Vor dem Risiko, zum Pflegefall zu werden, ist niemand gefeit - auch nicht in jungen Jahren. Ein schwerer Unfall genügt. Wenn du glaubst, in einem solchen Worst Case finanziell gut abgesichert zu sein, weil es ja die Pflegeversicherung gibt, irrst du. Die leistet vielfach nur Zuschüsse zu den tatsächlichen Pflegekosten.
Mit einer Pflegezusatzversicherung kannst du dich für überschaubare Beiträge zusätzlich absichern.
Die wichtigsten Punkte:
Im Jahr 2019 gab es in Deutschland rund 4,3 Mio. Pflegebedürftige mit Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Rund 75 Prozent davon waren älter als 65 Jahre, aber immerhin ein Viertel war jünger.
Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu.
Das hängt nur zum geringeren Teil mit der Ausweitung der Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammen. Hauptgründe sind der demografische Wandel - sprich die Überalterung der Gesellschaft – und die steigende Lebenserwartung. Ältere Menschen werden mit größerer Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig.
Die Zahl der Pflegebedürftigen wird auch weiterhin steigen.
Die 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung war von Anfang nicht auf Kostendeckung angelegt, sondern nur auf Kostenbezuschussung. Es bestand daher immer eine finanzielle Pflegelücke.
Daran hat sich auch nach diversen Pflegereformen nichts geändert. Besonders deutlich zeigt sich das bei der stationären Pflege. Der Eigenanteil bei Unterbringung im Pflegeheim beträgt laut vdek im Schnitt 2.068 Euro (Stand 01.01.2021) im Monat.
Das ist der Anteil der Pflegeheim-Kosten, der aus eigener Tasche zu zahlen ist. So was kann nicht nur die laufenden Einkünfte komplett auffressen, sondern auch das ersparte Vermögen. Solche aufzubringenden Eigenleistungen werden in Zukunft eher höher als geringer werden. Denn die Leistungspotentiale der gesetzlichen Pflegeversicherung sind angesichts steigender Inanspruchnahme begrenzt.
Eine private Pflegezusatzversicherung bietet dir zusätzliche finanzielle Sicherheit. Damit lässt sich die Pflegelücke schließen, zumindest deutlich reduzieren. Eine Pflegezusatzversicherung macht auch in jüngeren Jahren Sinn. Denn wie gesagt, auch jüngere Menschen können pflegebedürftig werden.
Ein weiterer guter Grund: junge und gesunde Menschen steigen bei einem besonders niedrigen Beitragsniveau ein. So günstig ist Pflegezusatzschutz später nie mehr zu haben.
Wichtig zu wissen: für privaten Pflegezusatzschutz spielt es keine Rolle, ob du in der sozialen Pflegeversicherung oder in der privaten Pflegepflichtversicherung bist. Die Leistungen sind bei beiden Systemen gleich (lückenhaft).
Nur die Beitragskalkulation und die Anbindung an die Krankenversicherung sind unterschiedlich. Eine private Pflegezusatzversicherung kann jeder abschließen und damit seinen gesetzlichen Pflegeschutz aufstocken.
Die Pflegetagegeldversicherung wird weitaus am häufigsten abgeschlossen, weil sie transparent, einfach und flexibel handhabbar ist. Außerdem ist bei dieser Versicherung unter bestimmten Bedingungen eine staatliche Förderung möglich. Der Staat zahlt zum eigenen Beitragsanteil noch mal bis zur Hälfte als Zuschuss dazu.
Mehr dazu erfährst du im Abschnitt „Pflege-Bahr - staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung“.
Angebote zur Pflegetagegeldversicherung und zur Pflegekostenversicherung findest du typischerweise von Unternehmen, die auch private Krankenzusatzversicherungen anbieten. Das sind in der Regel private Krankenversicherer. Die Pflegerentenversicherung ähnelt dagegen mehr einer Kapitallebensversicherung. Sie wird von Lebensversicherungsunternehmen angeboten.
Im Folgenden befassen wir uns näher mit den einzelnen Versicherungsmodellen. Dabei gehen wir besonders ausführlich auf die Pflegetagegeldversicherung ein, weil sie praktisch die größte Bedeutung hat. Im Schnitt werden fünfmal so viele Pflegetagegeldversicherungen abgeschlossen wie Pflegekostenversicherungen. Die Pflegerentenversicherung ist eher ein Nischenprodukt.
Das Prinzip Die Pflegetagegeldversicherung ist ähnlich konzipiert wie die Krankentagegeldversicherung. Wenn du pflegebedürftig wirst, zahlt die Pflegetagegeldversicherung dir ein vertraglich vereinbartes Tagegeld.
Manchmal wird statt des Tagegelds auch ein Monatsgeld vereinbart. Das macht aber vom Prinzip her keinen Unterschied. Das Tagegeld wird unabhängig davon gezahlt, welche Pflegekosten tatsächlich anfallen. Es wirkt wie ein Einkommen. Du bist in der Verwendung des Gelds frei.
Bedingung für die Leistung ist der Eintritt des Versicherungsfalls „Pflegebedürftigkeit“. Der ist natürlich nachzuweisen. Kostennachweise musst du nicht erbringen.
Die Geldleistungen in der Pflegetagegeldversicherung sind häufig nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Art der Pflege gestaffelt. Das ist ähnlich wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Das volle Tagegeld wird dann nur bei höheren Pflegegraden oder beim höchsten Pflegegrad 5 gezahlt. Bei niedrigeren Pflegegraden gelten prozentuale Abstufungen. Häufig wird auch zwischen stationärer Pflege und Pflege zu Hause differenziert.
Die Geldleistung bei häuslicher Pflege ist dabei in der Regel niedriger als bei Unterbringung im Pflegeheim.
Daher beachten: wenn zwei Produkte zum Beispiel (bis zu) 1.500 Euro Zahlung im Monat versprechen, kann die tatsächliche Leistung trotzdem sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem welche Staffelung im jeweiligen Tarif gilt.
Der Bund der Versicherten empfiehlt, dass ein Pflegetagegeldtarif mindestens folgende Staffelung vorsehen sollte:
Für die Höhe der Beiträge einer Pflegetagegeldversicherung sind unterschiedliche Faktoren relevant. Das sind neben der Kalkulation des Versicherers die wichtigsten:
Je höher das vereinbarte Tagegeld, umso höher der Beitrag - das versteht sich von selbst. Bei den meisten Tarifen kann das Tagegeld innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite frei gewählt werden.
Spielt eine wesentliche Rolle. Je jünger du bei Versicherungsabschluss bist, umso günstiger fällt der Beitrag aus. Ein 25jähriger zahlt etwa nur ein Drittel bis ein Viertel des Beitrags eines 55jährigen.
Es gibt Tarife mit und ohne Gesundheitsprüfung. Bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung führen Vorerkrankungen oder riskantes Gesundheitsverhalten zu Risikozuschlägen, im Extremfall zur Ablehnung des Antrags. Wenn du gesundheitlich belastet bist, ist ein Tarif ohne Gesundheitsprüfung vermutlich für dich vorteilhafter. Die staatlich geförderten Pflegetagegeldtarife sind immer ohne Gesundheitsprüfung. Für Gesunde haben dagegen Tarife ohne Gesundheitsprüfung den Nachteil, dass sie über ihre Beiträge „schlechte Risiken“ mitfinanzieren müssen. Eine Pflegetagegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung ist hier oft günstiger.
Sehr häufig bieten die Tarife die Möglichkeit, eine Leistungsdynamik zu vereinbaren. Das vereinbarte Tagegeld erhöht sich dann automatisch jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz. Das ist grundsätzlich sinnvoll, denn die Pflegekosten werden im Zeitablauf weiter steigen - sogar über die allgemeine Preisentwicklung hinaus. Das bedeutet allerdings auch kontinuierliche Beitragsanpassungen nach oben entsprechend der vereinbarten Leistungsdynamik.
Du findest am Markt Tarife mit und ohne Altersrückstellungen. Die Altersrückstellungen dienen dazu, einen Beitragsanstieg durch das höhere Pflegerisiko bei fortschreitendem Alter abzufedern. Du zahlst dann bei einem solchen Tarif heute mehr als bei einem Tarif ohne - durch den Beitragsanteil für die Rückstellungsbildung -, später dagegen weniger. Das ist wichtig zu wissen für Beitragsvergleiche.
Die Tarife für Pflegetagegeldversicherungen sind üblicherweise so gestaltet, dass sich die Laufzeit ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Ordentliche Kündigungen sind zum Ende eines Versicherungsjahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich. Bei Beitragsanpassungen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bei manchen Tarifen ist eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren zu beachten. Eine ordentliche Kündigung ist dann frühestens zum Ablauf der Mindestdauer möglich.
Viele Tarife sehen Wartezeiten vor. Wartezeit heißt, dass Geldleistungen wegen Pflegebedürftigkeit erst nach Ablauf der Wartezeit in Anspruch genommen werden können. Üblich sind Wartezeiten von ein bis drei Jahren, bei staatlich geförderten Pflegetagegeldversicherungen sogar bis zu fünf Jahre. Es gibt aber auch Tarife ohne Wartezeit.
Die staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung wird gerne als „Pflege-Bahr“ bezeichnet - nach dem seinerzeitigen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der die Förderung politisch durchgesetzt hat.
Alles was im vorhergehenden Abschnitt über Pflegetagegeldversicherungen gesagt wurde, gilt auch für Pflege-Bahr-Tarife. Darüber hinaus sind noch ein paar besondere Anforderungen zu erfüllen, damit die Tarife förderfähig sind.
Hier ein Überblick.
(Quelle: www.pflegeversicherung-tarif.de)
Viele Tarife orientieren sich exakt an den Mindestanforderungen und bieten nur das, was das Gesetz verlangt. Die Förderung wird dann maximal ausgeschöpft. Dabei solltest du allerdings beachten, dass ein Tarif, der beim höchsten Pflegegrad nur 600 Euro im Monat an Geldleistung bietet, die Pflegelücke nur zum Teil schließt. Bei stationärer Pflege wären zum Beispiel weniger als ein Drittel der im Schnitt anfallenden Eigenleistungen abgedeckt.
Du findest am Markt auch Pflege-Bahr-Tarife, die über das Minimum hinausgehen. Ggf. ist auch der Abschluss einer weiteren nicht-geförderten Pflegetagegeldversicherung zu überlegen. Um die „Förderbürokratie“ musst du dich im Übrigen bei den Pflege-Bahr-Tarifen nicht selbst kümmern. Die Zuschuss-Abwicklung übernehmen üblicherweise die Versicherer.
Die Pflegekostenversicherung funktioniert wie eine private Kranken(-zusatz-)versicherung. Fallen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit Kosten an, die die Versicherung übernimmt, gehst du zunächst in Vorleistung und rechnest dann mit deiner Versicherung ab. Diese erstattet dir die Kosten so wie vereinbart.
Die Rechnungen dienen als Nachweis gegenüber der Versicherung. Im Unterschied zur Pflegetagegeldversicherung ist die Versicherungsleistung strikt an die anfallenden Pflegekosten gekoppelt - daher die Bezeichnung „Pflegekostenversicherung“.
Es gibt zwei Modelle der Kostenübernahme:
Je nachdem, welches Modell der Tarif vorsieht, können die Erstattungen recht unterschiedlich ausfallen. Das ist bei Vergleichen immer mit zu berücksichtigen.
Beim Aufstockungsmodell werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung, private Pflegepflichtversicherung) um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt. In vielen Tarifen findest du 90 Prozent oder 100 Prozent Aufstockung, manchmal auch über 100 Prozent. Die Versicherung zahlt aber stets nur maximal bis zur Höhe der tatsächlichen Pflegekosten.
Beispiel: Tatsächliche Pflegekosten 1.000 Euro, die Sachleistung der gesetzlichen Versicherung beträgt 500 Euro, der Pflegekosten-Tarif bietet 90 Prozent Aufstockung. Dann würden zur gesetzlichen Leistung 450 Euro (90 Prozent) dazu gezahlt. 50 Euro wären selbst zu tragen.
Beim Restkostenmodell zahlt die Versicherung die nach der gesetzlichen Leistung verbleibenden Restkosten bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstsumme. Eine andere Variante ist: es wird eine Kostenübernahme bis zu einem bestimmten Prozentsatz der anfallenden Pflegekosten unter Abzug der gesetzlichen Leistung angeboten.
Beispiel: Tatsächliche Pflegekosten 1.000 Euro, die Sachleistung der gesetzlichen Versicherung beträgt 500 Euro, der Pflegekosten-Tarif bietet Restkostenübernahme bis zu einer Höchstsumme von 900 Euro (oder alternativ 90 Prozent der anfallenden Pflegekosten). Dann würden zur gesetzlichen Leistung 400 Euro dazu gezahlt. 100 Euro wären selbst zu tragen.
Die Bezeichnung „Pflegekostenversicherung“ bedeutet nicht automatisch, dass alle im Zusammenhang mit der Pflege anfallenden Kosten erstattet werden. Das hängt ganz von den Leistungen des jeweiligen Tarifs ab. Hier hilft nur der Blick in das berühmte „Kleingedruckte“.
Beiträge Bei den Beiträgen sind ähnliche Faktoren relevant wie bei der Pflegetagegeldversicherung. Sie wirken sich nur kalkulatorisch anders aus. Gesundheitsprüfung und Wartezeiten sind übliche Bestandteile einer Pflegekostenversicherung.
Die Pflegerentenversicherung funktioniert ähnlich wie eine Kapitallebensversicherung - mit dem Unterschied, dass hier nicht das Todesfallrisiko, sondern das Pflegerisiko versichert wird und die Auszahlung des angesparten Kapitals nicht als Einmalbetrag, sondern als lebenslange Pflegerente erfolgt.
Wie bei der Pflegetagegeldversicherung bis du in der Verwendung der Pflegerente frei. Sie ist wie ein (zusätzliches) Einkommen. Das heißt auch, dass du hier ebenfalls nur die Pflegebedürftigkeit nachweisen musst, nicht die tatsächlichen Pflegekosten.
Auch bei der Pflegerentenversicherung sind die Leistungen üblicherweise nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Die höchste Pflegerente (100 Prozent-Leistung) wird dann bei Pflegegrad 5 und stationärer Pflege geboten.
Für alle anderen „Pflegefälle“ gelten prozentuale Abstufungen. Auch das ist ähnlich wie bei der Pflegetagegeldversicherung. Zum Teil bieten die Tarife die Möglichkeit, die Prozentsätze innerhalb bestimmter Bandbreiten zu wählen.
Bei manchen Tarifen kann für bestimmte Pflegegrade zusätzlich zur Pflegerente eine einmalige Kapitalleistung vereinbart werden - zum Beispiel zur Finanzierung eines barrierefreien Umbaus.
Zum Teil sehen die Tarife beim Tod des Versicherungsnehmers eine Leistung an Hinterbliebene vor, sofern das Kapital noch nicht verbraucht ist. Manchmal werden bei der Pflegrentenversicherung auch noch Zusatzleistungen wie Assistance-Services, Pflegeberatung usw. geboten.
Die Beiträge zur Pflegerentenversicherung sind durchweg deutlich höher als bei der Pflegetagegeldversicherung oder der Pflegekostenversicherung. Das liegt wesentlich an dem anderen Versicherungsprinzip. Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung versichern ausschließlich das Pflegerisiko.
Bei der Pflegerentenversicherung findet zusätzlich noch Kapitalbildung statt. Sie ist eine Form des persönlichen Sparens für Pflegebedürftigkeit in Verbindung mit Versicherungsschutz. Die Beiträge sind daher nicht vergleichbar.
Eine Gesundheitsprüfung ist bei Pflegerentenversicherungen üblich. Viele Tarife sehen die Möglichkeit einer Leistungs- und Beitragsdynamik vor.
Pflegerenten-Risikoversicherung: vereinzelt wird am Markt auch eine Pflegerenten-Risikoversicherung angeboten. Sie funktioniert wie eine Risikolebensversicherung - ohne Kapitalbildung, es wird das reine Pflegerisiko versichert. Die Pflegerenten-Risikoversicherung zahlt ebenfalls bei Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Pflegerente. Kapitalleistungen gibt es „mangels Masse“ nicht.
Angesichts der unterschiedlichen Modelle bei der Pflegezusatzversicherung soll an dieser Stelle ein Überblick über die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungen erfolgen, um die Entscheidung zu erleichtern:
Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine gute Wahl, wenn du möglichst frei über das Geld verfügen willst und es auch für Zwecke im weiteren Pflegekontext einsetzen möchtest.
Die Versicherung legt dir diesbezüglich keine Beschränkungen auf. Die Pflegekostenversicherung bietet dir vor allem Sicherheit bezüglich der Kostendeckung von Pflegekosten. Das kann sich gerade bei der sehr kostenintensiven stationären Pflege als Vorteil erweisen.
Die Pflegerentenversicherung fällt etwas aus dem Rahmen und ist mit den beiden anderen Pflegezusatzversicherungen nur bedingt vergleichbar. Ihr Vergleichsmaßstab sind eher andere Formen der Kapitalbildung zur Risikovorsorge und Existenzsicherung. Von der Leistung her weisen Pflegetagegeldversicherung und Pflegerentenversicherung die größere Nähe aus.
Die Pflegerentenversicherung erfordert im Vergleich immer deutlich höhere Beiträge, dafür wird bei der Pflegetagegeldversicherung kein Kapital gebildet. Ohne Leistungsinanspruchnahme sind die Beträge verloren.
Eine Pflegezusatzversicherung macht für dich immer dann Sinn, wenn absehbar ist, dass dein Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen könnte, um Pflegekosten nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dauerhaft zu decken.
In den vorhergehenden Abschnitten ist schon deutlich geworden, dass es für eine gute Pflegezusatzversicherung nicht einfach genügt, nur Beiträge zu vergleichen. Du musst dich schon etwas eingehender mit den einzelnen Tarifen befassen und vor allem im Vorhinein wissen, was du für eine finanzielle Absicherung möchtest.
Ein frei verfügbares Tagegeld bei Pflege versichern, Pflegekosten über eine Versicherung finanzieren oder für die Pflege sparen, das macht einen Unterschied.
Auf dieser Seite helfen wir dir bei deiner Entscheidung.
Dazu werden nur ein paar Angaben benötigt:
Diese Angaben dienen dazu, die Zahl der in Betracht kommenden Tarife einzugrenzen und dir auf deine Wünsche abgestellte Angebote unterbreiten zu können. Diese „Vorauswahl“ kannst du dann auch gut vergleichen und das Passende für dich aussuchen. Dabei sollten immer Preis und Leistung für dich zählen.
Nimm dir Zeit, die Angebote in Ruhe zu prüfen. Eine Pflegezusatzversicherung wechselt man nicht wie eine Kfz-Versicherung oder eine private Haftpflichtversicherung. In der Regel wird sie nur einmal im Leben abgeschlossen.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
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