Etwa jeder sechste Bundesbürger hat (mindestens) ein Konto bei der Postbank. Wie man sein Postbank Konto kündigen kann und was dabei zu beachten ist, sagen wir dir in diesem Beitrag.
Wähle einfach den Anbieter aus, der am besten zu deinen Vorstellungen passt.
Die wichtigsten Punkte:
Die Postbank ist aus der Deutschen Bundespost hervorgegangen und trat erstmals 1990 eigenständig am Markt auf. 1999 wurde sie von der Deutschen Post übernommen, ab 2008 erfolgte der schrittweise Verkauf der Tochter an die Deutsche Bank. Als sich deren Pläne zum Wiederverkauf zerschlagen hatten, beschloss man die vollständige Eingliederung.
Seit Mitte 2018 ist die Postbank keine rechtlich selbständige Bank mehr, sondern eine Zweigniederlassung und Marke der Deutschen Bank. Sie steht für das sogenannte Retail-Geschäft - das Angebot von einfach gestrickten Finanzprodukten rund um Zahlungsverkehr, Geldanlage, Finanzierung und Vorsorge für ein breites Publikum.
Daneben bietet die Postbank Finanzdienstleistungen für Gewerbekunden, Selbständige und Freiberufler. Der Vertrieb erfolgt stationär - über eigene Postbank-Filialen und Deutsche Post Filialen - sowie online.
Das Girokonto ist ein Schlüsselprodukt der Postbank. Kontoführung und Zahlungsverkehr gehören zum angestammten Geschäft.
Angeboten werden verschiedene Kontomodelle: Postbank Giro direkt* (reines Online-Konto), Postbank Giro plus*, Postbank Giro extra plus* und Postbank Giro Start direkt (Starterkonto für junge Leute). Die Kontoführung ist mit Ausnahme des Starterkontos gebührenpflichtig (Stand Oktober 2021). Berechnet werden ein Grundpreis und/oder Transaktionsgebühren.
Bei Vorliegen der bonitätsmäßigen Voraussetzungen (insbes. regelmäßiger Gehaltseingang) ist das Postbank Konto mit einem Überziehungsrahmen ausgestattet. Ausnahmen gelten für das Konto Postbank Giro Basis - ein Basiskonto gemäß gesetzlichen Vorgaben auf Guthabenbasis. Die Postbank bietet auch Business Girokonten für Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine.
Bei Kreditkarten setzt die Postbank bevorzugt auf VISA. Geboten werden verschiedene Ausstattungs-Varianten (VISA Card, VISA Card Gold, VISA Card Platinum, VISA Shopping Card), außerdem eine VISA Card auf Prepaid-Basis. Die Karten sind gebührenpflichtig. Bei einigen Girokonten gehören sie mit zum Konto-Angebot.
Klassische Sparprodukte werden bei der Postbank inzwischen wegen der anhaltenden Niedrigzinsen kaum noch vermarktet. Möglich ist ein Tagesgeldkonto. Beim Tagesgeldkonto wird (Stand Oktober 2021) ein Verwahrentgelt bei Einlagen ab 25.000 Euro berechnet, bei Guthaben auf Girokonten ab 50.000 Euro.
Die Postbank bietet außerdem gängige Leistungen im Wertpapiergeschäft - das heißt: die Depotführung* und Wertpapiertransaktionen, zusätzlich die Führung eines Anlagekontos als Verrechnungskonto.
In diesem Zusammenhang sind auch Wertpapier-Sparpläne möglich:
Im Konsumentenkreditgeschäft hat die Postbank zwei Produkte: den Postbank Privatkredit direkt für Anschaffung, Konsumwünsche oder Umschuldung und den Postbank Autokredit* zur Autofinanzierung. Den Privatkredit gibt es ab 1.500 Euro, den Autokredit ab 3.000 Euro. Die Obergrenze liegt jeweils bei 50.000 Euro. Die Laufzeit bewegt sich in einer Bandbreite von 12 bis 84 Monaten.
Die Postbank bietet ihren Kunden klassische Immobilienfinanzierungen im Rahmen von Hypothekendarlehen - als Erstfinanzierung und/oder als Anschlussfinanzierung. Auch Bausparen ist bei der Postbank möglich. Partner ist die Deutsche Bank-Tochter BHW Bausparkasse. Ein weiteres Angebot sind Modernisierungsdarlehen: das sind Ratenkredite ohne grundpfandrechtliche Absicherung für Modernisierungszwecke. Über die Postbank sind überdies Immobilienkredite aus öffentlichen Förderprogrammen erhältlich.
Über den Partner PB Versicherungen, ein Unternehmen der Talanx Gruppe, ermöglicht die Postbank Versicherungsschutz: im Fokus Versicherungen zur persönlichen Existenzsicherung (Unfall, Leben, Berufsunfähigkeit), Hausratversicherung und Kfz-Schutz. Außerdem bietet die Postbank Lösungen zur privaten Altersvorsorge. Hier geht es vor allem um verschiedene Varianten von privaten Rentenversicherungen.
Für Geschäftskunden, Selbständige und Freiberufler sieht die Postbank eine Reihe weiterer Leistungen vor. Sie bauen in der Regel auf der Produktpalette im Privatkundengeschäft auf und erweitern diese im Hinblick auf Business Bedürfnisse. Das Leistungsspektrum umfasst u.a. Leistungen im Zahlungsverkehr (Auslandszahlungsverkehr, Lastschriftverfahren), Kreditlinien, Geschäftskredite, Depotführung und Geldanlagen für Geschäftskunden.
Die Kündigung von Postbank Konten werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Die Formulierung entspricht der gängigen Regelung im (privaten) Bankgewerbe und lautet:
Kündigung
18 Kündigungsrechte des Kunden
(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (…), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.
Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Postbank, Fassung vom 25. Juni 2021
Bei Verträgen bzw. Konten ohne feste Laufzeit und besondere Kündigungsregelung ist danach eine jederzeitige fristlose Kündigung möglich. Das betrifft vor allem Girokonten, Tagesgeldkonten, Depotkonten und auch viele Sparpläne. Bei Krediten und Versicherungen gelten besondere Regelungen für die Vertragsbeendigung. Kontoauflösungen sind - vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung - durchweg kostenlos.
Das Postbank Girokonto kann in allen Varianten jederzeit fristlos gekündigt werden. Das Konto sollte auf jeden Fall vorher ausgeglichen sein. Eventuelle Überziehungen sind zu „bereinigen“, noch vorhandene Guthaben zu überweisen. Alternativ sollte zumindest ist eine Überweisungsadresse genannt werden. Wichtig im Kündigungsschreiben ist die persönliche Unterschrift (bei Gemeinschaftskonten aller Kontoinhaber).
Wenn du im Zusammenhang mit der Kündigung ein neues Girokonto bei einer anderen Bank eröffnest, kannst du dort den Kontowechselservice nutzen. Deine neue Bank setzt sich dann mit der Postbank in Verbindung und kümmert sich um die Umstellung von Daueraufträgen und Lastschriften sowie um die Benachrichtigung von regelmäßigen Einzahlern oder Zahlungsempfängern. Du musst allerdings selbst das Postbank Konto kündigen.
Diente das Konto bisher als Verrechnungskonto für ein Tagesgeldkonto oder ein Depotkonto bei der Postbank, das weiter bestehen soll, dann muss ein Anlagekonto eingerichtet werden oder diese Konten sind ebenfalls zu kündigen.
Postbank Kreditkarten können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Auch hier sollten Forderungen aus Kartentransaktionen vor dem Wirksamwerden der Kündigung vollständig beglichen sein.
Kündigungen können an die Postbank-Niederlassung gerichtet werden, deren Bankleitzahl mit der deines Girokontos übereinstimmt. Eine Adressliste findest du hier.
Postbank Bonn
Friedrich-Ebert-Allee 114-126
53113 Bonn
bzw.
Postfach 40 00
53105 Bonn
E-Mail: direkt@postbank.de
Fax: 0228 5500 5515
Natürlich ist auch eine Kontoauflösung in deiner Postbank-Filiale vor Ort möglich. Bei Kartenkündigungen ist die zentrale Adresse entweder die Postbank Bonn oder Postbank Card Service, Überseering 26, 22297 Hamburg (E-Mail: cardservice@postbank)
Das Wertpapierdepot bei der Postbank kann nebst dem zugehörigen Anlagekonto jederzeit gekündigt werden. Es sollten möglichst keine Wertpapierbestände mehr vorhanden und das Anlagekonto ausgeglichen sein. Beim Depotwechsel zu einer anderen Bank kann dort oft ein Depotwechselservice genutzt werden. Die depotführende Bank kümmert sich dann um Wertpapierübertragungen und um die Kontoauflösung.
Wertpapier-Sparpläne bei der Postbank können jederzeit beendet werden. Sie werden dann einfach nicht weiter bespart und gelöscht. Angespartes Kapital ist über Wertpapierverkäufe aus dem Depot verfügbar. Bei Sparplänen für Vermögenswirksame Leistungen ist eine vorzeitige Kündigung und Verfügung wegen Zulagenschädlichkeit oft nicht empfehlenswert.
Postbank Köln,
Abt. OF BBK,
Edmund-Rumpler-Str. 3,
51149 Köln
Bei Postbank Ratenkrediten (Postbank Privatkredit, Postbank Autokredit, Postbank Modernisierungskredit) sind jederzeit Sondertilgungen möglich. Auch vorzeitige vollständige Rückzahlung wird zugelassen. Die Postbank berechnet aktuell (Stand: Oktober 2021) keine Vorfälligkeitsentschädigung. Mit der Komplett-Tilgung endet das Kreditverhältnis automatisch.
Bei Baudarlehen sind Sondertilgungen regulär nicht vorgesehen und bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Ansonsten ist eine vorzeitige Rückzahlung oder Kreditkündigung nur aus wichtigem Grund (siehe AGB) möglich. Solche wichtigen Gründe können sein: Hausverkauf, Umschuldung, Arbeitsunfähigkeit, Todesfall etc..
In diesem Fall wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Bei Immobilienfinanzierungen mit mehr als zehnjähriger Zinsbindung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine vorzeitige Kündigung und Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung nach zehn Jahren möglich. Hier gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Bauspardarlehen können jederzeit entschädigungsfrei gekündigt und zurückgezahlt werden. Bei Darlehen im Zusammenhang mit öffentlichen Förderprogrammen sind zum Teil besondere Kündigungsregelungen in Abhängigkeit vom Programm zu beachten.
Mitteilungen zu Immobiliendarlehen können an die o.g. zentrale Adresse der Postbank gerichtet werden. Adresse bei Bausparverträgen und -darlehen:
BHW Bausparkasse AG
Postfach 10 13 22
31763 Hameln
Kundenhotline: 05151 18-6700
Fax: 05151 18-3001
E-Mail: info@bhw.de
Für die PB Versicherungen gilt ein eigenes Bedingungswerk. Mit Ausnahme der Vorsorgeprodukte (Kapitallebens- und Rentenversicherungen) sind Verträge meist so gestaltet, dass sie sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Je nach Produkt gelten Kündigungsfristen von einem oder drei Monaten, jeweils zum Ende des Versicherungsjahres (Kalenderjahres).
Bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen ist eine vorzeitige Kündigung möglich, aber selten zu empfehlen, da meist mit erheblichen Verlusten verbunden. Du erhältst dann nur den relativ niedrigen Rückkaufswert. In der Regel ist es besser, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und ruhen zu lassen.
Wichtig bei Versicherungs-Kündigungen: immer schriftlich (per Einschreiben), notfalls per Fax kündigen. Entscheidend für Fristwahrung ist das Eingangsdatum beim Empfänger, nicht das Absendedatum.
PB Versicherungen
Proactiv-Platz 1
40721 Hilden
Fax: 02103 34-5109
info@pb-versicherung.de
Service-Telefon: 02103 34-6820
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
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