Motorrad Versicherung Vergleich

Kfz-Versicherung für zwei Räder

Gerade für jüngere Menschen beginnt die Motorisierung zunächst auf zwei Rädern - mit einem Mofa oder Motorrad. Damit stellt sich fast immer die Frage nach einer geeigneten Versicherung.

Denn Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Aber eine Motorrad-Versicherung bedeutet mehr als nur ein Haftpflichtschutz. Mehr dazu und wie du am besten einen guten und zielführenden Motorrad-Versicherung-Vergleich durchführst, erfährst du hier.

Die wichtigsten Punkte:

  • die Motorrad-Versicherung ist eine besondere Form der Kfz-Versicherung, die speziell auf motorisierte Fahrzeuge auf zwei Rädern abgestellt ist;
  • die Motorrad-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Teilkaskoschutz oder Vollkaskoschutz kannst du dagegen freiwillig vereinbaren. Du solltest zumindest Teilkaskoschäden versichern. Vollkaskoschutz lohnt sich bei neuen und hochwertigen Motorrädern.
  • Die Beiträge zur Motorrad-Versicherung hängen von vielen Faktoren ab - vom Fahrer-Kreis, von der Leistung, der Regional- und Schadenfreiheitsklasse und von vielen anderen Größen. Der Motorrad-Versicherung-Vergleich lohnt sich. Es gibt erhebliche Preisunterschiede.
  • Mit dem Motorrad-Versicherung-Vergleich auf dieser Seite kannst du sehr zielsicher Tarife für dich vergleichen, die genau auf deine Situation und dein Motorrad zugeschnitten sind. Die nötigen Angaben werden systematisch abgefragt.
  • Hast du dich für einen Tarif entschieden, kannst du direkt online einen Versicherungsantrag stellen. Beim Versicherungswechsel sind die Kündigungsmodalitäten zu beachten.

Die Motorrad-Versicherung - das Pendant zur „normalen“ Kfz-Versicherung

Motorräder gelten nach dem deutschen Straßenverkehrsrecht als Kraftfahrzeuge - das sind laut Straßenverkehrsgesetz „… Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“ (§ 1 Abs. 2 StVG). Im Unterschied zum „normalen“ Kfz auf vier Rädern rollt das Motorrad auf zwei Rädern über die Straßen.

 

Versicherungstechnisch ist das nur wenig von Belang. Die Motorrad-Versicherung deckt die gleichen Gefahren ab wie die „herkömmliche“ Kfz-Versicherung. Man könnte auch von einer Kfz-Versicherung sprechen, die auf eine bestimmte Gruppe von Kraftfahrzeugen - Motorräder - ausgerichtet ist. Dementsprechend findest du bei der Motorrad-Versicherung Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko-Schutz wie bei der Autoversicherung.

 

Die Unterschiede liegen vor allem in Schadenhäufigkeiten, Schadenarten und Schadensummen, was spezielle Motorrad-Tarife sinnvoll macht - eben die Motorrad-Versicherung.

 

Motorrad Haftpflichtschutz

 

Die Haftpflichtversicherung ist wie beim Auto bei Motorrädern obligatorisch. Ohne entsprechenden Haftpflichtschutz erhältst du keine Zulassung und darfst dein Motorrad nicht fahren. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die du bei Dritten verursachst und für die du schadensersatzpflichtig bist.

 

Geleistet wird bei Personen- und Sachschäden sowie bei sogenannten unechten Vermögensschäden (finanziellen Folgeschäden von Personen- und Sachschäden).

 

Der Haftpflichtschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch sonst ein Muss. Denn Schäden können schnell Größenordnungen erreichen, die deine finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen. Das befreit dich nicht von der Leistungspflicht.

 

Die Erfüllung der Schadensersatzansprüche kann finanziell den Ruin bedeuten. Davor schützt die Versicherung. Sie stellt zugleich sicher, dass Geschädigte zu ihrem Recht kommen.

 

Motorrad Teilkaskoversicherung

 

Das Wort „Kasko“ kommt vom spanischen „casco“ = „Helm“ (hier im Sinne von „Schutz“). Die Teilkaskoversicherung leistet dir finanziellen Schadensersatz für Motorrad-Schäden, die durch Fremdeinwirkung entstehen, ohne dass dafür ein persönlicher Verursacher haftbar gemacht werden kann.

 

Die Motorrad Teilkaskoversicherung ist freiwillig und deckt typischerweise folgende Gefahren ab:

 

  • Diebstahl (unberechtigte Wegnahme des Motorrads);
  • Raub (Wegnahme unter Gewaltanwendung oder -androhung);
  • Unterschlagung (unberechtigte Wegnahme bei vorheriger Gebrauchsüberlassung);
  • Brand und Explosion;
  • Schäden durch Naturgewalten wie Blitzschlag, Sturm und Hagel oder Überschwemmung;
  • Glasbruch (Scheinwerfer, Blinker, Spiegel, Windschutz);
  • Wildschäden (Zusammenstöße mit Haarwild);
  • Marderbisse an Kabeln, Schläuchen und Leitungen;
  • Kabelschäden durch Kurzschluss.

 

Die Versicherung zahlt die Reparaturkosten des Motorrads oder bei Zerstörung, Verlust oder Totalschaden die Wiederbeschaffung - allerdings nur den Wiederbeschaffungswert (Anschaffungspreis für ein gleichwertiges Motorrad, ggf. unter Restwert-Berücksichtigung), nicht den Neuwert.

 

Neuwert-Entschädigungen gibt es nur bei Motorrädern, die tatsächlich noch „neu“ sind. Die Versicherer legen hier zum Teil unterschiedliche Maßstäbe an. Einige erstatten zum Beispiel den Neuwert noch bei Motorrädern, die bis zu sechs Monate alt sind.

 

Motorrad-Vollkaskoversicherung

 

Auch die Vollkaskoversicherung ist freiwillig. Sie umfasst stets den Teilkasko-Schutz, kommt also für alle Schäden auf, die die Motorrad-Teilkaskoversicherung abdeckt. Zusätzlich leistet die Vollkaskoversicherung auch bei Schäden, die du (nicht-vorsätzlich) selbst an deinem Motorrad verursachst, außerdem bei Schäden durch Vandalismus.

 

Unter Vandalismus versteht man mutwillige Beschädigung oder Zerstörung - Ereignisse, die bei Motorrädern „im öffentlichen Raum“ durchaus vorkommen. Zerstochene Reifen, Kratzer im Lack, Beulen und Dellen im Blech, abgebrochene Spiegel oder abgeknickte Antennen - für „Vandalen“ bieten sich viele Angriffsflächen. Die Teilkaskoversicherung zahlt hier nicht, obwohl es sich um einen Schaden durch Fremdeinwirkung handelt.

 

Selbst verursachte Schäden am Motorrad treten meist im Zusammenhang mit Unfällen auf. Stößt du schuldhaft mit einem anderen Fahrzeug zusammen, kommt für den Schaden an dem fremdem Fahrzeug deine Motorrad-Haftpflichtversicherung auf.

 

Den Schaden an deinem Motorrad deckt die Motorrad-Vollkaskoversicherung ab. Ohne Vollkaskoschutz musst du Reparatur oder ggf. Ersatzbeschaffung aus eigener Tasche bezahlen.

Exkurs: Motorrad-Begriff und Auswirkungen auf Versicherungsschutz

Gerade bei motorisierten Gefährten auf zwei Rädern findet man eine verwirrende Begriffsvielfalt - Motorrad, (Klein-)und (Leicht-)Kraftrad, Mofa, Moped, Mokick, Motorroller. Hinzu kommen weitere angetriebene „Zweiräder“ wie E-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Segways und mehrrädrige Fahrzeuge wie Trikes und Quads. Auch das sind „motorgetriebene Räder“.

 

Wichtige Unterscheidungsmerkmale solcher Fahrzeuge sind der Hubraum bzw. die Leistung und die Höchstgeschwindigkeit. Davon hängt wesentlich ab, ob zur Teilnahme am Verkehr ein Führerschein und/oder eine Zulassung benötigt wird, ob ein Helm beim Fahren getragen werden muss und wie es bei der Versicherung aussieht.

 

Art, Größe und Leistung des Fahrzeugs wirken sich außerdem bei der Beitragskalkulation für den Versicherungsschutz aus.

 

Amtlich wird nach der Zulassungs-Verordnung basierend auf EU-Recht zwischen Krafträdern, Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern unterschieden:

 

Krafträder

 

Krafträder sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen mit einem Motor-Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern oder mehr als 45 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit.;

 

Leichtkrafträder

 

Leichtkrafträder sind Krafträder mit mehr als 50 Kubikzentimetern Motor-Hubraum, aber weniger als 125 Kubikzentimetern Motorhubraum oder maximal 11 Kw Nennleistung;

 

Kleinkrafträder

 

Kleinkrafträder sind zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Motor-Hubraum bis 50 Kubikzentimeter oder maximal 4 Kw Leistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern.

 

Krafträder und Leichtkrafträder werden gemeinhin als Motorräder bezeichnet. Unter die Kleinkrafträder fallen Mofas, Mopeds, Mokicks, Motorroller, E-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter und Segways. Für alle diese Fahrzeuge besteht Versicherungspflicht - aber nur bezüglich des Haftpflichtschutzes. Kaskoschutz ist immer freiwillig.

 

Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung muss bei Kleinkrafträdern durch ein Versicherungskennzeichen oder durch eine Versicherungsplakette (Elektrokleinstfahrzeuge: S-Scooter, Segway) kenntlich gemacht werden.

 

Bei Motorrädern wird eine amtliche Zulassung mit einem entsprechenden Zulassungskennzeichen benötigt. Die gibt es nur, wenn das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird (Versicherungsbestätigung mittels eVB-Nummer).

Was ist beim Motorrad-Haftpflichtschutz wichtig?

Beim Motorrad-Haftpflichtschutz kommt es vor allem auf eine ausreichende Deckung an. Gerade bei unter die Haftpflicht fallenden Personenschäden „mit bleibenden Folgen“ können sehr schnell hohe Schadensummen entstehen - zum Beispiel wenn eine lebenslange Rente zu zahlen ist.

 

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bei der Kfz-Haftpflichtversicherung generell bestimmte Mindestdeckungssummen vorgeschrieben.

 

Sie gelten auch für die Motorrad-Haftpflichtversicherung:

 

  • für Personenschäden: 7,5 Mio. Euro;
  • für Sachschäden: 1,22 Mio. Euro;
  • für (unechte) Vermögensschäden: 50.000 Euro.

 

In vielen Tarifen werden höhere als die gesetzlich geforderten Mindestsummen abgedeckt. Eine höhere Deckung bedeutet zugleich auch einen umfassenderen Schutz. In vielen Tarifen ist die Versicherungssumme pauschal auf 50 Mio. Euro oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden festgelegt - mit Begrenzungen für Personenschäden oberhalb der gesetzlichen Mindestsumme (zum Beispiel 8, 10 oder 15 Mio. Euro).

 

Die Haftpflichtversicherung leistet gegenüber dem Geschädigten immer Schadensersatz bis zur Deckungssumme. Sie kann sich auch nicht auf Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit berufen. Bei Fahren unter Alkoholeinfluss, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht sind jedoch Regressforderungen (bis zu 5.000 Euro) an dich möglich. Bei Vorsatz muss die Versicherung nicht leisten.

Worauf bei der Motorrad-Teilkaskoversicherung achten?

Motorrad-Equipment:

 

Bei der Motorrad-Teilkaskoversicherung ist oft nicht nur das Fahrzeug selbst versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Anbauten und Teile wie Satteltaschen, Koffer, Tankrucksäcke, Gepäckrollen und sogar auf Helme, wenn sie am Motorrad befestigt sind. Nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind dagegen Taschen- und Kofferinhalte - ggf. ein Fall für die Hausratversicherung.

 

(Erweiterter) Wildschutz:

 

Die Leistungen der Teilkaskoversicherung bei Wildunfällen beschränken sich oft auf Zusammenstöße mit Haarwild. Dieser Begriff ist gesetzlich definiert und umfasst Dam- und Rotwild wie Rehe oder Hirsche, Luchse, Füchse, Wildkaninchen, Marder, Wildschweine, Feld- und Schneehasen.'

 

Im Umkehrschluss gilt: Unfälle mit anderen Tieren sind nicht versichert. Vielfach wird die Möglichkeit geboten, einen erweiterten Wildschutz zu vereinbaren, der auch andere Tier-Unfälle mitversichert. In einigen Tarifen ist er sogar automatisch vorgesehen.

 

Grobe Fahrlässigkeit:

 

In manchen - vor allem älteren - Tarifen ist noch eine Klausel enthalten, nach der die Versicherung die Leistung bei grober Fahrlässigkeit einschränken oder verweigern kann. Typischer Fall: du lässt dein Motorrad ungesichert im Freien stehen und es kommt zum Diebstahl.

 

In neueren Tarifen wird auf die sogenannte „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Die Versicherung leistet auch in diesem Fall uneingeschränkt. Es empfiehlt sich einen Tarif zu wählen, der grobe Fahrlässigkeit einschließt, auch wenn er vielleicht etwas teurer ist.

(Wann) brauche ich eine Motorrad-Vollkaskoversicherung?

Alles was im vorhergehenden Abschnitt zur Motorrad-Teilkaskoversicherung gesagt worden ist, gilt auch für den Motorrad-Vollkaskoschutz. Ob du eine Vollkaskoversicherung benötigst, ist eine Abwägungsfrage. Sie wird vor allem bei neuen und hochwertigen Motorrädern empfohlen, insbesondere wenn sie finanziert sind.

 

In der Regel handelt es sich um Werte von etlichen tausend Euro. Entsprechend hoch ist im Schadenfall der finanzielle Schaden. Auch bei wertvollen alten „Motorrad-Schätzen“ kann ein Vollkaskoschutz Sinn machen.

Wovon hängen die Beiträge zum Motorrad-Schutz ab?

Dein Beitrag zur Motorrad-Versicherung wird zunächst wesentlich dadurch bestimmt, für welchen Versicherungsschutz du dich entscheidest. Der Beitrag für den obligatorischen Haftpflichtschutz fällt auf jeden Fall an, der Beitrag für Kasko-Schutz nur dann, wenn du ihn vereinbarst. Dass Vollkasko-Schutz mehr kostet als Teilkasko-Schutz, versteht sich dabei von selbst.

 

Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Faktoren, die die Beiträge beeinflussen. Auch hier bestehen starke Parallelen zur „normalen“ Kfz-Versicherung:

 

Alter und Fahrerfahrung:

 

Je älter du bist und je mehr Fahrerfahrung du besitzt, umso geringer die Unfallwahrscheinlichkeit. Im Umkehrschluss heißt das: bist du noch jung und nicht lange im Besitz des Führerscheins, zahlst du (deutlich) mehr als ältere erfahrene Motorrad-Fahrer.

 

Einige Versicherer berücksichtigen auch Familienstand und Beruf bei der Prämienkalkulation. „Risikoarme“ Berufsgruppen wie Beamte erhalten oft Sondertarife.

 

Fahrer des Motorrads:

 

Sollen außer dir noch weitere Personen das Motorrad nutzen können, musst du mit einer höheren Prämie rechnen. Je größer der Kreis der Fahrer, umso teurer die Versicherung. Ausgenommen davon sind oft Ehepartner.

 

Schadenfreiheitsklasse:

 

Unfallfreies Fahren wird mit Schadenfreiheitsrabatten belohnt. Dafür gibt es die Schadenfreiheitsklassen, die sich je nach Versicherer etwas unterscheiden. Bei hohen Schadenfreiheitsklassen kannst du viel Beitrag sparen, musst aber erst einmal dahin kommen. Unfälle führen zur Rückstufung.

 

Wichtig zu wissen: Die Schadenfreiheitsklassen gibt es nur in der Haftpflichtversicherung und beim Vollkaskoschutz. Beim Teilkaskoschutz machen sie keinen Sinn, da hier nur fremdverursachte Schäden versichert sind.

 

Motorleistung und Ausstattung:

 

Je „stärker“ dein rollender Untersatz ist, umso höher der Beitrag. Die Versicherer verwenden dafür eine Klassifizierung, die sich an Kilowatt (Kw) bzw. Pferdestärken (PS) orientiert. Manchmal werden besondere Sicherheitsausstattungen wie ABS mit Rabatten honoriert.

 

Regionalklasse:

 

Auch in der Motorrad-Versicherung gibt es Regionalklassen. Damit wird bei der Beitragskalkulation berücksichtigt, dass regional unterschiedliche Schadenhäufigkeiten existieren. Welcher Regionalklasse dein Motorrad zugeordnet wird, hängt von deinem Zulassungsbezirk bzw. von deinem Wohnort ab.

 

Wohnst du in einer Gegend mit einer günstigen Regionalklasse, macht sich das positiv beim Beitrag bemerkbar, entsprechend nachteilig bei einer ungünstigen Regionalklasse.

 

Fahrleistung:

 

Die (jährliche) Fahrleistung (Kilometerzahl) wirkt sich auf die Unfallwahrscheinlichkeit aus und das beeinflusst wiederum den Beitrag. Mehr Kilometer bedeuten mehr Beitrag. Es ist möglich, dein Motorrad auch nur mit einem Saisonkennzeichen zu fahren.

 

Dann darfst du lediglich während der betreffenden Saison (meist über die Sommermonate) mit dem Motorrad am Straßenverkehr teilnehmen. Entsprechend werden auch nur für diesen Zeitraum Beiträge berechnet. Bei einem Jahreskennzeichen wird dagegen der gesamte Jahresbeitrag fällig.

 

Abstellort:

 

Versicherungstechnisch macht es einen Unterschied, ob dein Motorrad sicher in der Garage steht oder im Freien abgestellt wird. Dort ist das Diebstahl-Risiko wesentlich größer. Ein Garagenstellplatz wird oft mit einem Rabatt belohnt.

 

Zusatzvereinbarungen und Selbstbeteiligung:

 

Zusätzliche Vereinbarungen wie Leistung bei grober Fahrlässigkeit oder erweiterter Wildschutz bedeuten eine Leistungserweiterung, die mit entsprechenden Beitragsaufschlägen einhergeht. Selbstbeteiligungen wirken dagegen beitragsermäßigend. Allerdings musst du dann im Schadenfall einen Teil des Schadens selbst zahlen. Üblich sind Selbstbeteiligungen zwischen 150 Euro und 1000 Euro.

 

Nicht nur wegen dieser vielen Faktoren fallen die Beiträge zur Motorrad-Versicherung unterschiedlich aus. Jeder Versicherer kalkuliert etwas anders und auf der Basis unterschiedlicher Versicherten-Gemeinschaften. Auch die Tarifgestaltung ist unterschiedlich. Deshalb lohnt sich der Motorrad-Versicherung-Vergleich.

Wie mache ich den Motorrad-Versicherung-Vergleich?

Auf dieser Seite kannst du sehr zielsicher nach dem besten Motorrad-Tarif für dich suchen und so einen effektiven Motorrad-Versicherung-Vergleich durchführen. In den vorhergehenden Abschnitten ist schon deutlich geworden, dass der Beitrag für die Motorrad-Versicherung von einer Vielzahl an Faktoren abhängt. Persönliche Merkmale spielen ebenso eine Rolle wie die technischen Daten des Motorrads, dein Wohnort, das Nutzungsverhalten, Abstellmöglichkeiten und einiges mehr.

 

Um geeignete Tarife zu identifizieren, müssen diese Daten zunächst erhoben werden. Das geschieht mit Hilfe einer integrierten Anfragestrecke. In mehreren Schritten werden alle notwendigen Daten abgefragt.

 

Die Fragen sind selbsterklärend und leicht zu beantworten, aber über die „?“-Funktion auch mit Erläuterungen versehen. Die Mühe der Eingabe lohnt sich, denn am Ende werden tatsächlich nur die Tarife angezeigt, „die passen“! Der anschließende Motorrad-Versicherung-Vergleich ist dann nur noch ein Kinderspiel.

 

Du siehst eine Auflistung der in Frage kommenden Tarife nach Beitragshöhe sortiert. Zu jedem Tarif werden neben dem Anbieter die wesentlichen Produktmerkmale genannt.

 

Außerdem erfährst du eine Produktbewertung und kannst weitere Leistungsdetails mit vielen zusätzlichen Angaben, Informationen und Beurteilungen abrufen. Alle Tarifmerkmale sind in übersichtlicher Form und transparent dargestellt. So verfügst du über eine optimale Entscheidungsgrundlage.

 

Hast du dich für einen Tarif entschieden, kannst du direkt einen Online-Antrag stellen oder ein Angebot anfordern. Deiner Motorrad-Versicherung zu besten Konditionen steht dann nichts mehr im Wege!

Wann ist der beste Zeitpunkt zum Versicherungswechsel?

Wenn die Motorrad-Versicherung erstmals abgeschlossen wird, spielt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Rolle. Anders sieht es beim Versicherungswechsel aus. Dann sind Kündigungsfristen und -zeitpunkte zu beachten.

 

Die meisten Verträge sind so gestaltet, dass die Versicherungslaufzeit ein Jahr beträgt und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht ordentlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise einen Monat. Gekündigt werden kann meist zum Ende des Kalenderjahres, manchmal auch zum Ende des Versicherungsjahres.

 

Bei Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss das Kündigungsschreiben also spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein (entscheidend ist immer das Eingangsdatum - deshalb aus Nachweisgründen Einschreiben mit Rückschein oder notfalls Fax - wegen der Sendebestätigung – verwenden).

 

Da November-Zeit wegen der Kündigungsmodalitäten typischerweise Wechselzeit bei Fahrzeug-Versicherungen ist, gibt es hier besonders häufig Werbeaktionen mit besonders günstigen Konditionen. Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen ist oft auch der 1. März der entscheidende Stichtag. Gekündigt werden muss dann spätestens am 28. Februar.

 

In bestimmten Fällen hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht:

 

  • bei Beitragserhöhungen oder Konditionenverschlechterungen (zum Beispiel ungünstigerer Regionalklassen-Einstufung);
  • beim Motorrad-Wechsel;
  • im Schadenfall (gilt für beide Seiten).

 

Die Kündigung muss dann binnen eines Monats nach der Mitteilung des Versicherers, dem Wechsel des Fahrzeugs oder dem Ende der Schadenregulierung erfolgen. Das Jahresende spielt keine Rolle.

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.

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