Wer an einer deutschen Universität oder Hochschule studiert, benötigt zwingend eine Krankenversicherung. Der Nachweis des Krankenschutzes ist Bedingung für die Immatrikulation.
Was vielen Studienanfängern nicht bewusst ist:
Sie können bei der Krankenversicherung wählen - zwischen gesetzlich und privat. Welche Angebote es gibt und wie für die private Krankenversicherung für Studenten ein Vergleich möglich ist, das erfährst du hier.
Die wichtigsten Punkte:
Am Beginn des Studiums haben Studierende die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten. Zwar wirst du zunächst der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet, du kannst dich aber von der Versicherungspflicht in der „Gesetzlichen“ befreien lassen und dann zu einem privaten Anbieter wechseln.
Wichtig zu wissen: die Wahlmöglichkeit hast du auch, wenn du bereits unmittelbar vor dem Studium gesetzlich pflichtversichert warst - zum Beispiel durch Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr.
Die Wahloption war hier nach einem 2016 erfolgten BSG-Urteil vorübergehend eingeschränkt, ist inzwischen aber durch eine gesetzliche Neuregelung wiederhergestellt.
Für die Entscheidung zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) hast du nach der Immatrikulation immer noch drei Monate Zeit. So lange kannst du dich noch von der Versicherungspflicht befreien lassen und mit einem privaten Krankenversicherer einen Vertrag abschließen.
Danach ist - außer du wirst 30 - kein Wechsel mehr möglich. Studierende, die sich für den privaten Krankenschutz entscheiden, sind daran für die gesamte Dauer des Studiums gebunden. Du kannst nicht nachträglich in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, sondern nur zwischen privaten Anbietern wechseln.
Auch Studierende, die vor Beginn des Studiums bereits privat versichert sind, können diesen Versicherungsschutz nicht einfach fortsetzen, sondern müssen sich erst von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Der Befreiungsantrag muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Bei bereits vorher gesetzlich Versicherten mit Wechselabsicht ist das immer die bisherige Krankenkasse.
Wichtig zu wissen: ab dem 30. Lebensjahr endet für Studierende generell die gesetzliche Versicherungspflicht. Du kannst dich danach entweder - zu Normalbedingungen - freiwillig gesetzlich versichern oder privat.
Wenn du noch im Rahmen der Familienversicherung über deine Eltern versichert bist, ist die gesetzliche Krankenversicherung für dich die beste Entscheidung. Du bist dann üblicherweise bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Ende des Kindergeldanspruchs) weiterhin kostenlos krankenversichert. Das ist konkurrenzlos günstig.
Übrigens: Studierende, bei denen die Familienversicherung endet, können sich auch während des Studiums für den Wechsel in die private Krankenversicherung entscheiden.
Hier gilt wiederum die Drei-Monats-Frist für die Befreiung. Die Frist beginnt mit dem Fortfall der Familienversicherung.
Die Studententarife in der PKV unterscheiden sich häufig nicht gravierend von den Beiträgen zur gesetzlichen studentischen Krankenversicherung. Du musst oft kaum mehr zahlen, bekommst dafür aber einen echten Mehrwert durch bessere Leistungen.
Als „Beamtenkind“ kannst du überdies bis zum 25. Lebensjahr von der Beihilfe profitieren und brauchst nur anteiligen Versicherungsschutz. Das ist besonders günstig.
Wie generell in der PKV hängen die Prämien der privaten Studententarife vom versicherten Leistungsumfang und von deinem individuellen Risiko (in jungen Jahren eher gering) ab.
Durch Selbstbeteiligungen, Verzicht auf Altersrückstellungen und einen manchmal etwas abgespeckten Leistungsumfang fallen die Beiträge deutlich niedriger aus als bei „Normaltarifen“.
Manche Versicherer bieten noch den bundesweiteinheitlichen Studententarif PSKV. Der ist besonders günstig, sieht aber bei Arztbehandlungen nur eine Erstattung bis zum 1,3 bis 1,7-fachen Faktor der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vor.
Schon wegen der unterschiedlichen Tarife lohnt es sich, im Hinblick auf die private Krankenversicherung für Studenten einen Vergleich durchzuführen. Dabei solltest du nur Angebote vergleichen, die auf dich zugeschnitten sind. Auf dieser Seite kannst du ganz einfach ein entsprechendes Angebot anfordern.
Es werden nur wenige Angaben zum gewünschten Leistungsumfang und zu deinen persönlichen Daten gefordert. Das ist notwendig für die Prämienkalkulation. Du kannst dann in Ruhe Preis und Leistung mit Alternativen vergleichen.
Nach dem Ende des Studiums stellt sich die Frage der Krankenversicherung neu. Die meisten Ab-solventen starten nach dem Abschluss mit einer abhängigen Beschäftigung bei einem Arbeitgeber - klassisch als Arbeitnehmer.
Dann besteht in der Regel wieder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn du privat versichert bist, musst du in die „Gesetzliche“ zurückkehren, kannst aber private Krankenzusatzversicherungen abschließen, um weiter die Leistungen der PKV zu genießen.
Dass du beim Berufseinstieg gleich ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze verdienst, ist eher unwahrscheinlich. Nur in diesem Fall kannst du den privaten Krankenversicherungsschutz fortsetzen, musst dich aber erneut von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Die Wahl hast du, wenn du dich selbständig machst und wenn du als Referendar oder Beamtenanwärter im öffentlichen Dienst beginnst. Hier kannst du eine bestehende private Krankenversicherung aus der Studentenzeit fortsetzen.
Dann gelten allerdings nicht mehr die Studententarife. Angehende Beamte profitieren von der Beihilfe. Sie benötigen nur einen anteiligen und daher besonders günstigen Versicherungsschutz.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
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