In einer Wohnung sammelt sich jede Menge Hausrat an. Mobiliar, Lampen und Leuchten, Gardinen, Vorhänge, elektrische und elektronische Geräte, Teppiche, Küchenausstattung, Kleidung und viele andere Gegenstände mehr erreichen schnell einige zehntausend Euro - Werte, die es zu sichern gilt.
Denn Wohnungsbrand, Einbruch oder Überschwemmung können hohe Schäden anrichten - nicht selten ist das Einrichtungsgut komplett zerstört oder verloren. Gegen den finanziellen Schaden kannst du dich mit einer Hausratversicherung schützen.
Hier erfährst du alles, was du zur Hausratversicherung und zum Hausratversicherung-Vergleich wissen musst.
Die wichtigsten Punkte:
Die Hausratversicherung ist eine typische Sachversicherung. So werden Versicherungen genannt, bei denen Schäden an versicherten Sachen gedeckt sind und im Schadenfall finanziell ersetzt werden. Der Abschluss einer Hausratversicherung ist freiwillig, es besteht keine Versicherungspflicht.
Sie kommt für jeden in Betracht, der über nennenswerten Hausrat verfügt - sei es als Mieter oder als Eigentümer von Wohnraum. Unter Hausrat versteht man juristisch alle in einer Wohnung im Rahmen der Hauswirtschaft und Lebensführung befindlichen Gegenstände zum privaten Gebrauch oder Verbrauch. Je wertiger und umfangreicher eine Wohnungsausstattung ist, umso dringlicher empfiehlt sich eine Hausratversicherung.
Niemand kann vor persönlichen Missgeschicken oder davor sicher sein, dass trotz ausreichender Vorsichts- und Schutzmaßnahmen „externe“ Ereignisse eintreten, die den vorhandenen Hausrat in Mitleidenschaft ziehen. Selbst wenn die beschädigten, zerstörten, verlorenen Gegenstände bereits „gebraucht“ sind, die Wiederbeschaffung kostet eine Menge Geld.
Muss eine komplette Wohnungseinrichtung erneuert werden, erreicht das durchaus die Größenordnung eines Neuwagenkaufs. Gut, wenn die Hausratversicherung dafür aufkommt. Sie bedeutet Vermögenssicherung!
Vom Konzept und Antritt her weist die Hausratversicherung eine große Nähe zur Wohngebäudeversicherung auf. Beide Versicherungen schützen vor den gleichen Gefahren.
Der wesentliche Unterschied ist: bei der Wohngebäudeversicherung bezieht sich der Schutz auf die Immobilie bzw. die Bausubstanz, bei der Hausratversicherung dagegen auf den im Gebäude bzw. in der Wohnung befindlichen (mobilen) Hausrat.
Ein weiterer Unterschied: bei der Gebäudeversicherung lassen sich auch einzelne Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel versichern, bei der Hausratversicherung erwirbst du in der Regel ein „Gesamtpaket“.
Nicht jedes Feuer im Haus führt zu einem Schaden am Hausrat. Das ist nur bei Brand der Fall. Unter einem Brand wird versicherungstechnisch ein Feuer verstanden, das seinen bestimmungsgemäßen Herd (Kamin, Kerze, Grill, Ofen) verlassen hat und sich in der Wohnung ausbreitet.
Das kann sehr schnell gehen und zur Komplettzerstörung des Hausrats und des umgebenden Gebäudes führen. Ebenfalls zu Schäden durch Feuer zählen Explosion, Implosion und Blitzschlag - letzterer allerdings nur, wenn der Blitz unmittelbar den Hausratgegenstand trifft oder auf dem Grundstück einschlägt und dadurch ein Hausratschaden ausgelöst wird. Das gilt auch bei Kurzschlüssen und Überspannungsschäden durch Blitzschlag.
In den meisten Hausratversicherungen ist bei der Gefahr „Feuer“ auch das eher seltene Ereignis „Schaden durch Flugzeugaufprall“ mitversichert.
Leitungswasserschäden im Sinne der Hausratversicherung sind Schäden, die durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Rohrleitungen und anderen Wasserinstallationen entstehen. In diese Schadenkategorie fallen auch Frost- und Bruchschäden.
Die Hausratversicherung leistet dabei stets nur für die durch Leitungswasser in Mitleidenschaft gezogenen Hausratsgegenstände, nicht etwa für die Beseitigung der Schadensursache oder Schäden am Bau. Dafür ist die Gebäudeversicherung zuständig.
Sturm setzt mindestens Windstärke 8 voraus (ab 63 Stundenkilometer Windgeschwindigkeit). Bei Windstärken unterhalb 8 liegt kein Sturm vor. Was genau unter Hagel zu verstehen ist, wird in den Versicherungsbedingungen nicht definiert.
Sturmbedingte Hausratschäden entstehen oft durch abgedeckte Dächer, eingedrückte Fenster und umstürzende Bäume oder umherfliegende Äste, die Fenster oder Türen zerstören und dann weitere Schäden auslösen.
Bei Hausratschäden im Zusammenhang mit Sturm und Hagel kommt es gelegentlich zu zusätzlichem Klärungsbedarf - dieser betrifft zum einen den Nachweis des entsprechenden Ereignisses (möglich zum Beispiel über amtliche Wetteraufzeichnungen, vergleichbare Schäden im Umfeld), zum anderen die Frage der ordnungsgemäßen Sicherung der Wohnung bzw. des Hausrats.
Die Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter unberechtigt in die Wohnung eindringt, um dort Gegenstände und Wertsachen zu entwenden.
Davon ist einfacher Diebstahl und Trickdiebstahl zu unterscheiden (siehe entsprechenden Passus im Abschnitt „Welche Leistungsausschlüsse gibt es?“).
Hier greift die Hausratversicherung üblicherweise nicht. Raub setzt gewaltsam erzwungenen Zutritt zur Wohnung voraus. Bei Vandalismus beschädigt oder zerstört der widerrechtlich eingedrungene Täter Hausrat mit Absicht - ob in Verbindung mit Diebstahl oder ohne.
Unter Elementargefahren versteht man das Schadenrisiko durch Naturgewalten. Mit der Versicherung bei Schäden durch Blitzschlag, Sturm und Hagel werden bereits einige wichtige Elementargefahren regulär in der Hausratversicherung berücksichtigt.
Das gilt aber nicht für alle Elementarrisiken. Schäden durch Überschwemmung, Schneedruck und Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen oder Vulkanausbrüche sind im normalen Hausratschutz nicht abgedeckt, können aber gegen Aufpreis mitversichert werden.
Das häufigste Gefahrenrisiko ist das Überschwemmungsrisiko (durch Überflutung, Starkregen, hochdrückendes Grundwasser). Es ist aber nicht möglich, nur einzelne Elementargefahren zu versichern. Der (zusätzliche) Elementarschadenschutz gilt stets pauschal. Wohnst du am Meer, ist dein Hausrat also genauso gegen Lawinen abgesichert wie bei jemandem, der im Hochgebirge wohnt.
Befindet sich deine Wohnung in einer Gegend mit überdurchschnittlichem Überschwemmungsrisiko - zum Beispiel nahe an einem Gewässer -, kann es mit dem Elementarschadenschutz für den Hausrat schwierig werden. Er ist dann zumindest deutlich teurer.
Die Elementarschaden-Versicherung ist Abwägungsfrage und hängt davon ab, wie hoch das Risiko von Hausratschäden durch Naturgewalten ist.
Geleistet wird nicht nur Schadenersatz - die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Hausrat-Zustands -, sondern die Versicherung deckt auch eine ganze Reihe weiterer Kosten ab.
Bei der Mehrzahl der Hausratschäden werden die betroffenen Sachen irreparabel beschädigt und/oder sind endgültig verloren. In diesem Fällen ersetzt die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert. Das sind Kosten, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.
Wenn eine Reparatur möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, ersetzt die Hausratversicherung die Reparaturkosten. Die Wiederbeschaffung kommt dann nicht zum Tragen. Es geht aber immer nur um Reparaturkosten für Hausrat, nicht für Gebäudeteile. So zahlt die Hausratversicherung zwar bei einem Rohrbruch die Reparatur eines durch den Wasseraustritt beschädigten Möbelstücks, nicht aber die Reparatur des Rohrbruchs.
Hausrat, der durch ein Schadensereignis endgültig zerstört ist, muss entsorgt werden. Das funktioniert gerade bei größeren Schäden - Wohnungsbrand, Überschwemmung - nicht im Rahmen der normalen Müllabfuhr. Die Hausratversicherung zahlt Aufräumungsarbeiten, Abtransport und fachgerechte Entsorgung.
Die Versicherung kommt auch für Kosten auf, um Hausrat zu sichern und zu bewachen. Diese fallen zum Beispiel an, wenn infolge eines Schadens die Wohnung nicht mehr abgeschlossen werden kann oder auf andere Weise für Dritte zugänglich ist (zum Beispiel bei zerstörten Fenstern).
Die Hausratversicherung trägt Kosten der provisorischen Sicherung und für Transport sowie Zwischenlagerung. Werden Wohnungs- oder Tresorschlüssel beim Einbruch entwendet, zahlt die Hausratversicherung die Schlossänderungskosten.
Ausnahmsweise kommt die Hausratversicherung auch für Gebäudeschäden auf - nämlich dann, wenn im Rahmen eines Einbruchdiebstahls oder danach stattfindendem Vandalismus Gebäudeteile beschädigt werden. Die Hausratversicherung zahlt in diesem Fall Reparatur und Wiederherstellung.
Es ist immer wichtig auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten und die Unterversicherung zu vermeiden. Sonst leistet die Hausratversicherung im Schadenfall keinen vollen Schadensersatz. Ein Teil des Risikos bleibt dann ungedeckt.
Beispiel: angenommen, der Wert des Hausrats beträgt 50.000 Euro. Die Versicherungssumme wird aber nur über 40.000 Euro abgeschlossen. Dann liegt Unterversicherung vor. Im Schadenfall leistet die Versicherung nur 4/5 = 80 Prozent des Schadens.
In den meisten Tarifen kann ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Die Versicherung verzichtet dann im Schadenfall auf die sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ und leistet stets den vollen Schadensersatz. Vielfach wird für eine solche Klausel eine Mindestversicherungssumme von 650 Euro/Quadratmeter verlangt.
Bei einer Wohnung mit 75 Quadratmeter Wohnfläche würde danach die Versicherungssumme für Unterversicherungsverzicht 650 Euro/Quadratmeter x 75 Quadratmeter = 48.750 Euro betragen. Einige Tarife verzichten aber auch auf eine konkrete betragliche Mindestanforderung.
Genauso wenig wie eine Unterversicherung macht eine Überversicherung Sinn. Sie kostet nur mehr Beitrag ohne „Mehrwert“. Denn im Schadenfall ersetzt die Versicherung maximal den tatsächlichen Schaden.
ANGEBOT:
Für die Hausratversicherung relevante Schäden setzen außer persönlichem Missgeschick eine Einwirkung vor, für die es keinen persönlichen Verursacher gibt (Schäden durch Naturgewalten) oder bei denen sich der Verursacher nicht ermitteln lässt (Einbruch, Diebstahl).
Schäden, die von Dritten am Hausrat verursacht werden - zum Beispiel durch einen Besucher oder Gast -, sind ein Fall für dessen private Haftpflichtversicherung.
Grundsätzlich sind alle zum Hausrat zählenden Sachen versichert, die sich in der Wohnung befinden und dir gehören. Der Versicherungsschutz erstreckt sich aber nicht nur auf die Wohnung, sondern auch auf Außenräume und Nebengebäude auf dem jeweiligen Grundstück.
Mitversichert sind also auch Sachen in Garagen, Keller- und Waschräumen oder in Geräteschuppen. Auch bei Gemeinschaftsräumen - zum Beispiel bei einem gemeinschaftlich genutzten Waschraum - gilt der Versicherungsschutz für dein Eigentum, zum Beispiel für deine Waschmaschine oder deinen Wäschetrockner.
Was oft nicht bekannt ist, auf Reisen ist dein Hausrat ebenfalls mitversichert - in der Regel sogar weltweit (sogenannte Außenversicherung).
Wird zum Beispiel im Urlaub dein Auto aufgebrochen, fallen entwendete Handtaschen, lose elektronische Geräte und andere mitgenommene Sachen ebenfalls unter den Versicherungsschutz. Das gilt auch für Sachen von zu Hause, die du in deinem Hotel, Apartment oder deiner Ferienwohnung aufbewahrst.
Bedingung: es muss sich stets um einen vorübergehenden Aufenthalt außer Haus handeln - üblicherweise nicht länger als drei Monate -, damit der Versicherungsschutz für mitgenommenen Hausrat greift.
Der Versicherungsschutz bei der Außenversicherung ist meist auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Je nach Tarif und Anbieter gelten zusätzlich oder ersatzweise auch Betragsgrenzen.
Fahrräder sind Bestandteil des Hausrats und durch die Hausradversicherung mit abgedeckt. Das gilt allerdings nur für Fahrräder, solange sie zu Hause - im Gebäude, in der Garage, auf dem Grundstück - abgestellt sind. Der häufige Fall des Fahrraddiebstahls im öffentlichen Verkehr fällt dagegen sehr oft nicht unter den Versicherungsschutz.
Viele Versicherer bieten hier gegen Aufpreis einen erweiterten Fahrradschutz zur Hausratversicherung an (sogenannte Fahrradklausel), die auch den Fall des einfachen Diebstahls (siehe hierzu Abschnitt „Welche Leistungsausschlüsse gibt es?“) mit erfasst.
Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist stets eine ordnungsgemäße Fahrradsicherung. Alternativ zum erweiterten Hausratschutz gibt es auch Angebote für eine extra Fahrradversicherung.
Glasbruch bei Hausrat, der durch die versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruch sowie ggf. durch weitere Elementargefahren verursacht ist, fällt unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung, weitere Glasschäden sind dagegen nicht standardmäßig abgedeckt.
In vielen Hausratversicherungen wird dafür ein erweiterter Glasschutz angeboten. Damit ist zum Beispiel auch das teure Ceran-Feld beim Herd mit abgedeckt.
Oft befinden sich in Haushalten besonders wertvolle Stücke wie Uhren, Schmuck, Antiquitäten, Bilder und andere Kunstwerke. Mancher bewahrt eine Menge Bargeld in seinen vier Wänden auf.
Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist der Wert etlicher Dokumente (Besitzurkunden, Sparbücher, Wertpapiere). Auch solche Sachen zählen zum Hausrat und fallen damit grundsätzlich unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung.
Allerdings gelten hier besondere Leistungsgrenzen. Für Wertsachen leistet die Hausratversicherung üblicherweise bis maximal 20 Prozent der Versicherungssumme. Darüber hinaus sind für einzelne Werte meist Betragsgrenzen vorgesehen. Diese variieren je nach Versicherer.
20 Prozent oder Betragsgrenze - es findet stets die „restriktivere“ Grenze Anwendung. Bei Tresoraufbewahrung gelten oft höhere Betragsgrenzen. Der Tresor muss dann aber bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Es versteht sich von selbst, dass bei besonders wertvollem Hausrat die sonst gängigen Versicherungssummen nicht ausreichen. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, empfehlen sich spezielle Deckungserweiterungen, die von vielen Versicherern gegen Aufpreis angeboten werden.
Für Kunst und Antiquitäten gibt es eine eigene Kunstversicherung - eine Kombination aus Hausrat- und Transportversicherung. Antiquitäten sind wertige Gegenstände im Haushalt, die älter als hundert Jahre sind.
Nicht dazu gehören Möbel, die als Einrichtungsgegenstände zählen. Wenn Wertsachen besonders versichert werden, ist stets ein Wertgutachten einzuholen, um den tatsächlichen Wert abzuschätzen.
Die Hausratversicherung leistet - wie alle Schadenversicherungen - nicht bei Vorsatz und oft nur eingeschränkt bei grober Fahrlässigkeit (siehe dazu auch den Punkt „vermeidbare Schäden“ in diesem Abschnitt).
Bei „normaler“ Fahrlässigkeit - Verletzung der üblichen Sorgfaltspflicht, obwohl die Möglichkeit eines Schadenseintritts erkennbar war - besteht dagegen Versicherungsschutz. Die Grenzen zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit sind allerdings fließend, was im Schadenfall schnell zu Streit führen kann. In manchen Tarifen ist grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
Die Versicherung ersetzt generell keine Schäden, die durch nicht-natürliche Fälle höherer Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Terrorismus, Atomunfälle usw. verursacht sind. Voraussetzung für die (volle) Leistung ist stets, dass du als Versicherungsnehmer deine im Versicherungsvertrag definierten Obliegenheiten nicht verletzt.
Dazu gehören der ordnungsgemäße Verschluss von Fenstern und Türen bei Abwesenheit, eine angemessene Beheizung von Räumen, die Angabe aller gefahrerheblichen Tatbestände beim Versicherungsantrag oder die zeitnahe und vollständige Information im Schadenfall.
Darüber hinaus sind bei Hausratversicherungen oft bestimmte Schadenereignisse von der Leistung ausgeschlossen.
Sind lokal begrenzte, durch übermäßige Hitze verursachte Schäden ohne Brand oder Feuer als Ursache - zum Beispiel durch glimmende Zigarettenasche, Wunderkerzen oder glühende Kohle.
Sind oft ausgeschlossen, wenn der verursachende Blitzschlag außerhalb des Versicherungsorts stattgefunden hat. In vielen Tarifen können Überspannungsschäden gegen Aufpreis mitversichert werden, in einigen Tarifen sind sie vom vornherein mit eingeschlossen.
Beim einfachen Diebstahl findet kein Einbruch statt - zum Beispiel wenn ein Täter lose Gegenstände von der Terrasse mitnimmt. Trickdiebstahl beruht ebenfalls nicht auf Einbruch, sondern auf Täuschung. Es gibt zahlreiche Tricks, mit denen sich Täter unter einem Vorwand Einlass in eine Wohnung verschaffen, um dort Wertsachen zu entwenden.
Entstehen oft durch Feuchtigkeit, eindringendes Wasser oder Frost wegen nicht ordnungsgemäß geschlossener Fenster und Türen oder unzureichender Beheizung. In solchen Fällen leistet die Hausratversicherung nicht oder schränkt ihre Leistungen ein.
Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, gelten als Gebäudebestandteil - ein Fall für die Gebäudeversicherung, nicht für die Hausratversicherung. Meist geht es um Einbauschränke oder -küchen.
Diese müssen aber für den Leistungsausschluss so verbaut sein, dass eine anderweitige Nutzung in einem anderen Gebäudes nicht möglich ist. Das ist gerade bei Einbauküchen oft nicht der Fall.
Ein anderes Beispiel:
Teppiche und Teppichboden - für Teppiche ist die Hausratversicherung zuständig, für Teppichboden (meist) die Gebäudeversicherung. Die Beispiele zeigen: bei diesem Leistungsausschluss kann es leicht „Abgrenzungsschwierigkeiten“ geben - siehe dazu auch den folgenden Abschnitt.
Mieter oder Untermieter benötigen für ihren Hausrat stets eine eigene Hausratversicherung.
Da Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung die gleichen Gefahren abdecken, macht es oft Sinn, beide Versicherungen in einem Vertrag zusammenzufassen. Das gilt zumindest, wenn du Wohnungs- oder Hauseigentümer bist und die Immobilie selbst nutzt.
Eine solche „verbundene“ Versicherung ist nicht nur übersichtlicher, sondern oft auch günstiger als zwei getrennte Verträge. Außerdem kann es im Versicherungsfall nicht zum Streit kommen, welche Versicherung zuständig ist.
Typischer Streitfall: Einbaumöbel - Teil der Wohnungseinrichtung oder Teil des Gebäudes?
Du bindest dich tendenziell stärker an einen Versicherer und gibst Flexibilität im Hinblick auf die Wahl des günstigsten und leistungsstärksten Tarifs auf. Deshalb kommt es hier beim Gebäude- und Hausratversicherung-Vergleich darauf an, von vornherein einen Anbieter zu wählen, der für beide Versicherungen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ermöglicht.
Die Versicherungssumme bestimmt maßgeblich die zu zahlenden Beiträge der Hausratversicherung. Je höher die Versicherungssumme, umso höher fällt der Beitrag aus. Auf das Problem der möglichen Unterversicherung und wie es vermieden werden kann, ist bereits weiter oben hingewiesen worden.
Für die Festlegung der Versicherungssumme spielt die Wohnfläche eine wichtige Rolle, aber auch der Wert des Hausrats. Dass eine besonders hochwertige und exklusive Wohnungsausstattung einen umfangreicheren Versicherungsschutz benötigt als eine Einrichtung vom Billig-Discounter, versteht sich von selbst.
Wenn optionaler Versicherungsschutz (zum Beispiel zusätzlicher Elementarschadenschutz, erweiterter Fahrradschutz usw.) vereinbart wird, wirkt sich das entsprechend auf den Beitrag aus.
In den meisten Tarifen ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen bzw. kann eine Selbstbeteiligung wahlweise vereinbart werden. Ein Teil des Hausratschadens ist dann selbst zu tragen. Höhere Selbstbeteiligungen führen tendenziell zu niedrigeren Beiträgen. Die üblichen Selbstbeteiligungen lauten allerdings über geringe Summen (wenige hundert Euro).
Damit wollen die Versicherer vor allem die Leistungspflicht bei Bagatellschäden vermeiden. Der „Spareffekt“ beim Beitrag bleibt wegen der niedrigen Selbstbeteiligungsbeträge überschaubar.
Für die Beitragskalkulation ist aus Versicherungssicht der Wohnort von erheblicher Bedeutung. Denn es gibt regional durchaus unterschiedliche Schadenhäufigkeiten und -ausmaße. Das hängt nicht nur mit räumlich unterschiedlich wirkenden Naturgewalten zusammen. Auch bei Einbruchdiebstahl sind zum Beispiel erheblich geografische Unterschiede festzustellen.
Die meisten Versicherer nutzen für die Kalkulation ein eigenes System von Tarifzonen, das auf den Postleitzahlen basiert. Die Kalkulationssysteme sind aber nicht deckungsgleich. Es kann durchaus sein, dass du bei einem Versicherer im Hinblick auf die Beitragsfestlegung in einer „günstigen“ Tarifzone wohnst, bei einem anderen dagegen in einer „teuren“.
Schon aus diesem Grund lohnt sich der Hausratversicherung-Vergleich für dich.
Manche Anbieter belohnen auch „Kundentreue“. Wenn du dich bei der Hausratversicherung länger bindest, kannst du einen Beitragsrabatt nutzen. Damit schränkst du allerdings auch deine Flexibilität ein.
Mit dem Hausratversicherung-Vergleich kannst du Beiträge sparen, denn jeder Anbieter kalkuliert anders. Ein teurer Tarif kann bei vergleichbarer Leistung durchaus das Doppelte und mehr kosten als der günstigste. Es kommt aber nicht nur auf den Preis an, sondern auch darauf, was die Versicherung bietet.
Auf dieser Seite kannst du ganz einfach einen Hausratversicherung-Vergleich durchführen. Dazu wird dir ein Vergleichsrechner zur Verfügung gestellt, um für dich passende Angebote filtern zu können. Du musst nur die Wohnfläche angeben, die Versicherungssumme wird daraus mit Hilfe der 650 Euro/Quadratmeter-Regel automatisch berechnet.
Du kannst aber auch eine andere Versicherungssumme vorgeben. Benötigt werden außerdem die Postleitzahl deines Wohnorts (wegen der Tarifzonen-Kalkulation) und die von dir gewünschte Selbstbeteiligung.
Den Hausratversicherung-Vergleich stößt du anschließend über den Button „Anbieter vergleichen“ an.
Du erhältst dann eine Auflistung passender Angebote - sortiert nach Beitrag - mit den wesentlichen Produktmerkmalen (Details können über „weitere Leistungen“ abgerufen werden). Über den Button „zum Anbieter“ gelangst du direkt auf die jeweilige Anbieterseite für weitere Infos und den Online-Abschluss.
Bei den meisten Tarifen beträgt die Versicherungslaufzeit ein Jahr und verlängert sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr. Die übliche Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) beträgt drei Monate - entweder zum Ende des Kalenderjahres oder des Versicherungsjahres.
Bei einigen Tarifen sind auch längere (Mindest-)Laufzeiten vorgesehen, zum Beispiel drei, fünf oder zehn Jahre. Das ist oft bei Verträgen so, die auch noch mit anderen Policen gekoppelt sind. In diesem Fall bindest du dich entsprechend länger, zahlst aber - wie schon gesagt - auch etwas niedrigere Beiträge.
Neben der Unzufriedenheit mit einem bestehenden Vertrag gibt es vor allem zwei typische Wechselanlässe: einen Umzug oder den Zusammenzug mit einem Partner. Beim Umzug in einen anderen Ort gerätst du unter Umständen in eine ungünstigere Tarifzone, so dass ein vorher attraktiver Tarif womöglich jetzt weniger vorteilhaft ist.
Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, in diesem Fall einen Hausratversicherung-Vergleich durchzuführen. Zusammenzug ist oft mit einer neuen Wohnung verbunden, der Hausrat vergrößert sich fast immer deutlich. Auch hier macht es Sinn, den bestehenden Hausratschutz auf den Prüfstand zu stellen. Das ist auch gegeben, wenn die Wohnungsausstattung grundlegend verändert wird.
Wie generell bei Versicherungen steht dir bei der Hausratversicherung neben der ordentlichen Kündigung ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen oder Leistungsverschlechterungen zu. Es muss binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausgeübt werden.
Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen (bei außerordentlicher Kündigung unter Nennung des Kündigungsgrunds). Für Fristwahrung zählt das Eingangsdatum beim Versicherer - deshalb Kündigung als Einschreiben mit Rückschein oder notfalls per Fax versenden.
Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung - wichtig ist, beim Versicherungswechsel immer auf einen nahtlosen Versicherungsanschluss zu achten. Es soll keine zeitliche Lücke entstehen, in der kein Versicherungsschutz besteht.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
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