Haftpflichtversicherung Vergleich

Die wichtigste Versicherung

Wie schnell passiert ein Missgeschick - durch Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit! Du bist bei Bekannten zu Besuch und stößt aus Versehen eine teure Vase um.

 

Dir unterläuft beim Bedienen einer ausgeliehenen Bohrmaschine ein gravierender Fehler, der das Gerät komplett außer Gefecht setzt. Ein Besucher kommt bei dir zu Schaden, weil deine Haustreppe nicht richtig abgesichert war.

 

In all diesen Fällen haftest du und musst Schadensersatz leisten. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kannst du dich davor schützen, dass die Haftpflicht richtig teuer für dich wird.

Die wichtigsten Punkte:

  • Du solltest unbedingt über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Die gesetzliche Haftpflicht trifft jedermann und gilt betraglich unbegrenzt.
  • Die Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz für Sach- und Personenschäden, die du zu verantworten hast, sowie für damit verbundene Vermögensschäden.
  • Neben einer ausreichenden Versicherungssumme (mindestens 10 Mio. Euro) ist es wichtig, dass die Versicherung möglichst alle für dich relevanten Schadenrisiken abdeckt.
  • Nicht automatisch abgedeckte Schäden können oft durch entsprechenden Zusatzschutz mitversichert werden. Der konkrete Leistungsumfang unterscheidet sich von Tarif zu Tarif.
  • Mit dem Vergleichsrechner auf dieser Seite kannst du einen einfach handhabbaren Haftpflichtversicherung-Vergleich durchführen. Damit suchst du gezielt nach dem gewünschten Versicherungsschutz und identifizierst passende Angebote mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Grundlegende gesetzliche Norm für die private Haftpflicht ist § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

 

Dort heißt es:

 

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

 

Vorsätzlich“ lässt sich umgangssprachlich als „mit Absicht“ übersetzen.

 

Fahrlässig“ handelt, wer die übliche Sorgfalt verletzt, also „unvorsichtig“, „unverantwortlich“ oder „nachlässig“ ist. Die Haftpflicht tritt nur bei „widerrechtlichem“ Handeln oder Unterlassen ein.

 

Eine OP zum Beispiel stellt zwar einen vorsätzlichen Eingriff am Körper eines anderen dar, ist bei Einwilligung des Patienten aber nicht widerrechtlich. Eine Haftung mit Schadensersatzpflicht ergibt sich daher nicht für den Eingriff an sich, wohl aber bei eventuellen ärztlichen Kunstfehlern, die den Patienten schädigen. Diese wären widerrechtlich.

 

Besonders wichtig bei der Norm ist: das Gesetz verpflichtet den Schädiger ohne Einschränkung zum Schadensersatz. Es ist stets der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen und zwar in voller Höhe - ungeachtet des finanziellen Status des Schädigers. Bei Bagatellschäden mag das verkraftbar sein.

 

Wenn es zu hohen Schadensummen kommt - typisch bei gravierenden Personenschäden -, kann der fällige Schadensersatz aber schnell zur existenziellen finanziellen Belastung werden. Dagegen bietet die private Haftpflichtversicherung einen wirksamen Schutz.

 

Man unterscheidet versicherungstechnisch grundsätzlich drei Arten von Schäden:

 

  • Sachschäden,
  • Personenschäden und
  • Vermögensschäden

 

Sachschäden

 

Ein Sachschaden liegt vor, wenn eine Sache - zum Beispiel ein Hausratsgegenstand, ein Auto, ein elektronisches Gerät, ein Inventargegenstand, ein Kleidungsstück usw. - beschädigt wird, verloren geht oder zerstört wird. Auch bei Schäden an unbeweglichen oder fest eingebauten Sachen (Wände, Türen, Fenster, Böden, Decken usw.) liegt ein Sachschaden vor.

 

Im Haftpflichtrecht spricht man von wertmindernder Einwirkung auf eine Sache, die die wirtschaftliche Brauchbarkeit für den Bestimmungszweck beeinträchtigt. Widerrechtlich verursachte Schäden bei fremden Sachen stellen einen unzulässigen Eingriff in das Eigentum dar und begründen Schadensersatzansprüche.

 

Personenschäden

 

Personenschäden entstehen durch schadenstiftende Ereignisse, die zur Verletzung, Vergiftung, Erkrankung, Invalidität oder im Extremfall zum Tod der geschädigten Person führen. Unter Invalidität versteht man die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

 

Die widerrechtlich erfolgende vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit eines Dritten bewirkt stets Schadensersatzpflicht. Die Schadensummen sind gerade bei bleibenden Personenschäden und im Todesfall hoch. Schäden durch unerlaubte Eingriffe in die persönliche Freiheit - ebenfalls ein Personenschaden - kommen im zivilrechtlichen Bereich eher selten vor.

 

Vermögensschäden

 

Unter einem Vermögensschaden versteht man jeden geldwerten Nachteil, der einer geschädigten Person oder Personenmehrheit durch Handeln oder Unterlassen entsteht. Versicherungstechnisch wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden.

 

Echte Vermögensschäden

 

Echte Vermögensschäden sind originär und unabhängig von anderen Schäden.

 

Unechte Vermögensschäden

 

Unechte Vermögenschäden stehen mit einem Personen- oder Sachschaden in Zusammenhang. Beispiel: ein Selbständiger wird durch einen Dritten verletzt, kann daher seiner Tätigkeit nicht nachgehen und erleidet einen Verdienstausfall. Die Verletzung ist ein Personenschaden, der Verdienstfall ein unechter Vermögensschaden.

 

Echte Vermögensschäden werden durch die private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt, unechte dagegen schon.

Was übernimmt die private Haftpflichtversicherung?

Das Grundprinzip der privaten Haftpflichtversicherung ist einfach. Kommt es zum Versicherungsschaden, leistet die Versicherung Schadensersatz in der Höhe des Schadens - allerdings maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei darüber hinausgehenden Schäden bist du selbst in der Schadensersatzpflicht.

ausreichend hohe Versicherungssumme

Es ist daher wichtig, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren, die auch Extremschäden abdeckt. Sie können schlimmstenfalls in die Millionen gehen. Als Mindestversicherungssumme werden gerne 10 Millionen Euro empfohlen.

 

Es ist aber auch möglich, höhere Versicherungssummen zu vereinbaren. Die Obergrenze liegt häufig bei 50 Millionen Euro, zum Teil sogar bei 100 Millionen Euro.

Viele Versicherer bieten abgestufte Haftpflicht-Tarife nach Wahl an. Du kannst dich dann zum Beispiel zwischen einem Basis-, Komfort- oder Premium-Tarif entscheiden. In den einzelnen Tarifstufen unterscheiden sich in der Regel nicht nur die Versicherungssummen, sondern auch die versicherten Leistungen. Mehr dazu im nächsten Abschnitt „Worauf du bei privatem Haftpflichtschutz achten solltest!

 

In manchen Tarifen ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen bzw. besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Übliche Selbstbeteiligungen bewegen sich zwischen 150 Euro und 500 Euro. Tritt ein Schaden ein, musst du diesen in Höhe der Selbstbeteiligung selbst tragen.

 

Was darüber hinausgeht, zahlt die Versicherung bis zur Versicherungssumme. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann sich günstig auf die Prämie auswirken. Der Effekt ist aber meist überschaubar. Dem Vorteil eines geringeren Beitrags steht der Nachteil einer höheren finanziellen Eigenbelastung im Schadenfall gegenüber.

 

Eingebauter Rechtsschutz: die private Haftpflichtversicherung enthält üblicherweise einen Rechtsschutz - aber nur bezüglich Rechtsstreitigkeiten wegen Schadensersatzforderungen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht. Prozess- und Anwaltskosten zur Schadensersatzklärung oder zur Abwehr unberechtigter Forderungen werden in diesem Fall von der Versicherung übernommen.

Versicherungsschutz: Worauf du achten solltest

Wie häufig bei Versicherungsschutz gibt es auch bei der privaten Haftpflichtversicherung viele Unterschiede im Detail. Du findest sie bei einem genauen Studium der Versicherungsbedingungen - ein mühsames Unterfangen.

 

Folgende Schäden sind oft nicht automatisch im Versicherungsschutz mit eingeschlossen, können aber gegen Aufpreis mitversichert werden. Wenn das jeweilige Schadenrisiko für dich relevant ist, solltest du bei Angeboten besonders darauf achten.

 

Schlüsselschäden

 

Der Verlust fremder Schlüssel kommt sehr häufig vor und kann richtig teuer werden - zum Beispiel wenn deswegen eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden muss. Schlüsselverlust ist kein selbstverständlicher Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung, aber meist mitversicherbar.

 

Der Zusatzschutz kann sich auf die Folgen des Verlustes fremder Schlüssel im privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Kontext erstrecken.

 

Schäden durch Kinder

 

Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind deliktunfähig, danach gilt bis zum 18. Lebensjahr eine abgestuft eingeschränkte Deliktfähigkeit. Eltern sind nur dann in der Haftpflicht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei vielen Schäden durch Kinder ist das nicht der Fall, so dass Geschädigte eigentlich keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.

 

Viele Versicherer bieten als Zusatzschutz den „Verzicht auf die Einrede der Deliktunfähigkeit“ an - meist bis zum 7. Lebensjahr, manchmal auch bis zum 10. Lebensjahr. Die Versicherung leistet dann auch bei Schäden durch deliktunfähige Kinder, in der Regel allerdings nur bis zu begrenzten Beträgen (übliche Obergrenze: 5.000 bis 30.000 Euro).

 

Gefälligkeitsschäden

 

Gefälligkeitsschäden sind Schäden, die dir passieren, wenn du jemand anderem behilflich bist. Typischer Fall: du hilfst bei einem Umzug und beschädigst das Umzugsgut. Gefälligkeitsschäden sind meist nicht per se im privaten Haftpflichtschutz enthalten, aber mitversicherbar.

 

Schäden bei Nebentätigkeit oder Ehrenamt

 

Schäden mit Schadensersatzansprüchen können auch in Ausübung einer Nebentätigkeit oder eines Ehrenamtes entstehen. Hier ist ebenfalls Versicherungsschutz möglich. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit besteht allerdings oft ein eigener Haftpflichtschutz über die betreffende Organisation.

 

Bei Nebentätigkeiten hängt es vom Umfang der Nebentätigkeit ab. Überschreitet die Nebentätigkeit definierte Grenzen, ist das ein Fall für den Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtschutz, sonst ist die Nebentätigkeit oft im privaten Haftpflichtschutz mit abgedeckt.

 

Mietsachschäden

 

Mietsachschäden - von dir verursachte Schäden bei der von dir bewohnten Mietwohnung - sind in der Regel mitversichert, aber nur bis zu bestimmten Betragsgrenzen. Davon ausgenommen sind Glasschäden und Schäden an elektrischen Einbauten.

 

Generell nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden typische Abnutzungsschäden durch Bewohnen.

 

Drohnen- und andere Hobbyschäden

 

Drohnen werden häufig auch privat genutzt. Schäden durch die Flugobjekte sind leicht möglich und nicht automatisch durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Vereinbarung eines entsprechenden Zusatzschutzes ist aber möglich. Das gilt auch für mögliche Schäden durch andere gefahrenträchtige Hobbies wie Reiten, Segeln, Surfen usw..

 

Ausfalldeckung

 

Bei einer Ausfalldeckung tritt die Versicherung ein, wenn du selbst einen Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten hast, dieser aber mangels finanzieller Möglichkeiten oder wegen unzureichendem Haftpflichtschutz nicht oder nicht vollen Schadensersatz leisten kann.

Besondere Haftpflichtversicherungen

Neben der privaten Haftpflichtversicherung gibt es eine ganze Reihe weiterer Haftpflichtversicherungen.

 

Hier ein Überblick über die wichtigsten.

 

Tierhalter- Haftpflichtversicherung

 

Neben der allgemeinen privaten Haftpflicht nach § 823 BGB gilt eine spezielle Haftpflicht für Tierhalter nach § 833 BGB. Bei kleineren Haustieren wie Vögeln, Hamstern oder Katzen ist der Tierhaftpflichtschutz meist in der privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt.

 

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, auf welche Tiere sich dieser Schutz konkret bezieht. Ggf. empfiehlt sich eine extra Tierhalterhaftpflichtversicherung. Das gilt auf jeden Fall für die Hundehaftpflichtversicherung und die Pferdehaftpflichtversicherung, wenn du Hunde- bzw. Pferdehalter bist.

 

Für diese beiden Tiere tritt die normale private Haftpflichtversicherung nicht ein.

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

 

Bei selbst genutztem Wohneigentum leistet die private Haftpflichtversicherung auch, wenn du deine Pflichten als Haus- und Grundbesitzer vernachlässigst.

 

Typischer Fall: Schäden durch Verletzung der Schneeräumungspflicht - ein Passant rutscht auf dem nicht geräumten Weg aus und verletzt sich. Bei vermietetem Wohneigentum - vor allem außerhalb des von dir selbst bewohnten Hauses - gilt das aber nicht.

 

Hier brauchst du eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Vermietung innerhalb des selbst bewohnten Hauses kommt es drauf an. Privater Haftpflichtschutz erstreckt sich in der Regel auch auf Vermietung einer typischen Einliegerwohnung.

 

Inwieweit das auch für anderen vermieteten Wohnraum im Haus gilt, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Ein Blick in den Versicherungsvertrag bringt Klarheit.

 

Heizöltank-/ Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

 

Wer mit Öl heizt, hat üblicherweise einen Öltank. Auslaufendes Heizöl durch Lecks oder unsachgemäße Befüllung stellen ein erhebliches Haftungsrisiko dar. Du bist hier auch ohne persönliches Verschulden in der Haftpflicht und wenn Grundwasser oder ein Gewässer verunreinigt ist, kann der Schaden sehr groß werden.

 

Eine Heizöltank- oder Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz. Sie wird oft als Ergänzung zur privaten Haftpflichtversicherung angeboten, aber auch als Zusatzschutz bei der Hausrat- oder Gebäudeversicherung.

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

 

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt ein, wenn du deine Verkehrssicherungspflichten als Bauherr verletzt (zum Beispiel durch unzureichende Absicherung der Baustelle, schlechte Beleuchtung oder Beschilderung). Diesen Versicherungsschutz benötigst du vor allem bei Neubauvorhaben.

 

Bei Um- oder Anbauten in deinem Haus greift sehr oft die private Haftpflichtversicherung - allerdings nur bis zu einer bestimmten, vertraglich festgelegten Bausumme. Wird diese überschritten, ist eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung anzuraten.

 

Kfz Haftpflichtversicherung

 

Kfz-Haftpflichtschutz ist für Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist neben Teil- oder Vollkaskoschutz und der Insassenunfallversicherung ein zentraler Baustein der Kfz-Versicherung.

 

Betriebshaftpflichtversicherung

 

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist das Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung im gewerblichen Bereich oder bei selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit. Sie deckt Haftpflichtrisiken durch widerrechtlich verursachte Sach-, Personen- und unechte Vermögensschäden bei Dritten ab.

 

Ein Muss für Betriebe, Betriebs- und Geschäftsinhaber, Selbständige und Freiberufler mit eigenem Büro-, Kanzlei- oder Praxisbetrieb.

 

Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung

 

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen, bei denen Berufsfehler zu echten Vermögensschäden führen können. Bei einigen Berufsgruppen (u.a. Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, bei anderen stellt sie eine freiwillige Möglichkeit dar.

Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

Die Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung sind im Vergleich zu anderen Versicherungen überschaubar und beschränken sich üblicherweise auf wenige Dutzend Euro im Jahr.

 

Dennoch lohnt sich der Haftpflichtversicherung-Vergleich, denn es gibt erhebliche Preis-Leistungs-Unterschiede am Markt. Du hast schließlich nichts zu verschenken und wünschst dir optimalen Versicherungsschutz.

 

Für die Beitragshöhe ist die vereinbarte Versicherungssumme der maßgebliche Faktor. Je höher die Versicherungssumme, desto höher der Beitrag. Werden mehrere Personen in einem Vertrag versichert (der Ehepartner und/oder Kinder), wirkt sich das natürlich ebenfalls beitragserhöhend aus, allerdings sehr oft unterproportional - fast alle Versicherer bieten Partner- oder Familientarife an.

 

Natürlich ist auch der Umfang der versicherten Leistungen für die Beitragshöhe relevant. Ein Basistarif mit Basisleistungen ist immer günstiger als ein Komfort- oder Premiumtarif, bedeutet aber auch Leistungsverzicht.

 

Manchmal spielt der Wohnort eine Rolle bei der Beitragshöhe, weil einige Versicherer die Beiträge nach regionalen Schadenhäufigkeiten kalkulieren. Für bestimmte Altersgruppen werden zum Teil besondere Rabatte gewährt, so dass sich das Eintrittsalter ebenfalls auswirkt. Eine optional wählbare Selbstbeteiligung kann zu einer günstigeren Prämie führen.

 

Rabatte gibt es oft auch, wenn neben der privaten Haftpflichtversicherung weitere private Versicherungen beim gleichen Anbieter abgeschlossen werden.

Private Haftpflichtversicherung kündigen

Kündigung und Wechsel einer privaten Haftpflichtversicherung ist relativ unkompliziert. In der Regel ist die Kündigung zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Manchmal gilt auch eine Mindestversicherungsdauer. Dann ist eine Kündigung erstmals zum Ablauf der Mindestdauer (maximal drei Jahre) zulässig.

 

Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Wenn das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist, müsste die Kündigung zum Jahresende also spätestens bis zum 30. September erfolgen, ansonsten verschiebt sich der spätestmögliche Kündigungstermin entsprechend.

 

Wichtig zu wissen: für die Fristwahrung ist immer der Termin des Eingangs des Kündigungsschreibens beim Versicherer entscheidend, nicht etwa das Absendedatum. Daher empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, um den fristgerechten Eingang nachweisen zu können. Bei Zeitnot tut es auch ein Fax. Die Sendebestätigung O.K. wird hier zumindest als Indiz für fristgerechte Zusendung anerkannt.

 

Manche Online-Tarife sehen inzwischen auch eine tägliche Kündigungsmöglichkeit vor. Hier kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden.

Sonderkündigungsrecht

Bei Beitragserhöhungen oder Leistungsverschlechterungen hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung ist hier nicht an das Versicherungsjahr gebunden und kann binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung erfolgen.

 

Eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht auch im Schadenfall - hier für beide Seiten. Auch dabei gilt ein einmonatiger Kündigungszeitraum.

Kündigungen sollten grundsätzlich immer so erfolgen, dass keine zeitlichen Versicherungslücken entstehen. Es empfiehlt sich daher, den Haftpflichtversicherung-Vergleich rechtzeitig durchzuführen, um sich dann für eine Anschlussversicherung zu entscheiden.

Haftpflichtversicherung Vergleich: So geht's

Mit dem Vergleichsrechner auf dieser Seite ist es ganz einfach möglich, gute und passende Angebote herauszufiltern und einen Haftpflichtversicherung-Vergleich durchzuführen.

 

Benötigt werden lediglich Angaben

 

  • zur gewünschten Versicherungssumme,
  • zur Zahl der versicherten Personen,
  • zu deinem Alter und
  • zur Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung.

 

Wenn dir bestimmte Leistungen besonders wichtig sind, die nicht automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung vorgesehen sind, hast du über den Button „weitere Filter“ die Möglichkeit, noch zielgenauer nach passenden Tarifen zu suchen - zum Beispiel nach solchen, die auch Schlüsselverlust oder Gefälligkeitsschäden abdecken.

 

Nach Drücken des Buttons „Anbieter vergleichen“ erhältst du jeweils eine Auflistung mit passenden Tarifen von unterschiedlichen Anbietern gemäß deinen Angaben. Zu jedem Tarif werden die wesentlichen Tarifmerkmale angezeigt und du kannst dir weitere Produktdetails anzeigen lassen.

 

Über den Button „zum Anbieter“ gelangst du direkt auf die Anbieterseite, wo du weitere Infos abrufen und auch direkt einen Versicherungsantrag stellen kannst.

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.

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