Handyversicherung Vergleich

Ist ein Handyschutz sinnvoll?

Es gibt wohl in Deutschland kaum noch jemanden ohne Mobilfunkgerät. Selbst Kinder im Vorschulalter wissen mit den handlichen Geräten umzugehen.

 

Das klassische Handy wird dabei immer mehr durch das Smartphone verdrängt.

Über 60 Millionen Bundesbürger sollen inzwischen Smartphones nutzen. Gerade diese Geräte mit ihren vielseitigen Anwendungen stellen zum Teil erhebliche Werte dar.

 

Damit stellt sich automatisch die Frage nach einer Handy- bzw. Smartphone-Versicherung. Mehr Infos dazu und zum Handyversicherung Vergleich gibt es hier!

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Handyversicherung bietet dir eine Art Vollkaskoschutz für dein Handy oder Smartphone. Auch andere mobile Geräte und Elektronik von erheblichem Wert kannst du so versichern.
  • Mit der Versicherung werden Lücken der Hausratversicherung geschlossen. Diese deckt typische „Handyrisiken“ nicht ab. Im Schadenfall erstattet die Handyversicherung (ggf. nach Selbstbeteiligung) entweder den Handywert oder die Reparaturkosten.
  • Versicherungen für weitere mobile Geräte und für sonstige Elektronik funktionieren vielfach nach dem gleichen Prinzip wie die Handyversicherung. Nur die Beitragskalkulation unterscheidet sich.
  • Beim Abschluss einer Handyversicherung kommt es nicht nur auf den Preis an. Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Geltungsbereich und Erstattungsleistungen sind mit zu berücksichtigen.
  • Unser Handyversicherung Vergleich ist für dich eine einfache und bequeme Möglichkeit, um leistungsstarke Tarife am Markt mit vorteilhaften Konditionen herauszufiltern. Der Abschluss kann direkt online erfolgen.

Was bietet mir eine Handyversicherung?

Das klassische Handy „nur zum Telefonieren“ ist inzwischen fast ein Auslaufmodell. Solche Geräte sind üblicherweise für wenige Dutzend Euro zu haben. Dafür lohnt sich eine Handyversicherung nicht unbedingt. Anders sieht es bei Smartphones aus.

 

Zwar findet man hier ebenfalls Discount-Angebote. Ein gutes Mittelklasse-Gerät ohne Vertrag kostet aber schon einige hundert Euro. Für besonders hochwertige Modelle der neusten Generation sind Preise deutlich über tausend Euro nicht ungewöhnlich und Luxus-Smartphones der Extra-Klasse erfordern sogar mehrere tausend Euro.

 

Für viele Nutzer ist das Smartphone mehr als ein reines Funktionsgerät - es ist Status-Symbol, Lifestyle-Ausdruck und ein „Schmuckstück“. Dafür ist mancher bereit, viel Geld auszugeben. Bei „Gegenständen von Wert“ ist auch immer Versicherungsschutz von Interesse.

 

Denn bei Beschädigung, Diebstahl oder sonstigem Verlust ist der Schaden entsprechend hoch. Gut, wenn eine Versicherung Schadensersatz leistet.

 

Das ist der Sinn und Zweck einer Handyversicherung. Der Begriff „Handyversicherung“ ist in diesem Zusammenhang großzügig zu interpretieren. Er kann nicht nur konventionelle Handys, sondern auch Smartphones und ggf. weitere elektronische Geräte umfassen (siehe dazu auch den Abschnitt: „Weitere Versicherungen für elektronische Geräte“).

 

Welchen Geltungsbereich eine Handyversicherung hat, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. In einigen Tarifen ist der „Handy-Begriff“ weiter gefasst, in anderen enger.

Wie eine Vollkaskoversicherung beim Auto

Die Handyversicherung funktioniert im Prinzip genauso wie eine Vollkaskoversicherung beim Auto. Kommt dein Handy oder Smartphone zu Schaden, ohne dass dafür ein Dritter haftbar gemacht werden kann, leistet die Versicherung Schadensersatz.

 

Die Versicherung zahlt sowohl bei Schäden, die durch äußere, von dir nicht beeinflussbare Ereignisse verursacht sind, als auch bei Schäden, die du selbst durch Unachtsamkeit oder ein Missgeschick herbeigeführt hast.

 

Ausgeschlossen sind - wie bei jeder Versicherung - Schäden aus Vorsatz und zum Teil auch durch grobe Fahrlässigkeit. Versichert ist stets ein bestimmtes Gerät. Besitzt du mehrere Handys und möchtest sie alle versichern, benötigst du mehrere Handyversicherungen.

Handyversicherung versus Hausratversicherung - wo ist der Mehrwert?

Ein Handy oder ein Smartphone ist Teil des persönlichen Hausrats, auch wenn das Gerät häufig außerhalb der eigenen vier Wände genutzt wird. Das gilt auch für andere mobile Geräte wie Tablets, Notebooks oder Laptops.

 

Bei „stationären“ elektronischen Geräten wie Festnetz-Telefonen, Computern, Fernsehern oder Musikanlagen steht die Zugehörigkeit zum Hausrat per se außer Frage. Für alle diese Gegenstände ist normalerweise die Hausratversicherung zuständig.

 

Damit stellt sich automatisch die Frage, wofür ist dann noch eine Handyversicherung oder eine andere Elektronikversicherung notwendig?

 

Welchen Mehrwert bietet der Versicherungsschutz der Handyversicherung konkret?

 

Dazu ist zunächst ein Blick auf die Hausratversicherung hilfreich. Sie versichert den Hausrat gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, ggf. auch noch gegen weitere Elementargefahren.

 

Wird dein Handy in deiner Wohnung durch einen Wohnungsbrand oder durch eine Überschwemmung infolge eines Rohbruchs zerstört, leistet deine Hausratversicherung Schadensersatz. Das gilt auch, wenn ein Dieb bei dir einsteigt und dein Handy mitgehen lässt.

 

Die Hausratversicherung leistet oft sogar bei Schäden außerhalb der Wohnung, zum Beispiel bei Diebstahl aus deinem Wagen. Man nennt das Außenversicherung. Voraussetzung ist stets, dass das Gerät sich nur vorübergehend außerhalb deiner Wohnung befindet, was bei Handynutzung normalerweise der Fall sein dürfte.

 

Ob und in welchem Umfang eine Außenversicherung besteht, hängt vom jeweiligen Versicherungstarif ab. Nicht jede Hausratversicherung tritt hier ein oder der Versicherungsschutz ist - u.a. durch Selbstbeteiligungen - eingeschränkt.

 

Bei anderen als den genannten Gefahren leistet die Hausratversicherung dagegen nicht. Damit deckt die Versicherung einige typische Schadenskonstellationen im Zusammenhang mit Handys oder Smartphones nicht ab, zum Beispiel:

 

  • dir fällt das Gerät versehentlich runter und es geht zu Bruch;
  • du kippst aus Unachtsamkeit eine Tasse Kaffee über dein Smartphone, danach gibt es den Geist auf;
  • du lässt dein Handy irgendwo liegen und es ist danach nicht mehr auffindbar;
  • dein Smartphone fällt dir unterwegs aus einem Rucksack, ohne dass du es bemerkst;
  • Ein Dieb entwendet dir das Handy aus deiner Tasche (die Hausratversicherung zahlt nur bei Einbruchdiebstahl, bei Taschen- oder Trickdiebstahl liegt kein Einbruch vor!).

 

Fazit: die Hausratversicherung leistet zwar bei einigen Gefahren Schadensersatz für Handy-Schäden. Es handelt sich aber um Schäden, die relativ selten auftreten und eher unwahrscheinlich sind. Bei typischen und häufigen Handy-Schäden ist die Hausratversicherung dagegen nicht in der Pflicht. Deshalb ist der Versicherungsschutz lückenhaft. Die Handyversicherung schließt diese Lücken.

Wann leistet die private Haftpflichtversicherung (nicht)?

Noch einer weitere Versicherung kommt für Schäden bei Handys in Betracht: die private Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung solltest du auf jeden Fall haben, denn niemand ist davor gefeit, unabsichtlich Schäden bei Dritten zu verursachen und dafür haftbar gemacht zu werden.

 

Die private Haftpflichtversicherung deckt generell Risiken aus der privaten Haftpflicht ab. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist diesem vollumfänglich zum Schadensersatz verpflichtet. Das gilt bei Personen- und Sachschäden, außerdem auch für damit in Zusammenhang stehende Vermögensschäden.

 

Die Haftung von Privatpersonen ist im deutschen Recht betraglich nicht begrenzt, es ist immer der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen. Die private Haftpflichtversicherung leistet im Schadenfall Schadenersatz bis zur vereinbarten Deckungssumme.

 

Schäden an Handys oder Smartphones stellen Sachschäden dar und fallen immer dann unter die private Haftpflichtversicherung, wenn Schadenverursacher und Geschädigter unterschiedliche Personen sind.

 

Beschädigst du ein Handy einer dritten Person, dann leistet deine private Haftpflichtversicherung hierfür Schadensersatz. Beschädigt ein Dritter dein Handy, ist seine private Haftpflichtversicherung dir gegenüber in der Schadensersatzpflicht.

 

Eigenschäden deckt die Versicherung dagegen nicht ab, auch bei Schäden innerhalb der Familie (von bzw. gegenüber deinem Partner oder von bzw. gegenüber deinen Kindern verursacht) tritt die private Haftpflichtversicherung nicht ein.

 

Fazit: dein privater Haftpflichtschutz hilft nur bei von dir verursachten Schäden an fremden Handys. Für dein eigenes Smartphone leistet er nicht. Das ist nicht Sinn und Zweck der Versicherung.

Versicherungsschutz für weitere elektronische und elektrische Geräte

Nicht nur Smartphones stellen erhebliche Werte dar. In nahezu jedem Haushalt sind weitere elektronische und elektrische Geräte im Einsatz, die zusammengerechnet etliche tausend Euro wert sind. Auch hier stellt sich die Frage nach ausreichendem Versicherungsschutz.

 

Tablet-Versicherung, Laptop-Versicherung usw.

 

Für mobile Geräte wie Tablets, Digitalkameras, Notebooks, Laptops, Smartwatches oder E-Book-Reader werden vielfach Tarife am Markt angeboten, die genauso wie die Handyversicherung funktionieren. Sie heißen dann zwar vielleicht Tablet-Versicherung, Notebook- und Laptop-Versicherung usw., das Versicherungskonzept ist aber identisch.

 

Unterschiedlich ist nur die Tarifkalkulation. Denn Schadenhäufigkeiten und Schadenumfang weisen bei den einzelnen Geräten spezifische Ausprägungen auf. Das wird bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Wie bei der Handyversicherung wird auch bei diesem Typ von Elektronikversicherung das einzelne Gerät versichert.

 

Pauschale Elektronikversicherung

 

Eine andere Art von Elektronikversicherung versichert elektronische und elektrische Geräte pauschal in einem Vertrag. Das heißt, der Versicherungsschutz bezieht sich nicht speziell auf ein bestimmtes Gerät, sondern auf eine definierte Gesamtheit von Geräten. Diese Elektronikversicherung wird vor allem im gewerblichen Bereich angeboten, man findet sie aber auch als Angebot für private Haushalte.

 

Die Versicherung leistet Schadensersatz in tatsächlicher Höhe für die im Haushalt versicherten Geräte bis zu einer im Vertrag vereinbarten Maximalgrenze. Welche Arten von Geräten versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

 

Manchmal gibt es bei der pauschalen Elektronikversicherung abgestufte Tarife. Im Basistarif werden dann zum Beispiel nur klassische elektrische Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank, Herd, Staubsauger und andere Kleingeräte für Haushaltsführung und Heimwerken abgedeckt.

 

Im Komforttarif kommt die übliche stationäre Haushaltselektronik - Fernseher, Radio, Hifi-Anlage, Telefon-Anlage usw. - hinzu. Im Premium-Tarif sind dann zusätzlich auch mobile Geräte wie Smartphones & Co. und weitere elektronische Geräte wie Spielekonsolen oder elektronische Musikinstrumente abgedeckt.

 

Die (pauschale) Elektronikversicherung deckt ebenfalls Schäden ab, die in der normalen Hausratversicherung nicht erfasst sind.

 

Das sind insbesondere Schäden durch

 

  • Kurzschluss und Überspannung (hier leistet die normale Hausratversicherung nur in ganz bestimmten Konstellationen);
  • eigene Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit;
  • Sturz und Bruch, auch wenn das durch eigene Unvorsichtigkeit geschieht;
  • bestimmungswidrig ins Gerät gelangte Flüssigkeiten (typischer Fall: die umgefallene Vase, die verschüttete Tasse Kaffee).

 

Ob und inwieweit eine Außenversicherung besteht, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Erweiterte Hausratversicherung

In vielen Tarifen der Hausratversicherung ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um typische Leistungen der pauschalen Elektronikversicherung möglich. Das gilt zumindest für Schäden durch Kurzschluss und Überspannung.

 

Für welche Geräte und für welche Gefahren darüber hinaus eine Erweiterung möglich ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Viele typische Handyschäden wie Taschendiebstahl oder „Liegenlassen“ sind - wie schon dargestellt - nicht erfasst.

Wo und wie bekomme ich eine Handyversicherung?

Handyversicherungen werden von Herstellern und Händlern angeboten, sind aber auch am freien Markt erhältlich. Bei Versicherungen vom Hersteller oder Händler bist du immer an einen bestimmten Tarif gebunden. Das muss nicht der beste Tarif sein, den es gibt. Nicht selten ist das Preis-Leistungs-Verhältnis ungünstig.

 

Deshalb Vorsicht, wenn dir eine solche Versicherung angeboten wird. Es lohnt sich, Alternativen zu prüfen. Genau dafür ist unser Handyversicherung-Vergleich gedacht. Hersteller- und Händler-unabhängige Handyversicherungen und weitere Elektronikversicherungen sind bei namhaften Versicherern erhältlich. In der Regel kann die Versicherung direkt online abgeschlossen werden.

 

Angebot und Abschluss - online kein Problem

 

Die Antragstellung ist fast immer unkompliziert. Benötigt werden Angaben zu dem zu versichernden Gerät, zu deiner Person bzw. zu deinen Kontaktdaten sowie zum gewünschten Versicherungsschutz (einige Vertragsbestandteile wie Diebstahlschutz, Zahlungsweise oder Selbstbeteiligung sind ggf. optional wählbar).

 

Wenn du direkt abschließen willst, wird von dir üblicherweise ein SEPA-Lastschriftmandat gefordert, um die Beiträge von deinem Konto abbuchen zu können. Du musst dann deine Bankverbindung angeben.

 

Das Lastschriftmandat wird nicht benötigt, wenn du nur ein Angebot anfordern willst. Üblicherweise wird beim Abschluss auch ein Nachweis über den Kauf verlangt, zum Beispiel eine Rechnungskopie oder eine Kopie des Kassenbelegs.

 

Handyversicherung wechseln - so geht’s!

 

Was ist, wenn du schon eine Handyversicherung beim Kauf abgeschlossen hast? Kannst du dann noch wechseln und lohnt sich das überhaupt, selbst wenn ein anderer Tarif besser wäre?

 

Diese Möglichkeiten gibt es:

 

Widerrufsrecht nutzen

 

In den ersten 14 Tagen nach dem Handykauf bzw. Versicherungsabschluss kannst du die Versicherung noch widerrufen. Darauf hast du übrigens bei jedem Versicherungsvertrag Anspruch. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hier eindeutig.

 

§ 8 Abs. 1 VVG sagt: „Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen.“ Für den Widerruf genügt die Textform, du brauchst keine Begründung. Am sichersten widerrufst du per Fax (der Sendebericht dient als Nachweis) oder per Einschreiben. Durch den Widerruf kommt der Vertrag nachträglich nicht zustande.

 

Vertrag kündigen

 

Nach dem Ablauf der Widerrufsfrist kannst du die Versicherung nur noch wechseln, indem du den Vertrag kündigst. Hier kommt es auf die vertraglichen Kündigungsregelungen an. Manche Versicherungsverträge enden nach einer bestimmten Zeit automatisch, andere laufen ohne Kündigung einfach weiter.

 

Übliche Vertragslaufzeiten sind zwei Jahre, übliche Kündigungsfristen ein Monat, man findet aber auch andere Fristenregelungen. Bei einigen Tarifen ist eine monatliche Kündigung möglich, bei anderen nicht. Für Kündigungen gilt die Schriftform - auch hier am besten per Einschreiben oder Fax kündigen.

 

Allerdings macht der Versicherungswechsel nur Sinn, wenn der Kauf bzw. Vertragsabschluss erst wenige Monate zurückliegt (in der Regel höchstens drei Monate). Denn das Handy verliert relativ schnell an Wert und bei der unabhängigen Handyversicherung gelten oft Beschränkungen bezüglich des Handy-Alters.

Handyversicherung Vergleich: So geht's

Mit dem Handyversicherung-Vergleich auf dieser Seite kannst du ganz einfach eine gute und günstige Handyversicherung für dich ermitteln. Sie ist garantiert unabhängig von Angeboten von Herstellern und Händlern. Der Anbieter-Vergleich funktioniert kinderleicht.

 

Es werden nur wenige Angaben benötigt, um den Handyversicherung-Vergleich durchzuführen:

 

Das zu versichernde Gerät

 

Du kannst bei uns nicht nur Handy- und Smartphone-Versicherungen vergleichen, sondern auch Versicherungen für weitere elektronische Geräte (Computer, Elektronik allgemein, Hifi-Anlage, Kamera, Notebook, Smartwatch, Spielekonsole, Tablet, TV-Gerät). Einfach das Passende auswählen.

 

Eine Preisrange für den Neupreis

 

Der genaue Anschaffungspreis für dein Gerät wird nicht benötigt, aber eine Einordnung in dargestellte Preisbandbreiten. Davon hängt nämlich in jedem Tarif die Beitragshöhe maßgeblich ab.

 

Die akzeptierte Selbstbeteiligung

 

Du kannst definieren, welche Selbstbeteiligung du bei einem Tarif maximal akzeptierst. Je höher die Selbstbeteiligung umso geringer der Beitrag, aber auch der Versicherungsschutz im Schadenfall - und umgekehrt.

 

Diebstahlschutz-Option

 

Du kannst angeben, ob dein Tarife einen Diebstahlschutz enthalten soll oder nicht. Nicht in jeder Handyversicherung ist automatisch ein Diebstahlsschutz inbegriffen. Er kann aber oft zusätzlich vereinbart werden.

 

Mit dem Button „Anbieter vergleichen“ stößt du den Handyversicherung-Vergleich an. Dir werden die in Frage kommenden Tarife angezeigt. Sie umfassen alle Versicherungen, die deine Vorgaben erfüllen oder sogar noch besser sind. Die Tarife sind nach der Höhe der monatlichen Beitragskosten sortiert, angefangen mit den kostengünstigsten Tarifen.

 

Bei jedem Tarif werden der Anbieter und die jeweilige Tarifbezeichnung genannt. Es folgt eine stichwortartige Auflistung der wichtigsten Tarifmerkmale.

 

Sie beziehen sich auf

 

  • die Höhe der Selbstbeteiligung, wenn verlangt;
  • die Absicherung gegen Flüssigkeitsschäden;
  • die Absicherung gegen Bruchschäden;
  • die Frage, ob Diebstahlschutz besteht.

 

Mit dem Anklicken von „weitere Leistungen“ kannst du in einer dann angezeigten Tabelle erkennen, welche möglichen weiteren Gefahren in dem Tarif abgedeckt sind und welche nicht.

 

Zu jedem Tarif werden die anfallenden monatlichen Beitragskosten genannt und es werden - sofern vorhanden - Testbewertungen angezeigt. Über den Button „zum Anbieter“ gelangst du direkt auf die jeweilige Anbieterseite.

Worauf sollte ich beim Versicherungsschutz achten?

Neben dem Preis zählt die Leistung deiner Handyversicherung. Hier sind einige Punkte, auf die du beim Handyversicherung-Vergleich besonders achten solltest.

 

Laufzeit

 

Es gibt bei Handyversicherungen unterschiedliche Laufzeitregelungen. Ein Modell ist die einjährige Laufzeit mit automatischer Vertragsverlängerung, wenn der Vertrag nicht vorher gekündigt wird. So etwas findet man auch bei vielen anderen Versicherungen.

 

Häufiger sehen Tarife in Anlehnung an Mobilfunkverträge eine zweijährige Laufzeit vor, bei der der Vertrag automatisch endet. Ein weiteres Modell verzichtet auf feste Laufzeiten und ermöglicht eine monatliche Vertragsbeendigung. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

 

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Handyversicherungen stets, sich nicht zu lange zu binden. Denn Handys und Smartphones verlieren mit der Nutzungsdauer schnell an Wert. Die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes lohnt sich dann unter Umständen nicht mehr.

 

Ungünstig, wenn du dann aus dem Vertrag nur schwer herauskommst. Verträge mit kürzeren (Mindest-)Laufzeiten und flexiblen Ausstiegsmöglichkeiten sind besser.

 

Höhe der Entschädigung

 

Bei den meisten Tarifen erstattet die Versicherung nur eine begrenzte Zeit nach dem Kauf den Neuwert deines Handys. Hier gilt häufig eine Sechs-Monats-Frist. Danach wird bei „Totalschaden“ nur noch der sogenannte Zeitwert erstattet - das, was ein gleichwertiges gebrauchtes Handy oder Smartphone am Markt kosten würde.

 

Gerade hochwertige Geräte zeichnen sich durch hohe Wertverluste schon im ersten Jahr aus (bei Android-Geräten macht der Wertverlust rund 35 Prozent aus, bei Apple-Geräten ca. ein Viertel). Nach zwei Jahren beträgt der Zeitwert oft nur noch 40 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

 

Daran orientiert sich dann die Leistung der Versicherung, ggf. noch abzüglich einer Selbstbeteiligung.

 

Manche Versicherer legen in ihren Tarifen sogenannte Zeitwerttabellen oder Zeitwertstaffelungen zugrunde. Dort werden die Erstattungssätze pauschal zeitbezogen festgelegt. Danach beträgt die Erstattung zum Beispiel nach sechs Monaten noch 80 Prozent des Neuwerts, nach einem Jahr 60 Prozent.

 

Bei Beschädigungen wird zunächst oft geprüft, ob sich eine Reparatur lohnt. Nur wenn die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert, erfolgt die Zeitwert-Erstattung. Ansonsten bezahlt die Versicherung die Kosten der Reparatur.

 

Es versteht sich von selbst, dass Handyversicherungen leistungsstärker sind, die möglichst lange den Neuwert zahlen und bei Zeitwert-Erstattungen möglichst geringe Wertabschläge vornehmen.

 

Geltungsbereich

 

Das Handy oder Smartphone ist für viele Menschen ein ständiger Wegbegleiter. Deshalb ist es hier besonders wichtig, dass der Versicherungsschutz auch außer Haus gilt. Die meisten Handyversicherungen sehen zwar eine Außenversicherung vor - aber oft mit Einschränkungen.

 

Hier ist ein Tarif besser, der sich bei Schäden im Außeneinsatz großzügig zeigt. Bei guten Handyversicherungen beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf das Inland. Er gilt vielfach sogar weltweit - gut, wenn du mit deinem Handy auf Reisen bist oder dich länger im Ausland aufhältst.

 

Selbstbeteiligung

 

Sieht der Tarif eine Selbstbeteiligung vor, musst du Schäden bis zum vereinbarten Betrag selbst tragen. Die Versicherung zahlt bei höheren Schäden nur die Differenz. Dadurch ist der Versicherungsschutz natürlich eingeschränkt, die Beiträge sind dafür niedriger.

 

Gute Tarife verzichten oft auf eine Selbstbeteiligung. Ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen, wird der Betrag meist vorgegeben und ist zum Teil nach der Höhe der Deckungssumme gestaffelt.

 

Diebstahlschutz

 

Der Diebstahlschutz ist häufig nicht automatisch im Tarif eingeschlossen, kann aber zusätzlich vereinbart werden. Die Mehrkosten dafür bewegen sich in einer Größenordnung von 2 Euro bis 3 Euro im Monat.

 

Wichtig ist darauf zu achten, welche Fälle von Diebstahl der Zusatzschutz konkret umfasst (Einbruchdiebstahl nur zu Hause oder auch aus dem Auto, inkl. Taschen- und Trickdiebstahl?). Üblicherweise ist beim Diebstahlschutz Raub mit eingeschlossen - Entwendung unter Androhung oder Anwendung von Gewalt.

 

Display- und Akkuschäden

 

Ein Displayschaden ist einer der häufigsten Handyschäden - gerade bei teuren Geräten nicht nur ein ästhetisches Ärgernis. Bei Smartphones mit Touchscreen kann die Gebrauchsfähigkeit des Gerätes nachhaltig eingeschränkt sein.

 

Es ist daher wichtig, dass die Handyversicherung bei Displayschäden gute Leistungen bietet. In manchen Tarifen sind auch (bestimmte) Akkuschäden mit abgedeckt, ebenfalls ein öfter anzutreffendes Schadenereignis.

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.

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