DKB Konto kündigen

Die DKB Bank wird als Direktbank häufig genutzt und bietet Kunden ein breites Spektrum an Bankprodukten. Dennoch kann der Wunsch bestehen, das DKB Konto zu kündigen. Wie das funktioniert und was du beachten musst, erfährst du hier.

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Die wichtigsten Punkte:

  • Die DKB ist Deutschlands zweitgrößte Direktbank und bietet Kunden ein breites Spektrum an Bankleistungen: Kontoführung, Geldanlagen und Finanzierungen.
  • Kontokündigungen sind jederzeit und fristlos möglich, sofern nicht vertragliche Bestimmungen entgegenstehen.
  • Die Kündigung sollte aus Nachweisgründen immer schriftlich erfolgen, auch wenn dies nicht ausdrücklich verlangt ist.
  • Beim Neuabschluss von DKB-Produkten hast du ein 14tätgiges Widerrufsrecht. Eine Kündigung erübrigt sich.
  • Dieser Beitrag sagt dir, was du sonst noch beachten musst, wenn du dein DKB Konto kündigen willst.

DKB - Deutschlands zweitgrößte Direktbank

Die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft (DKB) wurde 1990 in Berlin noch in den letzten Monaten der DDR gegründet. Sie ist seit 1995 eine Tochter der Bayerischen Landesbank.

 

Unter deren Führung wurde sie zur bundesweit tätigen Direktbank ausgebaut. Mit mehr als 4,8 Mio. Kunden ist die DKB heute Deutschlands zweitgrößte Direktbank. Daneben betreibt die DKB auch Unternehmens- und Kommunalfinanzierung über 26 Standorte im gesamten Bundesgebiet. Privatkunden können neben Girokonto-Führung und Kreditkartennutzung bei der DKB Geldanlagen tätigen und Kredite aufnehmen.

DKB-Cash - Schlüsselprodukt der Kundenbeziehung

Das Schlüsselprodukt der DKB für Privatkunden ist das DKB-Cash-Konto*. Es handelt sich um ein Girokonto für den Zahlungsverkehr, für das im Rahmen der regulären Nutzung keine Gebühren berechnet werden (Stand Oktober 2021). Die DKB gehört damit zu den wenigen deutschen Instituten, die noch ein kostenloses Girokonto anbieten.

 

Das Konto ist mit einer Girokarte und einer DKB-Visa-Card* ausgestattet. Bei der Visa-Karte handelt sich um eine „echte“ Kreditkarte - eine sogenannte Charge-Karte mit monatlicher Abrechnung. Girokarte und Kreditkarte sind wie das DKB-Cash-Konto kostenlos, das heißt: es fallen keine Jahresgebühren an.

 

Ein Dispokredit ist beim DKB-Cash-Konto ebenfalls möglich. Kunden mit regelmäßigem monatlichem Zahlungseingang über 700 Euro („Kunden mit Aktivstatus“) zahlen einen etwas niedrigeren Zins als sonstige Kontoinhaber. Für Minderjährige und Studenten gibt es spezielle DKB-Cash-Varianten*: DKB-Cash u18 und das DKB-Cash Studierendenkonto.

Weitere Konten bei der DKB

Im Folgenden geben wir dir ein Überblick über weitere Privatkunden-Produkte der DKB. Hier gelten zum Teil unterschiedliche Kündigungsregelungen.

 

Geldanlagen bei der Bank

 

Die DKB bietet ihren Kunden klassische verzinsliche Geldanlagen einer Bank an. Wie generell sind auch die DKB-Zinsen bescheiden - eine Folge der EZB-Geldpolitik. Ab 50.000 Euro Einlage wird ein Verwahrentgelt berechnet (Stand Oktober 2021).

 

Anlageprodukte sind:

 

  • Tagesgeldkonten: als Ergänzung zum DKB-Cash-Konto;
  • Bank-Sparpläne: ab monatlich 25 Euro Sparleistung. Neben der laufzeitunabhängigen Verzinsung gibt es immer am Jahresende einen Zinsbonus abhängig von der Haltedauer;
  • Zuwachssparen: ab 500 Euro Einmalanlage. Der Zins ist für fünf Jahre garantiert. Zinsen werden dem Konto automatisch gutgeschrieben.

 

Wertpapiergeschäft und Wertpapier-Sparpläne

 

Bei der DKB kannst du ein kostenloses Online-Depot für deine Wertpapiere führen. Die Ausführung von Wertpapier-Orders ist dagegen gebührenpflichtig. Die DKB bietet auch Wertpapier-Sparpläne an. Möglich sind zum Beispiel ETF-Sparpläne oder Sparpläne mit konventionellen Fonds - auch aus unterschiedlichen Anlageklassen. Für das Wertpapiergeschäft wird ein Verrechnungskonto bei der DKB benötigt. Dafür bietet sich das DKB-Cash-Konto an.

 

Ratenkredite

 

Die DBK ermöglicht Privatkunden typische Ratenkredite („DKB-Privatkredit“) für die Finanzierung von Anschaffungen, Umschuldungen oder sonstigen Vorhaben. Kredite sind in einer Bandbreite von 2.500 Euro bis 65.000 Euro möglich und können mit Laufzeiten von 12 Monaten bis 120 Monaten gewählt werden. Der Zinssatz ist über die Laufzeit fest und bonitätsabhängig.

 

Baufinanzierungen

 

Baufinanzierungen sind bei der DKB ebenfalls möglich. In der Regel handelt es sich um typische Hypothekendarlehen mit regelmäßiger Tilgung und Zinsbindung (bis zu 30 Jahren). Bei den Konditionen unterscheidet die DKB zwischen Bestandskunden (mit DKB-Cash-Konto) und Fremdkunden. Die Zinshöhe ist außerdem bonitätsabhängig. Für Modernisierungsvorhaben bis 50.000 Euro wird der DKB-Privatkredit empfohlen.

 

Die DKB bietet auch Forward-Darlehen und Förderkredite gemäß KfW-Förderprogrammen.

 

Eine weitere Variante ist das DKB-Vario-Darlehen: hier ist der Zinssatz variabel und es besteht die Option, jederzeit in ein Darlehen mit Zinsbindung zu wechseln.

Die Kündigung in den AGB der DKB

Allen Kontobeziehungen mit der DKB liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB Deutsche Kreditbank AG (Stand 1. Oktober 2021) zugrunde. Darin wird auch das Thema Kündigung geregelt. In einigen Bereichen gelten darüber hinaus Sonderbedingungen und es sind ggf. vertragliche Kündigungsregelungen zu beachten.

 

Relevant sind vor allem zwei AGB-Kündigungsbestimmungen:

 

Auflösung der Geschäftsbeziehung Nr. 26 - Kündigungsrecht

  1. Ordentliche Kündigung

Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die DKB AG die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. …

2. Kündigung aus wichtigem Grund

Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Kunde als auch die DKB AG die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange des anderen Vertragspartners zu berücksichtigen. …

 

Kontobeziehungen, denen Vereinbarungen ohne eine feste Laufzeit oder besondere Kündigungsregelungen zugrunde liegen, können demnach jederzeit fristlos gekündigt werden. Darüber hinaus ist ausnahmsweise eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich, selbst wenn Kündigungsregelungen dagegen stehen. Für solche Ausnahmefälle gelten allerdings enge Grenzen.

DKB Konto kündigen - was gilt?

Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die Kündigungsmöglichkeiten bei DKB-Konten.

 

Gliederung nach Konto-/Produktbezeichnung und Kündigungsregelung bzw. Vertragsbeendigung

 

  • DKB-Cash-Konto: jederzeitige fristlose Kündigung möglich, gilt auch für die DKB-Visa-Card

 

  • DKB-Tagesgeldkonto: jederzeitige fristlose Kündigung möglich

 

  • DKB-Banksparplan: jederzeitige Sparplan-Beendigung und Kontoauflösung möglich

 

  • DKB-Wertpapier-Depot: jederzeitige fristlose Kündigung möglich, am besten im Rahmen des Depotwechselservice einer anderen Bank. Verrechnungskonto (DKB-Cash-Konto) ggf. mit dem Depot kündigen

 

  • DKB-Wertpapiersparpläne: jederzeitige Sparplan-Beendigung möglich. Die zugehörige Depot-Auflösung ist ebenfalls jederzeit möglich (s. Wertpapier-Depot)

 

  • DKB-Privatkredit (Ratenkredit): jederzeitige Sondertilgungen bis zur vollständigen vorzeitigen Rückzahlung möglich. Die DKB behält sich für nach dem 1.3.2021 beantragte Kredite eine Vorfälligkeitsentschädigung vor. Kündigungen des Kreditvertrags müssen schriftlich erfolgen.

 

  • DKB-Baufinanzierung: Während einer Zinsbindung sind vorzeitige Tilgungen und Darlehenskündigungen nicht vorgesehen. Ausnahme: es liegt ein berechtigtes Interesse vor. In diesem Fall wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Bei Zinsbindungen von länger als 10 Jahren ist - wie gesetzlich vorgeschrieben - eine Kündigung nach 10 Jahren mit 6 Monaten Kündigungsfrist möglich. Bei KfW-Förderdarlehen kann es eigene Kündigungsregelungen geben. Vario-Darlehen können jederzeit vorzeitig zurückgezahlt und gekündigt werden. Kündigungen von DKB-Baufinanzierungen sind stets schriftlich vorzunehmen.

 

In den AGB der DKB ist nur bei Kreditkündigungen explizit Schriftform vorgeschrieben. Aber auch bei anderen Produkten bzw. Konten empfiehlt sich aus Nachweisgründen die schriftliche Kündigung - d.h. die Kündigung per Brief (Einschreiben) oder notfalls per Fax (Sendebestätigung „Ok“ gilt als Nachweis). Ein E-Mail-Kündigung oder die telefonische Kündigung sind nicht „nachweissicher“. Nur Sparpläne können problemlos online beendet werden, das bedeutet aber noch keine Kontokündigung.

 

Diese muss immer gesondert erfolgen:

 

Hier die Adresse der DKB für Kündigungen:

 

Deutsche Kreditbank AG
10919 Berlin
E-Mail: info@dkb.de
Tel.: 030 120 300 00
Fax: 030 120 300 01

 

Die Kündigung sollte stets folgende Angaben enthalten:

 

  • Namen und Anschrift aller Kontoinhaber (wichtig bei Gemeinschaftskonten);
  • Kontonummer des/r gekündigten Kontos/en;
  • Referenzkonto für Überweisung des Restguthabens bzw. für Verrechnungszwecke;
  • ggf. Datumsangabe für Wirksamwerden der Kündigung;
  • Kontaktdaten (E-Mail/Telefonnummer: für ggf. erforderliche Abgleiche, Nachfragen);
  • persönliche Unterschrift des/r Kontoinhaber/s.

Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss

Als Privatkunde tätigst du deine Geschäfte mit der DKB in der Regel online. Auch Kontoeröffnungen oder Produktabschlüsse werden online beantragt. Hier steht dir grundsätzlich ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht gilt auch bei Kreditverträgen im Sinne des Verbraucherrechts.

 

Das heißt, du kannst noch bis zu zwei Wochen nach dem Abschluss einen Vertrag widerrufen. Ein Widerruf ist rechtlich gesehen zwar keine Kündigung - das Geschäft kommt dann einfach nicht zustande -, wirkt aber ähnlich. Bereits erfolgte Zahlungen und Kontoeinrichtungen müssen im Fall des Widerrufs rückgängig gemacht werden. Auch beim Widerruf empfiehlt sich die Schriftform.

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.

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