„Mehr Netto vom Brutto“ - mit diesem Slogan zog eine Partei vor Jahren in den Bundestagswahlkampf. Tatsächlich macht Brutto und Netto einen erheblichen Unterschied - welchen und was Brutto Netto Rechner in diesem Zusammenhang leisten können, erfährst du in diesem Beitrag.
Die wichtigsten Punkte:
Viele Begriffe, die mit Geld und Finanzdingen zu tun haben, stammen aus dem Italienischen - so auch die Worte „brutto“ und „netto“.
Die Erklärung: das moderne Finanzwesen wurde im mittelalterlichen Norditalien erfunden. Das Gegensatz-Paar „brutto“ und „netto“ bedeutet auf Deutsch übersetzt so viel wie „unrein, unglatt“ und „rein, glatt“.
Im Finanzwesen bezeichnet „brutto“ immer einen Betrag vor Abzügen, „netto“ dagegen den Betrag, der nach Abzügen tatsächlich übrig bleibt.
Daraus folgt logisch: Nettobeträge sind durchweg niedriger als Bruttobeträge. Die Abzüge können je nach zugrundeliegendem Sachverhalt unterschiedlich begründet sein: durch Steuern und Abgaben, durch Kosten oder Inflation.
Brutto Netto Kalkulationen findet man meist im Zusammenhang mit Lohn und Gehalt, aber auch bei Kapitalanlagen und Immobilien-Investments. In der Regel geht es immer darum herauszufinden, was nach Abzügen netto von einem Bruttobetrag übrig bleibt. Brutto Netto Rechner erleichtern die Kalkulation.
Lohn und Gehalt sind für Brutto Netto Betrachtungen prädestiniert - nicht nur weil ein deutliche Lücke zwischen „brutto“ und „netto“ klafft.
Die Berechnung, wie viel Gehalt nach Abzügen verbleibt, ist auch für weitere Fragestellungen wichtig - zum Beispiel für die Haushaltsplanung, bei der Prüfung der Tragfähigkeit von Finanzierungen (insbesondere Immobilienfinanzierungen) oder bei Entscheidungen über Anschaffungen.
Es gibt bei Lohn und Gehalt zwei Abzugskategorien, die die Brutto Netto Berechnung maßgeblich prägen: Steuern und Sozialabgaben. Die Steuerbelastung resultiert bei Arbeitnehmern aus der Einkommensteuer, ggf. zzgl. Kirchensteuer, und bei höheren Einkommen zusätzlich aus dem Solidaritätszuschlag.
Bei der privaten Kranken(voll)versicherung und bei der privaten Pflegepflichtversicherung sind Arbeitgeberzuschüsse bei der Berechnung mit zu berücksichtigen. Bei Beamten entfallen Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht in der Regel eine Privatversicherung. Statt des Arbeitgeberzuschusses gibt es die Beihilfe, die indirekt über die „Beamtentarife“ bei der Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt wird.
Schwierig sind Brutto Netto Berechnungen bei Freiberuflern und Selbständigen, da das Einkommen schwankt. Hier kann man höchstens von wahrscheinlichen Verdiensten auf Basis von Schätzungen oder Vergangenheitsdaten ausgehen.
Beides hat begrenzte Aussagekraft. Zudem sind diverse Besonderheiten bei Sozialabgaben zu berücksichtigen, die zum Teil von der jeweils ausgeübten Tätigkeit abhängen.
Fazit: standardisierte Brutto Netto Rechner machen in diesem Bereich wenig Sinn, zweckmäßiger ist die individuelle Berechnung.
Die Steuerbelastung mit Einkommensteuer hängt bei Arbeitnehmern neben der Einkommenshöhe von verschiedenen Faktoren ab:
Es gibt sechs Steuerklassen. Für Singles ohne Kinder gilt üblicherweise Steuerklasse I, mit Kindern Steuerklasse II. Ehepaare werden entweder Steuerklasse IV zugeordnet oder sie nutzen bei stark unterschiedlichen Einkommen die Aufteilung in Steuerklasse III und V für den „Splitting-Effekt“. Steuerklasse VI gilt für Nebenverdienste.
Hier gilt zum einen der steuerliche Grundfreibetrag, zum anderen besteht die Möglichkeit, sich Freibeträge für bestimmte steuermindernde Ausgaben auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, die dann bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden, zum Beispiel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für Unterhalt an einen geschiedenen/getrennt lebenden Partner.
Pro Kind steht Eltern ein Kinderfreibetrag (zzgl. Erziehungsfreibetrag) zu. Der Freibetrag wird normalerweise hälftig aufgeteilt oder auf Antrag einem Elternteil zugeordnet. Das Kindergeld wird mit der Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag verglichen. Es zählt der jeweils höhere Betrag. Der Kinderfreibetrag kann ebenfalls auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt Kirchensteuer. Die Höhe der Kirchensteuer ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. In Bayern und Baden-Württemberg gelten niedrigere Steuersätze und einige Länder haben „Kappungsregelungen“, die bei höheren Einkommen Anwendung finden.
Die durchschnittliche Abgaben- und Steuerbelastung von Arbeitnehmern lag 2021 in Deutschland bei 32,2 Prozent. Das heißt, vom Bruttoeinkommen blieben nach Abzügen im Schnitt noch 67,8 Prozent oder gut zwei Drittel als Nettoeinkommen übrig.
Quelle: www.sozialpolitik-aktuell.de
Diese Faktoren reichen im Allgemeinen für eine überschlägige Berechnung des Nettoeinkommens aus. Brutto Netto Rechner, die „more sophisticated“ sind, berücksichtigen auch noch andere Größen, insbesondere:
Sind nicht als Geldzahlung erfolgende Arbeitgeberleistungen, die Teil der Vergütung darstellen und in der Regel versteuert werden müssen. Typische Beispiele: ein Firmenwagen, ein Firmen-Notebook oder -Handy, eine Dienstwohnung usw..
Für die Berücksichtigung geldwerter Vorteile bei der Besteuerung gelten zum Teil spezielle Regelungen. Geldwerte Vorteile werden üblicherweise in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ausgewiesen.
Sind als Arbeitgeberleistung steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das gilt nicht für Eigenbeiträge zu den vermögenswirksamen Leistungen. Diese Beträge gelangen aber nicht zur Auszahlung, sondern fließen ebenfalls in den VL-Vertrag und mindern daher das Nettoeinkommen.
Hier wird in der Regel auf die Direktversicherung als Durchführungsweg abgestellt. Beiträge zur Direktversicherung erfolgen (bis zu bestimmten Grenzen) vom Bruttolohn. Es findet kein Steuer- oder Sozialabgabenabzug statt. Leistungen des Arbeitgebers sind dem Bruttolohn hinzuzurechnen. Die Beitragsleistung insgesamt mindert den Nettolohn, weil sie in die Direktversicherung fließt und nicht zur Auszahlung gelangt.
Viele Berechnungsgrößen und -faktoren sind nicht statisch, sondern verändern sich im Zeitablauf. Das gilt nicht nur für das (Brutto-)Einkommen selbst. Der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag werden (fast) jährlich angepasst.
Häufige Anpassungen gibt es auch bei den Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Andere Größen wie die Beitragssätze in der Sozialversicherung ändern sich weniger häufig, sind aber durchaus veränderlich.
Schließlich können auch veränderte Lebensumstände die Brutto Netto Berechnung beeinflussen. Einkommensanpassungen oder -veränderungen, Steuerklassenänderungen - zum Beispiel im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung -, zusätzlicher Nachwuchs oder Volljährigkeit bzw. das Ende der Berufsausbildung bei Kindern und andere Ereignisse mehr wirken sich auf das Nettoeinkommen aus.
Brutto Netto Rechner müssen in ihren Algorithmen solche Änderungen berücksichtigen - entweder durch entsprechende Software-Anpassungen oder bei den angebotenen Eingabemöglichkeiten. Welche Option gewählt wird, ist u.a. eine Frage der Funktionalität und Bedienerfreundlichkeit.
Erst aus der zusammengefassten Betrachtung von Steuern, Anlagekosten und Inflation ergibt sich der tatsächliche Erfolg der Kapitalanlage. Die Ergebnisse sind oft ernüchternd. Dazu ein einfaches
Beispiel:
Angenommen sei eine Kapitalanlage von 50.000 Euro mit einer Anlagedauer von 10 Jahren. Die Bruttorendite betrage 4 Prozent, Kapitalerträge sollen wieder zu den gleichen Bedingungen reinvestiert werden (Zinseszinseffekt). Anlagekosten fallen keine an.
Die Inflation liege kontinuierlich bei 3 Prozent. Der Sparerfreibetrag von 801 Euro für Singles soll voll für Erträge aus der Anlage zur Verfügung stehen. Es gelte nur die Abgeltungssteuer von 25 Prozent (kein Kirchensteuerabzug).
Dann ergibt sich am Ende folgendes Ergebnis: es sind (Brutto-)Erträge in Höhe von 19.395,83 € angefallen. Davon sind 3.929,53 € an Steuern abgezogen worden. Der Nettoerfolg beläuft sich daher auf 15.466,30 Euro. Das entspricht einer Nettorendite von 2,7 %. Diese Berechnung bezieht sich aber nur auf Nominalwerte, also vor Berücksichtigung von Inflation.
Der Wertverlust durch Inflation beläuft sich - bezogen auf Anlagesumme und Erträge - auf 16.753,22 €. Der heutige Wert des Endvermögens in Höhe von 65.466,30 € beträgt demnach 48.713,08 €. Das entspricht einem realen Verlust von 1.286,92 €. Das Beispiel macht zugleich deutlich, welche Angaben eine Brutto Netto Rechner für Kapitalanlagen berücksichtigen muss.
Auch bei Immobilien als Kapitalanlagen gibt es Brutto- und Netto-Betrachtungen. Hier interessieren vor allem Brutto- und Nettoerträge sowie Brutto- und Nettorenditen.
dem laufenden Mietertrag und dem Ertrag durch Wertsteigerung im Zeitablauf, der erst beim Verkauf des Objektes zum Tragen kommt. Brutto Netto Berechnungen beziehen sich dabei oft nur auf die Mieterträge bzw. Mietrenditen.
Erträge durch Wertsteigerung lassen sich nämlich nur schwer kalkulieren. Die Wertentwicklung eines Objektes hängt von der allgemeinen Marktentwicklung ab, die sich vor allem auf längere Sicht kaum zutreffend vorhersagen lässt.
Eine Prognose ist zumindest mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Es reicht nicht, die Wertentwicklung der Vergangenheit einfach nur auf die Zukunft zu projizieren. Nicht selten ist ein späterer Verkauf des Objektes durch den Investor auch gar nicht beabsichtigt.
Bei den Mieterträgen bzw. Mietrenditen ist eine vergleichsweise sichere Kalkulation möglich. Mietverhältnisse sind oft mittel- bis langfristig angelegt und Mietanpassungen unterliegen einer starken Regulierung. Bedingungen und Möglichkeiten für Mietänderungen sind daher bekannt.
Fortschreibungen der heutigen Situation bei Vermietung in die Zukunft - ggf. unter Berücksichtigung von Dynamisierungsfaktoren - sind so mit weniger Unsicherheiten behaftet als Prognosen zur Wertentwicklung des Objekts.
Der Brutto(miet-)ertrag bei Mietimmobilien ist die Jahreskaltmiete - der Betrag, den Mieter für das reine Wohnrecht zahlen müssen. Um zum Netto(miet-)ertrag zu gelangen, müssen die dem Vermieter durch Vermietung entstehenden Kosten abgezogen werden.
Diese Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden und gehen daher zu Lasten des Vermieters. Wenn man sie von der Jahreskaltmiete bzw. dem Bruttoertrag abzieht, gelangt man zum Reinertrag bzw. zum Nettoertrag auf Jahresbasis. Steuern sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Die Vermieterkosten sind steuerlich absetzbar. Besteuert wird daher nur der Nettoertrag.
Hier kommt der individuelle Einkommensteuersatz zur Anwendung. Was nach dem Steuerabzug verbleibt, ist der Nettoertrag nach Steuern. Bei Brutto Netto Rechnern Immobilien wird wegen der „Individualität“ der Besteuerung oft nur die Vorsteuer-Kalkulation angeboten.
Bei der Mietrendite wird der Mietertrag ins Verhältnis zu den Anschaffungskosten des Objektes gesetzt und als Prozentwert auf Jahresbasis ausgedrückt. Die einfache Formel dafür lautet:
Auch hier kann man eine Brutto(miet-)rendite und eine Netto(miet-)rendite unterscheiden.
Die Bruttorendite setzt die Jahreskaltmiete (Bruttoertrag) einfach ins Verhältnis zum Kaufpreis für die Immobilie. Die Formel lautet:
Dieser Wert ist aber allenfalls ein Indikator für die „Rentierlichkeit“ der Vermietung. Um zu einem „realistischen“ Wert für den Anlagerfolg zu kommen, müssen zum einen die Kosten der Vermietung berücksichtigt werden, zum anderen die Kaufnebenkosten. So lässt sich die Nettorendite berechnen.
Auch hier ist wiederum eine Betrachtung vor Steuern und nach Steuern möglich.
Die Kaufnebenkosten können beträchtliche Summen ausmachen und beeinflussen die Netto(miet-)rendite erheblich. Sie setzen sich zusammen aus der Grunderwerbsteuer, den Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. der Maklercourtage.
Unter Umständen sind auch noch weitere Kosten wie zum Beispiel Erschließungsbeiträge, Vermessungskosten usw. zu berücksichtigen. 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises - diese Höhe können die Kaufnebenkosten durchaus erreichen.
Den Einfluss auf die Netto(miet-)rendite zeigt folgendes Beispiel:
Angenommen sei eine Jahreskaltmiete (Bruttoertrag) von 24.000 Euro. Die jährlichen Kosten für Instandhaltung, Hausverwaltung und Leerstände mögen sich auf 8.200 Euro belaufen. Es verbleibt ein Reinertrag von 15.800 Euro (Nettoertrag). Der Kaufpreis des Objektes betrage 500.000 Euro, die Kaufnebenkosten 50.000 Euro. Daraus errechnet sich:
Ricardo Tunnissen
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
E-Mail: support@ricardotunnissen.de
LinkedIn: Profil ansehen
Ricardo Tunnissen kommt ursprünglich aus der Bankenwelt und arbeitete, bis zu Beginn seiner Selbständigkeit im Oktober 2018, als Trainee in der privaten Baufinanzierung, sowie der Firmen- und Gewerbekundenberatung einer Volksbank.
Während dieser Zeit erlangte er zudem den Kompetenznachweis zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA (GenoAkademie vorm. RWGA) und absolvierte ein Studium zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachliche Qualifikation und die berufliche Laufbahn des Autors.
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