2019 zählte man in Deutschland über neun Millionen Hundebesitzer. Mancher Haushalt verfügt sogar über zwei oder mehr Hunde. Neben Nutztieren gehört der Hund wohl zu den ältesten Begleitern des Menschen.
Der Hund als Haustier ist geliebt und geschätzt. Doch was ist, wenn Bello mal außer Rand und Band gerät? Dann kann eine Hundehaftpflicht-Versicherung sehr nützlich sein.
Die wichtigsten Punkte:
Als Hundebesitzer haftest du grundsätzlich für Schäden, die dein Vierbeiner bei Dritten verursacht. Das ist ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) so geregelt. Dort heißt es:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ (§ 833 Abs. 1 BGB).
Diese Vorschrift gilt generell für Tierhalter, nicht nur für Hundebesitzer. Zum Glück kommt es in den seltensten Fällen zum tödlichen Ereignis. Aber ein Hundebiss, die berühmte zerrissene Hose des Postboten oder ein Verkehrsunfall, weil der Hund sich losgerissen und über die Straße geflitzt ist - das passiert durchaus häufiger.
Der Schaden ist stets zu ersetzen. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Das kann vor allem bei ernsten Personenschäden mit Langzeitfolgen zu einem Problem werden, weil die Schadensummen dann schnell in die Hunderttausende gehen. Eine Hundehaftpflicht-Versicherung schützt vor diesem finanziellen Risiko.
Die Hundehaftpflicht-Versicherung ist eine besondere Form der privaten Haftpflichtversicherung - speziell für Haftungsrisiken als Hundehalter. In den allgemeinen Privathaftpflicht-Policen ist die Hundehaftpflicht üblicherweise ausgeschlossen.
Die Versicherungen haften nur für Schäden durch Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Fische oder Schildkröten - ein überschaubares Risiko. Auch Hauskatzen sind üblicherweise in der Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt.
Wegen des Haftungsausschlusses gibt es als Extra-Schutz für Hunde die Hundehaftpflicht-Versicherung.
Einige Bundesländer machen allen Hundehaltern den Abschluss einer Hundehaftpflicht-Versicherung zur Pflicht. Konkret ist das der Fall in
Bei Kampfhunden muss immer ein geeigneter Haftpflichtschutz bestehen. Hier stellt sich nicht die Frage Hundehaftpflichtversicherung Ja oder Nein. Es geht darum, Versicherungsschutz mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Aber auch wenn der Schutz nicht obligatorisch ist, macht eine Hundehaftpflicht-Versicherung absolut Sinn. Die Kosten sind nicht höher als beim persönlichen Privathaftpflichtschutz. Sie bewegen sich in der Größenordnung von wenigen Dutzend Euro jährlich bzw. wenigen Euro monatlich - eine geringe Belastung angesichts der möglichen Schadenssummen.
Wie generell bei Haftpflichtversicherungen leistet die Hundehaftpflicht-Versicherung Schadensersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten.
Bei Schäden, die du selbst erleidest, greift die Versicherung dagegen nicht. Dafür ist Haftpflichtschutz nicht gedacht. Die Leistung wird durch die Versicherungssumme begrenzt. Bis zu diesem Betrag ersetzt die Versicherung maximal einen Schaden.
Sachschäden sind alle vom Hund verursachten Schäden an Gegenständen, die Dritten gehören. Dazu zählen die zerbissenen Schuhe, die umgeworfene Vase oder das zerrissene Sofakissen. Besonderheiten gelten bei Mietsachschäden.
Typisch sind zum Beispiel Kratz- und Bissspuren am Bodenbelag, an Türen oder Wänden in Mietwohnungen oder Hotelzimmern. Wenn du mit deinem Vierbeiner zur Miete wohnst, achte darauf, dass die Versicherung solche Mietsachschäden einschließt. Das ist nicht immer der Fall.
Die Hundehaftpflicht-Versicherung greift bei direkten und indirekten Personenschäden durch den Hund. Der Klassiker des direkten Personenschadens ist der Biss ins Bein. Ein indirekter Personenschaden entsteht zum Beispiel, wenn der Hund plötzlich auf die Straße springt und ein Fahrradfahrer dadurch zu Fall kommt und sich verletzt.
Die Versicherung kommt dann für Behandlungskosten, ggf. Reha-Kosten und im schlimmsten Fall für Rentenzahlungen bei schweren körperlichen Schäden oder für Beerdigungskosten im Todesfall auf. Auch eventuelle Schmerzensgeldansprüche deckt die Versicherung ab.
Bei Vermögensschäden unterscheidet man zwischen echten und unechten Schäden. Echte Vermögensschäden verursacht ein Hund nicht. Diese werden von der Hundehaftplicht-Versicherung auch nicht abgedeckt.
Unechte - das bedeutet: indirekte - Vermögensschäden sind dagegen durchaus möglich. Hier leistet die Versicherung. Ein unechter Vermögensschaden liegt zum Beispiel vor, wenn der Hund eine Person verletzt, die wegen der notwendigen Behandlung einen Verdienstausfall erleidet. Die Versicherung kommt für den Einkommensverlust auf.
Wichtig ist, dass die Versicherung auch zahlt, wenn andere - Partner/in, Freunde, Nachbarn - den Hund für dich hüten. Das ist nicht immer automatisch in den Versicherungsbedingungen vorgesehen. Wenn du mit deinem Hund häufiger ins Ausland verreist, sollte ein guter Auslandsschutz bestehen.
In der Regel gilt die Versicherung zumindest europaweit, oft auch weltweit. Dennoch gibt es bei Tarifen Unterschiede bezüglich Leistungsumfangs und Geltungsbereich.
Im Folgenden soll näher auf einige typische Merkmale und Ausgestaltungen von Hundehaftpflichttarifen eingegangen werden.
Bei vielen Tarifen sind verschiedene Deckungssummen möglich. Es empfiehlt sich, die Deckungssumme so zu bemessen, dass auch Haftungsfälle mit schwerwiegenden finanziellen Folgen voll abgedeckt sind. Bei kleinen Hunden gelten drei Mio. Euro als ausreichend. Bei größeren können deutlich höhere Summen angebracht sein.
Die Tarife sind in der Regel so gestaltet, dass die Versicherung sich ohne ordentliche Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Bei den meisten Versicherungen ist eine Mindestlaufzeit von einem Jahr vorgesehen, manchmal sind es auch drei Jahre.
Eine Kündigung ist dann frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Gelegentlich findest du auch Tarife mit fünf oder zehn Jahren Laufzeit. Die kannst du trotzdem schon nach drei Jahren kündigen. Das schreibt der Gesetzgeber so vor.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres.
Entscheidend für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Termin des Eingangs beim Versicherer, nicht das Datum des Versands. Deshalb empfiehlt sich ein Versand als Einschreiben mit Rückschein. Notfalls tut es auch ein Fax. Die Sendebestätigung („OK“) gilt als Nachweis des termingerechten Eingangs.
Die Versicherungsprämien hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wesentlich für den Beitrag sind natürlich die Deckungssumme und die versicherten Leistungen. Je höher die Deckungssumme ist und je mehr Leistungen (zum Beispiel auch Mietsachschäden oder Auslandsschutz) versichert sind, umso höher fällt der Beitrag aus.
Selbstbehalte beeinflussen die Prämien ebenfalls. Eine Versicherung mit höherem Selbstbehalt ist günstiger als ein mit geringerer oder ohne Selbstbeteiligung.
Bei der Beitragskalkulation wird auch nach Hunderassen differenziert. Jede Hunderasse bildet sozusagen eine eigene Risikoklasse. Die Versicherer führen dazu eigene rassebezogene Schaden-Statistiken, die der Prämienkalkulation zugrunde liegen.
Die Daten weichen zum Teil erheblich voneinander ab, so dass eine „teure“ Rasse bei einem Versicherer bei einem anderen vergleichsweise günstig sein kann. Der Vergleich lohnt sich also. Ein weiterer Faktor für die Prämienkalkulation ist das Alter des Hundehalters. Angehörige des öffentlichen Dienstes erhalten häufig besondere Rabatte.
Bei einem Selbstbehalt trägst du von deinem Hund verursachte Schäden bis zu einer festgelegten Grenze selbst. Die Versicherung leistet nur für darüber hinausgehende Schadensummen.
Selbstbeteiligungen sind üblich, beschränken sich aber üblicherweise auf überschaubare Beträge in der Größenordnung von 150 Euro bis 500 Euro. Einige Tarife bieten die Möglichkeit, die Höhe des Selbstbehalts zu wählen, bei anderen ist er festgelegt.
Auf dieser Seite kannst du ganz einfach gute Angebote für eine Hundehaftpflicht-Versicherung vergleichen. Du musst nur einige Fragen zu dir, deinem Hund und dem gewünschten Versicherungsschutz beantworten und bekommst dann passende Angebote mit den wesentlichen Tarifmerkmalen und der Prämie aufgelistet.
Über den Button „Antrag“ kannst du direkt einen Versicherungsantrag bei dem jeweiligen Versicherer stellen.
Wie schon gesagt, sind die meisten anderen Haustiere in der normalen privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt. Für exotische Hausbewohner wie Schlangen, Echsen oder Spinnen gilt dies nicht.
Diese müssen extra versichert werden - entweder als Erweiterung der Privathaftpflichtversicherung oder mit einer speziellen Tierhaftpflichtversicherung.
Extra zu versichern sind auch Pferde. Dazu gibt es die Pferdehaftpflicht-Versicherung - das Pendant zur Hundehaftpflicht-Versicherung. Einen speziellen Tierrechtsschutz für deinen Hund brauchst du in der Regel nicht.
Den findest du zwar auch am Markt. In der Haftpflichtversicherung ist aber bereits ein Rechtsschutz enthalten. Er bezieht sich allerdings nur auf die Haftungsrisiken.
Sinnvoll kann dagegen eine Tierkrankenversicherung als Krankenvollversicherung für deinen Hund sein.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
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