Wer jung, gesund und aktiv ist, kann sich kaum vorstellen einmal berufsunfähig zu werden. Ein Grund, warum die Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko oft vernachlässigt wird.
Lieber spart man sich die Beiträge für die Versicherung und gibt das Geld für etwas anderes aus. Das muss man allerdings später unter Umständen bitter bereuen. Warum guter Berufsunfähigkeitsschutz existenziell wichtig ist und wie du einen Berufsunfähigkeitsversicherung-Vergleich durchführst - wir sagen es dir hier!
Die wichtigsten Punkte:
Ein reguläres Berufsleben dauert mehrere Jahrzehnte. Wer diesen langen Zeitraum ohne ernsthafte Erkrankungen und Zeiten der Berufsunfähigkeit hinter sich bringt, darf sich glücklich schätzen. Denn das ist alles andere als selbstverständlich. Die Wahrscheinlichkeit, länger krank oder berufsunfähig zu werden, steigt mit zunehmendem Alter deutlich an.
Dabei spielt auch die Art der Tätigkeit eine Rolle. Manchmal reichen die physischen Kräfte nicht mehr, um den Beruf auszuüben, immer häufiger ist Berufsunfähigkeit aber psychisch bedingt - gerade in White-Collar-Berufen.
Früher waren Erkrankungen des Bewegungsapparates der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit. Das galt in einer Zeit, in der Arbeit noch vielfach durch körperlichen Einsatz geprägt war. Hier forderten die Jahre hoher physischer und oft einseitiger Belastung ihren Tribut.
Davon sind gerade Arbeitnehmer betroffen, die überwiegend am Schreibtisch tätig sind. Arbeitsverdichtung, Arbeitsüberlastung, Erfolgs- und Termindruck sowie verschwimmende Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit führen häufig zu Problemen, die im Extremfall in die Berufsunfähigkeit führen.
Im Schnitt ist nach Erkenntnissen der Deutschen Rentenversicherung jeder fünfte Arbeitnehmer vor Rentenbeginn vorübergehend oder dauerhaft von Berufsunfähigkeit betroffen.
Wer meint, es bestehe bei Berufsunfähigkeit eine gute soziale Absicherung, unterliegt einem grundlegenden Irrtum. Wohl in keinem Bereich ist das deutsche Sozialsystem so lückenhaft wie hier. Die frühere Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente ist zum 31. Dezember 2000 abgeschafft worden. Nur vor 1961 Geborene haben im Rahmen des Bestandsschutzes noch Anspruch. Für alle später Geborenen besteht seitdem allenfalls Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: in der Regel fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge. Die Rente erhält nur, wer weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Tätigkeit ausüben kann.
Selbst wenn du diese restriktiven Bedingungen erfüllst, ist die zu erwartende Leistung mehr als bescheiden. Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung belief sich die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente 2019 auf 851,16 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung lag die Durchschnittsrente bei 549,83 Euro.
Das sind Beträge, für die der Spruch gilt: „zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig.“ Wer nicht über entsprechende Rücklagen verfügt, droht bei Berufsunfähigkeit sehr schnell zum Sozialfall zu werden. Deshalb ist private Absicherung in diesem Bereich so wichtig. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Existenzsicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt im Prinzip jeder, dessen finanzielle Existenz maßgeblich vom eigenen Erwerbseinkommen abhängt. Dies gilt unabhängig davon, ob die berufliche Tätigkeit mehr durch körperliche oder mehr durch geistige Arbeit geprägt ist. Bei beiden Ausprägungen kann Berufsunfähigkeit auftreten, nur die Ursachen sind oft unterschiedlich.
Bei Eheleuten bzw. Familien sollte ein Allein- oder Hauptverdiener immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Auch wenn beide arbeiten, macht die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für mindestens einen Partner Sinn. Die konkrete Ausgestaltung und die sinnvolle Rentenhöhe hängen von der jeweiligen Konstellation ab.
Im Hinblick auf den beruflichen Status gilt folgendes:
Sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, da - wie schon gesagt - die Erwerbsminderungsrente auf keinen Fall ausreicht, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt nicht mal die nötigsten Ausgaben ab.
Müssen für ihre finanzielle Existenzsicherung zu 100 Prozent selbst sorgen. Bei ihnen besteht nicht einmal ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Umso wichtiger ist, mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung selbst vorzusorgen.
Haben oft Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder auf Erwerbsminderungsrente im Rahmen der Künstlersozialversicherung. Die Berufsunfähigkeitsrente der Versorgungswerke ist vergleichsweise großzügig bemessen, die Voraussetzungen sind aber so restriktiv, dass sie nur selten erfüllt werden.
Gängiger Spruch: „Man muss schon mit dem Kopf unter dem Arm kommen, um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten“. Deshalb empfiehlt sich ergänzend eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die großzügiger bei den Anspruchsvoraussetzungen ist.
Das Beamtenrecht kennt den Begriff Berufsunfähigkeit nicht, wohl aber Dienstunfähigkeit. Beide Begriffe sind nicht deckungsgleich, weisen aber erhebliche Überschneidungen auf. Die „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich für Beamte nicht. Sie benötigen ggf. eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Mehr dazu erfährst du im Abschnitt: Für Beamte: die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Können auch schon berufsunfähig werden, selbst wenn das Risiko im jungen Alter vergleichsweise gering ist. Dafür sind die Einstiegskonditionen besonders vorteilhaft. So günstig lässt sich später nie wieder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen aus dem teilweisen oder vollständigen Verlust der Berufsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.
Liegt der Versicherungsfall vor, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente - in der Regel bis zum Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung. Die Höhe der Rente und die Dauer der Rentenzahlungen werden im Versicherungsvertrag vereinbart.
Oft geht der Berufsunfähigkeit eine mehr oder weniger längere Erkrankung voraus, in der bereits Krankengeld oder - bei einer privaten Krankentagegeldversicherung - Krankentagegeld als Lohnersatzleistung bezogen wurde.
Die Frage, wann eine längere Erkrankung in Berufsunfähigkeit mündet, ist nicht immer einfach zu beantworten. Das gesetzliche Krankengeld wird maximal 78 Wochen bzw. 19,5 Monate gezahlt.
In den GDV-Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand 14.11.2019) ist Berufsunfähigkeit wie folgt definiert:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Berufsfähigkeit die Versicherung abgeschlossen ist) infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer [und/oder: mindestens ... Monate/Jahre] ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens …% ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Der bisherigen Lebensstellung entspricht nur eine Tätigkeit, die in ihrer Vergütung und sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der bislang ausgeübten Tätigkeit absinkt.“
(§ 2 Abs. 1 Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung)
In vielen Tarifen tritt die Berufsunfähigkeit ein, wenn der Beruf nicht mehr zu mindestens 50% ausgeübt werden kann. Bei der (voraussichtlichen und ärztlich nachzuweisenden) Dauer der Berufsunfähigkeit sind in Verträgen häufig mindestens sechs Monate gefordert.
Vielen Berufsunfähigkeits-Tarifen liegen die GDV-Musterbedingungen zugrunde - zum Teil mit Modifikationen. Es gibt aber auch eigene Bedingungswerke. Ein Blick in das berühmte „Kleingedruckte“ ist immer zu empfehlen - gerade bei der Definition der Berufsunfähigkeit.
In manchen Bedingungswerken - vor allem in älteren - findet sich bei der Definition der Berufsunfähigkeit statt der zuvor genannten Formulierung
„… und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. …“
die - so oder in ähnlicher Form gestaltete - Regelung
„…und außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. …“
Das klingt für den juristischen Laien fast wie das Gleiche, bedeutet aber einen gravierenden Unterschied. Bei der ersten Formulierung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und der Versicherungsnehmer tatsächlich auch keine andere der bisherige Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausgeübt.
Geht der Versicherungsnehmer dagegen einer entsprechenden Beschäftigung nach, kann er auf diese Tätigkeit verwiesen werden. Der Versicherer ist in diesem konkreten Fall von der Leistung frei, ansonsten nicht.
Bei der zweiten Formulierung ist der Versicherer von der Leistung frei, solange der Versicherungsnehmer noch in der Lage ist, (irgendeine) seiner bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit auszuüben - unabhängig davon, ob er tatsächlich eine solche Tätigkeit ausübt oder nicht.
Solange die (abstrakte) Möglichkeit einer solchen Beschäftigung besteht, kann der Versicherungsnehmer darauf verwiesen werden und der Versicherer muss nicht leisten.
Es versteht sich von selbst, dass bei der konkreten Verweisung - im ersten Fall - der Versicherungsschutz sehr viel besser ist als bei der sogenannten abstrakten Verweisung - im zweiten Fall.
Der Versicherer kann hier notfalls auch auf berufsfremde Tätigkeiten verweisen und die realen Beschäftigungschancen spielen für die Leistungspflicht keine Rolle. Dabei haben es erfahrungsgemäß gerade ältere Arbeitnehmer mit gesundheitlichem Handicap am Arbeitsmarkt besonders schwer.
Die abstrakte Verweisung hat der Versicherungsbranche in der Vergangenheit viel Kritik eingebracht. Der Vorwurf lautete, dass sich die Versicherer mit einer solchen Klausel ihrer Leistungspflicht zu entziehen suchen und die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht hält was sie verspricht. Deshalb findet man in neueren Tarifen die abstrakte Verweisung nur noch selten, aber ganz aus der Welt ist sie nicht.
Deshalb achte bei deiner Tarif-Entscheidung immer darauf, dass die Bedingungen die konkrete Verweisung enthalten, nicht die abstrakte. Die Beitragshöhe ist hier von untergeordneter Bedeutung. Tarife mit abstrakter Verweisung können günstiger sein, weil sie deutlich weniger Versicherungsschutz bieten. Aber das nutzt dir im Falle eines Falles wenig.
Auf den Verzicht auf die abstrakte Verweisung und eine Versicherungsdauer möglichst bis zum Rentenbeginn ist bereits hingewiesen worden. Darüber hinaus solltest du bei Angeboten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf folgende Punkte achten.
Wichtig ist, eine ausreichende Berufsunfähigkeitsrente zu vereinbaren. Die Rente muss im Fall der Berufsunfähigkeit ausreichen, um - ggf. zusammen mit einer Erwerbsminderungsrente - die laufenden Kosten der Lebenshaltung abzudecken.
Diese umfassen typischerweise Mietzahlungen, Ausgaben für Nahrungsmittel, Mobilität, Reinigung und Körperhygiene, Kleidung, Strom, Wasser, Versicherungen, Gebühren, Abgaben, Beiträge, Ratenverpflichtungen usw..
Als „Pi mal Daumen-Regel“ gilt:
Die Absicherung sollte 75 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens betragen. Mit der Vereinbarung einer Beitragsdynamik lässt sich steigenden Lebenshaltungskosten und der Einkommensentwicklung Rechnung tragen (siehe dazu den Abschnitt „Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsdynamik“).
Der Prognosezeitraum ist der Zeitraum, in dem die Berufsunfähigkeit nach ärztlicher Einschätzung mindestens bestehen wird. In guten Verträgen dauert der Prognosezeitraum nicht länger als sechs Monate.
Dann zahlt die Versicherung bereits nach einem halben Jahr Berufsunfähigkeitsrente. Vorsicht ist bei Klauseln angebracht, bei denen Berufsfähigkeit erst gegeben ist, wenn der Beruf - ohne Nennung eines konkreten Prognosezeitraums - „dauerhaft“ nicht mehr ausgeübt werden kann.
Nach ständiger Rechtsprechung tritt dauernde Berufsunfähigkeit frühestens nach drei Jahren ein und die Versicherung würde erst dann leisten. Wichtig ist außerdem, dass die Berufsunfähigkeit rückwirkend anerkannt wird. In diesem Fall zahlt die Versicherung (rückwirkend) ab dem ersten Monat der Berufsunfähigkeit - auch für die Monate bis zum Erreichen des vertraglich festgelegten Zeitraums.
Bei der Nachversicherungsgarantie ist es möglich, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich aufzustocken, wenn sich die Lebensumstände in bestimmter Weise grundlegend ändern.
Zu solchen grundlegenden Veränderungen gehört zum Beispiel der Berufseinstieg nach Ende des Studiums bzw. der Ausbildung, Heirat, Geburt von Kindern oder Immobilienerwerb. Gute Verträge eröffnen hier großzügige Nachversicherungsmöglichkeiten zu den ursprünglichen Bedingungen.
Die Versicherung sollte auch dann leisten, wenn man sich aus beruflichen oder privaten Gründen im Ausland aufhält. Gute Tarife bieten einen weltweiten Versicherungsschutz und tragen auch die notwendigen Kosten, wenn die geforderte ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Berufsunfähigkeit nur von einem Arzt in Deutschland vorgenommen werden kann.
In manchen Verträgen gilt die sogenannte Arztanordnungsklausel. Bei Berufsunfähigkeit wird die Berufsunfähigkeitsrente nur dann weiter (in voller Höhe) gezahlt, wenn man ärztlich angeordneten oder empfohlenen Behandlungen, Therapien, Operationen, Medikamenteneinnahmen oder anderen medizinischen Maßnahmen folgt, sofern diese zumutbar sind.
Was „zumutbar“ ist, kann im konkreten Fall strittig sein und ist häufig Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Mit einem Vertrag ohne Arztanordnungsklausel kann ein solches rechtliches Risiko erst gar nicht entstehen.
Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung hängt zunächst vom gewählten Tarif, der angestrebten Dauer des Versicherungsschutzes und der vereinbarten Rentenhöhe ab. Jeder Versicherer kalkuliert anders und gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung findest du erhebliche Beitragsunterschiede - auch bei gleichartigen Leistungen.
Deshalb lohnt sich der Berufsunfähigkeitsversicherung-Vergleich. Der Unterschied zwischen dem günstigsten und teuersten Beitrag kann mehr als 100 Prozent betragen.
Dass die vereinbarte Rentenhöhe den Beitrag beeinflusst, versteht sich von selbst. Je höher die Renten, umso höher der Beitrag. Der Beitrag steigt auch mit der Dauer der Leistungspflicht (Leistungszeit). Sie hängt ab vom Alter bei Vertragsabschluss und dem Alter, bis zu dem die Berufsunfähigkeitsrente im Falle eines Falles gezahlt werden soll.
Üblicherweise wird für das Ende der Leistungszeit ein Alter im Umfeld des Rentenbeginns gewählt - meist innerhalb einer Bandbreite von 63 Jahren bis 67 Jahren.
Es ist theoretisch möglich, auch kürzere Leistungszeiten zu vereinbaren, die (deutlich) vor dem „offiziellen“ Rentenbeginn enden. Das macht aber wenig Sinn. Entweder besteht dann eine zeitliche Lücke im Versicherungsschutz oder es muss eine erneute Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Rentenstart vereinbart werden - fast immer zu deutlich ungünstigeren Bedingungen.
Daneben spielt eine Reihe individueller Faktoren für die Festlegung des Beitrags eine wichtige Rolle.
Das Alter ist nicht nur wegen der Leistungszeit von Bedeutung, sondern hat auch risikobedingte Auswirkungen auf den Beitrag. Erfahrungsgemäß steigt mit zunehmendem Alter das Berufsunfähigkeitsrisiko. Das wird bei der Beitragskalkulation berücksichtigt.
Es gibt im Hinblick auf das Berufsunfähigkeitsrisiko risikoträchtigere und risikoärmere Berufe. Die Versicherer ordnen berufliche Tätigkeiten unterschiedlichen Risikogruppen zu und bemessen danach die Beiträge.
Besonders riskant sind Berufe mit hoher körperlicher Beanspruchung und zusätzlichen Gefahren bei der Tätigkeit:
zum Beispiel Dachdecker, Gerüstbauer, Bauhandwerker. Hier sind die Beiträge entsprechend höher. Als risikoarm werden dagegen Tätigkeiten mit geringer (körperlicher) Belastung - typischerweise am Schreibtisch - eingestuft: zum Beispiel Rechtsanwalt, Steuerberater, Programmierer, kaufmännische Berufe. Diese Berufsgruppen zahlen weniger.
Mindestens so wichtig für die Beitragshöhe wie der Beruf ist der Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrags. Auf die Gesundheitsprüfung in Form von Gesundheitsfragen verzichtet kein Versicherer. Die Fragen sind detaillierter und werden kritischer geprüft als bei anderen Versicherungen.
Vorerkrankungen, angeborene Leiden und chronische Gesundheitsprobleme wirken beitragserhöhend, können zu Leistungsausschlüssen oder im Extremfall zur Ablehnung des Versicherungsantrags führen.
Ungünstig wirken sich auch problematisches Gesundheitsverhalten (Rauchen, übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum) und riskante Freizeitaktivitäten (zum Beispiel Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen, Extremsportarten) aus.
In der Regel wird bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit geboten, eine Beitragsdynamik zu vereinbaren. Die Beiträge steigen dann jährlich automatisch um einen bestimmten Prozentsatz. Die Höhe des Prozentsatzes kann meist innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite frei gewählt werden. Übliche Bandbreiten bewegen sich zwischen 3 Prozent und 10 Prozent.
Mit den höheren Beiträgen erhöht sich auch die Berufsunfähigkeitsrente. Die Vereinbarung einer Beitragsdynamik kann sinnvoll sein, auch wenn die Versicherung dadurch teurer wird. Zum einen steigt das Einkommen normalerweise im Lauf des Berufslebens, damit auch die notwendige Berufsunfähigkeitsrente zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards.
Zum anderen gilt es, die laufende Geldentwertung durch Inflation zu berücksichtigen. 1.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente in 10 Jahren sind nicht mehr so viel wert wie 1.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente heute.
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings gilt hier für abhängig Beschäftigte eine Grenze von 1.900 Euro jährlich, bei Selbständigen sind es 2.800 Euro. In der Regel werden diese Beträge durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung schon mehr als ausgeschöpft.
Diese dürfen - sofern gesetzlich verpflichtend - unbegrenzt geltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung kommt daher in der Regel nicht zum Tragen. Ist das ausnahmsweise doch der Fall, mindern sie die Steuerlast.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eigenständiges Produkt angeboten. Genauso möglich ist, sie in Verbindung mit anderen Versicherungen abzuschließen, die ebenfalls auf finanzielle Existenzsicherung abgestellt sind.
Man kann dann mit einem einzigen Vertrag die wichtigsten Existenzrisiken abdecken. Das macht die Verwaltung einfacher, im Versicherungsfall besteht immer der gleiche Ansprechpartner.
Allerdings gibt es auch gute Gründe, separate Versicherungen abzuschließen. Du kannst dich dann jeweils für das beste Angebot entscheiden. Bei einem Vertrag bindest du dich dagegen an einen Anbieter.
Der kann einen guten Berufsunfähigkeitsschutz anbieten und gleichzeitig eine suboptimale Lebensversicherung oder umgekehrt. Außerdem bleibst du bei getrennten Versicherungen flexibler. Du kannst einen Vertrag kündigen, wenn du ihn nicht mehr benötigst und den anderen beibehalten. Bei Kombiprodukten ist das schwieriger. Hier gilt eher das Prinzip: „Ganz oder gar nicht.“
Bei Kombination mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung besteht immer die Tendenz, eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente zu vereinbaren. Denn wegen des Kapitalbildungsanteils fallen die Beiträge ohnehin schon vergleichsweise hoch aus. Beim Berufsunfähigkeitsschutz wird dann häufig gespart, um die Beiträge tragfähig zu halten.
Das führt dann aber schnell zu einer Unterversicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos. Bei Kombination mit einer Risikolebensversicherung besteht diese Gefahr weniger, denn hier findet nur eine reine Risikoabsicherung statt.
Auch als Beamter kannst du berufsunfähig werden. In diesem Fall gelten besondere beamtenrechtliche Regelungen. Das Beamtenrecht kennt den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht, sondern spricht von Dienstunfähigkeit.
Nach dem Bundesbeamtengesetz (§§ 44 bis 49 BBG) wird ein Beamter dienstunfähig, wenn er
„…wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig … ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“ (§ 48 Abs. 1 BBG)
Vergleichbare Regelungen gelten in Landesgesetzen. Die Besonderheit bei Beamten ist: man kann nach dem Beamtenrecht dienstunfähig werden, ohne nach versicherungsrechtlichen Regelungen berufsunfähig zu sein. Berufsunfähigkeit ist meist gegeben, wenn die berufliche Tätigkeit nur noch zu weniger als 50 Prozent ausgeübt werden kann, die Dienstunfähigkeit kennt eine solche Grenze nicht.
Würde ein Beamter für dienstunfähig erklärt, ohne zu weniger als 50 Prozent zur Berufsausübung in der Lage zu sein, würde eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten. Die Lösung ist eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte mit entsprechender Dienstunfähigkeitsklausel.
Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und haben Anspruch auf ein Ruhestandsgehalt. Dieser Anspruch ist aber nur gegeben, sofern vorher eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren bestanden hat.
Die Versorgung fällt deutlich geringer aus als die „normale“ Beamtenpension. Es empfiehlt sich daher, zumindest die entstehende Versorgungslücke durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzudecken.
Noch prekärer ist die Situation bei Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf. Bei Beamten auf Probe erfolgt bei Dienstunfähigkeit entweder die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung aus dem Dienst. Bei Beamten auf Widerruf gibt es nur die Entlassung.
Im Falle der Entlassung wird eine Nachversicherung in der Rentenversicherung vorgenommen, es besteht dann ggf. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gemäß den allgemein geltenden Regelungen. Aus dem Dienst entlassene dienstunfähige Bundesbeamte und Beamte in einigen Ländern können alternativ Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz beantragen.
Ob Erwerbsminderungsrente oder Altersgeld - in beiden Fällen ist die Entlassung aus dem Dienst mit gravierenden Einkommenseinbußen verbunden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf ein Muss.
Das gilt in besonderer Weise für Beamte in besonders riskanten Tätigkeiten wie Polizisten, Justizvollzugsbeamte oder beamtete Feuerwehrleute. Die Versicherer bieten im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung Tarife an, die auf die Konstellationen in Beamtenverhältnissen ausgerichtet sind.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Vergleich nicht so einfach wie bei vielen anderen Versicherungen. Es handelt sich um ein komplexes Produkt, bei dem es nicht nur auf die Höhe des Beitrags ankommt, sondern auch auf die Vertragsbedingungen. Bei der Beitragshöhe spielen individuelle Faktoren eine zentrale Rolle, deshalb ist ein allgemeiner Preisvergleich ebenfalls nicht zielführend.
Unser Berufsunfähigkeitsversicherung-Vergleich stellt daher auf individuelle Angebote ab, die auf deine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dadurch erhältst du sehr schnell Klarheit in einem ansonsten ziemlich unübersichtlichen Markt.
Für dein persönliches Angebot werden ein paar Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz (Beginn der Versicherung, Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, Dauer der Rentenzahlung) benötigt. Außerdem sind einige persönliche Angaben erforderlich, die Einfluss auf die Beitragshöhe haben (Alter bzw. Geburtsdatum, Familienstand, Berufsstatus und Tätigkeitsschwerpunkt).
Natürlich werden auch deine Kontaktdaten für die Angebotszusendung benötigt. Angebote forderst du nach Eingabe der Daten einfach bequem online an und kannst dann in Ruhe deinen Berufsunfähigkeitsversicherung-Vergleich durchführen!
Es ist grundsätzlich kein Problem, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.
Üblicherweise gilt eine einmonatige Kündigungsfrist zum nächsten Beitragszahlungstermin:
bei monatlicher Beitragszahlung also 30 Tage vor der nächsten monatlichen Abbuchung, bei jährlicher Beitragszahlung ein Monat vor der Abbuchung des Jahresbeitrags bzw. vor Ablauf des Versicherungsjahres. Andere Kündigungsregelungen können bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten, die an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt sind.
Dennoch sollte der Wechsel immer gut überlegt sein. Denn du trittst in der Regel zu ungünstigeren Bedingungen in den neuen Vertrag ein. Erstens wegen des höheren Eintrittsalters, zweitens wegen möglicher zwischenzeitlich eingetretener Vorerkrankungen.
Die gezahlten Beiträge für den alten Vertrag sind verloren, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Es findet keine Kapitalbildung wie bei der Kapitallebensversicherung statt. Eine erneute Gesundheitsprüfung bei Abschluss eines neuen Vertrags ist Standard.
Fazit: die Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst nur einmal im Leben getroffen werden. Einmal abgeschlossen empfiehlt es sich, die Versicherung beizubehalten und danach nicht mehr zu wechseln. Es müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, damit ein Wechsel in Betracht kommt.
In diesen Konstellationen kann ein Vertragswechsel dennoch sinnvoll sein:
Ist im Vertrag noch die abstrakte Verweisung enthalten, bietet sich der Wechsel in einen Tarif ohne eine solche Klausel an. Bei abstrakter Verweisung ist der Berufsunfähigkeitsschutz - wie schon dargestellt - stark eingeschränkt.
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es große Preisunterschiede. Es kann sein, dass du trotz des späteren Versicherungsbeginns einen günstigeren Tarif mit gleichartigen oder sogar besseren Leistungen findest. Unter anderem dafür ist unser Berufsunfähigkeitsversicherung-Vergleich gedacht.
Bei einem Berufswechsel passt dein bisheriger Berufsunfähigkeitsschutz unter Umständen nicht mehr. Wechselst du zum Beispiel in eine risikoärmere Tätigkeit, könntest du dich womöglich günstiger versichern. Hier muss man sich aber die konkrete Konstellation genau anschauen, ob ein Wechsel Sinn macht.
Es kann immer wieder Situationen im Leben geben, in denen die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zur Last werden. Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten, sich Entlastung zu verschaffen, ohne den Vertrag gleich zu kündigen.
Diese Optionen sind entweder standardmäßig in einem Tarif vorgesehen oder können ggf. mit dem Versicherer vereinbart werden:
Bei der Beitragsfreistellung werden die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. In dieser Zeit besteht dann allerdings kein Versicherungsschutz. Ausnahme: es liegt Berufsunfähigkeit vor. Hier werden die Versicherungsnehmer standardmäßig von weiteren Beitragszahlungen freigestellt.
Bei Stundung werden die Beiträge ebenfalls für befristete Zeit ausgesetzt. Standardmäßig sind Stundungen für bis zu 12 Monate oder 24 Monate möglich. Im Unterschied zur Beitragsfreistellung sind die Beiträge aber später nachzuzahlen, dafür geht der Versicherungsschutz zwischenzeitlich nicht verloren.
Es ist auch möglich, Beitragssenkungen zu vereinbaren. Das führt allerdings im Versicherungsfall zu einer geringeren Berufsunfähigkeitsrente.
Wenn schon Vorerkrankungen bestehen oder chronische Leiden vorhanden sind, kann es schwierig werden, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Die Gesundheitsprüfung erweist sich dann nicht selten als unüberwindliche Hürde.
Zumindest wird die Versicherung womöglich unverhältnismäßig teuer. Betroffen sind oft Berufsgruppen, in denen gerade ein überdurchschnittliches Berufsunfähigkeitsrisiko besteht.
Es stellt sich dann die Frage:
Die Antwort lautet: Ja und Nein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet stets den umfassendsten und besten Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Sie ist für dieses Risiko maßgeschneidert. Bei anderen Versicherungen musst du fast immer Abstriche hinnehmen. Es werden nicht alle Ursachen für Berufsunfähigkeit abgedeckt oder es gibt Einschränkungen bei den Leistungen.
Trotzdem kann eine solche Alternative in Betracht kommen - nach dem Motto: „besser zum Teil abgesichert als gar nicht“. Nachfolgend ein Überblick über mögliche Versicherungsalternativen - jeweils verbunden mit einer Bewertung.
Die Dread Disease Versicherung heißt auch „Schwere Krankheiten Versicherung“. Sie ist vor allem im angelsächsischen Raum verbreitet, seit 1993 aber auch bei uns zugelassen. Mit dem Namen wird das Funktionsprinzip bereits beschrieben.
Wenn eine schwere Erkrankung auftritt, leistet die Versicherung einen im Vertrag vereinbarten Einmalbetrag, keine Rente wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Natürlich besteht die Möglichkeit, sich die Leistung außerhalb des Vertrags verrenten zu lassen.
Leistungsgrund ist die Krankheit, nicht die Berufsunfähigkeit. Deshalb zahlt die Dread Disease Versicherung auch dann, wenn du trotz einer schweren Erkrankung weiter arbeiten kannst. Welche Krankheiten eine Leistungspflicht auslösen, wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen definiert.
Bei manchen Erkrankungen hängt der Leistungsfall vom Schweregrad der Erkrankung ab. Typische schwere Erkrankungen sind fortgeschrittene Formen von Krebs, Multiple Sklerose, Parkinson, Leberzirrhose, Schlaganfall, Herzinfarkt usw..
Die Dread Disease Versicherung leistet im Allgemeinen nicht bei psychischen Erkrankungen. Das ist ein Manko. Das häufigste Risiko für Berufsunfähigkeit kann mit dieser Versicherung nicht abgedeckt werden. Tritt eine andere Erkrankung auf als in der Krankheitsliste definiert, zahlt die Versicherung ebenfalls nicht.
Die Liste der Erkrankungen variiert von Anbieter zu Anbieter, deshalb ist ein Vergleich der Bedingungen besonders wichtig. Eine Gesundheitsprüfung ist bei der Dread Disease Versicherung üblich. Die Fragen stellen aber vor allem auf die versicherten Krankheiten ab und sind weniger ausführlich als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Abstrahiert man von den Leistungsunterschieden in den einzelnen Tarifen, kann eine Dread Disease Versicherung eine interessante Lösung sein, wenn eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ausscheidet. Allerdings haben bisher nur relativ weniger Versicherer Dread Disease Versicherungen in ihrem Programm. Du bist daher bei der Auswahl eingeschränkt.
Bei Unfällen im Zusammenhang mit der Arbeit greift bereits die gesetzliche Unfallversicherung, die für jeden Arbeitnehmer besteht und (für Arbeitgeber) Pflicht ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, freiwillig eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Oft bildet sie eine freiwillige Arbeitgeberleistung im Rahmen einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung. Jeder kann daneben einen individuellen Vertrag vereinbaren.
Die private Unfallversicherung tritt ein, wenn ein Unfall zu teilweiser oder vollständiger Invalidität führt. Es spielt dabei keine Rolle, ob sich der Unfall am Arbeitsplatz, zu Hause oder woanders ereignet hat und was konkreter Unfallanlass war. Die Versicherungsleistung besteht in einer Einmalzahlung oder einer lebenslangen Unfallrente.
Für die Versicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das erklärt sich aus dem Versicherungsprinzip. Die Beiträge sind deutlich niedriger als in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der Nachteil besteht darin, dass nur ein ganz bestimmtes - nicht einmal besonders häufiges - Berufsunfähigkeitsrisiko abgedeckt wird: die unfallbedingte Invalidität. Die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit bleiben dagegen außen vor. Deshalb eignet sich die private Unfallversicherung nur sehr bedingt als Alternative für Berufsunfähigkeitsschutz.
Die Grundfähigkeitenversicherung ist wie die Dread Disease Versicherung vor allem im angelsächsischen Raum verbreitet und bei uns relativ neu. Auch sonst weist die Versicherung manche Parallelen zur Dread Disease Versicherung auf.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass nicht eine schwere Erkrankung die Leistung auslöst, sondern der Verlust bestimmter Grundfähigkeiten. Dahinter kann eine Erkrankung stehen, aber auch ein Unfall. Im Leistungsfall zahlt die Grundfähigkeitenversicherung eine monatliche Rente.
Auch bei der Grundfähigkeitenversicherung gibt es Gesundheitsfragen, aber in vereinfachter Form. Für die Leistungspflicht werden in der Regel zwei Fähigkeiten-Kataloge zugrunde gelegt:
Die Fähigkeiten-Kataloge unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer, ebenso die Bedingungen, unter denen die Versicherung leistet. Auch das eine Parallele zur Dread Disease Versicherung. Die Leistung der Grundfähigkeitenversicherung erfolgt unabhängig davon, ob der Beruf trotz Verlust einer Fähigkeit weiter ausgeübt werden kann oder nicht.
Bei psychischen Erkrankungen kommt die Grundfähigkeitenversicherung in der Regel nicht zum Tragen. Dieses (wichtige) Berufsunfähigkeitsrisiko lässt sich daher mit dieser Versicherung nicht abdecken.
In einzelnen Tarifen sind geistige Beeinträchtigungen wie Gedächtnis- oder Konzentrationsstörungen mit erfasst, aber unter restriktiven Voraussetzungen. Die Grundfähigkeitenversicherung kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein, wenn es bei der Berufsausübung besonders auf bestimmte körperliche Fähigkeiten ankommt.
Die Multi Risk Versicherung ist bei uns noch ziemlich selten zu finden. Es handelt sich um einen Mix aus verschiedenen anderen Versicherungen.
Zu nennen sind
Es gibt Versicherungen, bei denen das Unfallrisiko im Vordergrund steht, der Dread Disease Baustein fehlt dann. Andere sind mehr nach dem Prinzip der Lebensversicherung kalkuliert. Leistungen und Leistungsvoraussetzungen sind vergleichbar wie bei den Einzelversicherungen Dread Disease Versicherung, Grundfähigkeitenversicherung und Unfallversicherung.
Hinzu kommt die Leistung bei Pflegebedürftigkeit. In diesem Fall wird eine monatliche Pflegerente gezahlt. Die zu erfüllenden Voraussetzungen dafür unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Einige Versicherungen leisten bereits ab Pflegestufe I, andere legen strengere Maßstäbe an.
Eine Absicherung gegen psychische Erkrankungen ist weitgehend ausgeschlossen. Das ergibt sich schon aus den Grundbausteinen Dread Disease, Grundfähigkeiten und Unfall. Nur beim Verlust von Grundfähigkeiten wie Gedächtnis oder Orientierungssinn und schweren psychiatrischen Erkrankungen gelten Ausnahmen. Da nur wenige Anbieter ein Multi Risk Versicherung vorsehen, ist die Auswahl stark eingeschränkt.
Was besser ist: Multi Risk, Dread Disease oder Grundfähigkeitenversicherung, ist Ansichtssache. Es kommt auf den jeweiligen Tarife und den persönlichen Absicherungsbedarf an, welche Versicherung sich am besten als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung eignet.
Hier findest du die besten Tarife für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.
* Hinweise zu Links und Rechnern
Dieses Projekt wird finanziert über sogenannte Affiliate-Links. Durch den Abschluss eines Produktes und/oder die Anfrage bezüglich eines Produktes bei einem von mir empfohlenen Anbieter erhalte ich vom Affiliate-Netzwerk eine Umsatzbeteiligung oder einen fixen Betrag gutgeschrieben. Für dich fallen hierbei KEINE zusätzlichen Kosten an. Die Höhe einer möglichen Vergütung hat keinerlei Einfluss auf diese Empfehlungen. Durch die Nutzung der Affiliate-Links unterstützt du in direkter Weise das Informationsangebot auf meiner Seite und stellst sicher, dass auch in Zukunft anspruchsvolle und hochwertige Artikel erscheinen können.
Vielen Dank für dein Vertrauen.
Made with ♥ and coffee!
Ricardo Tunnissen
diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA
Über den Autor
Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.
Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.
Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.
Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.