Wer sein Geld in Wertpapieren anlegt, benötigt dafür ein Depot. In diesem Artikel erfährst du, worauf du bei der Depotauswahl achten musst.
Die physische Lieferung und Aufbewahrung von Wertpapieren stellt heute die Ausnahme dar.
Die Zahl der in Deutschland verwalteten Wertpapierdepots lag Ende 2019 bei knapp 24 Millionen. Statistisch gesehen verfügt damit rund jeder dritte erwachsene Bundesbürger über ein Wertpapierdepot.
Die wichtigsten Punkte:
Bei einem Depot handelt es sich um ein Konto, auf welchem Wertpapiergeschäfte verbucht werden und welches die Bestände stichtagsbezogen anzeigt.
Der jeweilige Bestand ergibt sich als Saldo aus Bestandsveränderungen durch Käufe, Verkäufe und Umbuchungen.
Bei Investmentfonds wird ebenfalls ein Depotkonto geführt.
Hierfür hat sich die Bezeichnung Anlagekonto eingebürgert. Es handelt sich aber ebenfalls um ein Wertpapierdepot - mit der Besonderheit, dass es nur für Verbuchung von Fondsanteilen gedacht ist.
Die Führung von Wertpapierdepots ist die Kernleistung des sogenannten Depotgeschäftes, der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für Dritte (Kunden). Das Depotgeschäft ist ein typisches Bankgeschäft.
Gesetzlich ist es Kreditinstituten und solchen Finanzdienstleistern vorbehalten, die professionell Depotgeschäft, Abschlussvermittlung oder Finanzportfolioverwaltung betreiben.
Grundlage des Depotgeschäfts ist ein Depotvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Im Depotvertrag werden die einzelnen Aufgaben und Pflichten des Depot-Verwahrers (der Bank bzw. des Finanzdienstleisters) festgelegt.
Was das über Depotführung hinaus konkret bedeutet, erfährst du im Abschnitt „Welche Leistungen umfasst das Depotgeschäft?“
Wie beim Girokonto kann das Depotkonto als Einzelkonto oder als Gemeinschaftskonto - typischerweise von Eheleuten - geführt werden.
Natürlich können Eheleute auch getrennte Wertpapierdepots führen.
Wertpapiere im Depot lassen sich beleihen. Bestände dienen dann mit ihrem jeweiligen Beleihungswert als Kreditsicherheit und sind für Verfügungen blockiert. Häufig kommen solche Beleihungen im Zusammenhang mit Wertpapier- oder Effektenkrediten vor.
Dann wird ein entsprechender Kreditbetrag oder ein Kreditrahmen eingeräumt, um damit Wertpapiergeschäfte finanzieren zu können.
Bestände dienen dann mit ihrem jeweiligen Beleihungswert als Kreditsicherheit und sind für Verfügungen blockiert. Häufig kommen solche Beleihungen im Zusammenhang mit Wertpapier- oder Effektenkrediten vor. Dann wird ein entsprechender Kreditbetrag oder ein Kreditrahmen eingeräumt, um damit Wertpapiergeschäfte finanzieren zu können.
Der Depotvertrag bildet die Grundlage für die Leistungen des Verwahrers im Depotgeschäft. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB), dessen wesentlicher Gegenstand die Verwahrung (§ 688ff. BGB) ist.
Wertpapierverwahrung ist dabei eine besondere Art der Verwahrung. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Depotgesetzes (DepotG) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Verwahrers.
Im Depotgesetz gibt es nähere Bestimmungen zu den einzelnen Verwahrarten und zur Depotbuchführung.
Das praktische Depotgeschäft umfasst konkret
Sieht man das Depotgeschäft als Prozess, beginnt es mit dem Abschluss des Depotvertrags, der Eröffnung des Depotkontos und - sofern noch nicht vorhanden - des zugehörigen Verrechnungskontos (siehe hierzu den Abschnitt: „Depotkonto - nicht ohne Verrechnungskonto“).
Sobald die erste Wertpapierorder ausgeführt wurde, startet mit der Verbuchung die Verwahrung.
Die laufenden Verwaltungstätigkeiten hängen wesentlich von den Wertpapierarten im Depot ab.
Bei (Inhaber-)Aktien übernimmt der Depot-Verwahrer den Versand von Geschäftsberichten und Hauptversammlungseinladungen. Liegt eine entsprechende Kundenvollmacht vor, nimmt der Verwahrer das Depotstimmrecht wahr, ggf. gemäß besonderer Weisung des Aktionärs.
Weitere wichtige Aufgaben: die Einlösung von Dividendenansprüchen, Berücksichtigung von Kapitalmaßnahmen mit entsprechender Verbuchung und die Ausübung weiterer Aktionärsrechte (nach Weisung), zum Beispiel bei Bezugsrechten;
Bei Anleihen löst der Depot-Verwahrer Zins- und Rückzahlungsansprüche aus Anleihen an und verbucht sie. Dazu gehört auch die Beobachtung der Fälligkeit von Losanleihen.
bei Dividenden- und Zinszahlungen aus dem Besitz inländischer Wertpapiere nimmt der Depot-Verwahrer den Abzug und die Abführung der Kapitalertragsteuer (Abschlagsteuer) vor, wobei ein eventueller Freistellungsauftrag berücksichtigt wird. Bei Erträgen aus ausländischen Wertpapieren gelten besondere steuerliche Regeln.
Das Depotgeschäft endet mit der Kündigung des Depotvertrags und der Schließung des Wertpapierdepots – ggf. nach zuvor erfolgter Übertragung der Wertpapiere zu einem anderen Depot-Verwahrer (siehe hierzu den Abschnitt: „Depotwechsel und Depotübertrag")
Geschlossene Depots gehören ebenfalls zum Verwahrgeschäft von Banken. Die Bank verwahrt dabei im Kundenauftrag Gegenstände in feuer- und einbruchsicheren Tresorräumen, typischerweise in einem Bankschließfach.
In einem Schließfach können Wertpapiere, aber auch andere Dokumente, Urkunden, Edelmetalle und Schmuck sicher aufbewahrt werden. Wesentliches Merkmal ist, dass die Bank keine Kenntnis vom Inhalt des Schließfaches hat.
Geschlossene Depots unterliegen nicht den Vorschriften des Depotgesetzes. Es gelten aber die BGB-Vorschriften zur Verwahrung (§ 688ff. BGB)
Mindestens einmal pro Jahr muss dein Depot-Verwahrer dir einen Depotkontoauszug übermitteln, damit es für dich möglich ist, die Bestände abzustimmen. Der Auszug zeigt den Bestand für jede Wertpapierart im Depot zum jeweiligen Stichtag.
Anzugeben ist die genaue Bezeichnung des Wertpapiers, die Stückzahl, der Nennbetrag oder die Stückzahl und die Verwahrart. Üblicherweise werden auch der Kurs und der Kurswert zum Stichtag angegeben.
In der Regel werden Depotkontoauszüge kurz nach dem Jahreswechsel zur Verfügung gestellt und geben dann den Bestand zum Stichtag 31.12. wieder.
Oft erfolgt die Zusendung zusammen mit einer Ertragsaufstellung und der Jahressteuerbescheinigung, manchmal auch getrennt. Wenn du Wertpapiergeschäfte tätigst, erhältst du darüber jeweils eine gesonderte Abrechnung.
In einer Zeit, in der Wertpapierdepots bevorzugt online geführt werden, haben „papierne“ Aufstellungen, Auszüge und Abrechnungen allerdings stark an Bedeutung verloren. Heute ist es ohne Probleme möglich, sich tagesaktuell Depotbestände und -bewegungen direkt am Bildschirm anzeigen zu lassen.
Auszüge, Aufstellungen und Abrechnungen werden oft elektronisch zur Verfügung gestellt und lassen sich bei Bedarf ausdrucken. Im Gegensatz zur früheren Schriftformerfordernis genügt nämlich heute die Textform bei Mitteilungen. Der Versand von Papierbelegen und -mitteilungen erfolgt vielfach nur noch, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
Nicht zum Depotgeschäft gehört die qualitative Überwachung des Depotbestands, die Beratung zur Gestaltung des Wertpapier-Portfolios oder zu einzelnen Wertpapieren.
Die Wertpapier- und Anlageberatung ist eine eigenständige Dienstleistung, die zwar oft im Zusammenhang mit der Depotführung angeboten wird, aber nicht Gegenstand des Depotvertrags ist. Viele Depot-Verwahrer (Direktbanken, Online-Broker) bieten gar keine (persönliche) Beratung mehr an.
Ebenfalls nicht zum Depotgeschäft gehört Vermögensverwaltung. Das ist eine noch weitergehende Leistung als Wertpapier- und Anlageberatung. Vermögensverwaltung setzt oft die Führung eines Depots voraus.
Der Vermögensverwalter veranlasst dabei selbsttätig Anlagen und Wertpapier-Transaktionen auf einem Depot, gemäß den Leitlinien der mit dem Kunden vereinbarten Vermögensverwaltung.
Persönliche Vermögensverwaltung richtet sich in erster Linie an vermögende Privatkunden, als Robo Advice wird sie in automatisierter Form auch für Durchschnittsanleger angeboten.
Das Depotkonto dient stets nur der Verbuchung der wertpapiermäßigen Auswirkungen von Wertpapier-Transaktionen. Nicht erfasst werden die damit im Zusammenhang stehenden Zahlungsein- und -ausgänge. Dafür wird ein eigenes Verrechnungskonto benötigt.
Zahlungsausgänge im Wertpapiergeschäft
Zahlungseingänge im Wertpapiergeschäft
Es gibt auch Wertpapierveränderungen ohne Zahlungswirkung wie Umbuchungen, Zuteilung von Gratisaktien, Bezugsrechten usw.. Sie berühren das Verrechnungskonto nicht.
Es ist nicht zwingend, dass das Verrechnungskonto bei dem depotführenden Institut geführt wird. Viele Anbieter machen das allerdings zur Pflicht. Beim Verrechnungskonto kann es sich um ein normales Girokonto handeln, um ein Tagesgeldkonto, ein Sparkonto oder ein reines Verrechnungskonto.
Was möglich oder vorgesehen ist, hängt wiederum vom jeweiligen Anbieter ab.
Dient ein Girokonto als Verrechnungskonto, sind bei Zahlungseingängen aus dem Wertpapiergeschäft unmittelbar Verfügungen über die eingehenden Beträge möglich. Bei Sparkonten gilt dies eingeschränkt ebenfalls.
Bei Tagesgeldkonten oder reinen Verrechnungskonten muss erst eine Umbuchung oder Überweisung auf ein Konto erfolgen, das für Zahlungsverkehr genutzt werden kann.
Im Depot werden Wertpapierbewegungen und -bestände verbucht. Es handelt sich aber nur um die kontenmäßige Erfassung, nicht um die Wertpapiere selbst.
Das ist ähnlich wie beim Girokonto, bei dem Geldbewegungen und -bestände verbucht werden. Es handelt sich hier nicht um Bargeld in Form von Scheinen und Münzen, sondern nur um sogenanntes Buchgeld.
Wo sind dann deine Wertpapiere zu finden? Ein Wertpapier ist nichts anderes als eine Urkunde, in dem ein Vermögensrecht verbrieft wird. Die Bezeichnung „Wertpapier“ legt die Vorstellung einer physisch greifbaren, papiernen Dokuments nahe. Das ist nicht falsch.
Früher wurden Aktien oder Anleihen durchgängig und - Stück für Stück - in Papierform ausgegeben, zum Teil in aufwändiger Gestaltung. Manche dieser Wertpapiere sind inzwischen sogar begehrte Sammlerstücke.
Ein „klassisches“ physisches Wertpapier besteht aus einem Mantel und einem Bogen. Der Mantel ist die eigentliche Urkunde und verbrieft die Rechte aus dem Wertpapier. Der Bogen besteht aus Ertrags-Kupons (Zins- oder Dividendenkupons) und einem Erneuerungsschein (Talon) zur Anforderung neuer Kupons, wenn die alten verbraucht sind.
Um die Erträge zu erhalten, müssen die Kupons vom Bogen abgetrennt werden und bei einer Zahlstelle (in der Regel einer Bank) eingereicht werden. Dieses Geschäft findet bar am Bankschalter („über die Tafel“) ohne Konto- oder Depotbuchungen statt und wird daher als Tafelgeschäft bezeichnet - früher gängige Praxis, heute nur noch selten genutzt.
Heute ist die Ausgabe und Verwahrung von Wertpapieren in effektiven (Einzel-)Stücken die große Ausnahme. An ihre Stelle ist üblicherweise die sogenannte Girosammelverwahrung getreten.
Bei der Girosammelverwahrung werden gleiche Wertpapiere verschiedener Anleger zusammen bei einer zentralen Stelle - der sogenannten Wertpapiersammelbank - verwahrt.
Die Verwahrung erfolgt nach Wertpapiergattungen bzw. Wertpapierarten getrennt, nicht nach Depotbesitz. Wenn sich das betreffende Wertpapier in deinem Depot befindet, erwirbst du (nur) ein Bruchteils-Eigentum an dem Wertpapierbestand bei der Wertpapiersammelbank entsprechend deinem Depotbestand.
Auch bei der Girosammelverwahrung muss das Wertpapier nach wie vor in einer Urkunde verbrieft sein, es muss also tatsächlich ein Papier geben - heute fast immer als Global- bzw. Sammelurkunde. Dabei wird für eine ganze Wertpapieremission oder einen Teil davon nur eine einzige Urkunde ausgestellt.
Dies geschieht, um der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur Verbriefung zu genügen und ist wesentlich günstiger als die Verbriefung in Form von Einzelurkunden. Die Globalurkunde wird im Rahmen der Girosammelverwahrung ebenfalls bei der Wertpapiersammelbank hinterlegt.
In Deutschland gab es bis 1989 sieben Wertpapiersammelbanken. Diese schlossen sich damals zur Deutschen Kassenverein AG zusammen. Sie firmierte 1997 in Deutsche Börse Clearing AG um.
Die Deutsche Börse Clearing AG ist im Jahr 2000 mit der Luxemburger Abwicklungs- und Verwahrgesellschaft Cedel International fusioniert. Das neue Unternehmen heißt Clearstream International S.A., sitzt in Luxemburg und gehört zu 100 Prozent der Deutsche Börse AG.
Es nimmt die Girosammelverwahrung für inländische Wertpapiere in Deutschland und Luxemburg vor.
Die Streifbandverwahrung stellt eine Sonderverwahrung im Sinne des Depotgesetzes dar und ist nicht der Regelfall. Sie kommt noch bei Wertpapieren zum Einsatz, die nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind oder wo die Streifbandverwahrung ausdrücklich gewünscht wird. Voraussetzung ist, dass die Papiere als physische Stücke zuvor beim Verwahrer hinterlegt wurden.
Der Verwahrer muss die Papiere getrennt von anderen Wertpapieren aufbewahren und sie mit einer Banderole (Streifband, daher die Bezeichnung „Streifbandverwahrung“) kennzeichnen. Der Hinterleger bleibt Eigentümer der Papiere und hat einen entsprechenden Herausgabeanspruch. Er bekommt auf Verlangen genau die Papiere ausgeliefert, die er hinterlegt hat.
Die Wertpapierrechnung kommt bei ausländischen Wertpapieren zum Einsatz, die nicht an deutschen Börsen gehandelt werden können. Hier werden die Papiere zur treuhänderischen Verwahrung an Banken im Ausland gegeben.
Der sonst nötige Versand und die Verwahrung bei einer deutschen Stelle wären zu aufwändig und teuer.
Über die im Ausland verwahrten Papiere wird im Rahmen der sogenannten Wertpapierrechnung Buch geführt. Früher erfolgte das in Deutschland überwiegend über den Auslandskassenverein. Dessen Aufgaben werden inzwischen ebenfalls von Clearstream übernommen.
Das Depotgeschäft wird von den meisten Banken in Deutschland angeboten, die Bankgeschäfte für Privatbanken betreiben, sowie von weiteren Finanzdienstleistern.
Wesentliche „Player“ in diesem Bereich sind:
Hierzu zählen die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Unicredit Bank (Marke Hypovereinsbank) sowie eine Reihe weiterer Privatbanken mit vorwiegend regionaler Ausrichtung oder Fokussierung auf bestimmte Kundengruppen.
Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute in vorwiegend kommunaler Trägerschaft. Als zentrales Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe fungiert die DekaBank Deutsche Girozentrale.
Sie ist auch 100 Prozent-Eigentümer der Deka Investment, der Fondsgesellschaft der Sparkassen. Immobilienfonds werden über die Deka Immobilien Investment, eine weitere 100 Prozent-Tochter aufgelegt. Zur Abwicklung des Wertpapiergeschäfts nutzt ein Teil der Sparkassen die dwpbank Deutsche Wertpapierservice Bank.
Dazu zählen neben den Volks- und Raiffeisenbanken auch die Sparda-Banken, die psd-Banken sowie einige weitere Institute auf genossenschaftlicher Basis.
Zentrale Funktionen für das Wertpapiergeschäft der Gruppe erfüllt die DZ Bank, die sich dafür wiederum maßgeblich der dwpbank Deutsche Wertpapierservice Bank bedient. Für das Fondsgeschäft ist im genossenschaftlichen FinanzVerbund die Union Investment zuständig.
Direkt- und Online-Banken sind ein recht heterogene Gruppe, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass das Geschäft „direkt“ - das heißt ohne Filialpräsenz vor Ort und ohne persönliche Beratung – betrieben wird, heute fast ausschließlich online.
Viele Direktbanken sind mit anderen Banken und Finanzinstituten - zum Teil auch im Ausland - verbunden. Auch die sogenannten Autobanken arbeiten vorwiegend direkt. Bei den meisten Direkt- und Online-Banken ist Depotführung und Wertpapierhandel möglich.
Es kommt aber immer auf das jeweilige Geschäftsmodell an. Wegen ihrer „schlanken“ Aufstellung und vorteilhafter Kostenstrukturen ist die Depotführung oft besonders günstig.
Diese legen Investmentfonds auf und bieten sie als Kapitalanlage an. Für breite Anlegerkreise sind sogenannte Publikumsfonds gedacht, deren Vermögen wiederum selbst aus einer Vielzahl an Wertpapieren besteht. Anleger erwerben über den Fondskauf Anteile an dem Fondsvermögen.
Die Anteilsverwahrung erfolgt über Anlagekonten. Nicht selten beschränkt sich das Verwahrangebot auf Produkte des eigenen Hauses, wenn auch andere Fonds oder Papiere verwahrt werden, dann gegen extra Gebühr.
Viele Investmentgesellschaften sind mit Banken oder Bankengruppen verbunden, andere unabhängig.
Online-Broker sind Finanzdienstleister, die sich ganz auf Börsenhandel und Wertpapiergeschäft via Internet verlegt haben. Die Leistung beschränkt sich praktisch ausschließlich auf Verwaltung und Abwicklung, es gibt keine persönliche Beratung, allenfalls Wertpapierinformationen.
Einige Anbieter haben sich mit Billig-Angeboten als sogenannte Discount-Broker positioniert und sind besonders schlank aufgestellt. Die Depotführung ist hier oft kostenlos, es kommt aber auch auf die anderen Gebühren an.
Bei Wertpapierdepots stellt sich auch die Frage nach der Sicherheit. Das gilt umso mehr, wenn im Depot erhebliche Werte lagern, was nicht selten der Fall ist.
Die gute Nachricht ist, die Wertpapiere im Depot gehen nicht in das Eigentum des Depot-Verwahrers über. Sie bleiben dein Eigentum. Die Depotverwahrung ist ein Treuhandverhältnis. Die Werte im Depot sind daher stets getrennt von Vermögen und Schulden des Verwahrers. Sie sind im Insolvenzfall nicht Teil der Insolvenzmasse und Gläubiger haben keinen Zugriff. Insofern sind deine Papiere im Depot sicher.
Sicherheit bedeutet natürlich nicht, dass das Wertpapiergeschäft selbst risikolos ist. Jedes Wertpapiergeschäft hat seine spezifischen Risiken, die von der Art des Wertpapiers, dem Emittenten und der konkreten Wertpapierausgestaltung abhängen.
Das Risiko tritt vor allem in Form ungünstiger Kursentwicklungen und unter den Erwartungen liegender Erträge auf. Es kann sich im Extremfall im (nahezu) totalen Wertverlust zeigen.
Solltest du über Wertpapiere verfügen, die dein Depot-Verwahrer emittiert hat und wird dieser insolvent, dann sind sie selbstverständlich Teil der Insolvenzmasse - aber nicht wegen der Verwahrung, sondern wegen der verbrieften Vermögenansprüche an den insolventen Verwahrer.
Gerade bei Online-Brokern und Investmentgesellschaften ist es üblich, dass Papiere aus Kundendepots „auf Zeit“ verliehen werden. Entsprechende Bestimmungen, die das erlauben, finden sich in fast allen AGB der jeweiligen Depot-Verwahrer.
Die Leihe steht im Zusammenhang mit Wertpapierlieferpflichten bei Termingeschäften. Der Depot-Verwahrer kann durch das Leihgeschäft zusätzliche Erträge erwirtschaften, da dies natürlich nicht kostenlos geschieht.
Ein Risiko könnte dann entstehen, wenn der Entleiher während der Leihfrist insolvent wird und die Papiere nicht zurückgeben kann. Dieses Risiko wird durch die Stellung von Sicherheiten weitgehend ausgeschaltet.
Für die Beträge auf Verrechnungskonten gelten die gesetzlichen Regelungen zum Einlagenschutz. Damit sind Einlagen bis 100.000 Euro (bei Gemeinschaftskonten von Eheleuten bis 200.000 Euro) gegen Insolvenz des kontoführenden Instituts geschützt.
In der Regel dürfte dieser Schutz bereits ausreichen, um insolvenzbedingte Verluste zu vermeiden. Bei Bankkonten greift darüber hinaus der deutlich weitergehende Schutz durch die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken bzw. der faktische Institutsschutz bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Im Depotgeschäft fallen Gebühren an. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Gebühren, die für die eigentliche Depotverwahrung und -verwaltung in Rechnung gestellt werden, und den Gebühren, die im Zusammenhang mit Wertpapier-Transaktionen berechnet werden. Reine Depotgebühren sind unabhängig davon, wie oft und in welchem Umfang du Wertpapiergeschäfte betreibst.
Die Gebühren für den Wertpapierhandel orientieren sich dagegen üblicherweise an deinen Handelsaktivitäten.
Die Aufbewahrung und Verwahrung von Wertpapieren im Depot ist bei vielen Anbietern kostenlos. Das gilt insbesondere für Online- und Direktbanken sowie für Online- und Discount-Broker. Wenn Gebühren berechnet werden, gilt oft eine Pauschalgebühr oder eine Mindestgebühr unabhängig vom Depotkurswert.
Ein anderes Modell sind prozentuale Gebühren, die auf den Depotkurswert zu bestimmten Stichtagen berechnet werden. Manchmal findet man hier auch Prozentstaffeln, differenziert nach Depotwert, seltener nach Wertpapierarten.
Depotgebühren gehören zu den wenigen Bankgebühren, für die Umsatzsteuer anfällt. Preisangaben müssen dabei stets Endpreise darstellen (also inklusive Umsatzsteuer).
Bei den Transaktionsgebühren werden oft Mindestgebühren pro Order unabhängig vom Auftragswert berechnet. Ansonsten gelten prozentuale Transaktionsgebühren, zum Teil differenziert nach Wertpapierarten und mit Maximalgrenzen versehen.
Häufig werden Extra-Gebühren für bestimmte Auftragsvorgaben (Limit-Erteilung, Börsenausführung - oft nach Börsenplätzen unterschieden) berechnet.
Manchmal fallen auch zusätzliche oder höhere Gebühren an, wenn Wertpapier-Orders nicht online, sondern telefonisch oder schriftlich erteilt werden - Offline-Aufträge sind heute eher Ausnahme als Regelfall.
Viele Finanzinstitute bieten ihren Kunden mehrere Gebührenmodelle für Depotführung und Wertpapierhandel zur Auswahl an. Die Modelle sind in der Regel auf „Viel-Händler“, „Wenig-Händler“ und „Durchschnitts-Händler“ abgestellt. Nicht selten wird bei Wertpapier-Sparplänen - zum Beispiel ETF-Sparplänen - auf Ordergebühren ganz verzichtet.
Manche Anbieter werben auch mit zeitlich befristeten Aktionen zur Förderung ihres Depot- und Wertpapiergeschäftes. Neukunden erhalten dann zunächst besonders vorteilhafte Depotkonditionen oder Wertpapierorders werden für einen bestimmten Zeitraum verbilligt.
Es gibt inzwischen auch Flatrate-Angebote am Markt. Es können dann innerhalb der Flatrate entweder beliebig viele oder begrenzte Zahlen an Wertpapierorders ohne zusätzliche Gebühren erteilt werden. Manchmal schließt die Flatrate die Depotführung mit ein, manchmal nicht. Das zeigt, in diesem Bereich ist die Gebührenwelt bunt und vielfältig.
Anstatt Wertpapiere über die Börse zu kaufen oder verkaufen, bieten viele Finanzinstitute sogenannte Festpreis-Geschäfte an. Dabei werden die Papiere zu einem festgelegten Preis aus dem Bestand des jeweiligen Instituts gekauft bzw. in den Bestand verkauft.
Festpreis-Geschäfte findet man häufig bei Schuldverschreibungen, Zertifikaten und Fonds-Anteilen. Sie kommen aber auch bei Aktien und Derivaten vor. Bei Festpreis-Geschäften werden keine Gebühren berechnet.
Das bedeutet allerdings nicht, dass das Geschäft kostenlos oder gar günstiger ist als der Börsenhandel. Denn beim Festpreis werden stets Auf- bzw. Abschläge zum Börsenpreis mit einkalkuliert. Die Marge bildet die Ertragsquelle in diesem Geschäftsfeld.
Für den Depot-Vergleich empfiehlt sich stets, die Depot-Gebühren und die Order-Gebühren zusammen zu betrachten und dabei das eigene Handelsverhalten mit zu berücksichtigen.
Bist du ein fleißiger Trader, nutzt dir ein günstiges Depot wenig, wenn für Wertpapier-Orders hohe Gebühren berechnet werden.
Handelst du dagegen nur selten Papiere, spielen die Order-Gebühren für dich eine untergeordnete Rolle, es kommt dann vor allem auf niedrige Kosten der Depotführung an.
Genau auf diese unterschiedlichen möglichen Konstellationen ist unser Depot-Vergleich ausgerichtet.
Zu diesem Zweck wird dir ein Vergleichsrechner zur Verfügung gestellt, bei dem du zunächst einige Angaben zu deinem Handelsverhalten machen musst, um die besten Angebote aus der bestehenden Marktvielfalt herausfiltern zu können. Die Auswahl wird genau auf dein Handelsverhalten abgestellt.
Aber keine Angst: es werden nur wenige Angaben benötigt und aufwändige Recherchen sind auch nicht erforderlich. Es genügen überschlägige Schätzungen.
Die Depotgebühren sind häufig (prozentual) an das Depotvolumen gekoppelt.
Bei den meisten Gebührenmodellen fallen Gebühren pro Order an.
Einige Anbieter richten die Ordergebühren auch am Ordervolumen aus.
Online-Orders werden häufig anders (meist günstiger) bepreist als telefonische oder schriftliche Orders.
Ordergebühren hängen auch davon ab, an welchen Börsenplätzen der Auftrag abgewickelt werden soll.
Mit dem Button „Depots vergleichen“ stößt du dann den Depot-Vergleich an. Du bekommst eine Auflistung passender Anbieter sortiert nach den geschätzten Gesamtkosten für Depotführung und Wertpapierhandel pro Jahr. Bei jedem Depot-Angebot werden der Name des Anbieters und das jeweils ausgewählte Depot genannt.
Mit Hilfe des „Fünf-Sterne-Systems“ wird eine Bewertung des Angebots angezeigt. In der Bewertung werden die Kriterien Transparenz, Service, Weiterempfehlung und Online-Banking berücksichtigt. Die Einzelbewertungen für diese vier Bereiche kannst du ebenfalls abrufen. Sind Testsiegel vorhanden, wird das ebenfalls angezeigt.
Last but not least erfährst auf der Grundlage deiner Angaben die Kosten für die Depotführung p.a. und die (durchschnittlichen) Kosten pro Order. Auf Basis deiner (durchschnittlichen) Orders pro Jahr lassen sich daraus die Gesamtkosten berechnen - eine wesentliche Grundlage für den Depot-Vergleich.
Über den Button „zum Anbieter“ gelangst du direkt auf die jeweilige Anbieter-Homepage. Dort gibt’s in der Regel weitere Infos zum Depotangebot und zum Wertpapierhandel. Du kannst dort auch direkt die Depoteröffnung beantragen.
Die Online-Eröffnung eines Wertpapierdepots ist kein Problem. Die Anbieter stellen dafür auf ihrer Homepage eine entsprechende Antragsstrecke zur Verfügung, die meist selbsterklärend ist.
Benötigt werden Namens-, Adress- und Kontaktangaben. Außerdem wird - gesetzlich verpflichtend - nach Erfahrungen im Wertpapiergeschäft gefragt. Ebenfalls benötigt: die Steuer-ID (ggf. nachzureichen). Wer Steuer-Ausländer ist, muss das ebenfalls angeben.
Weiterhin werden Angaben zum Verrechnungskonto erfasst. Muss ein eigenes Verrechnungskonto bei dem Depot-Anbieter eröffnet werden, kann dies üblicherweise gleich mit beantragt werden.
Bist du Neukunde, ist außerdem eine Legitimationsprüfung mittels Personalausweis erforderlich.
Dafür wird entweder das Postident-Verfahren oder das Videoident-Verfahren genutzt. Beim Postident-Verfahren legitimierst du dich in einer Poststelle. Beim Videoident-Verfahren erfolgt die Legitimation direkt am Bildschirm.
Mit der Kenntnisnahme der Datenschutz-Informationen und der Bestätigung, mit den Bedingungen des Depotvertrags und den AGB einverstanden zu sein, wird der Antragsprozess abgeschlossen. Üblicherweise erhältst du dann binnen weniger Tage die Zugangsdaten getrennt per Post (aus Sicherheitsgründen!).
Mit den Daten kannst du das Depot freischalten und der Wertpapierhandel kann starten. Bei Filialbanken ist natürlich auch noch die klassische Depoteröffnung am Bankschalter möglich.
Vielleicht hast du schon ein Wertpapierdepot und möchtest jetzt zu einem Anbieter mit besseren Konditionen wechseln. Das ist einfacher als du vielleicht denkst. Bei Depotverträgen gibt es üblicherweise keine Kündigungsfristen. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit beendet werden.
Um das Depot zu wechseln, musst du zunächst ein Depot bei einem anderen Anbieter eröffnen. Wie das einfach und bequem online funktioniert, ist im vorhergehenden Abschnitt beschrieben worden. Viele Anbieter haben einen Depotwechsel-Service.
Manchmal werden sogar Wechselprämien gezahlt.
Beim Depotwechsel-Service musst du nur ein Formular ausfüllen - das ist oft ebenfalls online möglich -, in welchem du deine alte Depotadresse angibst und deinen neuen Depotanbieter beauftragst, sich um die Übertragung der Wertpapiere zu kümmern. Die setzt sich dann mit der alten depotführenden Stelle in Verbindung.
Du hast mit dem Vorgang nichts weiter zu tun. Natürlich kannst du auch deinen bisherigen Depot-Verwahrer mit der Übertragung beauftragen.
Die Übertragung ist in der Regel binnen weniger Tage erledigt. In Einzelfällen dauert es auch wenige Wochen. Der alte Verwahrer darf für den Depotwechsel keine Gebühren berechnen. Dazu existiert ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2004.
Grund: der Verwahrer ist gesetzlich zur Herausgabe der Wertpapiere verpflichtet, die Herausgabe ist keine bepreisbare Leistung.
Das gilt natürlich nur bei Wertpapieren, die im Inland verwahrt werden. Bei der Übertragung von Wertpapieren aus ausländischen Depots können ggf. Gebühren anfallen.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
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Ricardo Tunnissen
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
E-Mail: support@ricardotunnissen.de
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Ricardo Tunnissen kommt ursprünglich aus der Bankenwelt und arbeitete, bis zu Beginn seiner Selbständigkeit im Oktober 2018, als Trainee in der privaten Baufinanzierung, sowie der Firmen- und Gewerbekundenberatung einer Volksbank.
Während dieser Zeit erlangte er zudem den Kompetenznachweis zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA (GenoAkademie vorm. RWGA) und absolvierte ein Studium zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.