Krankenzusatzversicherung Vergleich

Darauf kommt es wirklich an

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) garantiert die medizinische Regelversorgung - das heißt die Versorgung, die medizinisch notwendig ist und dem gängigen Standard entspricht.

Wer als Kassenpatient mehr, bessere und umfassendere Leistungen möchte, muss sich zusätzlich privat absichern. Das ist mit einer privaten Krankenzusatzversicherung möglich.

 

In diesem Beitrag erfährst du mehr über Möglichkeiten der Krankenzusatzversicherung und wie ein Krankenzusatzversicherung-Vergleich funktioniert.

Die wichtigsten Punkte:

  • die private Krankenzusatzversicherung schließt Lücken in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Teil auch bei der privaten Krankenvollversicherung;
  • sie bietet eine Vielzahl an Tarifen für unterschiedliche Bereiche: Zahnzusatztarife, stationäre und ambulante Zusatzversicherungen, Auslandskrankenschutz und vieles mehr;
  • bei vielen Tarifen bestehen Wahlmöglichkeiten, welche Leistungen konkret in welchem Umfang versichert werden sollen. Einige Tarife sind nach dem Baukostenprinzip aufgebaut, bei anderen werden abgestufte Leistungspakete zur Auswahl angeboten;
  • die Prämien hängen von den versicherten Leistungen, dem Eintrittsalter und dem individuellen Gesundheitsrisiko ab. Manche Tarife sehen Selbstbeteiligungen vor;
  • beim Krankenzusatzversicherung-Vergleich kommt es nicht nur auf die Prämien an, sondern auch auf die Leistungen. Hier bestehen Unterschiede bei den einzelnen Krankenzusatztarifen.

Private Krankenzusatzversicherungen bieten finanziellen Zusatzschutz bei Kosten, die durch Krankheiten und medizinische Behandlungen bedingt sind. Sie übernehmen entweder Kosten für Leistungen, die die normale Krankenversicherung nicht abdeckt oder stocken die teilweise Kostenübernahme der normalen Krankenversicherung auf.

 

In der Regel ist die „normale“ Versicherung die gesetzliche Krankenversicherung. In bestimmten Bereichen (Krankentagegeldversicherung, Pflegezusatzversicherung, bedingt Auslandskrankenversicherung) kann Zusatzschutz auch bei einer privaten Krankenvollversicherung angebracht sein.

Krankenzusatzversicherungen werden überwiegend von privaten Krankenversicherern angeboten. Das sind die Unternehmen, die auch den privaten Krankenvollschutz anbieten - derzeit (Stand August 2020) 42 private Krankenversicherer.

 

Darüber hinaus bieten auch einige andere Versicherer vereinzelt bestimmte Krankenzusatzversicherungen an. In diesem Rahmen bewegt sich das Auswahl-Spektrum beim Krankenzusatzversicherung-Vergleich.

 

Zugang für jeden möglich

 

Während die private Krankenvollversicherung nur Arbeitnehmern jenseits bestimmter Einkommensgrenzen, Beamten, Freiberuflern und Selbständigen zugänglich ist, kann jeder eine Krankenzusatzversicherung unabhängig vom Krankenversicherungsstatus abschließen – also auch du!

Als Kassenpatient wie ein Privatpatient behandelt werden - darauf zielt das Angebot der privaten Krankenzusatzversicherung. Vielleicht wünschst du dir das auch - zum Beispiel beim Zahnarztbesuch oder bei einem Aufenthalt im Krankenhaus. Eine private Krankenzusatzversicherung macht es möglich.

 

Dabei geht es nicht einfach nur um mehr Komfort oder eine bevorzugte Behandlung. In mancher Hinsicht weist der gesetzliche Versicherungsschutz Lücken auf - zum Beispiel beim Zahnersatz: hier zahlen die Krankenkassen Festzuschüsse, die oft nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten ausmachen.

 

Entweder verzichtest du als Kassenpatient auf - meist höherwertige, zusätzliche oder umfassendere - Leistungen oder du musst sie aus eigener Tasche bezahlen. Das kann dich im Fall von gutem Zahnersatz schnell einige tausend Euro kosten. Dieses Kostenrisiko lässt sich mit einer passenden Krankenzusatzversicherung stark eingrenzen.

 

Versicherungslücken gibt es manchmal auch bei Privatversicherten. Eine betrifft das Krankengeld, das nur in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Gelegentlich ist auch der in der Krankenvollversicherung vorgesehene Auslandskrankenschutz unzureichend. Pflegezusatzschutz macht sowohl bei Privat- als auch bei Kassenpatienten Sinn.

 

Welcher Versicherungsschutz für dich konkret in Betracht kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, dem bestehenden Versicherungsschutz, deinen persönlichen Erwartungen an eine medizinische Versorgung und last but not least von deinen finanziellen Möglichkeiten ab.

Zahnzusatzversicherung

 

Vor allem bei hochwertigem Zahnersatz leisten die gesetzlichen Krankenkassen nur unzureichend. Die gezahlten Festzuschüsse machen oft nur einen Bruchteil der Kosten für teure Inlays und Implantate aus. Den verbleibenden größeren Teil - den Eigenanteil - musst du selbst tragen.

 

Mit einer Zahnzusatzversicherung kannst du diesen Anteil deutlich reduzieren.

 

Zahnzusatzversicherungen übernehmen aber nicht nur Kostenanteile beim Zahnersatz, sie zahlen auch Zahnprophylaxe – zum Beispiel professionelle Zahnreinigungen -, Kieferorthopädie auch im Erwachsenenalter oder spezielle, aus dem gesetzlichen Leistungsrahmen fallende Zahnbehandlungen – zum Beispiel Kunststofffüllungen.

 

Dabei kommt es aber immer auf den jeweiligen Tarif an. Es besteht eine vielgestaltige Tariflandschaft. Zahnzusatzversicherungen gehören zu den am häufigsten abgeschlossenen Krankenzusatzversicherungen – gerade weil der gesetzliche Krankenschutz hier so lückenhaft ist.

 

Stationäre Zusatztarife

 

Stationäre Zusatztarife betreffen Leistungen bei Krankenhausaufenthalten. Hier gewährleistet die gesetzliche Krankenversicherung nur die medizinische Regelversorgung – und zwar ausschließlich in einem Krankenhaus „mit Kassenzulassung“. Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt die sogenannten Wahlleistungen ab.

 

Sie betreffen üblicherweise:

 

  • die freie Krankenhauswahl;
  • die freie Arztwahl inkl. Anspruch auf Chefarztbehandlung;
  • die Unterbringung im Einbett- und/oder Zweibettzimmer.

 

Wenn du für dich das beste Krankenhaus mit der besten Behandlung und Unterbringung möchtest, macht eine Krankenhauszusatzversicherung Sinn. Sie ist allerdings mehr Komfortfrage als medizinische Notwendigkeit.

 

Ambulante Zusatztarife

 

Bei ambulanten Zusatztarifen findet man eine relativ große Ausgestaltungsbandbreite. Beim Krankenhauszusatzversicherung-Vergleich solltest du daher nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch auf die Leistungen des jeweiligen Tarifs.

 

Geboten wird die Kostenübernahme für ambulante Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören bzw. dort nur teilweise übernommen werden.

 

Meist geht es um

 

  • Behandlungen beim Heilpraktiker und Nutzung alternativer Heilverfahren;
  • Reduzierung von Zuzahlungen für Hilfsmittel. Typische Anwendungsfälle: Brillen und Hörgeräte;
  • Kostenübernahme bei nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten, für Medikamenten-Zuzahlungen und nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog gehörende Medikamente.

 

Manche Versicherer bieten auch sogenannte Kostenerstattungstarife. Damit wirst du beim Gang zum Arzt zum „echten“ Privatpatienten. Der Art rechnet nach Privatversicherungsstandards mit dir ab und du lässt dir die Behandlungskosten von der Versicherung erstatten.

 

Pflegezusatzversicherung

 

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung - ob soziale Pflegeversicherung oder private Pflegepflichtversicherung - sind nicht kostendeckend, insbesondere nicht bei stationärer Pflege.

 

Die finanzielle Pflegelücke lässt sich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen oder zumindest deutlich verringern. Da die gesetzlichen Pflegeleistungen unabhängig vom Versicherungsstatus gleich (lückenhaft) sind, macht Pflegezusatzschutz für Kassenmitglieder und Privatversicherte gleichermaßen Sinn.

 

In jungen Jahren kannst du zu besonders vorteilhaften Bedingungen einsteigen und vor dem Pflegerisiko ist man in keinem Alter sicher.

 

Es gibt zwei Arten des Pflegezusatzschutzes:

 

  • die Pflegetagegeldversicherung und
  • die Pflegekostenversicherung.

 

Meist wird die Pflegetagegeldversicherung gewählt. Bei Pflegebedarf zahlt die Versicherung dann ein vereinbartes Tagegeld unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten. Unter bestimmten Bedingungen wird die Pflegetagegeldversicherung sogar staatlich gefördert (Stichwort: Pflege-Bahr!).

 

Die Pflegekostenversicherung funktioniert ähnlich wie eine private Krankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für anfallende Pflegeleistungen so wie sie im Vertrag vereinbart sind.

 

Auslandskrankenversicherung

 

Der Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt sich im Wesentlichen auf den EU-Raum, die EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie auf einige weitere Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen.

 

Im Rest der Welt leistet die „Gesetzliche“ nicht. Sie zahlt außerdem generell keine Kosten für Krankenrücktransporte. Aus diesem Grund macht eine Auslandskrankenversicherung Sinn, auf jeden Fall bei Auslandsreisen in andere als die oben genannten Staaten.

 

Es gibt zwei Typen von Auslandskrankenversicherungen: Versicherungen, die nur für eine bestimmte Reise gelten und solche, die einen Dauerschutz bieten.

 

In vielen Kreditkarten ist als Add on schon ein Auslandskrankenschutz enthalten. Hier erübrigt sich ggf. eine extra Versicherung. Auch für Privatversicherte kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Der Auslandsschutz ist bei den „Privaten“ zwar tendenziell großzügiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung, oft gilt er sogar weltweit.

 

Auch hier findet man aber Gebiets-, Leistungs- oder Zeitbeschränkungen. Es kommt immer auf den Tarif an.

 

Krankentagegeldversicherung

 

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der privaten Krankenversicherung kein Krankengeld vorgesehen. Wer als Arbeitnehmer längere Zeit krank ist, erhält üblicherweise vom Arbeitgeber sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach endet die Pflicht des Arbeitgebers und Kassenpatienten bekommen anschließend als Lohnersatz das Krankengeld.

 

Privatversicherte ohne Krankentagegeldversicherung erhalten dagegen nichts.

 

Die Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur finanziellen Existenzsicherung und für privat versicherte Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler ein fast unverzichtbarer Versicherungsschutz. Gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer können die Krankentagegeldversicherung nutzen, um ihr Krankengeld aufzustocken.

 

Krankenhaustagegeldversicherung

 

Trotz der sehr ähnlich klingenden Bezeichnung ist die Krankenhaustagegeldversicherung etwas ganz anderes als die Krankentagegeldversicherung.

 

Beim Krankenhaustagegeld zahlt die Versicherung bei Krankenhausaufenthalten einen vereinbarten Tagessatz zur Abdeckung von Nebenkosten, zum Beispiel für Telefon, Fernsehen usw.. Eine Krankenhaustagegeldversicherung kann im Fall des Falles nützlich sein, zwingend nötig ist sie nicht.

 

Brillenversicherung

 

Bei Brillen und Kontaktlinsen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur bei starken Beeinträchtigungen der Sehstärke und auch dann lediglich Festzuschüsse, die allenfalls einen Teil der Kosten abdecken.

 

Eine Brillen(zusatz-)versicherung verspricht mehr Leistungen. Brillenversicherungen werden selten isoliert sondern meist in Verbindung mit ambulanten Zusatztarifen angeboten. Ihre Sinnhaftigkeit ist umstritten. Was günstiger ist: die Prämien für die Versicherung zahlen oder auf eine neue Brille sparen - es kommt darauf an!

Baukasten-Prinzip

 

Bei Krankenzusatztarifen findet man unterschiedliche Konstruktionsprinzipien. Häufig ist ein Aufbau nach dem Baukastenprinzip anzutreffen. Du kannst dir dann die Leistungen selbst „zusammenbauen“, indem du das jeweils Gewünschte ankreuzt.

 

So etwas gibt es zum Beispiel häufig bei stationären Zusatztarifen. Du kannst dann auswählen, welche Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Krankenhaustagegeld) du versichern möchtest.

 

Mehrstufige Tarife

 

Eine Alternative zum Baukastenprinzip sind mehrstufige Tarife. Dann wird häufig ein Basis-, Komfort- und Premium-Tarif angeboten (die Bezeichnungen können variieren).

 

Jede Tarifstufe beinhaltet ein fest definiertes Leistungspaket. Dafür kannst du die Tarifstufe frei wählen. Im Komfort- und Premiumtarif sind stets mehr oder umfassendere Leistungen vorgesehen als in der jeweils vorhergehenden Tarifstufe. Dafür musst du auch eine höhere Prämie zahlen. Mehrstufige Tarife gibt es u.a. öfter bei Zahnzusatztarifen.

 

Einzeltarife

 

Die dritte Variante bei der Tarifkonstruktion sind Einzeltarife. Sie bieten einen fest definierten Leistungskatalog und -umfang. Du hast nur die Wahl zwischen Tarif abschließen oder nicht, vielleicht auch noch bezüglich der Höhe einer Selbstbeteiligung.

 

Leistungen Welche Leistungen in einem Tarif versichert sind und was die Versicherung erstattet, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Typisch für viele Krankenzusatzversicherungen ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufgestockt werden - ggf. bis zur 100prozentigen Kostendeckung.

 

Die Zusatzversicherung zahlt in diesem Fall also nur die Differenz. Versichert der Zusatztarif dagegen Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht vorsieht, ist auch eine vollständige Kostenübernahme möglich.

 

Bei der Aufstockung von Krankenkassenleistungen werben die Versicherer oft mit Prozentsätzen. Dann wird zum Beispiel 75 Prozent oder 80 Prozent Erstattungsleistung in Aussicht gestellt. Beim Krankenzusatzversicherung-Vergleich solltest du immer prüfen, worauf sich dieses Prozent-Versprechen konkret bezieht. Es macht einen Unterschied, ob die Basis die Kostendifferenz oder die Gesamtkosten sind.

 

Beispielrechnung:

 

Angenommen, deine Behandlung kostet 2.000 Euro und die gesetzliche Krankenkasse zahlt 500 Euro. Dann sind 80 Prozent der Kostendifferenz (Gesamtkosten – Krankenkassenleistung): 0,8 x (2000 – 500) = 1.200 Euro.

 

80 Prozent der Gesamtkosten sind dagegen: 0,8 x 2000 = 1.600 Euro.

 

Im ersten Fall würde die Krankenzusatzversicherung 1.200 Euro zahlen, im zweiten 1.100 Euro = (1.600 Euro - 500 Euro Krankenkassenleistung).

 

Über die nicht von der Krankenkasse übernommenen Leistungen stellt der behandelnde Arzt eine Rechnung an dich aus, die du begleichen musst. Die Erstattung rechnest du dann mit der Versicherung ab.

 

Prämien

 

Die Prämien bei Krankenzusatzversicherungen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine entscheidende Größe sind natürlich die versicherten Leistungen. Je umfangreicher die Leistungen und je höher die Erstattung, umso mehr Prämie ist zu zahlen.

 

Darüber hinaus beeinflussen folgende Faktoren die Prämienhöhe:

 

das Eintrittsalter:

 

Jüngere zahlen weniger als Ältere, weil sie im Schnitt seltener erkranken und weniger Leistungen in Anspruch nehmen;

 

das individuelle Gesundheitsrisiko:

 

Für den Versicherungsschutz relevante Vorerkrankungen und riskantes Gesundheitsverhalten verteuern die Prämie (siehe hierzu den nächsten Abschnitt „Gesundheitsprüfung“);

 

Selbstbeteiligungen:

 

Hier gilt das einfache Prinzip – je höher eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist umso günstiger wird der Versicherungsschutz. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Tarifen oft vorgegeben, manchmal als Prozentsatz, manchmal als Absolutbetrag;

 

Altersrückstellungen:

 

Auch bei Krankenzusatztarifen werden häufig Altersrückstellungen gebildet, um den Beitragsanstieg im Alter abzufedern. Sie haben allerdings nicht die Bedeutung wie in der privaten Krankenvollversicherung. Ein Tarif mit Altersrückstellung kostet bei ansonsten identischer Kalkulation heute mehr als ein Tarif ohne, dafür später weniger.

 

Gesundheitsprüfung

 

Wie in der privaten Krankenvollversicherung findet bei der Krankenzusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung im Rahmen der Antragstellung statt. Dazu musst du im Antrag Gesundheitsfragen beantworten.

 

Bestehen Vorerkrankungen oder andere für den Versicherungsschutz relevante Gesundheitsrisiken, musst du mit Risikozuschlägen bei der Prämie oder mit Leistungsausschlüssen rechnen. Im Extremfall wird der Antrag abgelehnt.

 

Dennoch solltest du korrekt und vollständig antworten, sonst gefährdest du deinen Versicherungsschutz.

 

Laufzeit

 

Krankenzusatzversicherungen mit begrenzten Laufzeiten sind unüblich. Das gibt es im Prinzip nur bei der Auslandskrankenversicherung. Üblicherweise sind die Versicherungen so gestaltet, dass sich der Vertrag ohne Kündigung automatisch immer um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Bei vielen Tarifen besteht eine Mindestversicherungsdauer von ein oder zwei Jahren.

 

Wartezeit

 

Bei den meisten Zusatztarifen gelten Wartezeiten. Wird der Vertrag abgeschlossen, leistet die Versicherung erst für Behandlungen nach Ablauf der Wartezeit.

 

Gängig sind drei Monate Wartezeit. Bei kostenaufwändigen Behandlungen wie Psychotherapien, Zahnersatz, Zahnbehandlungen oder kieferorthopädischen Leistungen kann eine besondere Wartezeit von acht Monaten gelten.

 

Bei manchen Tarifen ist die Erstattung in den ersten Jahren des Versicherungsschutzes nach oben begrenzt. Dann wird nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag pro Jahr erstattet. So etwas findest du zum Beispiel häufiger bei Zahnzusatztarifen. Der Begrenzungszeitraum kann bis zu fünf Jahre betragen.

 

Einige Versicherer bieten auch Tarife, bei denen auf die Wartezeit verzichtet wird. Der Versicherungsschutz beginnt dann sofort.

 

Ein Prinzip ist bei praktisch allen Krankenzusatzversicherungen anzutreffen:

 

für Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Versicherungsabschluss erkennbar war, leistet die Versicherung nicht.

Auf dieser Seite kannst du relativ einfach einen Krankenzusatzversicherung-Vergleich durchführen. Du musst nur ein paar Angaben zu den gewünschten Leistungen einer Krankenzusatzversicherung und zu deinen persönlichen Daten machen, um passende Angebote anzufordern. Die kannst du dann in Ruhe vergleichen.

 

Wie gesagt, es kommt nicht nur auf die Höhe der Prämie an, sondern auch darauf, was die Versicherung wirklich leistet. Dabei solltest du ruhig genauer hinschauen. Denn wie oben dargestellt: 80 Prozent Erstattung kann zum Beispiel bei einem Tarif etwas anderes bedeuten als bei einem Vergleichstarif.

 

Für zwei Zusatzversicherungen findest du auf dieser Seite noch extra Vergleiche:

 

für Zahnzusatztarife und für Auslandskrankenversicherungen.

 

Hier ist der Krankenzusatzversicherung besonders einfach und bequem. Du musst nur ganz wenige Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz und deinem Status eingeben und bekommst sofort eine Auflistung guter Tarife mit den besten Angeboten.

 

Über den Button „zum Anbieter“ gelangst du direkt zur Seite des jeweiligen Versicherers. Dort kannst du Detailinfos zu dem angebotenen Tarif abrufen und auch direkt online den Antrag stellen.

Ein Anbieterwechsel ist bei der Krankenzusatzversicherung kein Problem. Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Gekündigt werden kann zum Ende eines Versicherungsjahres. Überwiegend ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch.

 

Entscheidend für die Fristwahrung ist das Datum des Kündigungseingangs beim Versicherer, nicht etwa das Absende-Datum! Für den Nachweis empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, notfalls ein Fax (Sendebericht „OK“ als Beleg!).

 

Gilt beim bestehenden Tarif eine Mindestversicherungsdauer, ist eine Kündigung frühestens zu deren Ablauf möglich. Bei Prämienerhöhungen hast du ein Sonderkündigungsrecht, das du binnen zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung wahrnehmen musst.

 

Achte beim Versicherungswechsel darauf, dass es möglichst nicht zu Lücken beim Versicherungsübergang kommt (eventuelle Wartezeiten mit berücksichtigen, rechtzeitig Antrag stellen!).

 

Ganz unkompliziert ist ein Tarifwechsel bei deinem jetzigen Anbieter. Vielleicht bietet der ja noch einen besseren Zusatztarif. Ein solcher Wechsel ist jederzeit ohne Kündigung möglich, Mitteilung genügt. Enthält der neue Tarif mehr oder bessere Leistungen als der alte, kann allerdings eine erneute Gesundheitsprüfung fällig werden.

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.

* Hinweise zu Links und Rechnern

Dieses Projekt wird finanziert über sogenannte Affiliate-Links. Durch den Abschluss eines Produktes und/oder die Anfrage bezüglich eines Produktes bei einem von mir empfohlenen Anbieter erhalte ich vom Affiliate-Netzwerk eine Umsatzbeteiligung oder einen fixen Betrag gutgeschrieben. Für dich fallen hierbei KEINE zusätzlichen Kosten an. Die Höhe einer möglichen Vergütung hat keinerlei Einfluss auf diese Empfehlungen. Durch die Nutzung der Affiliate-Links unterstützt du in direkter Weise das Informationsangebot auf meiner Seite und stellst sicher, dass auch in Zukunft anspruchsvolle und hochwertige Artikel erscheinen können.

 

Vielen Dank für dein Vertrauen.

Made with ♥ and coffee!