Effektivzinssatz

Die effektiven Kosten ermitteln

Jeder zahlt für einen Kredit, den er aufgenommen hat, Zinsen. In vielen Fällen sind dies allerdings nicht die einzigen Kosten, die einem Verbraucher entstehen, der sich bei seiner Bank verschuldet.

 

Außer dem Nominalzins als "Kreditgebühr" können bei der Kreditvergabe weitere Kosten anfallen. Diese müssen im Effektivzinssatz ausgewiesen werden, damit Kreditangebote besser vergleichbar sind.

 

In diesem Beitrag erfährst du, wie sich der Effektivzins zusammensetzt und was du von ihm für einen Angebotsvergleich erwarten kannst.

Die wichtigsten Punkte:

  • Der Effektivzins soll dem privaten Verbraucher Kostentransparenz bei Krediten verschaffen.
  • Beim Effektivzins werden neben dem Sollzins weitere Kosten des Kredits berücksichtigt.
  • Die Angabe des effektiven Zinses ist nach der Preisangabenverordnung bei Verbraucherkrediten vorgeschrieben.
  • Nicht alle Kosten der Kreditaufnahme werden im Effektivzins einkalkuliert.
  • Der Effektivzins allein ist für Angebotsvergleich nicht ausreichend.

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Was ist unter Effektivzinssatz zu verstehen?

Der Effektivzinssatz ist ein ausgewiesener Zinssatz, der die Gesamtkosten für eine Immobilienfinanzierung oder einen Ratenkredit transparent darstellen soll. In der Preisangabenverordnung (PAngV) ist festgelegt, welche Kosten im Effektivzinssatz einkalkuliert werden müssen.

 

Damit sollen Verbraucher in die Lage versetzt werden, die Gesamtkosten eines Kredits bei mehreren Angeboten miteinander vergleichen zu können. Er gibt an, wie hoch die jährlichen Gesamtkosten für einen Kredit sind, inklusive aller Gebühren und Nebenkosten.

 

Daher wird er auch als effektiver Jahreszins bezeichnet. Der Effektivzins ist somit der tatsächlich zu zahlende Zinssatz. Bei der Berechnung des Effektivzinses wird auch die Laufzeit eines Kredits berücksichtigt.

 

Der effektive Jahreszins setzt sich aus dem Nominalzinssatz, den Bearbeitungs- und Abschlussgebühren sowie weiteren Kosten (z. B. für eine Kreditversicherung) zusammen. Diese werden in Prozent des Kreditbetrages angegeben und addiert.

 

Daraus ergibt sich der sogenannte effektive Jahreszinssatz, der alle Kosten enthält, die bei der Kreditaufnahme anfallen.

 

Die Berechnung des Effektivzinses ist relativ komplex. Da Gebühren und Nebenkosten je nach Bank und Kreditart unterschiedlich hoch sein können, ist die konkrete Berechnung oft nur durch den Kreditgeber möglich.

 

Der Effektivzins muss bei Verbraucherdarlehen stets angegeben werden. So ist es in der Preisangabenverordnung (PAngV) vorgegeben. Bei einem festen Zinssatz ist dies der "effektive Jahreszins". Können sich die Kosten während der Laufzeit ändern, etwa bei variabel verzinsten Darlehen, wird vom "anfänglichen effektiven Jahreszins" gesprochen.

 

Preisangabenverordnung

 

Die rechtliche Grundlage Banken sind bereits seit vielen Jahren dazu verpflichtet, neben dem Sollzins auch den effektiven Jahreszins bei einem Kredit anzugeben. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Preisangabenverordnung.

 

Nach § 6 Absatz 1 müssen die Gesamtkosten in Form eines Zinssatzes pro Jahr für alle Verbraucherdarlehen, also Kredite an Privatpersonen, als effektiven Jahreszins angegeben werden.

 

Daneben ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Absatz 2 des § 492 in Verbindung mit Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB festgelegt, dass die Angabe des Effektivzinses bei Krediten für Verbraucher zwingend erforderlich und ein Teil des Vertrages ist.

Wie wird der Effektivzinssatz berechnet?

Der Effektivzins setzt sich aus dem Nominalzins und den weiteren Kosten für die Kreditbewilligung zusammen. Zusätzlich ist zu beachten, dass es sich bei der Angabe um eine Jahresbetrachtung handelt.

 

Das bedeutet, da gewöhnlich Monatsraten bezahlt werden, zahlt der Darlehensnehmer nicht am Jahresende seine Rate, sondern in monatlichen Raten vorab. Allein dadurch ergibt sich eine Differenz zwischen Nominalzins und Effektivzins.

 

In der Praxis erfolgt die Berechnung durch entsprechende Computerprogramme vom Kreditgeber. Mit der sogenannten Uniform-Methode kann der effektive Jahreszinssatz auch manuell näherungsweise ermittelt werden:

 

Effektivzins = (Gesamte Kreditkosten / Nettodarlehensbetrag) × (24 / (Laufzeit in Monaten + 1)) × 100 

 

Wer den Effektivzins selbst konkret errechnen möchte, sollte sich allerdings der im Internet verfügbaren Rechner bedienen.

Kosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt werden

Die Preisangabenverordnung verlangt, dass Anbieter von Krediten beim Berechnen des effektiven Jahreszinses den vom Kunden zu zahlenden Sollzins und alle anderen Kosten berücksichtigt.

 

Relevante Angaben, die beim Effektivzinssatz berücksichtigt werden müssen, sind:

 

  • Sollzins
  • Dauer der Zinsbindung
  • Tilgungsraten (Höhe)
  • Form der Zins- und Tilgungsverrechnung
  • Agio oder Disagio
  • Immobilienbewertungskosten, sofern Voraussetzung für das Darlehen
  • Kosten eines Kontos, sofern Voraussetzung für die Kreditbewilligung
  • Provisionen und weitere Beträge, die für die Vermittlung des Kredits gezahlt werden

 

Folgende Kosten müssen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden:

 

  • Bereitstellungszinsen
  • Kosten, welche der Kreditnehmer bei Nichterfüllung des Vertrages zu zahlen hat
  • Kosten für Versicherungen und sonstige zusätzliche Leistungen, die für die Kreditvergabe nicht vorausgesetzt wurden
  • Grundbuchgebühren und Notarkosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Welche Aussagekraft hat der Effektivzinssatz?

Die Effektivverzinsung ist ein gutes Mittel, um verschiedene Angebote für eine Baufinanzierung miteinander zu vergleichen. Denn sie zeigt, dass der Kredit nicht nur aus dem Sollzinssatz, sondern auch aus anderen Faktoren besteht, die letzten Endes die Höhe Ihrer monatlichen Rate beeinflussen.

 

Nicht alle Kosten der Immobilienfinanzierung im Effektivzins enthalten Der Effektivzinssatz ist jedoch keine verlässliche Größe, weil die Kosten und Gebühren, die in ihn einfließen, keine Einheitswerte sind. Dies ist vor allem für diejenigen von Bedeutung, die bauen wollen.

 

Bereitstellungs- und Teilauszahlungskosten sind zwar nicht im Effektivzinssatz ausgewiesen, sind aber dennoch von großer Bedeutung.

 

Der Effektivzins allein ist für einen Angebotsvergleich nicht ausreichend Wenn Banken spezielle Kosten anders darstellt, als in der Preisangabenverordnung (PAngV) bezeichnet, müssen sie derartige Kosten nicht im Effektivzinssatz einrechnen.

 

Dadurch haben Banken und Kreditinstitute die Möglichkeit, den Effektivzinssatz indirekt zu beeinflussen - was beim Sollzinssatz nicht der Fall ist.

 

Der Gedanke der Effektivverzinsung ist grundsätzlich positiv, allerdings kann man dabei nicht unterstellen, dass er tatsächlich alle relevanten Kosten umfasst. Die unterschiedlichen Zinssätze der Banken sind insofern nicht immer miteinander vergleichbar, da jede Bank ihre Kosten auf unterschiedliche Weise ausweist.

 

Daher lohnt sich beim Vergleich von Angeboten der Blick in die einzelnen preisbestimmenden Parameter.

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Über den Autor:

Ricardo Tunnissen

zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg

E-Mail: support@ricardotunnissen.de

LinkedIn: Profil ansehen

Ricardo Tunnissen kommt ursprünglich aus der Bankenwelt und arbeitete, bis zu Beginn seiner Selbständigkeit im Oktober 2018, als Trainee in der privaten Baufinanzierung, sowie der Firmen- und Gewerbekundenberatung einer Volksbank.

Während dieser Zeit erlangte er zudem den Kompetenznachweis zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA (GenoAkademie vorm. RWGA) und absolvierte ein Studium zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

 

Erfahre hier mehr über die fachliche Qualifikation und die berufliche Laufbahn des Autors.

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