In Deutschland gibt es mehr als 47 Millionen PKWs. Statistisch gesehen kommen damit auf jeden Bundesbürger 0,57 Fahrzeuge. Für Fahrzeughalter stellt sich automatisch die Frage nach der passenden Kfz-Versicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Kfz-Versicherung bedeutet aber mehr als nur Kfz-Haftpflichtschutz. Was konkret, erfährst du in diesem Beitrag und auch, worauf beim Kfz-Versicherung-Vergleich zu achten ist.
Die wichtigsten Punkte:
Der Name Kfz-Versicherung ist eine Sammelbezeichnung, hinter der sich verschiedene Versicherungen mit unterschiedlichen Versicherungsgegenständen verbergen. Gemeinsam ist allen, dass sich der Versicherungsschutz auf das Halten und den Betrieb eines bestimmten Fahrzeugs bezieht.
Abgesehen vom Kfz-Schutzbrief und der Insassenunfallversicherung ist die Kfz-Versicherung eine typische Schadenversicherung.
Kommt es im Rahmen der Fahrzeughaltung oder des Fahrzeuggebrauchs zu Eigen- oder Fremdschäden, leistet die jeweilige Versicherung Schadensersatz in voller Höhe (ggf. unter Berücksichtigung von Selbstbeteiligungen), maximal jedoch bis zur Versicherungssumme. Ausreichende Deckung ist bei der Kfz-Versicherung daher immer ein Thema.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung werden nur bei Dritten verursachte Haftungsschäden abgedeckt, in der Kaskoversicherung sind dagegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichert.
Bei Fahrzeugschäden werden die Reparaturkosten ersetzt, bei wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Nur bei Neufahrzeugen wird der Neupreis ersetzt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Der Nachweis des Kfz-Haftpflichtschutzes bildet unabdingbare Voraussetzung für die Fahrzeug-Zulassung. Als Nachweis dient die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) durch den Versicherer.
Die Bestätigung muss der Kfz-Zulassungsbehörde bei Erstzulassung des Fahrzeugs sowie bei technischen oder personenbezogenen Änderungen vorgelegt werden.
Mit der Kfz-Hafpflichtversicherung werden Schäden abgedeckt, die einem Dritten durch die Nutzung des Wagens entstehen. Hier besteht eine betraglich nicht begrenzte Haftung für schuldhaft verursachte Schäden und die Verpflichtung zum Schadensersatz.
Das sind meist Schäden am gegnerischen Fahrzeug oder an sonstigen mit dem Fahrzeug verursachten Schäden an Gegenständen und Objekten;
Entstehen durch die mit dem Fahrzeug schuldhaft verursachte Verletzung, Invalidität oder schlimmstenfalls Tötung anderer Personen. Schadensersatz bedeutet hier Übernahme der Heilungskosten und ggf. die Zahlung von Renten und Schmerzensgeld;
Das sind finanzielle Folgeschäden von Sach- oder Personenschäden, zum Beispiel der Verdienstausfall eines verletzten Unfallgegners bei einem verschuldeten Unfall.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt 1,22 Mio. Euro für Sachschäden, 7,5 Mio. Euro für Personenschäden und 50.000 EUR für unechte Vermögensschäden.
In vielen Verträgen erfolgt eine pauschale Deckung über 50 Mio. Euro oder 100 Mio. Euro, wobei die Leistung bei Personenschäden zusätzlich limitiert wird - je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro pro Person.
Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung werden bei der Teilkaskoversicherung nicht Fremdschäden, sondern Schäden am eigenen Fahrzeug versichert - und zwar solche, die durch Fremdeinwirkung entstanden sind, ohne dass dafür jemand haftbar gemacht werden kann.
Kommt es zum Teilkaskoschaden, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten oder bei Totalschaden bzw. Diebstahl die Wiederbeschaffungskosten (ggf. abzüglich eines Restwerts).
Die Vollkaskoversicherung umfasst stets auch den Teilkaskoschutz. Darüber hinaus tritt sie bei selbstverschuldeten Schäden und bei Schäden durch Vandalismus ein.
Bei einem selbst zu vertretenden Unfall zahlt dann die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners, die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug. Auch ein Schaden, der durch ein noch nicht deliktfähiges Kind an deinem Fahrzeug verursacht wird, wird von der Vollkaskoversicherung übernommen.
Wichtig zu wissen: die Versicherung leistet nicht bei Vorsatz, Schäden durch Autorennen, höherer Gewalt und oft auch nicht bei Reifenschäden (in einigen Tarifen sind Reifen mitversichert). Bei Schäden infolge grober Fahrlässigkeit kann es zu Einschränkungen der Leistung oder gar zur Leistungsverweigerung kommen.
Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Oft kann in Tarifen der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart werden. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursachte Schäden sind davon meist ausgenommen.
Die Insassenunfallversicherung ist eine besondere Form der privaten Unfallversicherung, die sich nur auf die Unfallfolgen bei Insassen im versicherten Fahrzeug bezieht. Üblich ist eine pauschale Absicherung, es gibt aber auch Tarife, die sich an der Anzahl der Plätze oder Personen im Fahrzeug orientieren.
Bei der Pauschalversicherung wird die Versicherungssumme im Schadenfall durch die Zahl der Insassen geteilt. Um hier eine Unterversicherung zu vermeiden, wird die vertragliche Versicherungssumme bei mehr als einer Person im Fahrzeug oft aufgestockt.
Der Kfz-Schutzbrief ist eine Ergänzung zur Kfz-Versicherung und bietet die Kostenübernahme sowie weitere Leistungen im Zusammenhang mit „besonderen Vorkommnissen“ bei Fahrzeugnutzung. Anbieter sind Kfz-Versicherer sowie Automobilclubs. Der Schutzbrief kann in Verbindung mit einer bestehenden Kfz-Versicherung abgeschlossen werden oder als eigenständiger Vertrag.
Gängige Leistungen sind Abschleppdienst, Pannen- und Unfallhilfe, Hilfe bei Fahrzeugreparatur, Weiterfahrt- und Rückreiseservice und manches mehr. Wer viel mit dem Wagen unterwegs, für den kann der Kfz-Schutzbrief in Ausnahmesituationen eine echte Hilfe sein.
Verkehrsrechtsschutz ist wohl die mit am häufigsten abgeschlossene Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung kann als Einzelpolice oder in Verbindung mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen (Sachen-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Mieter-Rechtsschutz usw.) vereinbart werden.
Die Wahrscheinlichkeit, im Zusammenhang mit Unfällen oder Verkehrsverstößen in einen kostspieligen Rechtsstreit verwickelt zu werden, ist nicht gering. Der Verkehrsrechtsschutz bietet hier finanzielle Sicherheit. Er trägt die Anwalts- und Verfahrenskosten inkl. „Nebenkosten“ wie Kosten für Zeugen, Sachverständige, Gutachtenerstellung usw..
Wichtig zu wissen: in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist bereits ein Rechtsschutz enthalten. Dieser bezieht sich aber nur auf Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Haftpflichtschäden. Deshalb kann gerade für Vielfahrer ein erweiterter Rechtsschutz durch einen Verkehrsrechtsschutz Sinn machen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, wenn du als Fahrzeughalter dein Fahrzeug auch nutzen willst. Insofern besteht hier keine Wahlmöglichkeit.
Die hast du höchstens im Hinblick auf den Umfang der Deckung, wobei die meisten Tarife über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung deutlich hinausgehen. Im Hinblick auf eine möglichst umfassende Absicherung ist das sinnvoll.
Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind dagegen freiwillig. Eine Teilkaskoversicherung macht in der Regel Sinn, da immer unbeeinflussbare äußere Ereignisse auftreten können, die Schäden am Fahrzeug bewirken.
Reparaturkosten überschreiten schnell die Tausender-Grenze. Gut, wenn eine Teilkaskoversicherung dafür aufkommt. Das gilt auch bei Totalschaden und Totalverlust. Lediglich wenn der Wagen schon in die Jahre gekommen ist und nur noch über einen geringen Restwert besitzt, mag der Teilkaskoschutz verzichtbar sein.
Ein Vollkaskoschutz kostet schon etwas und will gut überlegt sein. Er empfiehlt sich vor allem bei neuen und hochwertigen Fahrzeugen, weil die Schadensummen auch entsprechend höher ausfallen.
Das Schadenrisiko steigt insbesondere, wenn der Wagen intensiv genutzt wird. Hier bietet die Vollkaskoversicherung finanzielle Sicherheit. Mit zunehmendem Alter und Wertverlust des Fahrzeugs wird der Vollkaskoschutz verzichtbarer.
Die Notwendigkeit einer Insassenunfallversicherung ist strittig. Zumindest für dritte Personen im Fahrzeug besteht schon ein Schutz im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Kfz-Schutzbrief bietet sich in erster Linie für Vielfahrer an, die weite Strecken zurücklegen.
Verkehrsrechtsschutz kann unabhängig vom Fahrzeugbesitz Sinn machen, da man auch als „nicht-autofahrender“ Verkehrsteilnehmer in einen Rechtsstreit verwickelt werden kann.
Die Versicherungsprämien in der Kfz-Versicherung werden von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Auch wenn jeder Versicherer etwas anders kalkuliert, die Methodik ist überall ähnlich, die Kalkulationsgrundlagen sind es auch.
Es versteht sich von selbst, dass der Versicherungsumfang Einfluss auf die Prämie hat. Wer nur Kfz-Haftpflichtschutz wählt, zahlt weniger als wenn zusätzlich noch ein Kaskoschutz vereinbart wird. Ein Teilkaskoschutz kostet weniger Beitrag als ein Vollkaskoschutz.
Auch die Deckungssummen können sich auf die Beiträge auswirken. Bei höheren Deckungen wird der Versicherungsschutz tendenziell teurer. In den meisten Kfz-Tarifen sind die Deckungssummen vorgegeben.
Die Höhe des Beitrags hängt auch davon ab, wer das Fahrzeug hält und wie viele Personen das Fahrzeug nutzen - dem sogenannten Fahrerkreis. Je umfangreicher der Fahrerkreis, umso größer das Schadenrisiko und umso höher der Beitrag. Ausnahmen gelten oft bei Ehepartnern. Diese sind in vielen Tarifen als Nutzer automatisch mitversichert. Es kommt aber immer auf den Tarif an.
Beim Fahrzeughalter und den berechtigten Fahrern sind auch persönliche Merkmale wie das Alter, die Dauer des Führerscheinbesitzes und die Zahl unfallfreier Jahre (siehe hierzu auch den folgenden Abschnitt „Schadenfreiheitsrabatte“) relevant.
Weitere halterbezogene Beitragsmerkmale, die sich unter Umständen auf die Höhe der Prämie auswirken können, sind der Beruf des Fahrzeughalters, der Besitz von Wohneigentum, die Zahl der im Haushalt lebenden Kindern, der Besitz einer ÖPNV-Jahreskarte oder die Mitgliedschaft in einem Verkehrsclub. Ob und wie die letztgenannten Beitragsmerkmale bei der Prämienkalkulation berücksichtigt werden, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Unfallfreies bzw. schadenfreies Fahren wird in der Kfz-Versicherung belohnt - mit Schadenfreiheitsrabatten. Je länger du keinen Versicherungsschaden verursachst, umso höher ist dein Rabatt. Dieser bestimmt sich nach der für dich geltenden Schadenfreiheitsklasse.
Die Systematik der Schadenfreiheitsklassen ist brancheneinheitlich, die Rabattsätze werden dagegen von jedem Versicherer nach eigenen Gesichtspunkten festgelegt und sind daher unterschiedlich.
Schadenfreiheitsrabatte gibt es nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Kfz-Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung machen sie keinen Sinn, weil die versicherten Schäden auf Fremdeinwirkung beruhen und du als Fahrzeughalter bzw. Fahrer keinen Einfluss auf das Schadenrisiko hast.
Bei Schäden erfolgt eine Rückstufung in eine weniger stark rabattierte Schadenfreiheitsklasse. Sie wird zur ersten Beitragsfälligkeit des folgenden Jahres wirksam. Dafür wenden die Versicherer eigene Rückstufungstabellen an. Eine Rückstufung bedeutet stets Rabattverlust und damit - unter Umständen - deutlich höhere Beiträge.
In vielen Tarifen wird gegen Aufpreis ein sogenannter Rabattschutz angeboten. Bleibt es bei einem (überschaubaren) Schaden in einem Jahr, wird auf die Rückstufung verzichtet, manchmal kommst du sogar trotzdem in eine höhere Rabattstufe.
Wichtig zu wissen: beim Versicherungswechsel gilt auch bei dem neuen Versicherer deine alte Schadenfreiheitsklasse. Du musst also keine Rückstufung befürchten - Schadenfreiheit vorausgesetzt. Allerdings findet dann auch das Rabattsystem deines neuen Vertragspartners Anwendung. Das kann je nachdem von Vor- oder Nachteil sein.
Entscheidend ist aber letztlich immer die Prämie, die du unter dem Strich zahlen musst. Rabattschutz geht beim Versicherungswechsel in der Regel verloren, das heißt, du wirst in die Schadenfreiheitsklasse nach dem tatsächlichen Schadensverlauf eingestuft. Das kann ggf. eine Rückstufung bedeuten. Einzelne Versicherer bieten aber auch die Übernahme des Rabattschutzes an.
Unter bestimmten Bedingungen können Schadenfreiheitsrabatte auch auf eine andere Person übertragen werden. Die Voraussetzungen und Regelungen dafür sind bei den einzelnen Versicherern bzw. Tarifen unterschiedlich.
Bei den Beiträgen spielen auch das jeweilige Fahrzeugmodell und der jeweilige Zulassungsbezirk eine Rolle - das heißt, welches Fahrzeug du fährst und wo du es fährst. Dafür gibt es in der Kfz-Versicherung die sogenannten Regional- und Typklassen. Es lässt sich nämlich statistisch nachweisen, dass es signifikante Unterschiede bei Schadenhäufigkeiten und Schadenrisiko je nach Fahrzeugtyp und Region gibt.
Die Ursachen dafür können vielfältig sein.
Der Fahrer eines Sportmodells legt vielleicht ein anderes Fahrverhalten an den Tag als der Fahrer eines Kleinwagens. Regionale Unterschiede sind zum Teil witterungsbedingt (zum Beispiel durch erhöhte Gefahr von Unwettern), aber auch beim Diebstahlrisiko und bei Unfallhäufigkeit findet man regionale Abweichungen vom Schnitt.
Dass ein intensiv genutztes Fahrzeug ein höheres Schadenrisiko besitzt als ein wenig gefahrenes, leuchtet unmittelbar ein. Die (jährliche) Fahrleistung (Kilometerleistung) ist daher ein beitragsbeeinflussender Faktor. Bei manchen Tarifen werden Wenigfahrer-Rabatte geboten.
Auch das Fahrzeugalter spielt eine Rolle. Statistisch gesehen fahren Halter von Neufahrzeugen vorsichtiger und verursachen seltener Schäden als Besitzer von Gebrauchtwagen. Deshalb wird auch das Fahrzeugalter bei der Beitragskalkulation berücksichtigt.
Wenn das Fahrzeug bei Nichtnutzung in einer Garage abgestellt wird, gewähren manche Tarife in der Kaskoversicherung einen „Garagenrabatt“. Grund: ein Auto in der Garage ist sicherer vor Einbruch und Diebstahl sowie vor Schäden durch Wind und Wetter.
Selbstbeteiligungen sind insbesondere in der Kaskoversicherung üblich und können häufig in bestimmten Bandbreiten gewählt werden. Dabei gilt das Prinzip: je höher die Beteiligung, umso niedriger der Beitrag. Die mögliche Selbstbeteiligung bewegt sich meist in einer Größenordnung von 150 Euro bis 1.500 Euro pro Schadenfall.
Auch der Beitragsrhythmus hat Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Am günstigsten ist in der Regel die jährliche Beitragszahlung. Bei der oft optional gebotenen halbjährlichen, quartalsmäßigen oder gar monatlichen Zahlweise werden gerne „Aufschläge“ wegen des erhöhten Verwaltungs- und Überwachungsaufwands einkalkuliert.
In der Kaskoversicherung findest du oft Tarife mit Werkstattbindung. Im Schadenfall musst du dann eine vorgegebene Werkstatt - meist einen TÜV- oder DEKRA-geprüften Betrieb - für die Reparatur nutzen. Dafür zahlst du einen niedrigeren Beitrag als in Tarifen ohne Werkstattbindung. Die Ersparnis kann zwischen zehn und zwanzig Prozent betragen, außerdem hast du oft Anspruch auf Zusatzleistungen.
Hintergrund der Vergünstigung: die Versicherer haben mit den Werkstätten besondere Vereinbarungen, bei denen niedrigere Preise als die sonst am Markt üblichen gelten.
Bei der Kfz-Versicherung hast du die Qual der Wahl. Praktisch jeder namhafte Universalversicherer in Deutschland bietet entsprechenden Versicherungsschutz an. Du kannst bzw. musst dich in der Regel unter mehreren Dutzend möglichen Tarifen entscheiden.
Auch wenn es bei den Tarifen durchaus Unterschiede bei Leistungen und Bedingungen gibt, bei der Kfz-Versicherung findet der Wettbewerb mehr als bei anderen Versicherungen primär über den Preis statt. Gefragt ist vor allem - aber nicht nur - der günstigste Versicherungsschutz.
Das solltest du vorab beim Kfz-Versicherung-Vergleich wissen. Wir bieten dir auf dieser Seite eine komfortable Möglichkeit, Übersicht über die vielfältige Tariflandschaft zu gewinnen, für dich in Frage kommende Tarife zu selektieren und zu vergleichen.
Am Anfang sind allerdings zunächst einige Fragen zu beantworten. Dabei werden alle Angaben erhoben, die für die Konditionen eines Tarifs relevant sind - und das sind wie zuvor dargestellt eine ganze Menge.
Du wirst systematisch und strukturiert durch einen entsprechenden Fragenkatalog geführt.
Hast du alle notwendigen Fragen beantwortet, erhältst du eine Auflistung der in Betracht kommenden Tarife. Dabei werden neben dem Anbieter und dem Tarif die wesentlichen Tarifmerkmale und der Beitrag genannt. Du kannst auch die Tarifdetails abrufen und siehst dann alle wichtigen Leistungsbestandteile.
Bei einer Reihe von Punkten hast du auch die Möglichkeit, die Angaben auch noch nachträglich zu ändern. So lassen sich zum Beispiel auch Alternativen beim Versicherungsumfang gut vergleichen. Hast du deine Wahl getroffen, kannst du direkt einen Online-Antrag bei dem jeweiligen Anbieter stellen oder ein persönliches Angebot fordern.
Die meisten Kfz-Policen sind als Jahresverträge gestaltet. Das heißt, der Vertrag bezieht sich auf das Kalenderjahr und verlängert sich ohne fristgerechte Kündigung zum 31.12. automatisch um ein weiteres Jahr.
In manchen Policen ist nicht das Kalenderjahr, sondern das Versicherungsjahr maßgeblich. Beginn und Ende hängen vom Datum des Vertragsabschlusses ab. Ob Kalenderjahr oder Versicherungsjahr, üblich ist bei ordentlicher Kündigung fast immer eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Besitzt du einen Jahresvertrag und möchtest deine Kfz-Versicherung wechseln, musst du also spätestens am 30. November zum Jahresende kündigen. Da viele Fahrzeughalter über Jahresverträge verfügen, ist der November stets eine Zeit, in der gerne über Versicherungswechsel nachgedacht wird.
Viele Versicherer wissen das und starten daher bevorzugt im November Aktionen, bei denen sie mit attraktiven Konditionen werben. Ein Kfz-Versicherungs-Vergleich kann daher in dieser Zeit besonders lohnend sein.
Wichtig zu wissen: für die Fristwahrung zählt immer das Datum des Kündigungseingangs beim Versicherer, nicht etwa das Absende-Datum. Aus Nachweisgründen empfiehlt sich daher der Versand der Kündigung als Einschreiben mit Rückschein. Ist die Zeit knapp, tut es zur Not auch ein Fax. Die Sendebestätigung „OK“ gilt hier als Nachweis!
Neben der ordentlichen Kündigung kannst du in bestimmten Fällen deinen Vertrag auch außerordentlich kündigen:
Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragsanpassung;
Bei einem Fahrzeugwechsel kannst du den alten Vertrag für das neue Fahrzeug übernehmen - ggf. zu angepassten Konditionen. Du solltest aber gerade dann zunächst einen Kfz-Versicherung-Vergleich durchführen. Du hast nämlich auch ein Sonderkündigungsrecht. Lässt du deinen alten Wagen verschrotten, endet der Vertrag mit der Abmeldung automatisch.
Innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Schadenregulierung. Bei einem Schaden steht übrigens auch dem Versicherer ein Sonderkündigungsrecht zu.
Kündigungen - ob ordentlich oder außerordentlich - müssen immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben sollte neben den üblichen Adressangaben und der Nennung des Versicherungsvertrags (Versicherungsnummer) die Tatsache der Kündigung klar und deutlich zum Ausdruck bringen (Satz genügt).
Bei ordentlicher Kündigung muss kein Grund angegeben werden, bei außerordentlicher Kündigung dagegen schon (zum Beispiel je nach Anlass „wegen Beitragserhöhung“ oder „wegen Schadensfall“).
Wichtig ist bei Kündigungen, immer auf einen nahtlosen Versicherungsanschluss zu achten. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das unerlässlich, wenn der Wagen weiter betrieben werden soll. Bei Kaskoversicherungsschutz ist ein nahtloser Anschluss zumindest wünschenswert, wenn der Versicherungsschutz aufrechterhalten bleiben soll.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
* Hinweise zu Links und Rechnern
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Ricardo Tunnissen
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