Auslandskrankenversicherung

Gut abgesichert im Ausland

„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen…“, meinte schon vor über 200 Jahren der deutsche Dichter Matthias Claudius.

 

Leider gibt es von Reisen und Aufenthalten im Ausland nicht nur positive Erlebnisse zu berichten, sondern auch Negativerfahrungen wie Unfälle oder Erkrankungen.

Gut wenn dann wenigstens eine Auslandskrankenversicherung weitergeholfen hat. Hier erfährst du, was du zum Auslandskrankenschutz wissen musst und wie eine Auslandskrankenversicherung funktioniert!

Die wichtigsten Punkte:

  • Bei Reisen und Aufenthalten im Ausland ist der Schutz der deutschen Krankenversicherung stark eingeschränkt. Bei Kassenmitgliedern gilt er nur im EU-Raum und in ein paar weiteren Ländern. Privatversicherte sind besser geschützt.
  • Um Versicherungslücken abzudecken, ist ein Auslandskrankenschutz dringend zu empfehlen.
  • Die Auslandskrankenversicherung kommt für notwendige Behandlungen und medizinische Versorgung im Ausland auf. Meist werden auch Kosten für Krankenrücktransporte getragen.
  • Für die übliche Ferien- oder Urlaubsreise reicht eine Reisekrankenversicherung. Sie wird als Einzelreiseversicherung oder als Jahresschutz angeboten. Bei höherwertigen Kreditkarten ist ein Reisekrankenschutz bereits oft mit enthalten.
  • Bei längeren Auslandsaufenthalten - Praktika, Studium, Work & Travel usw. - braucht man eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
  • Mit Hilfe der Vergleichsübersicht auf dieser Seite kannst du einfach, schnell und bequem den für dich passenden Auslandskrankenschutz auf Reisen testen und auch direkt online abschließen.

Warum guter Auslandskrankenschutz wichtig ist

Niemand ist davor gefeit, bei einem Auslandsaufenthalt oder bei einer Auslandsreise medizinische Dienste in Anspruch nehmen zu müssen, sei es wegen einer Erkrankung oder wegen eines Unfalls. Die medizinische Versorgung im Ausland ist höchst unterschiedlich, selbst innerhalb Europas.

 

In vielen Ländern muss man als Patient die Behandlung erst mal selbst bezahlen, das kann gerade bei Krankenhausaufenthalten eine Herausforderung werden. Kostspielig ist auch ein Krankenrücktransport in die Heimat, weil eine adäquate medizinische Versorgung oder die volle Wiederherstellung der Gesundheit vor Ort nicht möglich ist.

 

In solchen Fällen kann ein guter Auslandskrankenschutz wenigstens das finanzielle Risiko notwendiger Behandlungen auffangen. Denn dass die Krankenversicherung in Deutschland die Kosten trägt, ist alles andere als selbstverständlich. Wenn die Krankenkasse bzw. -versicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen du sie aus eigener Tasche zahlen.

 

Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

 

Für Kassenpatienten gilt: der Schutz der GKV bezieht sich grundsätzlich nur auf Deutschland. Im Zuge der europäischen Integration greift der Schutz aber auch bei Behandlungen in anderen EU-Ländern, sofern sie dringend notwendig sind und die Reise nicht nur zu diesem Zweck unternommen wurde.

 

Gleiches gilt für den sogenannten EWR-Raum (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) und trotz des Brexits auch weiterhin für Großbritannien.

 

Leistungen werden für maximal sechs Wochen im Jahr übernommen. Voraussetzung ist stets, dass du das gesetzliche Gesundheitssystem des jeweiligen Landes in Anspruch nimmst. Privatärztliche Behandlungen tragen die Krankenkassen nicht. Kosten für Krankenrücktransporte zählen ebenfalls nicht zu den GKV-Leistungen.

 

Mit einigen weiteren Ländern hat die Bundesrepublik Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen - darunter mit den beliebten Reiseländern Tunesien, Türkei und Israel. Durch die Abkommen ist auch bei Aufenthalten in diesen Staaten ein Krankenschutz über die GKV gegeben.

 

Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt vom jeweiligen Abkommen ab. Er ist ähnlich wie bei Aufenthalten im EU-Raum, aber nicht immer deckungsgleich.

 

Fazit: bei Aufenthalten außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen besteht kein Krankenschutz über die GKV. Bei Aufenthalten im EU- bzw. EWR-Raum ist der Schutz zeitlich begrenzt, beschränkt sich auf die Nutzung des jeweiligen öffentlichen Gesundheitswesens und deckt weitergehende Kosten nicht ab.

 

Ein privater Auslandskrankenschutz ist daher außerhalb Europas unverzichtbar, innerhalb Europas zumindest sehr zu empfehlen.

 

Was gilt bei Privatversicherten?

 

Wer über eine private Krankenvollversicherung verfügt, stellt sich im Ausland in der Regel deutlich besser als ein Kassenpatient. In den privaten Tarifen ist ein Auslandskrankenschutz üblicherweise automatisch mit enthalten. Er gilt für Europa (EU und EWR-Raum) zeitlich unbegrenzt. In außereuropäischen Ländern sind zeitliche Begrenzungen üblich.

 

In der Regel beträgt die Geltungsdauer zwischen einem Monat und drei Monaten, manchmal auch länger. Krankenrücktransporte in die Heimat sind in vielen Tarifen mitversichert, aber zu unterschiedlichen Bedingungen.

 

Fazit: Privatversicherte sind im Ausland bereits vergleichsweise gut abgesichert. Wie lange der Versicherungsschutz gilt und wie umfangreich er ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Hier hilft nur ein Blick ins berühmte „Kleingeduckte“. Unter Umständen macht ein extra Auslandskrankenschutz auch hier Sinn, wenn Lücken im Versicherungsschutz bestehen – zum Beispiel bei der Übernahme von Kosten für Krankenrücktransporte.

Verwirrende Begriffsvielfalt beim Auslandskrankenschutz

Auslandskrankenversicherung, Auslandsversicherung, Auslands-Reisekrankenversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiseversicherung - beim Auslandskrankenschutz gibt es eine verwirrende Begriffsvielfalt. Daher ist zunächst eine „Entwirrung“ der Begriffe für mehr Klarheit und Übersicht angebracht.

 

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Auslandskrankenversicherung und Auslands- Reisekrankenversicherung:

 

Auslands-Reisekrankenversicherung

 

Die Auslands-Reisekrankenversicherung bietet Krankenschutz im Zusammenhang mit Auslandsreisen von üblicher Reisedauer. Das gleiche meint der Begriff „Reisekrankenversicherung“. Er bezieht sich immer auf Auslandsreisen, da im Inland der Schutz der heimischen Krankenversicherung greift.

 

Auslandskrankenversicherung

 

Die Auslandskrankenversicherung zielt auf Krankenschutz bei längeren Auslandsaufenthalten - zum Beispiel im Rahmen eines Praktikums, eines Studien- oder Schulaufenthalts. Du findest auch die Begriffe „Auslandsversicherung“, „Langzeit-Auslandskrankenversicherung“ oder „Langzeit-Reisekrankenversicherung“ dafür.

 

Reiseversicherung

 

„Reiseversicherung“ ist ein Oberbegriff für verschiedene Versicherungen, die gegen Risiken auf Reisen schützen. Dazu gehören neben der Auslands-Reisekrankenversicherung insbesondere die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die Reiseunfallversicherung und die Reisegepäckversicherung sowie verschiedene reisebezogene Versicherungsservices.

 

Die zuvor dargestellten Begriffe werden in der Werbung und bei Angeboten nicht immer trennscharf gebraucht. Man sollte bei einem Tarif immer etwas genauer hinschauen, was konkret gemeint ist.

 

Auslands-Reisekrankenversicherungen werden von privaten Versicherungsunternehmen angeboten - oft von solchen, die auch andere private Krankenversicherungen anbieten oder die sich auf Reisversicherungen spezialisiert haben. Versicherungen gibt es außerdem bei Automobilclubs, die dann als Kooperationspartner eines Versicherers fungieren.

Die Auslands- Reisekrankenversicherung

Für welchen Zweck

 

Eine Auslands-Reisekrankenversicherung stellt - wie der Name schon sagt - auf Krankenschutz bei Reisen ins Ausland ab. Meist wird sie im Zusammenhang mit Ferien- und Urlaubsreisen gebraucht, der Reiseanlass ist allerdings überwiegend für den Versicherungsschutz unerheblich. Der Versicherungsschutz besteht auch bei Reisen aus anderen Anlässen.

 

Du findest die Auslands-Reiseversicherung typischerweise in zwei Ausprägungen:

 

Als Einzelschutz:

 

Bei der Einzelversicherung gilt der Krankenschutz nur für eine bestimmte, klar definierte Reise. Der Versicherungsschutz startet mit Reisebeginn und endet mit der Rückreise.

 

Als Jahresversicherung:

 

Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen ins Ausland während eines Jahres versichert, sofern sie den Versicherungsbedingungen entsprechen. Üblicherweise verlängert sich der Versicherungsschutz ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr.

 

Die Einzelversicherung ist nicht unbedingt günstiger als die Jahresversicherung. Auch wenn der Jahresschutz teurer sein sollte, er kann sich trotzdem lohnen, solltest du im Jahr häufiger im Ausland unterwegs sein - insbesondere bei Zielen außerhalb Europas. Du würdest dann mehrere Einzelversicherungen benötigen. Wenn du nur selten zu Zielen außerhalb Europas aufbrichst, kann bei einer solchen „Ausnahmereise“ ein einzelreisebezogener Versicherungsschutz Sinn machen.

 

Was ist zu beachten?

 

Auslands-Reisekrankenversicherungen decken die Lücken der gesetzlichen und zum Teil auch der private Krankenversicherung bei Auslandreisen ab. Meist gelten beim Versicherungsschutz zeitliche Begrenzungen. Bei länger dauernden Auslandsaufenthalten leistet die Reisekrankenversicherung nicht. Dann brauchst du einen (Langzeit-) Auslandskrankenschutz wie im folgenden Abschnitt beschrieben.

 

Die zeitliche Begrenzung bei der Leistung hängt vom jeweiligen Tarif ab. Oft findest du sechs oder acht Wochen als Reise-Limit, manchmal kürzere, seltener auch längere Zeiträume von bis zu einem Jahr.

 

Das ist dann fast schon ein Langzeit-Auslandskrankenschutz, denn du auch für Auslandspraktika oder ein Semester im Ausland nutzen kannst. Auch bei einem Jahresschutz können zeitliche Begrenzungen für die Einzelreisen während eines Jahres gelten.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist in den Tarifen ebenfalls unterschiedlich. Viele Tarife bieten einen weltweiten Schutz, in einigen sind insbesondere Reisen in die USA bzw. nach Kanada nicht mit eingeschlossen oder müssen extra versichert werden. Es gibt aber am Markt auf jeden Fall genügend Angebote, um einen passenden Reisekrankenschutz für das Ziel deiner Wahl zu finden.

 

In der Regel trägt die Auslands- Reisekrankenversicherung die Kosten

 

  • für ambulante und stationäre medizinische Behandlungen;
  • Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel;
  • Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen
  • Krankentransport zum nächsten Arzt/Krankenhaus
  • Krankenrücktransport in die Heimat;
  • Zahnbehandlungen zur Erstversorgung und Schmerzstillung.

 

Je nach Tarif können auch noch weitere Leistungen enthalten sein, zum Beispiel Kostenübernahme bei

 

  • Heilpraktiker-Behandlungen;
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten;
  • Reise- und Unterbringungskosten für begleitende Angehörige;
  • separatem Gepäckrücktransport;
  • Überführung bei Tod in die Heimat;
  • weiteren Assistance-Leistungen.

 

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist stets, dass es sich um medizinisch notwendige Behandlungen handelt. Bei Krankenrücktransporten in die Heimat wird zum Teil auf die medizinische Notwendigkeit abgestellt, zum Teil werden Kosten auch übernommen, sofern der Krankenrücktransport „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist. Dieser Begriff ist weiter als „medizinische Notwendigkeit“.

 

Auslandskrankenschutz auch bei Corona-Infektion?

 

Trotz Impfung und Schnelltests - COVID-19 wird wohl noch über mehrere Jahre das Reisegeschehen prägen. Daher ist die Frage berechtigt, ob Auslands-Reisekrankenversicherungen auch Behandlungen wegen Corona-Infektionen zahlen. Die Antwort fällt differenziert aus.

 

Bei vielen Auslandsreiseversicherungen sind Behandlungen durch Corona inzwischen mitversichert. Es kommt aber immer auf den jeweiligen Tarif an. Bei einigen Tarifen ist kein Versicherungsschutz gegeben, wenn eine Reisewarnung für das jeweilige Land besteht. Mehrkosten durch eine infektionsbedingte Reiseverlängerung - zum Beispiel wegen Quarantänemaßnahmen - werden im Allgemeinen nicht erstattet.

 

Dies gibt den Stand Märt 2021 wieder. Da die Corona-Lage sich dynamisch entwickelt, sind Änderungen in der Versicherungspraxis und bei den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen - zum Beispiel im Zusammenhang mit stattgefunden Breitenimpfungen, der Einführung eines Corona-Impfpasses oder breit verfügbaren und einsetzbaren Testverfahren.

 

Bei den Beiträgen für die Versicherung spielt das Alter des Versicherungsnehmers eine Rolle.

 

Ältere Versicherte zahlen mehr. Die Auswirkungen sind aber geringer als sonst in der privaten Krankenversicherung. Eine Gesundheitsprüfung findet üblicherweise nicht statt. Ebenfalls auf die Beitragshöhe wirken sich die im Vertrag abgedeckte maximale Reisedauer und eventuelle Selbstbeteiligungen aus. Vielfach wird die Möglichkeit geboten, den Partner und/oder Kinder in der Police mitzuversichern.

 

Der Beitrag „pro Kopf“ ist dann günstiger als bei Einzelpolicen. Ob Einzelschutz oder Jahresschutz, die Beiträge der Auslands-Reisekrankenversicherung halten sich in Grenzen und liegen meist in einer Größenordnung von zwei bis drei Dutzend Euro – entweder als Einzelbeitrag oder als Jahresbeitrag.

Für welchen Zweck

 

Die (Langzeit-)Auslandskrankenversicherung ist das Mittel der Wahl bei Auslandsaufenthalten, die die übliche Reisedauer überschreiten. Bei vielen Auslands-Reisekrankenversicherungen endet der Versicherungsschutz, wenn die Reise länger als sechs oder acht Wochen dauert.

 

Besondere Regelungen gelten, wenn du für deinen Arbeitgeber in Deutschland längere Zeit im Ausland tätig bist oder bei einem ausländischen Arbeitgeber längerfristig „anheuerst“. Hier ist die (Langzeit-)Auslandskrankenversicherung entweder nicht notwendig oder nicht geeignet. Das hängt von der jeweiligen Konstellation ab. Mehr erfährst du im Abschnitt „Was ist, wenn ich im Ausland arbeite?“.

 

Die (Langzeit-)Auslandskrankenversicherung eignet sich auch nicht als „Überbrückung“, wenn du planst, dauerhaft im Ausland zu leben. Hier musst du dich in der Regel im Krankenversicherungssystem deines Ziellandes versichern.

 

Was ist zu beachten?

 

Die Leistungen der (Langzeit-) Auslandskrankenversicherungen sind denen in der Auslands-Reisekrankenversicherung vergleichbar. Versichert sind oft nicht nur Behandlungen beim eigentlichen Auslandsaufenthalt, sondern auch Reisen zwischendurch und Heimaturlaub.

 

Der wesentliche Unterschied besteht in der Tatsache, dass die Versicherung längere Auslandsaufenthalte abdeckt. In der „normalen“ Reisekrankenversicherung endet Versicherungsschutz bei Erreichen der vertraglichen maximalen Reisedauer automatisch.

 

Der Versicherungsschutz kann üblicherweise für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr oder zwei Jahren abgeschlossen werden, in manchen Tarifen auch bis zu fünf Jahren. In einigen Tarifen wird der Beitrag taggenau nach Dauer des Aufenthaltes berechnet, in anderen gelten Pauschalberträge. Menschen im höheren Alter (jenseits des Rentenbeginns) können Probleme bekommen, einen Langzeit-Auslandkrankenschutz zu erhalten.

 

Das Tarifangebot ist auf jeden Fall deutlich eingeschränkt. Erheblich teurer wird der Versicherungsschutz auch.

 

Der Grund: das Risiko ernsthaft zu erkranken oder während eines längeren Aufenthalts zu versterben, ist in höherem Alter wesentlich größer als in jungen Jahren.

 

Eine Gesundheitsprüfung findet in der Regel auch bei Langzeit-Auslandskrankenversicherungen nicht statt. Dafür wirkt sich das Alter unter Umständen stärker beim Beitrag aus als in der „normalen“ Reisekrankenversicherung. Das hängt von der Kalkulation des jeweiligen Anbieters ab.

Was ist mit Auslandkrankenschutz bei Kreditkarten?

Bei vielen Kreditkarten ist ein Auslandskrankenschutz als Zusatzleistung automatisch integriert. Das gilt zumindest für „höherwertige“ Karten wie Gold-, Platin- und seltener auch für Silberkarten. Bei Standard-Kreditkarten findet man ein solches Angebot so gut wie nicht, ebenso wenig bei reinen Prepaid-Karten.

 

Wenn eine Auslandskrankenversicherung geboten wird, handelt es sich durchweg um eine Auslands-Reisekrankenversicherung - häufig als Bestandteil eines umfangreicheren Reiseversicherungs-Pakets.

 

Ob eine Auslands-Reisekrankenversicherung in der Karte enthalten ist und was diese bietet, hängt maßgeblich von der kartenausgebenden Stelle - meist einer Bank - bzw. ihrem Kooperationspartner - der jeweiligen Versicherungsgesellschaft - ab. Es ist ein Irrtum zu meinen, es gäbe einen einheitlichen MasterCard- oder Visa-Auslandskrankenschutz.

 

Hinter der Reisekrankenversicherung der MasterCard von Bank A kann ein ganz anderer Versicherer stehen als bei der MasterCard von Bank B. Bei Visa-Karten ist es nicht anders. Entsprechend unterschiedlich fallen Leistungen und Bedingungen aus.

 

In der Regel bieten die Auslands-Reisekrankenversicherungen von Kreditkarten ein abgespecktes Leistungsspektrum im Vergleich zur originären Auslands-Reisekrankenversicherung. Abstriche gibt es zum Beispiel häufig bei der zeitlichen Geltungsdauer.

 

Diese ist vielfach auf gängige Dauern von Urlaubs- oder Geschäftsreisen abgestellt. Für längere Auslandsaufenthalte wie Praktika ist dieser Schutz nicht ausreichend.

 

Hier empfiehlt sich immer ein eigener Auslandskrankenschutz. Ansonsten kommt es auf die „Qualität“ der Auslands-Reisekrankenversicherung an, ob sie einen ausreichenden Schutz bietet. Hier hilft nur ein näherer Blick in die Kartenbedingungen.

Was ist wenn ich im Ausland arbeite?

Im Zeitalter der Globalisierung und weltumspannenden Mobilität ist es gang und gäbe, zumindest Teile seines Arbeitslebens im Ausland zu verbringen. Es gibt unterschiedliche Konstellationen, die auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

 

1. Work & Travel, Au Pair, FSJ & Co im Ausland

 

Nach der Schule oder dem Studium die Welt entdecken und sich seinen Trip mit Arbeit vor Ort finanzieren oder dabei Gutes tun – dafür gibt es heute viele Angebote. Üblicherweise handelt es sich um Auslandsaufenthalte von längerer Dauer - ein, zwei Jahre oder auch darüber hinaus.

 

Das gilt auch für Studienstationen im Ausland - mehrere Auslandssemester, ein Promotionsstudium, einen PostDoc-Aufenthalt. Für solche Auslandsaufenthalte kommen die zuvor beschriebenen Langzeit-Auslandskrankentarife in Betracht. Es gibt eine Reihe von Tarifen, die auf die besonderen Bedürfnisse der meist jungen Zielgruppe abgestellt sind.

 

2. Entsendung in eine Auslandstochter/-Niederlassung des Arbeitgebers

 

Kurzzeitige Auslandstätigkeit für den deutschen Arbeitgeber - zum Beispiel im Rahmen eines Projektes oder einer längeren Geschäftsreise - berührt die Krankenversicherung normalerweise nicht.

 

Wenn es im Rahmen der Berufsausübung Behandlungen „vor Ort“ notwendig werden, trägt die Kosten normalerweise die deutsche Krankenversicherung. Eine extra Auslandskrankenversicherung wird dann nicht benötigt.

 

Komplizierter wird es, wenn dein Arbeitgeber dich vorübergehend ins Ausland entsendet, um dort zu arbeiten. In diesem Fall arbeitest du länger im Ausland, während der (Haupt-)Wohnsitz meist im Inland beibehalten wird.

 

Bei Entsendungen behält das deutsche Sozialversicherungsrecht weiter Gültigkeit - auch bezüglich der Krankenversicherung -, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

 

  • du musst weiter für deinen Arbeitgeber in Deutschland tätig sein. Wenn du bei einer Auslandstochter deines Arbeitgebers beschäftigt bist, ist das keine Entsendung mehr. Es gilt dann das Sozialversicherungsrecht des Gastlandes;
  • Lohn oder Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge werden weiter in Deutschland abgerechnet;
  • die Entsendung muss zeitlich befristet sein und darf kein Ersatz für eine bestehende Position im Gastland sein;
  • bei Entsendungen im EU- und EWR-Raum darf die Entsendung höchstens zwei Jahre dauern;
  • mit einigen Ländern bestehen Sozialversicherungsabkommen mit eigenen Fristenregelungen.

 

Fazit: bei Entsendung gilt weiter die deutsche Krankenversicherung sofern die Bedingungen erfüllt sind, ansonsten musst du dich nach dem jeweiligen ausländischen Sozialversicherungsrecht krankenversichern. Eine private Auslandskrankenversicherung hilft in diesem Fall nicht weiter.

 

3. Arbeiten bei einem ausländischen Arbeitgeber

 

Wer bei einem Arbeitgeber im Ausland eine Stelle annimmt, verlegt meist seinen Wohnsitz und seinen Lebensmittelpunkt dorthin. In diesem Fall sind für die Krankenversicherung in der Regel die im jeweiligen Land geltenden Vorgaben relevant. Eine deutsche Auslandskrankenversicherung ist dann nicht geeignet. Man muss sich dem Krankenversicherungssystem des Gastlandes entsprechend versichern.

 

Das gilt im Übrigen auch für Grenzgänger. Wer in Deutschland wohnt und zum Beispiel in der Schweiz oder in Österreich arbeitet, nimmt am dortigen Sozialversicherungssystem teil - auch im Hinblick auf die Krankenversicherung. Dabei kann es Besonderheiten wegen des Grenzgänger-Status geben.

Auslandskrankenversicherung im Test

Auf dieser Seite kannst du den Auslandskrankenversicherung-Test machen und einfach herausfinden, welcher Versicherungsschutz für dich der Beste ist. Dabei zählt vor allem der Preis, aber nicht nur.

 

Auch wenn viele Tarife ähnlich gestaltet sind, bei den Leistungen gibt es Unterschiede - nicht nur was den Krankenrücktransport betrifft. Nicht immer werden alle Kosten zu 100 Prozent erstattet, Assistance-Leistungen sind mal komfortabler, mal schlichter gestaltet usw..

 

Unsere Vergleichsübersicht stellt auf Auslands-Reisekrankenversicherungen ab und berücksichtigt dabei von vornherein Anbieter mit besonders attraktiven Konditionen. Wir fokussieren uns auf diese Form der Auslandskrankenversicherung, weil diese weitaus am häufigsten gefragt ist.

 

Die Bundesbürger sind bekanntlich Reise-Weltmeister. Bei Langzeit-Auslandskrankenversicherung gibt es ohnehin nur eine begrenzte Zahl an Anbietern. Die Auswahl ist von vornherein eingeschränkt.

 

Um deinen persönlichen Auslandskrankenversicherung-Test anzustoßen, werden nur zwei Angaben benötigt:

 

  • wer versichert werden soll: du alleine, du und dein/e Partner/in, die ganze Familie.
  • das Alter - wegen der Auswirkung auf die Beitragshöhe. Wenn mehrere Personen versichert werden sollen, empfiehlt sich immer, bei der Angabe auf den ältesten Versicherungsnehmer abzustellen.

 

Du erhältst dann eine Auflistung von Versicherungsanbietern mit besonders attraktiven Angeboten in Bezug auf deine Angaben. Genannt werden das jeweilige Unternehmen, die Tarifbezeichnung, die maximale Reisedauer für die Geltung des Versicherungsschutzes, die Höhe einer eventuell verlangten Selbstbeteiligung und der Jahresbeitrag. Außerdem ist – sofern vorhanden - eine zusammenfassende Bewertung des Tarifs dargestellt.

 

Wie sich bereits aus der Nennung des Jahresbeitrags ergibt, stellt die Vergleichsübersicht auf die Jahresversicherung ab. Bei vielen Tarifen ist aber alternativ auch der Abschluss eines einzelreisebezogenen Schutzes möglich oder die Versicherer können hierfür eigene Tarife bieten. Mehr erfährst du, wenn du auf den Button „zum Anbieter“ klickst.

 

Dort gelangst direkt auf die jeweilige Anbieterseite. Dort sind meist detaillierte Informationen zum jeweiligen Tarifangebot und zu weiteren Möglichkeiten der Reisekrankenversicherung enthalten.

 

Das ist eine gute Grundlage, um deinen persönlichen Auslandskrankenversicherung-Test durchzuführen. Durchweg ist es möglich, die gewünschte Versicherung direkt online abzuschließen. Das ist in der Regel in Minutenschnelle erledigt.

 

Deiner gut (kranken)versicherten Auslandsreise steht dann nichts mehr im Wege. Je nach Anlass – viel Spaß oder gutes Gelingen dabei!

Autorenbeschreibung

Autorenfoto Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

diplomierter Bankbetriebswirt BankColleg
zertifizierter VR-Gewerbekundenberater RWGA

Über den Autor

Ricardo Tunnissen hat das Bankgeschäft von der Pike auf gelernt. Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann IHK, bei einer regionalen Volksbank, startete er als Privatkundenberater mit einer Veranwortung für über 3.000 eigene Kunden.

Sowohl während seiner Zeit als Finanzierungsspezialist in der privaten Baufinanzierung, sowie als Gewerbekundenberater in der Firmen- und Gewerbekundenabteilung, bildete er sich zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA weiter.

Es folgte ein berufsbegleitendes Studium zum Bankfachwirt BankColleg, Bankbetriebswirt BankColleg und zuletzt zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur.

Erfahre hier mehr über die fachlichen Qualifikationen und die berufliche Expertise vom Autor.

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