Girokonto Vergleich

kostenloses Girokonto finden

In diesem Artikel erfährst du, welche Banken ein kostenloses Girokonto anbieten und worauf du bei der Auswahl achten solltest.

Das Girokonto ist heute so selbstverständlich, dass Zeiten ohne kaum vorstellbar sind. Dabei liegen diese noch gar nicht so lange zurück.

 

Obwohl das Prinzip bereits einige Jahrhunderte alt ist, so richtig verbreitet hat sich das Girokonto bei uns erst in der Wirtschaftswunderzeit - also ab den 1950er Jahren.

 

Heute gibt es in der Bundesrepublik mehr Girokonten als Einwohner - über 107 Millionen. Statistisch gesehen kommen somit auf einen Bundesbürger fast 1,3 Girokonten.

 

Wie du das richtige Girokonto für dich findest und was beim Girokonto Vergleich zu beachten ist, erfährst du in diesem Beitrag.

Die wichtigsten Punkte:

  • Ein Girokonto dient der Zahlungsverkehrsabwicklung und ist fast unverzichtbar für das tägliche Leben. Es wird oft als Lohn- und Gehaltskonto geführt.
  • Alle Kreditinstitute mit Privatkundengeschäft bieten Girokonten an. Besonders günstig sind in der Regel Girokonten bei Online- und Direktbanken;
  • Zur Kontoausstattung gehören üblicherweise Karten (für Barverfügungen, SB-Service und Zahlen an POS-Terminals) sowie ein Disporahmen;
  • bei den meisten Banken ist das Girokonto kostenpflichtig. Dafür gibt es vielfältige Gebührenmodelle. Einige Institute bieten noch das kostenlose Girokonto an.
  • Der Girokonto-Vergleich auf dieser Seite stellt primär auf solche kostenlosen Angebote ab. Unterschiede gibt es trotzdem - zum Beispiel bei den Dispozinsen oder bei Add-ons. Deshalb macht der Girokonto-Vergleich auch hier Sinn.

Was ist ein Girokonto?

Wie viele Bankbegriffe stammt auch das Wort „Girokonto“ aus dem Italienischen. „Giro“ bedeutet „Kreis, Umlauf“, „Konto“ steht für „(Ab-)Rechnung“.

 

Über ein Girokonto findet die laufende Abrechnung von Zahlungseingängen und -ausgängen zugunsten oder zulasten des Kontoinhabers statt. Es dient also in erster Linie dem persönlichen Zahlungsverkehr.

 

Der „Saldo“ (= „Restbetrag“) gibt den jeweils aktuellen Kontostand wieder. Er kann positiv oder negativ sein. Bei positivem Saldo besteht ein Guthaben und damit eine Forderung gegenüber der Bank, bei negativem Saldo liegt eine Kontoüberziehung vor und die Bank gewährt einen (Dispositions-)Kredit.

 

In Zeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist das Girokonto praktisch unverzichtbar, um am täglichen Leben teilzunehmen. Die Lohntüte von gestern ist passé. Heute werden Löhne und Gehälter fast ausschließlich unbar auf Girokonten ausgezahlt.

 

Die monatliche Überweisung vom Arbeitgeber ist bei der großen Mehrzahl der Arbeitnehmer der wichtigste regelmäßige Zahlungseingang auf dem Girokonto und finanziert die laufende Lebenshaltung.

 

Auch Zahlungsverpflichtungen werden heute größtenteils unbar über das Girokonto abgewickelt - mittels Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrifteinzug.

 

Typische Zahlungsverpflichtungen entstehen aus

 

  • laufenden Verträgen (Miet- und Leasing-Verträgen, Versicherungen, Abos und Mitgliedschaften),
  • aus unbaren Einkäufen und Bestellungen,
  • durch Abgabe-, Gebühren- und Steuerpflichten
  • oder durch Unterhaltspflichten.

 

Last but not least kann das Girokonto auch für Barverfügungen genutzt werden - Barabhebungen erfolgen meist über Geldautomaten, Bareinzahlungen entweder ebenfalls per Automateneinzahlung oder noch klassisch am Kassenschalter.

 

Für Automaten-Transaktionen und das unbare Zahlen an POS-Terminals werden Karten benötigt. Eine Kartenausstattung gehört heute zur Standardleistung bei Girokonten (mehr dazu im Abschnitt „Karten zum Girokonto“), sie ist allerdings nicht zwingend.

 

Unbare Zahlungstransaktionen können im Rahmen des Online-Banking einfach und bequem von zu Hause abgewickelt werden.

 

Filialbanken bieten in ihren Zweigstellen üblicher SB-Terminals für elektronische Zahlungsaufträge. Die klassische papiergestützte Formularüberweisung ist zwar auch noch möglich, wird aber oft gesondert bepreist.

 

Die gängigste SB-Leistung ist wohl der Kontoauszug aus dem Kontoauszugsdrucker. Viele Kontoauszüge werden allerdings inzwischen nur noch online abgerufen.

Auf Sicht fällig

Guthaben auf dem Girokonto werden bankrechtlich als Sichteinlagen bezeichnet. Sichteinlage bedeutet, die „Einlage ist auf Sicht fällig“ - es gibt keine feste Laufzeit oder eine Kündigungsfrist zu beachten. Der Inhaber der Sichteinlage kann jederzeit - also täglich - über sein Geld verfügen, ohne dies vorher der Bank anzeigen zu müssen.

 

Das gilt im Übrigen ebenso für die von der Bank ermöglichten Überziehungen, auch wenn es sich hier nicht um Einlagen handelt (mehr dazu im Abschnitt „Einfach und bequem - der Dispokredit“).

Aus Banksicht hat das Girokonto eine Schlüsselstellung. Es stellt häufig das Einstiegsprodukt in einer umfassenderen Kunde-Bank-Beziehung dar.

 

Über das Girokonto lassen sich viele weitere Bankgeschäfte anstoßen - zum Beispiel im Bereich Geldanlagen oder im Kreditgeschäft.

 

Die Transaktionen auf dem Girokonto bieten außerdem einen guten Einblick in finanzielle Verhältnisse, Lebensgewohnheiten und das Konsumverhalten des Kontoinhabers. Der sich daraus ergebende Datenpool wird bisher erst zum Teil ausgeschöpft.

 

Im Big Data-Zeitalter dürfte sich das noch ändern.

Einige Girokonto Trends

Kontoführung ist eine Erfindung italienischer Kaufleute aus dem Spätmittelalter. Das wohl erste Kreditinstitut mit Giroverkehr in Deutschland war im 17. Jahrhundert die Hamburger Bank.

 

Bis in die 1950er Jahre hinein erreichte das Girokonto aber nur wenige Privatkunden. Es wurde als Kontokorrentkonto vor allem von Geschäftsleuten und Unternehmen genutzt.

 

Das änderte sich ab Ende der 1950er Jahre, als immer mehr öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen dazu übergingen, Löhne und Gehälter unbar auszuzahlen. Dazu wurde ein Girokonto benötigt.

 

Die damals bereits beginnende Automatisierung des Bankgeschäfts erleichterte die massenhafte Einrichtung von Girokonten. In den 1960er Jahren wurden dann erstmals Verfahren wie Daueraufträge oder Lastschriften etabliert. In den 1970er Jahren kamen Geldautomaten auf und Bankkarten wurden eingeführt.

 

Ab 1991 war es möglich, mit der EC-Karte bargeldlos an POS-Terminals zu zahlen. Parallel dazu bauten die Banken ihre SB-Angebote aus.

 

Einen weiteren Entwicklungsschub brachte die Verbreitung des Internets ab den 1990er Jahren. Online-Banking wurde zur gängigen Bankleistung und das Girokonto gehörte zu den ersten Produkten, die online-fähig wurden.

 

Das World Wide Web begünstigte Online- und Direktbanken. Die Erreichbarkeit einer Bankfiliale für Zugang zum eigenen Girokonto hat seither stark an Bedeutung verloren.

 

Bereits 2011 wurde mehr als die Hälfte der Girokonten in der Bundesrepublik als Online-Konten geführt.

 

Seither dürfte der Anteil noch deutlich größer geworden sein. Mit dem technischen Fortschritt ist das bargeldlose Zahlen über das Girokonto immer einfacher und bequemer geworden.

Die Zukunft von Girokonten

Kontaktloses Bezahlen, Zahlen über eWallets, Handy oder Mobile Banking sind nur einige Schlagworte in diesem Zusammenhang. Eine weitere Revolution im Zahlungsverkehr könnte die Blockchain-Technologie bringen.

 

Sie macht Transaktionen in Echtzeit möglich und Banken als Abwickler verzichtbar. Auch das Girokonto in seiner gewohnten Form wäre betroffen. Einstweilen ist das noch Zukunftsmusik.

Girokonto eröffnen: Wo und wie?

Die Kontoeröffnung ist heute problemlos online möglich - auch bei klassischen Filialinstituten. Bei Filialbanken geht das auch noch traditionell am Schalter.

 

Ein fester Wohnsitz in Deutschland ist üblicherweise Voraussetzung.

 

Kinder und Jugendliche benötigen zumindest die Zustimmung der Eltern zur Kontoeröffnung. Eine Schufa-Abfrage bei der Kontoeröffnung ist nicht zwingend, sie wird nur dann gebraucht, wenn auf dem Konto auch ein Disporahmen eingeräumt werden soll (Vergleiche hierzu den Abschnitt „Einfach und Bequem - der Dispokredit“).

 

Wenn du Neukunde bei der Bank bist, ist eine Legitimationsprüfung Pflicht. Am Schalter geschieht dies durch Prüfung deines Personalausweises oder Reisepasses.

 

Online wird dafür überwiegend noch das Postident-Verfahren genutzt - die Legitimationsprüfung wird dann am Postschalter vorgenommen. Immer mehr Institute setzen inzwischen aber auf das Videoident-Verfahren. Der Check erfolgt dann direkt am Bildschirm per Videoübertragung.

 

Manche Banken knüpfen an die Kontoeröffnung bestimmte Bedingungen. Bei vielen genossenschaftlichen Kreditinstituten (Volks- und Raiffeisenbanken) musst du Mitglied sein bzw. werden.

 

Andere Banken bieten Girokontoführung nur für Arbeitnehmer an oder führen ein Girokonto nur als Lohn- und Gehaltskonto. Ob solche Bedingungen bestehen und wie sie gestaltet sind, hängt von der Geschäftspolitik des jeweiligen Instituts ab.

 

Die Erreichbarkeit und die „Nähe“ der Bank war früher ein wichtiges Kriterium für die Wahl des Kontoanbieters. Im Online-Zeitalter gilt dies nicht mehr unbedingt.

 

Online- und Direktbanken bieten oft günstigere Konditionen für die Kontoführung, Filialbanken können häufig noch mit ihrem dichteren Geldautomaten-Netz punkten. Abhebungen an Geldautomaten, die nicht zur eigenen Bank gehören, sind zwar möglich, aber oft recht teuer.

Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto

Wie andere Bankkonten auch kann ein Girokonto als Einzelkonto oder als Gemeinschaftskonto eingerichtet werden.

 

Einzelkonto

 

Bei einem Einzelkonto gibt es nur einen einzigen Kontoinhaber. Er ist alleiniger Gläubiger von Forderungen (Guthaben) und Schuldner von Verbindlichkeiten (durch Kontoüberziehungen) gegenüber der Bank.

 

Davon zu unterscheiden ist die Verfügungsberechtigung. Sie steht dem Kontoinhaber zu, kann darüber hinaus aber auch weiteren Personen - zum Beispiel einem Partner - eingeräumt werden.

 

Wichtig zu wissen: Pfändungsschutz-Konten - sogenanntes P-Konto - können immer nur als Einzelkonto geführt werden (siehe hierzu den Abschnitt „Das Pfändungsschutz-Konto oder P-Konto“).

 

Ein Basiskonto (siehe hierzu den Abschnitt „Das Basis- oder Jedermann-Konto“) ist üblicherweise ebenfalls ein Einzelkonto. Der Anspruch auf ein Girokonto ist ein Einzelanspruch, eine Bank ist nicht verpflichtet, es als Gemeinschaftskonto zu führen.

 

Gemeinschaftskonto

 

Bei einem Gemeinschaftskonto sind mehrere Personen Kontoinhaber. Im Privatbereich werden Gemeinschaftskonten in der Regel von Partnern bzw. Eheleuten eingerichtet. Beide sind dann Kontoinhaber und verfügungsberechtigt.

 

Im Verhältnis zur Bank sind die Kontoinhaber Gesamtgläubiger oder Gesamtschuldner.

 

Man kann ein Gemeinschaftskonto als „und-Konto“ oder als „oder-Konto“ führen. Beim und-Konto können Verfügungen immer nur gemeinschaftlich veranlasst werden, beim oder-Konto darf dagegen jeder Kontoinhaber unabhängig von dem anderen verfügen.

 

Bei Gemeinschaftskonten von Paaren ist das oder-Konto gängige Praxis. Ein und-Konto wäre für die Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs ziemlich umständlich.

 

Kontoführung in Paar-Beziehungen

 

Wenn Paare zusammenziehen und ihr Leben gemeinsam gestalten, stellt sich - mit oder ohne Eheschließung - oft die „Kontofrage“. Grundsätzlich lässt sich ein Einzelkonto problemlos in ein Gemeinschaftskonto umwandeln oder ein neues Gemeinschaftskonto eröffnen.

 

Zwingend nötig ist das aber nicht. Das Einzelkonto mit Verfügungsberechtigung für den Partner ist eine bequeme Alternative. Finanziell unabhängige Partner führen auch oft ihre Einzelkonten wie vorher weiter.

 

Manche Paare wählen das sogenannte Mehrkontenmodell oder auch Drei-Konten-Modell:

 

Für gemeinsame Einnahmen und Ausgaben wird ein Gemeinschaftskonto eingerichtet, daneben behält jeder Partner (s)ein Einzelkonto „zur persönlichen Verfügung“.

Karten zum Girokonto

Zum Girokonto gehören heute fast automatisch Kartenausstattungen. Mit Karten sind Barein- und -auszahlungen an Automaten möglich, sie dienen der Nutzung von SB-Diensten und können überwiegend auch bei Einkäufen im stationären Handel für das Zahlen an POS-Terminals eingesetzt werden.

 

Folgende Karten sind in Verbindung mit dem Girokonto erhältlich:

 

Bankkarte

 

reine Bankkarten ohne Zahlungsfunktion sind die schlichteste Kartenausstattung. Sie machen etwa zwei Prozent der Karten im Zusammenhang mit dem Girokonto aus.

 

Mit der Bankkarte sind Barabhebungen am Geldautomaten der eigenen Bank möglich, nicht aber bei anderen Instituten. Auch SB-Terminals bei der eigenen Bank können damit genutzt werden. Zahlen an POS-Terminals geht dagegen nicht.

 

girocard

 

Die girocard hieß früher EC-Karte - ein Begriff, der sich eingebürgert hat und nach wie vor gerne verwendet wird. 95 Prozent der erwachsenen Bundesbürger besitzen eine girocard.

 

Sie verfügt über die gleichen Funktionalitäten wie die Bankkarte, kann aber auch für Barabhebungen an fremden Geldautomaten und für Zahlungen an POS-Terminals eingesetzt werden. Die meisten Karten sind mit einer Maestro- oder V Pay-Funktionalität ausgestattet und können daher auch im Ausland genutzt werden.

 

Kreditkarte

 

Eine Kreditkarte gehört in der Regel nicht automatisch zum Girokonto-Angebot, sondern muss extra bestellt werden. Nahezu alle Banken bieten aber Kreditkarten in Verbindung mit dem Girokonto an - üblicherweise eine MasterCard oder eine Visakarte, meist in unterschiedlichen Varianten und Ausstattungen.

 

Man unterscheidet „echte“ Kreditkarten, Debitkarten und Karten auf Prepaid-Basis. Auf Details kann hier nicht näher eingegangen werden. Kreditkarten sind vor allem bei Auslandsaufenthalten sinnvoll, können aber auch gute Dienste beim heimischen Bezahlen von Einkäufen oder Services leisten.

Dispositionskredit

Der Dispokredit - offiziell „Dispositionskredit“, umgangssprachlich oft einfach nur „Dispo“ - ist die von der Bank eingeräumte Möglichkeit, das Girokonto bis zu einem bestimmten Betrag - bis zum „Dispolimit“ bzw. bis zur Überziehungsgrenze - zu überziehen.

 

Das bedeutet: Verfügungen über das Girokonto werden bei einem Dispo auch zugelassen, wenn es nicht durch ein entsprechendes Guthaben gedeckt ist. Der Dispokredit ist einfach und bequem - du bleibst „flüssig“, auch wenn gerade Ebbe auf deinem Konto herrscht.

 

Der Kredit kann jederzeit genutzt werden, ohne die Bank extra danach fragen zu müssen. Eine feste Rückführungsverpflichtung mit vorgegebenen Raten und Zahlungsterminen gibt es nicht.

 

Du entscheidest, wann und wie du den Dispo zurückführen möchtest.

Das Risiko des Dispokredits

In diesem Nutzungskomfort liegt auch das Risiko des Dispokredits. Er ist geradezu „verführerisch“ komfortabel. Nicht wenige Girokonto-Inhaber nutzen ihr Dispolimit bis zum Anschlag aus - und zwar nicht nur einmalig, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken, sondern häufiger oder sogar dauerhaft.

 

Das ist ziemlich kostspielig, denn der Dispokredit gehört zu den teuersten Krediten überhaupt. Die Zinssätze liegen in der Regel deutlich über denen von Ratenkrediten, auch in Niedrigzinszeiten findet man manchmal sogar noch zweistellige Zinssätze am Markt.

 

Extrem teuer wird es, wenn die Bank ein vorübergehendes Überschreiten des Überziehungsrahmens duldet. Du kannst dann selbst den Dispo nochmal überziehen - meist nur kurzzeitig und sehr begrenzt. Das kostet stets einen zusätzlichen Aufschlag auf den ohnehin schon teuren Dispozins.

Was kostet ein Dispokredit? (Beispiel: 3.000 Euro)

 

Bei einem angenommenen Dispozins von 9 Prozent und einer dauernden Überziehung von 3.000 Euro auf dem Girokonto fallen in drei Monaten - der üblichen Abrechnungsperiode - 67,50 Euro Zinsen an.

 

Wenn die Zinsen die Kontoüberziehung weiter erhöhen, kommt es zu einem negativen Zinseszinseffekt, weil dann im weiteren zeitlichen Verlauf auch Zinsen auf Überziehungszinsen berechnet werden.'

 

Übers Jahr macht das insgesamt 308,69 Euro an Zinsen aus.

 

Davon sind 38,69 Euro „Zinseszinsen“. Bei einem Dispozins von 10 Prozent wären es schon 348,08 Euro mit 48,08 Euro „Zinseszinsen“.

 

Fazit: gut wenn du einen Disporahmen hast, noch besser ist, wenn du ihn nicht brauchst. In der Regel ist die Gewährung eines Dispokredits an ein regelmäßiges gesichertes Einkommen gebunden.

 

Viele Kreditinstitute räumen den Dispo bei fortlaufenden Gehaltseingängen automatisch auf dem Girokonto ein, bei anderen muss man aktiv nachfragen.

 

Übliche Disporahmen bewegen sich in der Höhe von zwei bis drei Monatsnettogehältern.

 

Bei Selbständigen mit schwankenden Einkommen kann es mit dem Dispo schon mal schwieriger werden, oft ist er dann zumindest teurer als bei Arbeitnehmern. Zwingende Voraussetzung beim Dispo ist eine einwandfreie Schufa.

 

In der Regel findet die Schufa-Abfrage bereits im Zusammenhang mit der Kontoeröffnung statt. Bei Negativmerkmalen ist allenfalls eine Kontoführung auf Guthabenbasis - das heißt ohne Überziehungsoption - möglich.

Besondere Girokonten

Girokonten für Schüler und/oder Studenten

 

Viele Banken haben besondere Girokonto-Angebote für Schüler oder Studenten bzw. für junge Leute.

 

Diese Studentenkonten werden gerne unter besonderen Bezeichnungen vermarktet. Als „Taschengeldkonto“ ist das schon ab dem siebten Lebensjahr möglich, weil Kinder ab diesem Zeitpunkt bereits beschränkt geschäftsfähig sind.

 

Bei Angeboten an ältere Schüler und Studenten gibt es bereits Kartenausstattungen mit Bankkarte, girocard oder auch mit einer Kreditkarte für Studenten“ - üblicherweise auf Prepaid-Basis. Das Ausstattungs- und Leistungsspektrum hängt wesentlich vom jeweiligen Institut ab.

 

Solche Girokonten werden ganz überwiegend auf Guthabenbasis geführt - zum einen, weil die Kreditvergabe in Deutschland rechtlich an die Volljährigkeit gebunden ist, zum anderen wegen des fehlenden regelmäßigen Einkommens. Bei Girokonto-Angeboten für Studenten machen einige Banken auch schon mal Ausnahmen. Dann sind in eng begrenztem Rahmen doch Überziehungen möglich.

 

Bei den Schüler- und Studenten-Konten findet man das kostenlose Girokonto noch recht häufig. Schüler oder Studenten sind die guten Bankkunden von morgen, die bereits heute mit attraktiven Konditionen gewonnen werden sollen.

 

Wenn Gebühren berechnet werden, sind sie oft niedriger als bei „normalen“ Girokonten. In der Regel enden die Vergünstigungen spätestens bei Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze, auf jeden Fall mit dem Ende der Schullaufbahn oder des Studiums bzw. bei Aufnahme einer regulären Beschäftigung.

Das Basiskonto für Jedermann

Wegen seiner grundlegenden Bedeutung für die Erfüllung der üblichen Zahlungspflichten der täglichen Lebensführung wird das Girokonto mittlerweile als eine Art Grundrecht angesehen. Bis zur Privatisierung der Postbank im Jahre 1995 hatte jeder Bundesbürger theoretisch Zugang zu einem solchen Girokonto (Postscheckkonto).

 

Ansonsten waren und sind noch die Sparkassen in einigen Bundesländern aufgrund der jeweiligen Sparkassengesetzgebung verpflichtet, in ihrem Geschäftsgebiet jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten.

Da durch die Postbank-Privatisierung das Postscheckkonto wegfiel, drohten Lücken beim allgemeinen Zugang zum Girokonto zu entstehen. Dem begegnete die Kreditwirtschaft 1995 mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung zum Angebot eines „Girokontos für jedermann“.

 

Mit dem Zahlungskontengesetz von 2016 wurde aus dieser freiwilligen Selbstverpflichtung eine gesetzliche Verpflichtung. Jedes Kreditinstitut muss demnach ein „Basiskonto“ anbieten, für das Kontrahierungszwang besteht.

 

Das Basiskonto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis, das mindestens Barein- und -auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und die Nutzung einer Zahlungskarte (Bankkarte) vorsehen muss. Es darf auch sonst keine wesentlichen Leistungseinschränkungen im Vergleich zu „normalen“ Girokonten geben.

 

Eine Verpflichtung, das Basiskonto kostenlos anzubieten, besteht allerdings nicht. Die Bank darf dafür Gebühren berechnen, diese müssen aber angemessen sein.

 

Wichtig zu wissen: kein Kreditinstitut darf die Einrichtung eines Girokontos (auf Guthabenbasis) verweigern. Jeder hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Die Wahl der dafür in Betracht kommenden Bank ist vor allem eine Kostenfrage. Dafür bietet sich auch ein Girokonto-Vergleich an.

Das Pfändungsschutz-Konto oder P-Konto

Das Pfändungsschutz-Konto oder kurz P-Konto ist ein weiteres Girokonto mit gesetzlichem Anspruch. Es wurde 2010 im Rahmen des sogenannten Pfändungsschutz Reformgesetzes eingeführt. Rechtsgrundlage ist § 850k ZPO (Zivilprozessordnung).

 

Das P-Konto soll dem Schutz von Schuldnern vor einer „übermäßigen“ Kontopfändung durch Gläubiger dienen und trotz hoher Schulden, Gläubigerzugriff und drückender Zahlungspflichten die weitere Nutzung des Girokontos zur normalen Lebensführung möglich machen.

Ohne Pfändungsschutz könnten pfändungsberechtigte Gläubiger nahezu alle Zahlungseingänge auf dem Girokonto wegpfänden. Die Begleichung laufender Zahlungsverpflichtungen - zum Beispiel der Miete, von Versicherungsbeiträgen, der Telefonrechnung usw. - wäre nicht mehr möglich.

 

Es käme zu weiterem Zahlungsverzug mit einer Verschärfung der Schuldenproblematik und die Lebensführung würde nahezu unmöglich. Das P-Konto soll das verhindern.

 

Mit der Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto können Gläubiger nur bis zum monatlichen pfändungsfreien Betrag auf das Konto Zugriff nehmen. Über den Pfändungsfreibetrag darf der Kontoinhaber weiterhin selbst verfügen.

 

Er sichert das finanzielle Existenzminimum. Ein Anspruch auf die Eröffnung eines P-Kontos besteht gegenüber der Bank zwar nicht, wohl aber ein Anspruch auf Umwandlung eines vorhandenen Girokontos in ein P-Konto.

 

Das Konto muss immer als Einzelkonto geführt werden, Gemeinschaftskonten sind nicht zulässig. Üblicherweise werden P-Konten auf Guthabenbasis geführt, Überziehungen sind also nicht zugelassen. Wie beim Basiskonto darf die Bank beim P-Konto „angemessene“ Gebühren berechnen.

 

Das P-Konto bietet einen Mindestschutz für Schuldner und es ist gut zu wissen, dass es diese Option gibt. Trotzdem solltest du auf jeden Fall Situationen vermeiden, in denen du darauf angewiesen bist. Das ist immer die überlegene Strategie.

Die Gebührenlandschaft - eine Welt für sich

Vor einigen Jahren warben nicht wenige Banken gerne um neue Kunden mit dem Angebot eines kostenlosen Girokontos. Diese Zeiten sind schon länger vorbei.

 

Angesichts der fortdauernden Niedrigzinspolitik der EZB suchen sehr viele Institute eine Kompensation bei den Gebühren und haben dabei das Girokonto für sich entdeckt.

 

Bei der großen Mehrzahl der Banken wird das Girokonto inzwischen bepreist. Dafür gibt es unterschiedliche Modelle. Viele Banken bieten ihren Kunden mindestens zwei Gebührenmodelle zur Auswahl an.

 

In der Regel wird ein monatlicher Grundpreis für die Kontoführung berechnet. Für die einzelnen Transaktionen und Buchungen auf dem Girokonto fallen dann oft nochmals extra Gebühren an, gerne nach Art des Vorgangs gestaffelt.

 

Manche Banken belassen es aber auch bei der monatlichen Kontoführungspauschale oder berechnen nur für einige Vorgänge Gebühren, während andere kostenfrei bleiben. Häufig wird preislich differenziert, ob ein Konto ausschließlich im Online-Banking genutzt wird oder auch für beleghafte Nutzung offen sein soll. Das reine Online-Konto ist in der Regel günstiger.

 

Bei der Kontoüberziehung werden immer Dispozinsen berechnet. Es gibt kein Institut, das darauf verzichtet - auch nicht solche mit einem kostenlosen Girokonto, denn die Dispozinsen sind eine wichtige Ertragsquelle. Bei den Zinssätzen findest du erhebliche Bandbreiten.

 

Guthabenzinsen auf dem Girokonto waren vor vielen Jahren gar nicht so selten, sie sind aber heute eine absolute Ausnahmeerscheinung und wenn dann mit eher symbolischem Charakter.

 

Kreditkarten zum Girokonto werden sehr oft bepreist (Jahresgebühr + ggf. Nutzungsgebühren), die girocard häufiger (Pauschalgebühr). Die Gebühren-Phantasie ist ansonsten fast unbegrenzt. Bankgebühren sind ein häufiger Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Schon manches Urteil hat dazu geführt, dass Banken ihre Gebühren anpassen mussten.

Girokonto Vergleich: Auf Gebühren achten

Angesichts der Gebührenvielfalt lässt sich gar nicht so einfach entscheiden, ob ein Gebührenmodell günstig oder nachteilig ist. Das hängt nämlich nicht nur von den Gebühren des jeweiligen Anbieters ab, sondern auch von deiner Kontonutzung.

 

Wenn du viele Transaktionen und Buchungen im Monat hast, kann ein Modell mit einer hohen Kontopauschale, aber ohne oder mit geringen Transaktions- und Buchungsgebühren für dich günstiger sein als ein Modell mit niedriger Kontopauschale, aber hohen Einzelgebühren.

 

Entsprechend umkehrt verhält es sich bei einem Konto mit „wenig Bewegung“. Am einfachsten fällt die Entscheidung bei einem kostenlosen Girokonto.

Girokonto Vergleich: So geht's

Auch wenn es inzwischen rar geworden ist, es gibt noch den ein oder anderen Anbieter mit dem kostenlosen Girokonto.

 

Allerdings ist die Kostenlosigkeit manchmal an bestimmte Bedingungen geknüpft - zum Beispiel, dass es sich um ein Lohn- und Gehaltskonto handeln muss oder dass ein gewisser Mindesteingang bzw. -umsatz auf dem Konto pro Monat gewährleistet muss.

 

Unser Girokonto-Vergleich stellt auf solche „konkurrenzlos günstigen“ Girokonto-Angebote ab.

 

Meist handelt es sich um Angebote von Online- und Direktbanken, zum Teil auch von FinTechs. Es gibt aber selbst die eine oder andere klassische Filialbank mit interessanten Konto-Offerten. Unser Girokonto-Vergleich ist für dich sehr einfach zu handhaben.

 

Unser Girokontorechner benötigt nämlich lediglich zwei Angaben:

 

  • den monatliche Zahlungseingang und
  • den durchschnittlichen Kontostand - überschlägig geschätzt.

 

Der monatliche Zahlungseingang lässt sich recht konkret bestimmen. Er wird in der Regel durch die monatliche Lohn- oder Gehaltsüberweisung deines Arbeitgebers geprägt.

 

Vielleicht kommen noch andere regelmäßige Zahlungseingänge (Unterhalt, Mieterträge, Kindergeld, etc.) hinzu.

 

Den durchschnittlichen Kontostand kannst du „Pi mal Daumen“ abschätzen. Exakter ist es, wenn du den Kontostand der letzten drei Monate jeweils am Anfang und am Ende nimmst, addierst und durch sechs teilst.

 

Außerdem wirst du gefragt, ob du ein Konto mit oder ohne Kreditkarte möchtest. Du kannst auch angeben, dass das für dich nicht relevant ist. Mit dem Button „Girokonto vergleichen“ stößt du den Vergleich an.

 

Du bekommst dann alle für dich in Betracht kommenden Angebote aufgelistet:

 

  • mit dem Namen des Anbieters,
  • der Produktbezeichnung,
  • den aktuell geltenden Zinssätzen
  • und den pro Jahr zu erwartenden Kosten.

 

Manchmal können Neukunden auch einen (Willkommens-)Bonus erhalten. Das wird dir ebenfalls angezeigt, ebenso eine Angebotsbewertung.

 

Über den Button „zum Anbieter“ gelangst du schließlich auf die jeweilige Anbieterseite. Dort gibt es üblicherweise noch mehr Infos und du kannst dort direkt die Kontoeröffnung beantragen.

Kontowechselservice: Girokonto wechseln

Früher gehörte das Girokonto zu den Bankprodukten mit der höchsten Bindungswirkung. Das Konto wurde ungerne gewechselt - normalerweise nur, wenn es sich nicht vermeiden ließ, zum Beispiel bei einem Umzug. Dieses „Beharrlichkeit“ lässt sich einfach erklären.

 

Die Kontoinhaber scheuten den hohen Umstellungsaufwand. Jeder Kontowechsel bedeutete neue Daueraufträge, neue Einzugsermächtigungen bzw. Lastschriftmandate, neue Angaben zur Kontoverbindung gegenüber Arbeitgeber, Versicherungen und anderen Zahlungspflichtigen - kurz: einen Haufen Papierkram und viel Arbeit.

 

Kontowechselservice - die Bank hilft

 

Diese Mühe ist wesentlich einfacher geworden, seit es den gesetzlich verbindlichen Kontowechselservice gibt. Jeder Kontoanbieter - also jede Bank - ist seit 2016 auf der Grundlage des Zahlungskontengesetzes verpflichtet, seinen Kunden beim Kontowechsel zu helfen: mit einem - meist kostenlosen - Kontowechselservice.

 

Der Anspruch besteht aber nur für Privatkunden (Verbraucher), also nicht für Inhaber von Geschäftskonten.

 

Wie funktioniert der Kontowechselservice?

 

Idealtypisch bzw. laut Vorgaben so:

 

  1. eröffnest du ein neues Girokonto und beauftragst du deine neue Bank mit dem Kontowechselservice, fordert diese binnen zwei Geschäftstagen von deiner alten Bank eine Liste mit bestehenden Daueraufträgen und Lastschriftmandaten an;
  2. parallel dazu wird eine Übersicht über eingegangene Überweisungen und Lastschrifteinzüge auf dem Alt-Konto aus den letzten 13 Monaten angefordert;
  3. die neue Bank teilt der bisherigen Bank nach deinen Vorgaben mit, bis wann noch Transaktionen über das alte Konto abgewickelt werden sollen und wann dieses zu schließen ist;
  4. die bisherige Bank hat die angeforderten Informationen binnen fünf Geschäftstagen bereitzustellen und muss den Weisungen zur Abwicklung und Kontoschließung folgen;
  5. die neue Bank muss binnen fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Informationen entsprechende Daueraufträge für das neue Konto einrichten sowie Lastschriftempfängern und regelmäßigen Zahlern auf das Konto die neue Kontoverbindung mitteilen. Spätestens dann erfolgt die komplette Zahlungsabwicklung über das neue Girokonto.

 

Damit entfällt für dich das Gros der Arbeit bei der Kontoumstellung.

 

Kündigung des alten Kontos

 

Ein Girovertrag - die vertragliche Grundlage für das Girokonto - kann meist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In manchen Giroverträgen ist eine Kündigungsfrist vereinbart. Dann gilt diese.

 

Sie darf nicht länger als einen Monat betragen.

 

Fazit: ein Kontowechsel ist praktisch jederzeit kurzfristig möglich und wird von deiner neuen immer Bank unterstützt. Theoretisch musst du dein altes Konto gar nicht auflösen, um ein neues zu eröffnen. Meist bietet sich das aber aus Kostengründen an.

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

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