose Familienversicherung ist hier nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind meist nicht gegeben.

Warum die Entscheidung für (oder gegen) die PKV stets gut überlegt sein sollte!

„PKV oder GKV, das ist hier die Frage“ - so könnte man es frei nach Hamlet formulieren. Tatsächlich handelt es sich stets um eine Grundsatzentscheidung, wenn die Möglichkeit besteht, von der GKV in die PKV zu wechseln. Wenn du die PKV wählst, bleibst du an diese Entscheidung langfristig gebunden, nicht selten ein Leben lang. Denn eine Rückkehr in die GKV ist nur unter relativ engen Voraussetzungen möglich.

 

Mehr dazu erfährst du im Abschnitt „Von der PKV zurück in die GKV - nicht so einfach!“.

 

Bei der Entscheidung ist nicht nur deine aktuelle Situation zu berücksichtigen, sondern auch deine weitere Lebensplanung. Mögliche Veränderungen in deinem Leben - auch ungewollte - sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen.

 

Besonders attraktiv ist die PKV für gutverdienende junge Singles. Sie zahlen niedrige Beiträge - anders als in der GKV unabhängig vom Einkommen - und erhalten dafür Leistungen, die in der Regel deutlich über denen in der „Gesetzlichen“ liegen.

 

Wenn später ein Ehepartner und/oder Kinder dazu kommen, punktet die GKV dagegen häufig mit der kostenlosen Familienversicherung. In der PKV müssen Kinder und ggf. auch der Partner dagegen extra versichert werden - stets beitragspflichtig.

 

Für Beamte ist die PKV wegen der beamtenrechtlichen Besonderheiten meist die bessere Wahl. Studenten können sich relativ risikolos für die PKV entscheiden, weil sie nur während des Studiums an diese Entscheidung gebunden bleiben. Danach werden die „Karten neu gemischt“.

 

Bei Freiberuflern und Selbständigen ist die Entscheidung eine Abwägungsfrage. Oft ist die PKV die bessere Lösung, kann aber zur Last werden, wenn das „Geschäft nicht so gut läuft“, weil die Beiträge dann unverändert weiter zu zahlen sind. Allerdings hat auch die freiwillige GKV-Mitgliedschaft Nachteile.

 

Zum Beispiel fallen hier auch Beiträge auf tätigkeitsfremde Einkünfte wie Miet- und Kapitalerträge an. Besserverdienende Arbeitnehmer sollten sich vor allem für die PKV entscheiden, wenn hinreichend sicher ist, dass es auf Dauer bei dieser gut dotierten Beschäftigung bleibt.

Die private Krankenvollversicherung - Leistungen im Überblick

Die private Krankenvollversicherung kommt grundsätzlich für alle Behandlungen auf, die medizinisch notwendig sein. Die Leistungen sind meist umfangreicher als in der GKV und du hast mehr Möglichkeiten, selbst zu bestimmen, was genau der Versicherungsschutz umfassen soll.

 

Bei den einzelnen Tarifen gibt es erhebliche Unterschiede, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe und Kosten erstattet werden.

 

Geregelt ist das jeweils in den Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsschutz gilt oft weltweit - in Europa zeitlich unbegrenzt, außerhalb der EU mit zeitlichen Aufenthaltsgrenzen. Ein eigener Auslandskrankenschutz ist in der PKV vielfach verzichtbar.

 

Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungsbereiche.

 

Ambulante Leistungen

 

Die PKV leistet für alle schulmedizinisch anerkannten Untersuchungen, Behandlungen und Arzneimittel. In vielen Tarifen sind auch Heilpraktiker- und alternativmedizinische Behandlungen und Verschreibungen mit abgedeckt. Grundlage für die Abrechnung ist stets die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Die Abrechnung zum 2,3fachen Satz ist Standard, in besonderen Fällen wird auch der 3,5fache Satz erstattet. Einzelne Tarife leisten sogar darüber hinaus. Es besteht freie Arztwahl, in einigen Tarifen werden Kosten für Facharztbehandlungen nur dann voll erstattet, wenn eine Hausarztüberweisung vorliegt.

 

Zahnärztliche Behandlungen

 

Die Tarife erstatten Kosten für zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz, allerdings sehr oft nicht zu 100 Prozent. Manchmal gelten zeitliche Begrenzungen oder Betragsgrenzen für die Erstattung.

 

Gute Tarife übernehmen mindestens 90 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen und mindestens 75 Prozent der Kosten für Implantate, Brücken oder Kronen. Kieferorthopädische Leistungen werden für Kinder und Jugendliche, manchmal auch noch für junge Erwachsene erstattet, darüber hinaus nur ausnahmsweise. Für die Abrechnung gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) analog zur GOÄ.

 

Stationäre Leistungen

 

Die PKV erstattet bei Krankenhausaufenthalten die Kosten für die Behandlung - wiederum auf Basis der GOÄ - und die Unterbringung. Chefarztbehandlung, Behandlung von Spezialisten, Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer sind in vielen Tarifen automatisch mitversichert oder können wahlweise vereinbart werden.

 

Bei der Krankenhauswahl kann man sich auch für Privatkliniken entscheiden, die für Kassenpatienten nicht zugänglich sind - es sei denn, die Krankenhauskosten werden selbst getragen.

 

In vielen stationären Tarifen wird die Möglichkeit geboten, ein Krankenhaustagegeld (nicht zu verwechseln mit dem Krankentagegeld!) zu vereinbaren. Diese Zusatzversicherung deckt pauschal Nebenkosten bei Krankenhausaufenthalten wie Telefon- oder TV-Gebühren ab.

 

Nicht vergessen - das Krankentagegeld

 

Anders als in der GKV gibt es in der PKV keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch. Diese Leistung muss extra versichert werden und heißt hier Krankentagegeld. Jeder, der berufstätig ist - ob als Angestellter, Selbständiger oder Freiberufler -, sollte eine Krankentagegeldversicherung vereinbaren. Denn niemand ist davor gefeit, längere Zeit krank zu werden.

 

Bei Arbeitnehmern gilt in den ersten sechs Krankheitswochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, es sei denn, es ist eine längere Zahlung mit dem Arbeitgeber vereinbart. Bei Selbständigen und Freiberuflern fällt das Einkommen unter Umständen bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung weg.

 

Die Krankentagegeldversicherung leistet Einkommensersatz bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zum Eintritt von Berufsfähigkeit. Sie ist ein Standard-Zusatzangebot der privaten Krankenvollversicherung. Arbeitnehmer-Tarife leisten typischerweise ab der 7. Krankheitswoche, Selbständige und Freiberufler können einen früheren Versicherungsbeginn vereinbaren.

 

Keine Krankentagegeldversicherung benötigen privat versicherte Kinder, Studenten, Beamte (hier tritt der Dienstherr ein), Personen ohne eigenen Erwerb und Rentner (die Rente fließt auch bei Krankheit weiter).

 

Die private Pflegepflichtversicherung

 

„Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“. Dieses Prinzip gilt generell und hat die Konsequenz, dass eine private Pflegepflichtversicherung für dich obligatorisch ist, wenn du bisher in der sozialen Pflegeversicherung warst und dich jetzt für eine private Krankenvollversicherung entscheidest.

 

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Wechsel in die PKV kannst du wählen, ob du die Pflegepflichtversicherung bei deinem PKV-Versicherer oder einem anderen privaten Anbieter vereinbarst.

 

Fast immer fällt die Entscheidung zugunsten des PKV-Versicherers - einfach aus praktischen Gründen. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind überall gleich und entsprechen denen in der sozialen Pflegeversicherung. Die Beiträge werden wie auch sonst in der PKV nach dem Äquivalenzprinzip kalkuliert. Das Einkommen spielt keine Rolle.

 

Kostenerstattung als Prinzip

 

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen ihre Leistungen grundsätzlich als Sachleistung. Das heißt, du bekommst die Behandlungsleistung und hast sonst keine weiteren Ansprüche an die Krankenkasse. Der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus rechnet über entsprechende Stellen mit der Krankenkasse ab.

 

In der PKV sieht das anders aus. Hier gilt das Kostenerstattungsprinzip. Für Behandlungen musst du auf Basis einer entsprechenden Rechnung zunächst selbst zahlen. Die Rechnungen reichst du dann bei deiner Versicherung ein. Diese erstattet den Betrag gemäß dem vereinbarten Versicherungsschutz.

 

In der Regel lassen sich Rechnungsbegleichung und Erstattung so timen, dass das nicht zur Liquiditätsbelastung für dich wird. Bei Krankenhausaufenthalten ist oft eine Direktabrechnung zwischen Klinik und Versicherung möglich.

 

Das Kostenerstattungsprinzip bedeutet einen gewissen Zusatzaufwand. Dafür hast du mehr Kontrolle und Übersicht, was dir in Rechnung gestellt wirst und kannst selbst entscheiden, ob du dir die Kosten erstatten lässt oder lieber wartest - zum Beispiel, um dir die Chance auf eine Beitragsrückvergütung zu erhalten.

Wie werden die Beiträge berechnet?

Für die Beitragskalkulation gilt in der PKV - wie bei privaten Versicherungen generell - das sogenannte Äquivalenzprinzip.

 

Es bedeutet: die zu erwartenden Ausgaben in einem Tarif müssen durch die zu erwartenden Einnahmen gedeckt sein, danach wird der Beitrag bemessen. Anders als in der GKV spielt das Einkommen bei der Beitragsbemessung keine Rolle. Die Versicherungsnehmer werden aber nicht über den sprichwörtlichen „Kamm geschoren“, sondern bei der Beitragsfestlegung wird das individuelle Risiko berücksichtigt.

 

Wesentliche risikobeeinflussende Faktoren sind:

 

das (Eintritts-)Alter:

 

Ältere Menschen benötigen im Schnitt häufigere und aufwändigere medizinische Behandlungen als jüngere. Deshalb fällt der Beitrag umso höher aus, je älter man beim Versicherungsabschluss ist - schlicht weil Versicherungszeiten fehlen, in denen man aus Versicherungssicht ein günstigeres Risiko darstellte.

 

der Gesundheitszustand:

 

Wer ernste Vorerkrankungen, angeborene oder chronische Leiden mitbringt, stellt ebenfalls ein größeres Risiko dar. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung für Behandlungskosten aufkommen muss, ist entsprechend hoch.

 

das Gesundheitsverhalten:

 

Das Gleiche wie bei „angeschlagenem“ Gesundheitszustand gilt bei riskantem Gesundheitsverhalten. Rauchen, Alkohol- oder Drogenkonsum gefährden die Gesundheit und erhöhen das Krankheitsrisiko.

 

Früher wurden die PKV-Tarife auch differenziert nach Geschlechtern kalkuliert. Seit dem 21. Dezember 2012 müssen neue Tarife grundsätzlich Unisex-Tarife - das heißt:

 

Tarife ohne Geschlechtsunterscheidung - sein. Männer und Frauen zahlen daher unter gleichen Voraussetzungen immer gleiche Beiträge. Alte Bisex-Tarife werden aber für den Versichertenbestand weitergeführt. Für Neuabschlüsse sind sie nicht mehr zugänglich.

 

Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfung

 

Das individuelle Risiko wird bei der Antragstellung mit Hilfe der sogenannten Gesundheitsprüfung erfasst. Dazu dient üblicherweise ein Fragenkatalog, den du als Antragsteller beantworten musst. Es geht dabei um frühere oder laufende Erkrankungen und Behandlungen, um gesundheitliche Disposition, chronische Leiden und Beeinträchtigungen sowie das Gesundheitsverhalten wie zuvor dargestellt. Je nach Versicherer und Tarif fällt der Katalog mal detaillierter, mal weniger spezifisch aus.

 

Mehr als ein Dutzend Fragen ist in der Regel nicht zu beantworten. Anders als es das Wort „Gesundheitsprüfung“ nahelegt, findet keine medizinische Untersuchung statt. Eine vollständige und korrekte Beantwortung der Fragen ist trotzdem zu empfehlen.

 

Wenn du unsicher bist oder dich nicht mehr genau erinnern kannst, am besten Auskünfte vom behandelnden Arzt/Krankenhaus einholen. In der Regel musst du ohnehin deine Einwilligung geben, dass die Versicherung im Bedarfsfall Auskünfte einholen darf und die ärztliche Schweigepflicht in diesem Fall nicht gilt.

 

Falsche oder unvollständige Angaben können unangenehme Folgen haben. Welche hängt von der Schwere des Versäumnisses ab. Im Extremfall gilt der Versicherungsschutz nicht - ggf. auch rückwirkend -, du musst Beiträge nachzahlen oder Kosten für Behandlungen werden nicht übernommen. Das kann sehr teuer werden.

 

Wenn im Rahmen der Gesundheitsprüfung besondere versicherungstechnische Risiken festgestellt werden, kann das folgende Konsequenzen haben:

 

  • du musst einen Risikozuschlag zur „normalen“ Prämie zahlen. Die Versicherung wird dann (deutlich) teurer;

 

  • Leistungen für Behandlungen, die im Zusammenhang mit dem besonderen Gesundheitsrisiko bestehen, werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dafür gibt’s keinen Risikozuschlag;

 

  • der Versicherungsantrag wird ganz abgelehnt. Dazu müssen aber gravierende Gesundheitsrisiken vorhanden sein. In der PKV besteht kein Kontrahierungszwang, das heißt die Versicherung ist nicht verpflichtet, deinen Antrag anzunehmen.

 

Leistungsumfang

 

Natürlich wird die Beitragshöhe auch vom versicherten Leistungsumfang beeinflusst. Je mehr Leistungen ein Tarif abdeckt und je höher die Erstattung ist, umso höher fallen auch die Beiträge aus.

 

Die Tarife zur privaten Krankenvollversicherung umfassen wie schon dargestellt ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnarztbehandlungen sowie Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Trotzdem gibt es Unterschiede und Wahlmöglichkeiten beim Versicherungsumfang, zum Beispiel bei den sogenannten Wahlleistungen im Krankenhaus.

 

Selbstbehalte

 

In vielen PKV-Tarifen sind Selbstbehalte vorgesehen. Ein Teil der Behandlungskosten ist dann selbst zu tragen. Es gibt unterschiedliche Selbstbehalt-Modelle. In vielen Tarifen ist eine prozentuale Erstattung unter 100 Prozent vorgesehen, zum Teil nach Art der Behandlung differenziert.

 

Die Differenz zu 100 Prozent ist dann aus eigener Tasche zu zahlen. Ein anderes Modell sieht vor, dass Behandlungskosten bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr selbst zu zahlen sind, darüber hinaus gehende Kosten trägt die Versicherung.

 

Selbstbehalte wirken sich üblicherweise beitragsentlastend aus. Sie sollen gleichzeitig dazu beitragen, dass du bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen die Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht lässt.

 

Was und wofür sind Altersrückstellungen?

 

Normalerweise müssten die Beiträge in der privaten Krankenvollversicherung mit zunehmendem Alter steigen, weil mit höherem Alter in der Regel mehr und teurere Behandlungen anfallen - zumindest im Schnitt. Um das Alter nicht zum Belastungsfaktor werden zu lassen, gibt es die Altersrückstellungen. Seit dem 1. Januar 2000 gilt hierfür sogar eine gesetzliche Regelung.

 

Danach muss von den Versicherten ab dem 22. Lebensjahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ein Zehn-Prozent-Zuschlag zum Beitrag erhoben werden. Die daraus erzielten Einnahmen werden verzinslich am Kapitalmarkt angelegt, der Gegenwert erscheint als Altersrückstellungen in den Bilanzen der Versicherer.

 

Mit dem vollendeten 65. Lebensjahr werden die durch Rückstellungen repräsentierten Mittel dann dazu verwendet, altersbedingte Beitragsanstiege abzufedern. Die Rückstellungen werden entsprechend nach und nach aufgelöst.

 

Dadurch können die Beiträge im Hinblick auf das Alter relativ stabil gehalten werden. Das schließt natürlich nicht aus, dass es andere Faktoren gibt, die Beitragsanpassungen erforderlich machen.

 

Sehr oft sprunghaft - Beitragsanpassungen in der PKV

 

Es gibt immer wieder Pressemeldungen und Berichte über drastische Beitragserhöhungen in der PKV - nicht selten sogar im zweistelligen Prozentbereich. Das wird dann häufig als Argument gegen die PKV verwendet. Diese sprunghaften Anstiege sind aber zu einem erheblichen Teil auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen und kommen nur in größeren Zeitabständen vor. Die Versicherer dürfen die Beiträge nämlich nicht nach Belieben verändern.

 

Die Beiträge müssen dann angepasst werden, wenn die Einnahmen-Ausgaben-Situation in einem Tarif gegenüber der ursprünglichen Kalkulation um mehr als zehn Prozent (auch möglich: fünf Prozent) abweicht.

 

Eine Anpassung ist außerdem erforderlich, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung sich um mehr als fünf Prozent verändert hat. Ist einer dieser beiden „Auslöser“ gegeben, muss der betroffene Tarif komplett neu kalkuliert werden. Auch zwischenzeitliche Änderungen bei anderen Faktoren sind dann mit zu berücksichtigen.

 

Solange keiner der relevanten Schwellenwerte für Abweichungen erreicht ist, darf keine Beitragsänderung stattfinden. Wird dann eine Schwelle übersprungen, ist die Anpassung für den ganzen Zeitraum seit der letzten Beitragsveränderung nachzuholen. Dieser Mechanismus führt dazu, dass in der PKV Beitragssprünge nach längeren Phasen der Beitragsstabilität zwangsläufig sind.

 

„Glättet“ man diese Sprünge über die Zeit, dann ist die durchschnittliche Beitragssteigerung in der PKV nicht höher ausgefallen als in der GKV - eher im Gegenteil. In der GKV findet sie nur unbemerkt über die Einkommensentwicklung statt.

 

Die Gründe für einen Trend zu höheren Beiträgen sind in PKV und GKV die gleichen:

 

  • der medizinische Fortschritt mit aufwändigeren Verfahren und kostspieligeren neuen Medikamenten,
  • die Verbesserung der medizinischen Versorgung,
  • steigende Gesundheitskosten im Zuge der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung,
  • der demografische Wandel und
  • die steigende Lebenserwartung.

 

Beitragsrückvergütungen

 

Viele private Krankenversicherer zahlen ihren Versicherten Beitragsrückvergütungen, wenn über längere Zeit - in der Regel ein Jahr lang - Versicherungsleistungen nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen worden sind. Manchmal sind die Rückvergütungen sogar Bestandteil der Tarifbedingungen, meist handelt es sich aber um eine geschäftspolitische Entscheidung, die in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens getroffen wird.

 

Für Versicherte kann es sich oft lohnen, die Erstattung von Behandlungskosten erst einmal zurückzustellen und in Vorleistung zu gehen, um die Beitragsrückvergütung nicht zu verlieren - insbesondere, wenn es bei den Behandlungskosten nicht um hohe Summen geht.

 

Mit der Beitragsrückvergütung wird der Versicherungsschutz nachträglich günstiger. Darauf zu setzen, verlangt allerdings eine robuste Gesundheit - der kann sich niemand sicher sein.

 

Es gibt auch einen Wermutstropfen: erhaltene Beitragsrückvergütungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden und mindern den Sonderausgabenabzug für die Krankenversicherungsbeiträge. Sie werden damit de facto wie zu versteuerndes Einkommen behandelt.

Wenn der Weg in die PKV für dich verschlossen ist oder du grundsätzlich weiter GKV-Mitglied bleiben möchtest, kannst du dennoch Lücken in deinem gesetzlichen Krankenschutz schließen: mit einer privaten Krankenzusatzversicherung.

 

Folgende Zusatzversicherungen können für dich nützlich sein:

 

Zahnzusatzversicherung:

 

Ist sehr zu empfehlen, da die GKV bei Zahnbehandlungen nur unzureichend leistet. Das gilt insbesondere für hochwertigen Zahnersatz, bei dem nur geringe Festzuschüsse gezahlt werden.

 

stationäre Zusatzversicherung:

 

Betrifft vor allem die Wahlleistungen im Krankenhaus. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und freie Arztwahl - darauf möchten auch viele Kassenpatienten nicht verzichten. Mit einer stationären Zusatzversicherung erhält man im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten.

 

ambulante Zusatzversicherung:

 

Hier gibt es eine große Tarifvielfalt mit unterschiedlichen Leistungen. Oft bieten ambulante Zusatztarife Kostenübernahme bei Heilpraktiker-Behandlungen und Alternativmedizin, außerdem Kostenerstattung für Seh- und Hörhilfen sowie für Kosten von Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, die die Krankenkasse nicht übernimmt.

 

Auslandskrankenversicherung:

 

Guter Auslandskrankenschutz ist für GKV-Mitglieder besonders wichtig, denn außerhalb Europas besteht nur in wenigen Ländern ein Versicherungsschutz über Sozialversicherungsabkommen. Auslandskrankenversicherungen gibt es als Versicherung für eine einzelne Reise, als Jahresschutz für alle Reisen eines Jahres und als Langzeit-Schutz für längere Auslandsaufenthalte.

 

Pflegezusatzversicherung:

 

Diese Zusatzversicherung ist für GKV-Mitglieder wie für Privatversicherte gleichermaßen interessant. Denn die Leistungen der obligatorischen Pflegeversicherung bieten im Pflegefall nur Zuschüsse. Insbesondere bei stationärer Pflege sind hohe Eigenanteile zu zahlen. Dagegen schützt die Pflegezusatzversicherung.

 

Die häufigste Form ist die Pflegetagegeldversicherung. Sie wird sogar staatlich gefördert (Pflege-Bahr). Seltener genutzt wird die Pflegekostenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird im Versicherungsfall ein fester Tagessatz ohne Nachweispflicht gezahlt. Bei der Pflegekostenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip wie sonst in der PKV.

Der Private Krankenversicherung-Vergleich

Ein Private Krankenversicherung-Vergleich ist nicht so einfach wie bei vielen anderen Versicherungen. Das hängt zum einen damit zusammen, dass es hier nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung ankommt. Trotz ähnlichen Grundaufbaus unterscheiden sich die Tarife in der privaten Krankenvollversicherung erheblich.

 

Zum anderen gibt es in der PKV - wie schon dargestellt - keine Standardpreise. Die Beiträge hängen maßgeblich von individuellen Faktoren wie dem Eintrittsalter und dem persönlichen Gesundheitsrisiko ab.

 

Deshalb stellt der Private Krankenversicherung-Vergleich auf dieser Seite auf Angebote ab, die spezielle auf deine Bedürfnisse und deine persönliche Situation zugeschnitten sind.

 

Unsere Angebots-Anfrage umfasst vier Schritte, die mit einem Minimum an benötigten Angaben auskommen.

 

  • in den ersten beiden Schritten definierst du deine Anforderungen an den Versicherungsschutz (gewünschte Selbstbeteiligung, Krankentagegeld, Erstattungsniveau bei Zahnarztbehandlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus, Krankenhaustagegeld). Außerdem werden einige Grundangaben zu deinem persönlichen Status (Alter, Familienstand, Beschäftigungs- und Einkommensstatus) erhoben.

 

  • im dritten Schritt werden die üblichen Kontaktdaten abgefragt (Name, Adresse, Telefon, E-Mail).

 

  • im vierten Schritt kannst du dein persönliches Angebot anfordern. Es berücksichtigt ausschließlich Tarife am Markt, die deinen Angaben entsprechen. Das erspart dir die Mühe, dir selbst einen Weg durch das Tarifdickicht zu bahnen.

 

Nimm dir ruhig Zeit für die Prüfung und deinen Private Krankenversicherung-Vergleich. Die Entscheidung sollte mit Sorgfalt getroffen werden.

PKV wechseln - wie mache ich das am besten?

Wie auch bei anderen privaten Versicherungen, bist du in der PKV nicht an einen Anbieter oder Tarif gebunden, sondern kannst wechseln. Dabei gilt es aber einiges zu beachten. Es macht einen grundlegenden Unterschied, ob du zu einem anderen Anbieter wechselst oder einen anderen Tarif bei deinem bisherigen Versicherer wählst.

 

Wechsel zu einem anderen Anbieter

 

Beim Anbieterwechsel muss der bestehende PKV-Vertrag gekündigt und ein neuer abgeschlossen werden. Dabei ist nahtloser Versicherungsanschluss ein Muss! Bestehende Verträge können üblicherweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Jahres gekündigt werden. Es kommt auf den Vertrag an, ob dafür das Kalenderjahr oder das Versicherungsjahr maßgeblich ist.

 

Formal ist der Wechsel also kein Problem, es gibt aber zwei „Haken“:

 

beim neuen Anbieter findet stets eine erneute Gesundheitsprüfung statt. Wenn du ein höheres Gesundheitsrisiko aufweist als bei deinem alten Vertrag - zum Beispiel durch zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen -, wirkt sich das für dich ungünstig aus. Dein zwangsläufig höheres Einstiegalter im Vergleich zum alten Vertrag ist außerdem ein beitragserhöhender Faktor, den du nicht beeinflussen kannst;

 

beim Anbieterwechsel kannst du deine Altersrückstellungen nur dem Basistarif (siehe hierzu den nächsten Abschnitt „PKV-Sozialtarife - Basistarif, Standardtarif, Notlagentarif“) entsprechend mitnehmen.

 

Der Rest geht verloren, was sich umso stärker auswirkt, je mehr Altersrückstellungen schon gebildet wurden. Der Rückstellungsverlust führt zu höheren Einstiegsbeiträgen und zu einer geringeren Absicherung gegen Beitragsanstieg im Alter.

 

Fazit: ein Anbieterwechsel lohnt sich in der Regel nur für dich, wenn du noch jung und erst kurze Zeit im alten Vertrag versichert bist. Der neue Tarif sollte auf jeden Fall einen echten Mehrwert bieten. Später bedeutet der Wechsel fast immer einen Verlust, selbst wenn der neue Tarif Vorteile verspricht.

 

Daher der Tipp: sich gleich beim Wechsel in die PKV für das beste Angebot entscheiden. Genau dafür ist unser Private Krankenversicherung-Vergleich gedacht.

 

Wechsel innerhalb eines Anbieters

 

Die Alternative zum Anbieterwechsel ist der Wechsel zu einem Tarif mit gleichartigen Leistungen bei deinem bisherigen Anbieter. Darauf hast du sogar einen gesetzlichen Anspruch. Rechtsgrundlage ist eine entsprechende Regelung im Versicherungsvertragsgesetz, konkret: § 250 Abs. 1 Nr. 1 VVG.

 

Die Vorteile dieser Art zu wechseln sind:

 

  • der Wechsel ist jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich;
  • du wirst so gestellt als ob du den neuen Tarif von Anfang an vereinbart hättest;
  • eine Gesundheitsprüfung findet nur statt, wenn der neue Tarif mehr oder höherwertige Leistungen als der alte Tarif vorsieht. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse auf Basis der Gesundheitsprüfung dürfen sich nur auf diese „Mehrleistungen“ beziehen;
  • die Altersrückstellungen werden in voller Höhe auf den neuen Tarif übertragen.

 

Natürlich kannst du auch jederzeit in einen Tarif mit geringeren Leistungen wechseln. Bei der Rückkehr in einen höherwertigen Tarif ist dann aber eine erneute Gesundheitsprüfung fällig.

 

Fazit: Der Wechsel in einen anderen Tarif deines Anbieters ist das Mittel der Wahl, wenn du schon älter und/oder länger in deinem bisherigen Tarif versichert bist. Günstigere Tarife gibt es oft, du musst aber aktiv danach fragen. Denn die Versicherungen sind nicht verpflichtet, sie von sich aus anzubieten.

PKV-Sozialtarife - Basistarif, Standardtarif, Notlagentarif

In der PKV gibt es mehrere Sozialtarife für Versicherte, die Probleme haben, die Beiträge zu zahlen. Diese Tarife sind für deine Wechselentscheidung von der GKV zu PKV nicht relevant, können unter Umständen aber später mal Bedeutung erlangen.

 

Daher hier ein kurzer Überblick:

 

Basistarif

 

Den Basistarif gibt es als gesetzlich geregelten, branchenweit einheitlichen PKV-Tarif seit 1. Januar 2009. Die versicherten Leistungen entsprechen dem Leistungsniveau und -umfang in der GKV. Du bekommst also einen vergleichbaren Versicherungsschutz wie als Kassenpatient.

 

Der Beitrag darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der GKV. Es besteht Kontrahierungszwang. Kein Versicherer darf dich wegen Vorerkrankungen oder besonderer Risiken ablehnen.

 

Standardtarif

 

Der Standardtarif ist der Vorgängertarif des Basistarifs und ähnlich konzipiert. Auch er bietet einen Versicherungsschutz, der sich an der GKV orientiert. Für Ehepaare gilt im Vergleich zum Basistarif eine günstigere Beitragsregelung und auch sonst weist der Standardtarif manche Abweichung zum Basistarif auf. Wer neu in die PKV eintritt, kann den Standardtarif nicht mehr nutzen, langjährigen PKV-Versicherten steht er unter bestimmten Bedingungen noch offen.

 

Notlagentarif

 

Den Notlagentarif gibt es seit August 2013. Es ist kein Tarif, für den man sich frei entscheiden kann. In den Notlagentarif wird man automatisch eingestuft, wenn man längere Zeit seine PKV-Beiträge schuldig bleibt. Dafür gilt ein festgelegtes Regularium und Procedere.

 

Meist steht eine finanzielle Notlage hinter der Säumigkeit. Der Notlagentarif gewährleistet nur eine medizinische Basisversorgung - das was unbedingt notwendig ist. Sobald das Zahlungsproblem gelöst ist, erfolgt die Rückkehr in den Ursprungstarif.

Von der PKV zurück in die GKV - nicht so einfach!

Manchmal besteht auch der Wunsch, in die GKV zurückzukehren - das ist häufig bei Privatversicherten der Fall, deren Finanz- und Einkommenssituation sich deutlich verschlechtert hat.

 

Die Gründe für solche ungünstigen Umstände sind vielfältig: längere Krankheit, Berufsunfähigkeit, Trennung und Scheidung, schlechte Auftragslage, Renteneintritt usw..

 

Der Vorteil einer einkommensunabhängigen PKV-Prämie für Besserverdiener kann dann in einen Nachteil umschlagen, in der GKV passt sich der Beitrag dagegen automatisch der Einkommenssituation an.

 

Der Rückweg von der PKV in die GKV ist allerdings nicht einfach:

 

Arbeitnehmer

 

Arbeitnehmer können nur in die PKV zurückkehren, wenn das Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze sinkt. Möglich ist das vor allem, wenn von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung umgestellt wird, ggf. auch bei einem Stellenwechsel, wenn man sich einkommensmäßig verschlechtert - wohl eher die Ausnahme;

 

Arbeitslose

 

auch bei Arbeitslosigkeit tritt wieder Versicherungspflicht in der GKV (mit Befreiungsmöglichkeit!) ein;

 

Selbstständige und Freiberufler

 

bei Selbständigen und Freiberuflern muss die Tätigkeit aufgegeben und eine Beschäftigung aufgenommen werden, bei der wieder Versicherungspflicht in der GKV entsteht - das heißt mit einem Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze;

 

Beamte

 

für privatversicherten Beamte ist ein Wechsel in die GKV nur möglich, wenn der Beamtenstatus aufgegeben wird und stattdessen eine Beschäftigung mit GKV-Versicherungspflicht aufgenommen wird - eine theoretische Möglichkeit mit geringer praktischer Bedeutung;

 

Menschen älter als 55 Jahre

 

Privatversicherte, die älter als 55 Jahre sind, können unabhängig vom Beschäftigungsstatus nicht mehr in die GKV zurückkehren. Hier bleibt als Option nur der Wechsel in den Basistarif der PKV.

 

Fazit: nur bei einer gravierenden Veränderung der persönlichen Beschäftigungssituation ist es möglich, wieder in die GKV zurückzukehren. Voraussetzung ist stets, dass wieder Versicherungspflicht in der GKV eintritt. Jenseits der 55 ist der Rückweg in die GKV verschlossen.

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.

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